Julius Ficker an Leo Thun
Münster, 16.–20. September 1860
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Regest

Der Historiker Julius Ficker informiert Leo Thun, vom Minister selbst dazu aufgefordert, über das laufende Habilitationsverfahren von Alphons Huber. Zunächst betont Ficker, dass er die Ansicht Thuns teile, wonach für das Fach Österreichische Geschichte eine eigene Habilitation erforderlich sei. Daher hatte Huber diese auch angestrebt. Ficker ist aber nicht damit einverstanden, dass nur der jeweilige Fachprofessor über die Habilitation entscheide, wie es Heinrich Glax für die Habilitation Hubers im Fach Österreichische Geschichte forderte, und nicht das Professorenkollegium. Glax hatte eine Habilitation mit dem Argument abgelehnt, aus dem von Huber vorgelegten Programm gehe nicht hervor, ob er auch befähigt sei, die beabsichtigen Vorlesungen auch tatsächlich und vollumfänglich abzuhalten. Ficker sieht darin eine willkürliche Auslegung der Habilitationsordnung durch Glax und weist darauf hin, dass, sollte das Beispiel Schule machen, fortan alle Kandidaten der Willkür des jeweiligen Fachprofessors ausgeliefert seien. Ficker empfiehlt insgesamt, das Gesetz dahingehend abzuändern, dass fortan nur mehr die Habiliation für ein Fach möglich sei.
Im zweiten Teil des Briefes äußert sich Ficker zu den Gerüchten, er werde nach München berufen. Ficker versichert Thun, dass er selbst keine Schritte in diese Richtung unternommen habe. Ficker erklärt zwar, dass ein solcher Ruf sehr ehrenhaft wäre und er in München trotz seiner politischen und kirchlichen Gesinnung keine Einschränkungen erfahren würde, dennoch fühle er sich in Innsbruck wohl und denke daher nicht daran, aus Innsbruck fortzugehen. Sollte aber tatsächlich ein Ruf an ihn erfolgen, würde er Thun darüber informieren. Ficker betont zudem neuerlich, einen Ruf nach Wien, wie ihn Thun mehrfach ins Spiel gebracht hatte, nicht annehmen zu wollen.
Abschließend äußert sich Ficker zur politischen Haltung der Studenten in Innsbruck. Dabei zerstreut er die Sorgen Thuns, dass sich Irreligiosität und gefährliche politische Strömungen innerhalb der Studentenschaft breitmachten. Ficker verweist auch auf seine Absicht, einen akademischen Leseverein zur Stärkung der politischen Gesinnung der Studenten zu gründen. Nicht abgeneigt zeigt sich Ficker auch gegenüber der Gründung von Verbindungen oder Burschenschaften.

Anmerkungen zum Dokument

Schlagworte

Edierter Text

Eure Excellenz!

Das gnädige Schreiben Eurer Excellenz vom 31. Aug.1 kam mir durch gütige Vermittlung des Herrn von Erhardt erst verspätet zu, da es mir auf der Reise nachgeschickt wurde. Da Eure Excellenz in demselben selbst auf das Wünschenswerthe mündlicher Besprechung hinwiesen, so erwog ich sogleich die Frage, wie es zu ermöglichen sei, nach Wien zu reisen, um die gewünschten Auskünfte mündlich zu geben. Da es aber einerseits für meine erkrankte Mutter zu hart gewesen wäre, wenn ich, kaum angekommen, sie sogleich wieder verlassen hätte, andererseits der Druck und die Vollendung einer größeren Arbeit, welche mich den größten Theil der Ferien zu Innsbruck festhielt, es mir durchaus nöthig machen, noch vor Ende des Monats wenigstens auf einige Tage nach Innsbruck zurückzukehren, so zeigte sich das für jetzt nicht wohl ausführbar. Indem ich nur zunächst schriftlich antworte, erlaube ich mir zu bemerken, daß, wenn Eure Excellenz auf weitere mündliche Auskunft Werth legen sollten, es nur bedarf, mir Hochderen Wunsch nach Innsbruck melden zu lassen, worauf ich mich berechtigt halten dürfte, mich bezüglich der am 4. Okt. beginnenden rechtshistorischen Prüfungen zu entschuldigen und eventuell den Beginn meiner Vorlesungen um ein oder anderen Tag zu verzögern; kann ich mich dazu ohne weiteres nicht berechtigt halten, so würde doch weder das eine noch das andere eine irgend erhebliche Störung verursachen. In diesem Falle würde ich mich in der ersten Woche des Oktober Eurer Excellenz zu Wien vorstellen; ich bemerke noch ausdrücklich, daß um diese Zeit Eure Excellenz mir dadurch keine lästige Verpflichtung auferlegen würden und ich es nur bedaure, nicht augenblicklich dem angedeuteten Wunsche entsprechen zu können.
Eure Excellenz fordern mich auf, mich über die Habilitationsangelegenheit des Dr. Huber mit voller Aufrichtigkeit zu äußern und ich nehme daher keinen Anstand, das auch bezüglich derjenigen Punkte zu thuen, über welche meine eigene unmaßgebliche Meinung sich von der Eurer Excellenz entfernt.
Mit dem Grundsatze, daß zum Lesen des Obligatkollegs über österreichische Geschichte eine besondere Habilitation nöthig sei, bin ich durchaus einverstanden, wir gingen auch von vornherein von dieser Ansicht aus, indem Dr. Huber sich allen Habilitationsleistungen doppelt unterzog. Wir legen weiter keinerlei entscheidenden Werth darauf, daß Dr. Huber zum Lesen des Obligatkollegs wirklich berechtigt werde. Dem Geschichtspunkte, daß es wünschenswerth ist, wenn ein junger Gelehrter, welcher sich vorzugsweise mit österreichischer Geschichte beschäftigt, Gelegenheit findet, seine bezüglichen Kenntnisse auch auf dem Katheder zu verwerthen, ist vollkommen Rechnung getragen, wenn ihm nach der Ansicht Eurer Excellenz kraft seiner Habilitation für allgemeine Geschichte gestattet ist, Spezialkollegien über österreichische Geschichte zu lesen. Der pekuniäre Gesichtspunkt würde im allgemeinen allerdings für den mittellosen Privatdozenten schwerer ins Gewicht fallen als für den besoldeten Professor; im gegebenen Falle ist er untergeordnet, da ich hoffe, daß die gnädige Unterstützung von 400 fl, welche im verflossenen Jahre dem Dr. Huber gewährt wurde, ihm auch für das kommende auf mein bereits geschehenes Einschreiten bewilligt werden dürften und da ich auch für den Fall, daß das hohe Ministerium dazu nicht in der Lage sein sollte, Einleitung getroffen habe, daß ihm aus Privatmitteln eine entsprechende Unterstützung gewährt werden wird. Auch würde der Dr. Huber selbst, wenn ihm die Wahl gestellt wäre zwischen allgemeiner und österreichischer Geschichte, sich unbedingt für die erstere entschieden haben.
So durchaus einverstanden ich demnach mit der von Eurer Excellenz in Aussicht gestellten Entscheidung des Einzelfalles sein kann, eben so bestimmt sind meine Bedenken gegen den als Motiv für die Nichtbestätigung für österreichische Geschichte hervorgehobenen Grundsatz, daß für eine Habilitation die Zustimmung des Fachprofessors unumgänglich sei. Gerade dieser Gesichtspunkt war es, welcher die Fakultät dazu bewog, den Fall in nochmalige Anregung zu bringen, da seine Entscheidung bei jedem folgenden Fall maßgebend sein kann; und ich fühle mich verpflichtet meine Meinung offen dahin auszusprechen, daß dieser Grundsatz den bezüglichen bestehenden Verordnungen fremd ist und daß sein Festhalten für die Zukunft jede gedeihliche Entwicklung des Privatdozententhums, welches mir gerade für die österreichischen Verhältnisse von größter Wichtigkeit zu sein scheint, unmöglich machen würde; es scheint mir ferner, daß gerade im vorliegenden Falle das von dem dissertirenden Fachprofessor vorgebrachte Motiv den deutlichen Bestimmungen des Gesetzes so zuwiderläuft, daß im Falle der Billigung seines Vorgehens damit jener Grundsatz in einer Schärfe hingestellt wäre, welche für andere Fachprofessoren in Folgefällen die bedenklichste Versuchung bieten würde.
In einem Falle, wo Widerspruch von vornherein in Aussicht gestellt war, suchte die Fakultät sich natürlich möglichst genau an die über die Habilitation bestehende Verordnung zu halten. Diese spricht aber überall nur von einer Entscheidung durch die Fakultät, der Fachprofessor wird gar nicht erwähnt, es heißt nur einmal bezüglich des Kolloquium, daß die Fakultät Fachmänner zur Abhaltung desselben bezeichne. Ich habe nie anders gedacht, als daß diese Bestimmungen, wie sie sich, so viel ich weiß, an allen deutschen Universitäten finden, ausdrücklich so gefaßt sind, um die Entscheidung nicht in die Hände eines Fachprofessors zu legen; bin ich über die Vorgänge bei meiner eigenen Habilitation richtig unterrichtet, so wurde auch bei dieser der Widerspruch eines mir abgeneigten Fachprofessors bezüglich der Ausdehnung der Facultas docendi durch die Fakultät beseitigt. Die fast unvermeidliche Befangenheit des Fachprofessors braucht gar nicht einmal auf dem pekuniären Gesichtspunkt der Kollegiengelder zu beruhen; sie motivirt sich in den meisten Fällen schon dadurch, daß der Professor auch vom Geldpunkte abgesehen die Zahl der Schüler nicht gern sich mindern sieht, daß die Konkurrenz einer jungen rührigern Zunft ihn selbst zu erhöheter Anstrengung treibt, daß darin eine Kontrolle für die eigenen Leistungen geboten ist und was dergleichen Gesichtspunkte mehr sind. Ich glaube auch, daß die Anschauung Eurer Excellenz, mit der Hebung der wissenschaftlichen Zustände im allgemeinen würde das Übel sich verlieren, eine zu optimistische sein dürfte; so weit mir die Zustände auch der nichtösterreichischen deutschen Universitäten bekannt sind, würde es überall mehr als bedenklich sein, die Habilitation von der Zustimmung des Fachprofessors abhängig zu machen. Die Entscheidung durch ein Gesammtkollegium wird in dieser Richtung ungleich stärkere Garantien bieten, obwohl ich eine Fakultät nennen könnte, in welcher lange Jahre hindurch die Mitglieder über Abweisung jedes Kandidaten von vornherein einverstanden gewesen zu sein scheinen.
Was die wissenschaftliche Seite der Habilitation betrifft, so liegt es in der Natur der Sache, daß die Fakultät sich bei dieser vorzugsweise an das Gutachten des Fachprofessors halten wird, so lange ihr dieses unpartheiisch scheint. Ist letzteres nicht der Fall, so werden ihr doch selten die Mittel zu anderweitiger genügender Prüfung abgehen; es werden sich fast immer einzelne andere Fakultätsmitglieder finden, welche gleichfalls zu einem Urtheile befähigt sind, das Kolloquium kann möglicherweise auch dem weniger Eingeweihten zeigen, daß der Geprüfte dem Prüfenden überlegen sei und was dergleichen Anhaltspunkte mehr sind. Stellt sich in solcher Weise eine abweichende Meinung der Fakultät und des Fachprofessors heraus, so dürfte das mindestens für das hohe Ministerium ein erwünschter Fingerzeig sein, die Gutachten des letztern und die Arbeiten des Kandidaten einer anderweitigen wissenschaftlichen Prüfung unterziehen zu lassen.
Im vorliegenden Falle handelte es sich nun aber gar nicht um einen solchen, jedenfalls bedenklichern, wissenschaftlichen Konflikt zwischen der Fakultät und dem Fachprofessor. Das Gesetz verlangt vier wissenschaftliche Leistungen: Habilitationsschrift, Programm, Kolloquium und Probevorlesung, die Gutachten des Prof. Glax über alle vier sind theils ganz entschieden günstig, theils wenigstens so anerkennend, daß ein wissenschaftliches Motiv für die Abweisung daraus nicht entnommen werden kann. Es ist richtig, daß Prof. Glax trotzdem unerwarteter Weise nicht zustimmte; und wenn Eure Excellenz meinen, ich sei von der Anschauung ausgegangen, er habe schließlich zugestimmt, so ist mir nicht bewußt, welche Stelle meiner Äußerungen dazu Anlaß gegeben haben könnte; ich muß mich undeutlich ausgedrückt haben, habe vielleicht sagen wollen, daß er auf mein Schreiben hin jeden Widerstand aufzugeben schien, weshalb uns sein dissertirendes Votum überraschte. Der Kernpunkt der Frage scheint aber darin zu liegen, daß dieses Votum sich nicht auf eine abweichende Meinung über den wissenschaftlichen Werth der Leistungen bezog, sondern, wie sich aus den Akten ergibt, auf eine abweichende Auslegung des Gesetzes oder eigentlich bestimmter auf eine über das Gesetz hinausgehende Forderung, welcher die Fakultät zuzustimmen sich gar nicht hätte berechtigt halten können. Es handelt sich um das Programm. Das Gesetz, so weit ich mich auf den Wortlaut desselben besinne, verlangt ein Programm, woraus sich ergibt, welche Vorlesungen der Kandidat halten will und in welcher Art und Weise er sie zu behandeln gedenkt. Dieser deutlichen Forderung hat der Kandidat auch nach dem Gutachten des Prof. Glax unzweifelhaft entsprochen. Gegen das vorliegende Programm hatte doch Prof. Glax nichts einzuwenden; aber er erklärte, daß ihm ein Programm nicht genüge, aus welchem er nur ersehe, wie der Kandidat den Gegenstand behandeln wolle, nicht aber ob er ihn genügend so behandeln könne. Die Akten ergeben aufs bestimmteste, daß diese Forderung, welche aber so unvereinbar ist mit dem einfachen Sinne des Wortes Programm, als sie der Angabe des Gesetzes über den Inhalt desselben widerspricht, das Einzige war, auf das Prof. Glax schließlich seine abweichende Meinung stützte. War das aber der Fall, so handelte es sich gar nicht um irgend ein wissenschaftliches Moment, sondern lediglich um die richtige Auslegung und Anwendung des Gesetzes, über welche unzweifelhaft der Chemiker oder Philosoph ein ebenso gewichtiges Urtheil abgeben konnte als der Historiker. Sollte nun selbst in einem solchen Falle, wo der Begriff des Fachprofessors gar nicht mehr in Frage kommt, die Stimme dieses schwerer wiegen als die der gesammten übrigen Fakultät, so würde die Theilnahme der letztern an jeder Habilitation nur eine ganz leere Form sein; und wird ein Vorwand, wie der vom Prof. Glax gebrauchte, in der höhern Instanz ausdrücklich anerkannt, so wird in der Folge jeder Kandidat dem guten Willen des Fachprofessors ganz preisgegeben sein. Dieses prinzipielle Moment vor allem war es, was die Fakultät im Interesse unseres ganzen Universitätslebens bewog, die Angelegenheit nochmals in Anregung zu bringen. Die Entscheidung ist für uns um so wichtiger, als wahrscheinlich in nächster Zeit ein Habilitationsakt bevorsteht, bei welchem sich sehr leicht ganz entsprechende Fragen aufwerfen könnten.
Wie nun auch die hohe Entscheidung erfolgen mag, die Fakultät wird durch die abermalige Anregung dem, was sie für ihre Pflicht hielt, genügt haben und Eure Excellenz können versichert sein, daß auch der ehrfurchtsvoll Gefertigte sich zu bescheiden weiß und gern anerkennt, daß er als Diener eines größern Ganzen dem Streben, subjektive Ansichten zur Geltung zu bringen, auch dann bestimmte Gränzen zu setzen hat, wenn er von der Richtigkeit derselben noch so sehr überzeugt ist. Es dürfte ihm auch wohl kaum mehr anstehen, anzudeuten, wie seiner subjektiven Meinung nach die Sache zu entscheiden wäre, wagt er es dennoch und geht er damit zu weit, so mögen Eure Excellenz es verzeihen im Hinblicke darauf, daß Eure Excellenz selbst durch das unverdiente Vertrauen, welche Hochdieselbe ihm bei dieser wie so mancher andern Gelegenheit erwies, ihn dazu verleitet haben.
Bei einer solchen Formulirung kann ich von meinen Bedenken gegen die schroffe Scheidung von allgemeiner und österreichischer Geschichte absehen; ich sprach sie mehr mit Rücksicht auf zukünftige Fälle aus. Ebenso lege ich aus den angeführten Gründen keinen Werth darauf, daß der Dr. Huber wirklich berechtigt werde, das Obligatkolleg über österreichische Geschichte zu lesen; und wird das aus irgend einem Grunde verhindert, so dürfte doch den Wünschen des Prof. Glax durchaus Genüge geschehen sein. Dagegen würde ich nach meinem subjektiven Standpunkte nur davon ausgehen können, daß die Entscheidung nach den bestehenden Verordnungen und im Interesse einer ungehinderten Entwicklung des Privatdozententhums nur davon ausgehen dürfte, daß der Kandidat auch bezüglich der österreichischen Geschichte den Forderungen des Gesetzes genügt habe, woraus sich dann die prinzipielle Anschauung ergeben würde, daß dem Fachprofessor kein unbedingtes Veto gegen die Habilitation zustehe.
Die einfachste Lösung in diesem Sinne wäre eine hohe Entscheidung, daß der Kandidat in beiden Fächern den Forderungen entsprochen habe, daß aber für beide zugleich die Facultas nicht ertheilt werden könne, daß er sich demnach für eins von beiden Fächern entscheiden möge. In diesem Falle könnte ich mich dafür verbürgen, daß Dr. Huber sich für allgemeine Geschichte entscheiden wird. Gegen solche Entscheidung würde freilich das Bedenken obwalten, daß sie sich der frühern hohen Entscheidung nicht genau anschließt.
Eine der frühern sich möglichst genau anschließenden Entscheidung wäre dagegen aber folgende: das hohe Ministerium hält an seiner frühern Entscheidung fest, weil beide Fächer unvereinbar sind und bei dem bestimmt betonten Bedürfnisse nach eingehenden Vorlesungen über alte Geschichte im Interesse der Universität dem Fache der allgemeinen Geschichte der im gegebenen Falle der Vorzug zu geben ist; auf die mit Rücksicht auf die Behandlung ähnlicher Fälle gestellte Anfrage der Fakultät erklärt das hohe Ministerium, daß ein Bedenken gegen das Majoritätsurtheil der Fakultät, insbesondere auch gegen die Auffassung der das Programm betreffenden Gesetzesstelle nicht vorliege und die Bestätigung der Habilitation für österreichische Geschichte hätte erfolgen können, wenn im gegebenen Falle nicht der angeführte Grund für eine andere Entscheidung maßgebend gewesen wäre.
Nach den Andeutungen, welche Eure Excellenz mir zu geben geruhten, darf ich freilich kaum hoffen, daß eine solche oder ähnliche Entscheidung erfolgen dürfte und bitte deshalb nochmals um Entschuldigung, wenn ich es wagte, meine Ansicht in solcher Weise zu formuliren.

Eure Excellenz erwähnen weiter die Eventualität einer Berufung nach München. Mir selbst ist darüber Genaueres nicht bekannt geworden; nur wurde vor einiger Zeit versichert, es herrsche höchsten Orts zu München die Geneigtheit mich dorthin zu berufen; doch ist es mir sehr zweifelhaft, ob es wirklich dazu kommen dürfte. Ich gestehe offen, daß, wenn ich Innsbruck verlassen sollte, München der Ort wäre, nach welchem ich mich mit Vorliebe wenden würde; schon deshalb, weil ich dort nach meinen politischen und kirchlichen Gesinnungen in meiner Wirksamkeit zwar nicht unangefochten, was ich nicht scheue, aber auch nicht isolirt stehen würde. Ließ mich der Gedanke an eventuelle Wendungen meiner Stellung zum Prof. Glax oder auch daran, daß wir zu unserm Bedauern Eure Excellenz als Chef verlieren könnten, wohl gelegentlich erwägen, wo ich mich außer Innsbruck hinwenden könnte, so lag mir am nächsten, wenn nicht an eine Anstellung, doch an eine Wirksamkeit zu München zu denken. Dennoch kann ich Eure Excellenz versichern, daß ich nicht den geringsten Schritt that, auf eine Berufung dorthin einzuwirken, daß ich bei längerm Aufenthalte zu München um Ostern absichtlich manches vermied, was sich dahin hätte deuten lassen. Eine Berufung kann allerdings erwünscht sein, auch wenn sie nicht angenommen wird; aber ich möchte mich nicht dazu verstehen, so lange ich nicht entschlossen wäre, sie wirklich anzunehmen, auf eine solche hinzuwirken, dazu wäre ich aber in keiner Weise bestimmt entschlossen, da ich mich im allgemeinen in meinem Wirkungskreis zu Innsbruck ganz befriedigt fühle; es würde sich auch darum handeln, was für ein Wirkungskreis mir zu München geboten würde, andererseits, ob Eure Excellenz nicht in der Lage wären, mir einige Vergünstigungen, welche mir meine Stellung in Innsbruck noch werther machen würden, zu gewähren; falls mir eine Berufung Anlaß geben sollte, darum zu bitten. Doch ist mir das Eintreten dieses Falles so zweifelhaft, daß es vorläufig Eurer Excellenz genügen dürfte, wenn ich versichere, daß ich keine Schritte thuen werde, um die Berufung herbeizuführen, daß, wenn an mich Anträge gelangen sollten, ich keinerlei Verpflichtung eingehen werde, ohne vorher mit Eurer Excellenz Rücksprache genommen zu haben, daß mich endlich nur ganz überwiegende Beweggründe bestimmen könnten, eintretenden Falles eine den Wünschen Eurer Excellenz entgegengehende Schlußentscheidung zu fassen und es mich besonders freuen würde, in solchem Falle durch ein Anschließen an die Wünsche Eurer Excellenz zeigen zu können, wie sehr ich das Vertrauen, mit welchem Hochdieselben mich so vielfach beehren, zu schätzen weiß. Deuten Eure Excellenz auf die Möglichkeit einer Beförderung nach Wien hin, so weiß ich auch diesen Beweis des hohen Vertrauens dankbarst anzuerkennen, aber nach meiner jetzigen Beurtheilung der Sachlage glaube ich doch, ohne auf die Gründe einzugehen, andeuten zu sollen, daß eine solche Beförderung weder meinen Wünschen entsprechen dürfte noch auch den günstigen Erfolg haben dürfte, welchen sich Eure Excellenz vielleicht davon versprechen.

Mit tiefem Bedauern habe ich die Bemerkungen Eurer Excellenz über die Klagen gelesen, welche Hochderselben über die Innsbrucker Studenten zu Ohren gekommen sind. Ich stehe keinen Augenblick an, und zwar nicht blos mit Berufung auf die Aufrichtigkeit, zu welcher ich mich jeder Privatanfrage Eurer Excellenz gegenüber verpflichtet fühlen muß, sondern mit ausdrücklicher Berufung auf meine Amtsverpflichtungen, zu erklären, daß meiner subjektiven, aber wohlerwogenen Ansicht nach, der Geist der Innsbrucker Studirenden im allgemeinen nicht allein zu Tadel keinen Anlaß gibt, sondern meiner Meinung nach der Staat sich glücklich schätzen könnte, wenn an allen Universitäten ein entsprechender Geist herrschte. Daß die Nachrichten Eurer Excellenz aus zuverlässiger Quelle zukamen, will ich damit nicht bezweifeln. Das Urtheil wird hier durch die subjektiven Ansichten außerordentlich beeinflußt sein; man kann verschiedener Ansicht sein über den Geist, welcher bei den Studirenden herrschen sollte; man kann selbst bei übereinstimmender Ansicht darüber einzelne Äußerungen studentischen Lebens ganz verschieden beurtheilen; entgegenstehende subjektive Ansichten können daher hier bei größter Aufrichtigkeit von beiden Seiten sehr wohl bestehen. Ich trage aber zugleich doch auch kein Bedenken, darauf hinzuweisen, daß unsere Studenten aus Anlässen, bei welchen ich ihr Vorgehen großentheils nur billigen konnte, manchen Anfeindungen ausgesetzt waren und dies doch sehr wohl erklären würde, wenn Eurer Excellenz manche ungegründete oder entstellte Nachricht zugekommen wäre.
Worauf sich eine Klage über Entschwinden des religiösen Sinnes gründen sollte, wüßte ich wirklich nicht abzusehen. Äußerlich würde sich das doch durch Vernachlässigung der religiösen Pflichten zeigen müssen; ich glaube aber überzeugt sein zu dürfen, daß der Bruchtheil der Studirenden, welcher diese verabsäumt, so klein ist, daß er gegen die entsprechenden Verhältnisse anderer Universitäten, so weit mir diese bekannt sind, gar nicht in Betracht kommt. Ich habe mich noch, ohne den Anlaß anzudeuten, bei einem von hier gebürtigen, mir befreundeten Innsbrucker Studirenden ausdrücklich nach Umständen erkundet, welche eine Klage über Irreligiosität begründen könnten, auch er wußte mir nichts anzuführen. In den ersten Jahren meines Aufenthalts schienen allerdings von einem bestimmten Kreise aus materialistische Ansichten auch in die Studentenschaft überzugreifen und ich erinnere mich, damals diesen Punkt mehrfach mit Kollegen besprochen zu haben, jetzt ist jener Kreis längst gelöst, ich wüßte von ähnlichen Einflüssen nichts zu sagen. Es können Umstände vorliegen, welche mir nicht bekannt sind; nach dem mir Bekannten möchte ich eher eine Hebung des religiösen Sinnes annehmen. Vielleicht könnte man in dieser Beziehung hinweisen auf eine Abneigung der Studirenden gegen die Professoren, welche vorzugsweise als Vertreter der religiösen Richtung gelten, so der Pater Kobler, Baron Moy, Kopetzky. Bei letzterm liegen die Gründe lediglich in der Art seiner wissenschaftlichen Thätigkeit; auch bei den andern bleibt ihre kirchliche Richtung ganz außer dem Spiel. B[aron] Moy hat sich im verflossenen Jahre 1859 als Prorektor Rücksichtslosigkeiten gegen die Studirenden zu Schulden kommen lassen; die daraus entsprungenen Differenzen wurden beigelegt, doch schien die gegenseitige Abneigung sich nur allmählig zu verlieren. Die Differenzen der Studirenden mit dem Pater Kobler gingen ebenfalls lediglich von der Stellung desselben als Rektor aus; daß er dem bestverläumdeten Orden angehört, war darauf, so weit ich irgend beurtheilen kann, ohne Einfluß; daß unberufene Korrespondenten das in dieser Richtung ausbeuteten, war nicht Schuld der Studenten, diese haben sogar, und zwar unaufgefordert, wie ich weiß, öffentlich dagegen protestirt. Auch Gefertigter hat damals, so weit er konnte, den Rektor öffentlich in Schutz genommen; er will aber auch nicht verhehlen, daß er und manche seiner Kollegen es später vielfach bedauerten, daß die erste Wahl eines Rektors aus dem Orden sich gerade auf den Genannten gelenkt hatte, welchem es gewiß nicht an gutem Willen, aber unserer Ansicht nach an Geschick und billiger Rücksichtnahme fehlte; es waren nicht blos die Studirenden, welche glaubten, in dieser Richtung klagen zu dürfen. Darauf war aber ein etwaiger Gegensatz gegen den Orden einflußlos, wie sich schon vielleicht daraus ergeben dürfte, daß bei der diesjährigen Rektorswahl, bei welcher in Folge von Verhältnissen, welche mit den hier angedeuteten nicht ganz außer Zusammenhang stehen, sehr lebhaft gegen Prof. Maassen operirt wurde, drei von den vier Wahlmännern des Ordens mit der vorzüglich durch die Philosophen gebildeten Majorität stimmten, obwohl Pater Kobler die Minorität zu begünstigen schien.
Was die Verbreitung der süddeutschen Zeitung und andrer schlechter Blätter (Frankfurter Journal) betrifft, so ist es richtig, daß dieselben mehrfach in Innsbruck aufliegen; das Publikum hat aber seine Freude am Skandal. Daß die Studenten sie vorzugweise läsen, ist mir nicht bekannt; in dem von den deutschen Studenten vorzugsweise besuchten Kaffeehause liegt, so viel mein hiesiger Studirender weiß, die süddeutsche Zeitung gar nicht auf; er selbst hat sie überhaupt nie in der Hand gehabt. Den Mißstand, daß Professoren und Studirende ihre politische Lektüre zu Innsbruck großentheils in Kaffeehäusern suchen müssen, haben ich und mehrere meiner Kollegen längst ins Auge gefaßt und dachten an Herstellung eines akademischen Lesevereins im Universitätsgebäude, wo sich das mit ganz geringen Mitteln erreichen läßt; der Gefertigte, welcher in Bonn als Studirender im Ausschuße eines derartigen Instituts war, hat schon vor einem Jahre einen Studentenentwurf gemacht; im verflossenen Studienjahre war die Sache nicht in Gang zu bringen, ist aber jetzt wieder aufgefaßt und dürfte wohl bald eine Vorlage an das hohe Ministerium erfolgen, auf deren Genehmigung wir wohl von dem hier besprochenen Gesichtspunkte aus ums so eher hoffen dürfen.
Soll mit dem Vorwurfe des Lesens der Süddeutschen Zeitung zugleich gesagt sein, daß die Studenten der Richtung derselben huldigten, so dürfte ihnen ein ungerechterer Vorwurf kaum gemacht werden können, wäre es der Fall, so würde der Gefertigte der letzte sein, sie zu vertheidigen, da er sich nirgends in so scharfem Gegensatze weiß, als mit der durch jenes Blatt vertretenen Richtung. Eure Excellenz wissen, daß sich im verflossenen Jahre in Tirol vielfach eine vorzugsweise durch lokale Gesichtspunkte bedingte Mißstimmung geltend machte; die Studentenschaft blieb davon unberührt; sie faßte sogleich mit vollster Bestimmtheit die höhern Gesichtspunkte des Rechtes des Kaisers, der Interessen des Gesammtstaates ins Auge; sie war bereit, jedes Opfer dafür zu bringen. Daß diese Stimmung erhalten bleibe, scheint mir bei der besondern Lage des Landes von der höchsten Wichtigkeit, ungleich mehr wegen des moralischen Einflusses, als wegen der 200 willigen und rüstigen Streiter, welche die Landesvertheidigung dadurch gewinnt; ich möchte dafür einstehen, daß sie erhalten bleibt, wenn die Studenten sehen, daß man Vertrauen auf sie setzt, während sie gegen nichts empfindlicher sind, als gegen mißtrauische Überwachung. Manche Maßregeln des verflossenen Jahres, das Abnehmen der deutschen Farben von ihrer Fahne, das Verbot des Tragens der Kompagniefarben, die Begünstigung der Italiener bei der Stipendienvertheilung usw. haben, wie ich nicht läugnen will, manche Mißstimmung erregt; ob mit Recht oder Unrecht kann ich nicht untersuchen; aber die kernige und besonnene politische Gesinnung blieb davon gewiß unberührt, es könnte sich höchstens um geringere Willigkeit handeln, für dieselbe einzustehen, und wenige Zeichen des Vertrauens würden gewiß hinreichen, jeden Rest zu beseitigen. Von den italienischen Studirenden rede ich dabei natürlich nicht; für die Deutschen mußte es doppelt empfindlich sein, wenn das Betragen dieser hie und da als Maßstab für die Gesinnung der Studenten überhaupt anscheinend auch an höchster Stelle in Innsbruck geltend gemacht wurde.
Was den Vorwurf burschenschaftlichen Kneipenlebens betrifft, so dürfte da vorzüglich zwischen dem Gefertigten und den Berichterstattern Eurer Excellenz von vornherein eine Verschiedenheit der Meinungen bestehen. Fünf Jahre lang selbst Burschenschaften angehörend hatte ich genugsame Gelegenheit, Vortheile und Nachtheile derselben kennen zu lernen und wäre in Übereinstimmung mit mehreren meiner Kollegen durchaus der Ansicht, daß aus verschiedenen Gründen zu Innsbruck, vielleicht aber auch nur zu Innsbruck ein Verbindungsleben, welches gesetzlich gebilligt, der Einwirkung der Professoren nicht entrückt wäre und mit den Zwecken der Landesvertheidigung in nähere Beziehung träte, nicht allein nicht nachtheilig, sondern in den verschiedensten Beziehungen vortheilhaft wirken könnte. Das näher auszuführen gebricht es mir jetzt an Zeit und Ruhe; sollte ich Eure Excellenz nicht persönlich sprechen und Hochdieselben nicht überhaupt den Gedanken von vornherein ganz von der Hand weisen, so würde ich mir denn auch zu zeigen suchen, daß die Versuche von Studirenden zur Gründung von Verbindungen ohne ihr Verschulden länger fortgesetzt wurden, als vielleicht mit den bestehenden Verordnungen vereinbar war; sei es in Folge eines Mißverständnisses, sei es in Folge einer Sinnesänderung Seiner kaiserlichen Hoheit, glaubte man, daß von dieser Seite das Tragen der Kompagniebänder nicht mißbilligt werde, auf die erste bestimmte Weisung sind dieselben augenblicklich abgelegt.
Indem ich es lebhaft bedauere, daß es mir hier an Muße fehlte, das Schreiben Eurer Excellenz so schnell und wenigstens bezüglich des letzten Punktes so ausführlich zu beantworten, als ich wünschte, wiederhole ich mein Erbieten, von Innsbruck aus, wohin ich bis zum 25. oder 26. dieses Monats zurückgekehrt zu sein denke, entweder nach Wien zu kommen oder brieflich weitere Mittheilung zu machen.
Mit größter Ehrerbietung und Ergebenheit

Eurer Excellenz

ganz gehorsamster
J. Ficker

Münster, 1860 Sept. 16.–20.