Rudolf Apponyi, Gesandter in München, teilt seinem Freund Leo Thun mit, welches Gehalt der Jurist Carl Ludwig Arndts an der Münchner Universität bezieht und wie es um seine Pensionsbezüge bestellt ist. Thun hatte sich hierüber eine Auskunft erbeten. In München wisse man im Übrigen, dass Thun Arndts heftig umwerbe und der bayerische Unterrichtsminister sei schon sehr in Sorge. Apponyi deutet das als gutes Zeichen dafür, dass man mit Arndts einen tüchtigen Professor gewinnen würde.
München, 7. Dezember 1854
Lieber Freund,
Um deine Anfrage in Betreff der Pensionsverhältnisse des Prof. Arndts erschöpfend beantworten zu
können, brauchte es einige Zeit, da ich mir auf confidenziellem Weg das Gehalts-
und Pensionsreglement der Universitätsprofessoren verschaffen mußte. Es liegt
hier bei, und wird dir auch bei künftigen Anlässen von Nutzen seyn. Arndts
Bezüge sind folgende: 1800 f Besoldung; 1000 f als Rektor Magnificus, was er
eben dieses Jahr ist; 1800 f Kollegiengelder; 5–600 f an Taxen für Ernennungen,
Doktorspromozionen etc. etc., welche sich jedoch auf die Zeit des Rektorats
beschränken.
Als Pension hat er Anspruch auf den Standesgehalt, also auf
1200 f. Seine Wittwe auf den fünften Theil dieser Summe. Kinder hat er
keine.
Man weiß hier, daß du Arndts zu dibauchiren im Begriffe stehst. Der
Unterrichtsminister Zwehl ist trostlos
darüber, ein Beweis, daß du einen guten Fang machst.
Verfüge stets über mich
in dienstlicher und jeder anderen Beziehung, und halte dich meiner aufrichtigen
Freundschaft versichert.
Dein herzlich ergebener
Appony