Der Jurist George Phillips teilt Leo Thun die Informationen mit, die er über Karl Halm in Erfahrung bringen konnte. Er konnte über den Bischof von Regensburg, dessen Bruder ein Schwager von Halm ist, in Erfahrung bringen, dass Halm zwar keine kirchenfeindlichen Lehren verbreite, aber dennoch nicht als aufrichtiger Katholik angesehen werden könne. Phillips nützt dann auch die Gelegenheit, um Thun den Schweizer Rechtswissenschaftler Philipp Segesser zu empfehlen. Schließlich teilt er dem Minister mit, dass er von Karl Ludwig Arndts noch keine Nachricht in Hinblick auf dessen mögliche Berufung nach Wien erhalten habe.
Hochgeborner Herr Graf,
Euer Excellenz geruthen vor einiger Zeit mich in Betreff der katholischen
Gesinnung des Professors Halm zu
befragen, und ich befand mich nicht in der Lage hierüber eine nähere Auskunft zu
geben als diejenige war, welche ich schon früher mit Hochdero Befehl mir
verschafft hatte. Ich habe mich unterdessen an den mir persönlich befreundeten
Herrn Bischof von Regensburg
gewendet, der infolge der Verheiratung Halms mit der Wittwe seines Bruders mit ihm verschwägert ist.
Selbst bettlägrig hat der Herr
Bischof seinen Secretär beauftragt an mich zu schreiben, und es
äußert sich derselbe in seinem Brief wie folgt:
„Seiner Bischöflichen Gnaden
ist zwar nicht bekannt, daß Halm eine
active Thätigkeit in der Verbreitung kirchenfeindlicher Lehren entwickelte –
allein derselbe scheint im Herzen kein Katholik zu sein. Aus dem Munde seines
Stiefsohnes hat Reverendissimus vernommen, daß H[alm] in Hadamar an jenen Tagen, an
welchen für den Herzog [?] katholischer Gottesdienst war, sich diesem entzog, um
durch sein Beiwohnen nicht als Heuchler zu erscheinen. Seine Bischöflichen
Gnaden müssen mit Schmerz auch anführen, daß die ganze häusliche Erziehung eine
heidnische sei und daß weder Kind noch Frau einen Glauben zu haben scheinen.
Reverendissimo ist Halm stets als ein
hochmüthiger Schüler von Herrn
Hofrath Thiersch vorgekommen. Herr Bischof trägt mir, als einem Schüler des Halm (am neuen Gymnasium in München) zugleich die damalige Äußerung desselben
vor allen Schülern mitzutheilen, auf: daß er (Halm), wenn er nämlich ex offo zur Aufsicht in die Kirche ging,
am liebsten in einem griechischen Classiker – der Name ist mir entfallen – lese
und sich daran mehr als an den Gebetbüchern erbaue. Ausfälle gegen die Kirche
sind mir jedoch aus seinem Munde nicht bekannt.“
Bei dieser Gelegenheit
erlaube ich mir Euer Excellenz noch eine andere Mittheilung zu machen. Vor
kurzem ist ein sehr gutes Buch von Segesser über die „Staats- und Rechtsgeschichte von Luzern“
erschienen.1 Ich habe in Betreff des talentvollen
Verfassers nähere Erkundigung eingezogen und in Erfahrung gebracht, daß er
überhaupt ein sehr tüchtiger Mann sei, sehr gut sprechen und sich aus der
Schweiz hinweg sehne. Der Fall der Berufung eines
Schweizer Gelehrten in dem Fache der Rechtsgeschichte auf eine deutsche
Universität ist schon vorgekommen, indem Bluntschli, Verfasser einer
Züricher Rechtsgeschichte2, an meiner Stelle in München die Professur des deutschen
Rechtes erhielt. An Prof. Arndts
nach München habe ich bereits Sonntag vor 8 Tagen
geschrieben und erwarte täglich eine Antwort.
Genehmigen Hochdieselben den
Ausdruck der größten Hochachtung und Verehrung, mit welcher ich mich zeichne
als
Euer Excellenz
unterthäniger Diener
G. Phillips
Wien, 26. October 1852