George Phillips an Leo Thun
München, 3. April 1852
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Regest

Der Jurist George Phillips informiert Leo Thun über die Verhandlungen mit Carl Ludwig Arndts über dessen Berufung an die Universität Wien: Arndts würde bei entsprechendem Gehalt einen Ruf nach Wien annehmen. Phillips berichtet außerdem, dass Ignaz Döllinger einen Kandidaten für eine Professur der deutschen Sprache und Literatur empfohlen habe. Phillips will sich über diesen zunächst genauer informieren, bevor er Thun näheres dazu berichten wird.
In der Beilage erklärt Carl Ludwig Arndts seine Bereitschaft, einen Ruf an die Universität Wien anzunehmen. Dabei geht er davon aus, dass ihm eine Lehrkanzel für Römisches Recht angeboten werde. Arndts erläutert außerdem seine Gehaltsvorstellungen und verlangt eine genaue Auskunft über den Pensionsanspruch für sich und seine Frau. Arndts ist gern bereit, mit George Phillips das weitere Vorgehen zu besprechen.

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Schlagworte

Edierter Text

Hochgeborner Herr Graf

Euer Excellenz gnädigem Auftrage gemäß habe ich mit Professor Arndts dahier wegen Übernahme einer Lehrkanzel an der juridischen Facultät zu Wien Rücksprache genommen. Derselbe erscheint geneigt einen solchen Ruf anzunehmen und hat mir in dem beifolgenden Schreiben1 die Bedingungen näher bezeichnet, unter welchen er sein Domizil in München mit dem in Wien vertauschen würde. Nach Durchlesung dieses Schreibens bin ich nochmals zu ihm gegangen und habe ihm die Bemerkung gemacht, daß die k.k. Regierung wohl nicht füglich auf den Wunsch, ihm ein Gehalt von 3.000 fl CM zu gewähren, eingehen könne. Er gab mir hierauf die Erklärung ab, daß er weniger darauf Gewicht lege, daß das Gehalt soviel betrage, sondern, daß es ihm genüge, wenn mit Ausschluß der Honorarien und sonstigen Gebühren sein Gesammtbezug mit Einschluß des Quartiergeldes sich auf jene Summe belaufe, z. B. wie er hinzufügte 2.700 fl Gehalt und 300 fl Quartiergeld oder 2.800 fl und 200 fl.
Zu einem Professor der deutschen Sprache und Literatur hat mir Döllinger einen Dr. Konrad Hoffmann als einen jungen Gelehrten empfohlen, der alle für dieses Fach erforderlichen Eigenschaften in sich vereine. Ich werde mich noch näher nach ihm erkundigen, um dann Euer Excellenz die gehörigen Mittheilungen hierüber machen zu können.
Ich gedenke München am 13. dieses Monats zu verlassen; sollten Hochdieselben mich noch mit einem Auftrag beehren wollen, so würde mich derselbe dahier Schönfeldstraße Nr. 16 bis zum 12. erreichen.
Mit der ausgezeichnetsten Hochachtung und Verehrung bestehe ich als

Euer Excellenz

unterthänigster Diener
Dr. G. Phillips

München, den 3. April 1852

München, den 30. März 1852

Lieber Freund!

Nachdem ich infolge unserer gestrigen Besprechung einigen Kampf gekämpft habe, will ich heute Abend noch, da ich bei meinem Unwohlsein auch morgen noch nicht wieder auf eine persönliche Zusammenkunft rechnen kann, schriftlichen Bericht vom Wahlplatze erstatten. Dem bewußten Antrage trat zuerst eine große Scheu gegenüber, eine so wesentliche Neuerung in meinen äußern Verhältnissen ohne dringenden Anlaß zu unternehmen, einen Ort zu verlassen, wo ich mich einer nicht unersprießlichen und gesicherten Wirksamkeit erfreue und durch eine Reihe von Jahren mich heimisch eingelebt habe, damit zugleich denn auch meine mir lieb gewordene Besitzung am Ammersee aufzugeben. Daher habe ich auch im vorigen Jahre einen sehr vortheilhaften Ruf nach Gießen, obgleich er mich meiner ursprünglichen Heimath näher gebracht hätte, abgelehnt. Allein die Kaiserstadt und der in frisch erneuter Kraft sich aufschwingende Kaiserstaat übt anderseits eine solche Anziehungskraft aus, daß sich dem Rufe dahin mein Ohr mehr und mehr zuneigte und gegenwärtig schon in meinem Innern ein ziemlich vernehmliches Ja den Sieg nach dieser Seite zu wenden scheint. Dabei gehe ich aber vor allem von der Voraussetzung aus, daß mir in Wien eine angemessene Wirksamkeit als Lehrer des Römischen Rechts, vergleichbar meiner hiesigen Stellung, in sichere Aussicht gestellt werde, und dies scheint mir dadurch bedingt, daß das Römische Recht wie hier einen Bestandtheil des ordentlichen Studienplans und einen regelmäßigen Prüfungsgegenstand abgebe, wobei ich denn erwarte, daß mir auch in gleicher Weise wie den übrigen Mitgliedern der Juristenfakultät eine Betheiligung bei den Prüfungen, deren Einrichtung mir übrigens unbekannt ist, gewährt werde. Sodann wird mein Entschluß natürlich bedingt sein durch Gewährung entsprechender pecuniärer Vortheile. Wenn ich erwäge, daß mir in Gießen eine fixe Besoldung von 2.500 fl angeboten worden, daß in Wien notorisch das Leben unverhältnismäßig theurer ist als dort und hier, daß ich auch durch die Übersiedlung nach Wien muthmaßlich hier bezüglich meines hiesigen Eigenthums nicht unerheblichen Verlust zu befahren [sic!] habe, so glaube ich ohne Unbescheidenheit ein fixes Einkommen von beiläufig 3.000 fl CM begehren zu können, indem ich dabei voraussetzen zu dürfen glaube, daß das Einkommen an Honorarien etwa so viel oder doch nicht erheblich weniger betrage, als ich hier regelmäßig dafür rechnen kann. Jedenfalls müßte ich mir zudem die vollen Pensionsansprüche für mich und meine Frau ausbedingen, wie sie dort dem Staatsdiener, wenn ich recht behalten habe, nach zehnjährigem Dienste garantirt sind, da ich hier bereits sehr günstige Pensionsansprüche erworben habe. Ich wünschte über diesen Punkt, namentlich was die Pensionen der Wittwe betrifft, noch erst genauere Aufklärung zu haben. Übrigens wird wohl nicht daran gedacht werden, daß ich noch vor dem Herbst nach Wien übersiedeln solle. Es würde also noch Zeit genug sein, die nähern Bestimmungen genauer zu formuliren, wenn anders die hohe k.k. Regierung nach vorstehender vorläufiger Erklärung meiner Gesinnung mich nach Wien zu berufen den ernstlichen Willen fassen sollte. Alsdann wird sich auch wegen der Überzugskosten noch das Erforderliche bestimmen lassen, wofür mir ohne Zweifel eine Entschädigungssumme gern bewilligt wird, deren Größe ich jedoch augenblicklich nur aufs Geratewohl etwa zu 600 bis 800 fl anschlagen könnte.
Ich hoffe durch diese Mittheilung dem Wunsche baldiger einläßlicher Äußerung über den Gegenstand unsrer gestrigen Besprechung vorerst genügend entsprochen zu haben, werde aber zudem baldmöglichst zu weiterer mündlicher Erläuterung und allen selbiger gegenseitiger Aufklärung in der Theresienstraße mich einfinden, indem ich für heute freundlichst gute Nacht wünsche

mit herzlichem Gruße

Arndts