Hermann Bonitz an Leo Thun
o. O., Juli 1858
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Regest

Der Philologe Hermann Bonitz legt Leo Thun ein Gutachten zur Situation der Gymnasiallehrer in Österreich vor. Dabei unterstreicht er die Wichtigkeit einer Reform in diesem Bereich, weil er im Vorhandensein von guten Lehrern eine Grundvoraussetzung für das Gelingen der gesamten Gymnasialreform erblickt. Seine Analysen sowie seine Vorschläge beruhen vorwiegend auf den Erfahrungen, die er als Leiter des philologisch-historischen Seminars an der Universität Wien gemacht hat.
Im Gutachten geht Bonitz zunächst auf die Lehrerausbildung in Österreich ein: Er betont, dass sich vorwiegend ärmere Studenten dem Lehrerberuf zuwenden. Das Ministerium hatte daher im Laufe der Jahre eine große Anzahl von Stipendien und Förderungen zur Unterstützung dieser Studenten bereitgestellt. Bonitz lobt diese Förderungen zwar ausdrücklich, allerdings weist er auch auf die Gefahr hin, dass durch die Aussicht auf ein Stipendium auch viele unbegabte Studenten aus materiellen Gründen in die Seminare drängen könnten. In so einem Fall würde die angestrebte qualitative Verbesserung des Lehrerstandes nicht gelingen. Er empfiehlt daher, die jetzt notwendige Unterstützung nach und nach auf wirklich ausgezeichnete Studenten zu beschränken. Bonitz empfiehlt außerdem, darauf hinzuwirken, dass mehr Studenten aus begüterten Schichten den Lehrerberuf ergreifen. Um dieses Ziel erreichen zu können, müssten aber sowohl die Arbeitsbedingungen der Lehrer verbessert als auch das öffentliche Ansehen derselben erhöht werden. Außerdem wäre dazu eine Erhöhung der Gehälter notwendig, nicht zuletzt weil die Ausbildung der Lehrer heute viel besser ist und die Löhne durch die Inflation im Verhältnis stark gesunken sind. Die benötigten finanziellen Mittel für die höheren Löhne könnten einerseits durch die Einsparungen bei den Stipendien gewonnen werden, andererseits empfiehlt Bonitz die Erhöhung des Schulgeldes. Dazu zieht er auch Vergleiche mit der Praxis in anderen deutschen Ländern. In der Folge geht er näher darauf ein, wie eine solche Erhöhung erfolgen könne. In einer anliegenden Tabelle ist dies ausführlich aufgeschlüsselt. Schließlich betont er, dass die Vorschläge nicht für die Realschulen gelten, da dort andere Umstände herrschen. Allerdings wird es aus seiner Sicht auch für diese notwendig sein, die Gehälter zu erhöhen, weil ansonsten die Industrie begabte Techniker mit Aussicht auf höhere Löhne von den Schulen abziehen werde.

Anmerkungen zum Dokument

Schlagworte

Edierter Text

Die Stellung, welche das unschätzbare Vertrauen Euerer Excellenz mir in der Direction des hiesigen philologischen Seminares angewiesen, hat mich seit fast einem Jahrzehent mit einem großen Theile der heranwachsenden Generation österreichischer Gymnasiallehrer in die mannigfachste Berührung gebracht und mir dadurch die Gelegenheit gegeben, über diese gesammten Verhältnisse genaue Kenntnis aus täglicher Erfahrung zu erwerben und über die Hoffnungen und Besorgnisse für die Zukunft der Gymnasien, die sich daran knüpfen, eine begründete Überzeugung zu gewinnen. Wenn ich von aufrichtiger Bewunderung durchdrungen bin für die Energie, mit welcher Euere Excellenz das hohe Ziel der Reform des Gymnasialwesens allen Schwierigkeiten gegenüber verfolgen und vornehmlich für die großartige Liberalität, mit welcher Hochdieselben die hiesige unerlässliche Bildung tüchtiger Lehrkräfte befördern, so bin ich doch zu der Überzeugung gelangt, daß dieser Zweck
„die Heranziehung tüchtiger Lehrkräfte für die Gymnasien, die Bildung eines durch Gediegenheit des Wissens und des Charakters Achtung gebietenden Lehrstandes“
durch die bisher angewendete Maßregel allein nicht nur nicht erreicht, sondern auf die Dauer gefährdet wird; daß es vielmehr nur dann erreicht werden kann, wenn die ökonomische Lage der Gymnasiallehrer während ihrer Dienstzeit gerechten und billigen Anforderungen entsprechend gestaltet wird; diese Besserung der äußeren Stellung der Gymnasiallehrer läßt sich auf leichte Weise in ausreichendem Maße herstellen, ohne daß dadurch die Belastung der Staatscasse im mindesten erhöht würde, ja zu allmählichem aber sicherem Vortheile der Staatscasse.
Die Überzeugung von der dringenden Nothwendigkeit, daß dem Übel abgeholfen werde, gibt mir den Muth, die Gedanken, welche mir seit Jahren zu immer größerer Gewissheit gelangt sind, Euerer Excellenz ehrerbietigst vorzutragen. Wenn der unter I. und II. nachfolgenden Denkschrift enthaltenen Darstellung von Zuständen, die theils bereits bestehen, theils im Entstehen begriffen sind, die Anerkennung der Richtigkeit schwerlich wird versagt werden können, so möge dadurch der unter III. enthaltene, reiflich überlegte Vorschlag einer eingehenden Prüfung empfohlen sein.

Juli 1858
H. Bonitz

I.

Der Mangel an geeigneten, wohl vorbereiteten Lehrkräften für die Gymnasien, besonders auf dem sprachlichen und geschichtlichen Gebiete, der Umstand ferner, daß sich in Österreich bis jetzt dem Lehrstande fast ausschließlich die Söhne völlig unbemittelter Eltern widmen, hat das hohe Unterrichtsministerium zu der Maßregel geführt, Candidaten des Lehramtes während ihrer Studienzeit mit reichlichen außerordentlichen Unterstützungen zu betheilen oder wenn dieselben schon zum Suppliren an einem Gymnasium verwendet waren, unter Belassung ihrer Supplentengebühr an eine Universität zu schicken, ferner für die besonderen Bedürfnisse einzelner Kronländer (z.B. Dalmatien, Küstenland, Lombardo-Venetien) die Systemisirung ansehnlicher Stipendien von Seiner k.k. apostolischen Majestät zu erwirken. Diese Maßregel, durch die augenblickliche Nothwendigkeit geboten und für die Deckung des unmittelbarsten Bedürfnisses von unzweifelhaft segensreichen Folgen, hat von Jahr zu Jahr eine größere Ausdehnung erreicht. Es beziehen gegenwärtig an der Wiener Universität unter den verschiedenen Namen der Supplentengebühr, des systemisirten Stipendiums, der außerordentlichen Unterstützung die wesentlichen Mittel zu ihrer Subsistenz während der Studienzeit

Mit einem Jahresbetrage der
Lehramtscandidaten Supplentengebühr des systemisirten Stipendiums der außerordentlichen Unterstützung zusammen
unter der Controlle der Seminardirection 90 6700 fl 1700 fl 22130 fl 30530 fl
unter der Controlle des Decanats des ph. Prof. 38 1260 fl 1200 fl 10376 fl 12836 fl
128 7960 fl 2900 fl 32506 fl 43366 fl
 

(Dabei sind die einem wesentlich verschiedenen Zwecke dienenden Unterstützungen zum Besuche deutscher Universitäten nicht eingerechnet.) Nicht die bedeutende Summe, die zur Verwendung kommt, ist es, was zu ernster Erwägung drängt – daß der Kaiserstaat Österreich in der Universität seiner Hauptstadt diese ansehnliche Summe der Förderung des Gymnasialwesens widmet, kann nie zu einem Vorwurf gereichen – zu ernster Erwägung drängt vielmehr der Gedanke, daß die provisorische für einen Übergang eingeschlagene Maßregel schon durch ihre Dauer nothwendig werden und zur Festigkeit eines Systems gelangen kann. Und hieran knüpfen sich sehr gewichtige, aus der bisherigen reichlichen Erfahrung geschöpfte Bedenken. Denn wenn die für den Eintritt der Neugestaltung nothwendige und nützliche Maßregel zu bleibender Dauer gelangen, wenn auf ihr wesentlich oder vielleicht ausschließlich die Hoffnung tüchtige Lehrkräfte für die Gymnasien heranzuziehen, beruhen sollte, so ist zu besorgen, daß dadurch der Gediegenheit der Studien, der Heranbildung eines achtunggebietenden Lehrstandes, endlich der rechtzeitigen Deckung des jeweiligen Bedürfnisses an Lehrkräften nicht gedient, und daß mit bedeutendem Kostenaufwande mehr ein äußerlich mechanisches Treiben als wahrhaft geistiges Leben gefördert wird. Es kommen hierbei besonders folgende Puncte in Betracht.
1. Soll die ministerielle Unterstützung ihrem Zwecke, tüchtige Lehrkräfte heranzubilden, möglichst dienen, so muß sie häufig Lehramtscandidaten schon bald nach dem Beginne ihrer Universitätszeit zugetheilt werden, damit nicht in ängstlicher Sorge um kümmerliche Subsistenz und im Abmühen durch bloße Brotarbeiten die jugendliche Kraft und Frische schon vorher verloren sei. Aber selbst der gewissenhaftesten Vorsicht ist es nicht möglich, in den Mängeln des Anfängers mit voller Sicherheit zu unterscheiden, wie viel davon der ungenügenden Vorbildung, wie viel der Überbürdung mit Arbeiten für den Lebensunterhalt und was endlich dem Mangel natürlicher Anlagen und ausdauernder Energie zuzuschreiben ist. Das Ausgezeichnete fällt dem geübteren Blicke mit hinlänglicher Sicherheit auf, aber da unter den angedeuteten Umständen auch das Mittelmaß auf Unterstützung wohlbegründete Aussicht hat, so tritt hier unausbleiblich ein unsicheres Vergleichen des Mehr oder Weniger der Würdigkeit ein – und jeder verzeihliche Irrthum in dem Urtheile über einen Anfänger gereicht in seinen allmählichen Folgen zu bleibendem Nachtheile für die Gymnasien.
2. Wo aus Staatscassen Kosten für Lehrerbildung aufgewendet werden, ist es nothwendig, daß über die dauernde Würdigkeit des Empfängers von Unterstützungen eine Controlle stattfinde (Legalisirung der Monatsquittungen). Daß die gewissenhafte Erfüllung dieser Aufgabe z.B. jedem der philologischen Mitglieder der Seminardirection (selbst nach der für das Griechische gewährten Aushilfe durch einen jüngeren Philologen) im Durschnitte täglich zwei Stunden in Anspruch nimmt, außer der Collegienzeit und außer der den Seminarübungen und der Correctur der Seminararbeiten gewidmeten Zeit, ist ohne Zweifel ein Übel; es werden auf diese Weise Kräfte durch eine äußerst ermüdende Arbeit rasch abgenützt und zu einem vorzeitigen Erlahmen für wissenschaftliche Thätigkeit herabgedrückt. Doch ist dies noch nicht das größte Übel. Die Nothwendigkeit, welche für die unterstützten Lehramtscandidaten besteht, von ihrer Verwendung die betreffenden Professoren in Kenntnis zu erhalten, nimmt dem Verkehre des Universitätslehrers mit strebenden Jünglingen die wohlthuende Freiheit; sie macht aus anregendem Gespräche und Rathe, wie sehr man sich auch bemühe diesen Charakter einzuhalten, eine stets widerkehrende Prüfung. Und da die Controlle hauptsächlich den in irgend einer Hinsicht (des Fleißes oder des Erfolges u.a.) zweifelhaften Candidaten sich zuwenden muß, so verkümmert sie die Privatbeschäftigung des Lehrers mit den tüchtigsten Schülern, also in den Fällen, die für den Lehrer erfreulich, für die Sache selbst am förderlichsten sind.
3. Die Betheilung mit außerordentlichen Unterstützungen, Stipendien etc. ist durch die im Eingange bezeichneten Umstände mit Nothwendigkeit herbeigeführt; andernseits hat wieder die Aussicht auf solche Unterstützung unvermeidlich zur Folge, daß mittellose Studirende den Lehrstand erwählen, nicht aus wahrem innerem Berufe, sondern eben weil sie die Hoffnung haben, schon während ihrer Studienzeit aus Staatsfonds die Mittel zu ihrer Subsistenz zu erhalten. Welche innere Verderbnis dadurch dem ganzen Stande erwächst, wenn dieses Motiv bei einem großen Theile die Wahl des Berufes bestimmte, welche Erschlaffung dann nach Erreichung des Zieles zu erwarten ist, bedarf keiner weiteren Erörterung.
4. Die eingeschlagene Maßregel ist, so umsichtig sie auch ausgeführt werde, nicht fähig, das Bedürfnis an Lehrkräften regelmäßig und rechtzeitig zu decken. Es werden z.B. jetzt, da noch erheblicher Mangel an philologischen Lehrern ist, Studirende dieses Gebietes mit huldvoller Bereitwilligkeit unterstützt. Sobald einmal für geprüfte Candidaten dieses Lehrfaches keine Stellen vacant sein werden, wird und muß diese Unterstützung aufhören. Und indem es dann schon zum Brauche geworden ist, daß dieses Studium auf Staatsunterstützung zu rechnen hat, wird es danieder liegen, bis wieder das Bedürfnis die Möglichkeit der Deckung bereits überschritten hat.
Aus dem Dargelegten geht hervor, daß die gegenwärtig ausgeführte Maßregel der Unterstützung von Lehramtscandidaten in ihrer Studienzeit, für jetzt unentbehrlich, nach und nach beschränkt und allmählich in die seltene, wahrhaft auszeichnende Unterstützung hervorragender wissenschaftlicher Talente übergehen muß; darin liegt zugleich, daß nach anderen Mitteln gesucht werden muß, welche den Zweck, die Heranziehung tüchtiger Kräfte für das Lehramt, besser und nachhaltiger erreichen.
Ein tüchtiger Lehrstand läßt sich auf die überwiegende Sitte der Staatsunterstützung während der Studienzeit nicht gründen, sondern kann nur dann gehofft werden, wenn es dahin kommt, daß nicht ausschließlich Söhne ganz mittelloser Eltern, sondern auch Jünglinge aus dem Mittelstande diesen Berufsweg wählen. Der Unterschied zwischen dem Stande der Gymnasiallehrer in Österreich und in dem übrigen Deutschland liegt nicht etwa darin, daß Österreich an Talenten oder an Fleiß in der wissenschaftlichen Vorbereitung für den Lehrberuf nachstände; es liegt vielmehr wesentlich darin, daß sich in Österreich fast nur Söhne aus ganz unbemittelten Familien dem Lehrstande widmen, ein Unterschied, der, während er nur äußerlich zu sein scheint, bei der Mehrzahl auf die Gestaltung der Studien und auf die Haltung im Lehramte selbst den eindringendsten Einfluß ausübt.

II.

Wenn sich zu einem Lebensberufe nicht die hinlängliche Zahl von Aspiranten findet, so läßt sich, von Ausnahmsfällen eines ungewöhnlichen Bedarfes bei neuen Organisationen und ähnlichen mehr abgesehen, darin immer ein Symptom erkennen davon, daß jener Beruf denjenigen, die sich ihm widmen, nicht eine den Forderungen an die Vorbereitung und an die Leistung entsprechende Aussicht auf Stellung im Leben darbietet. Daß dies beim Stande der Gymnasiallehrer der Fall ist, ließe sich auch ohne den Hinblick auf jenen Mangel an Aspiranten erkennen; aber gewiß wird das Symptom nicht entfernt werden, wenn das Übel nicht in seiner Wurzel gehoben ist.
1. Der Gymnasiallehrer als Staatsdiener kann kaum umhin, seine Lage mit der anderer Staatsbeamten zu vergleichen. Gesetzt, diese Vergleichung fiele zu seinen Gunsten aus; so wäre sie noch kein Beweis für die Auskömmlichkeit seiner Stellung; denn es ist bekannt und anerkannt, worin es seinen hauptsächlichen Grund hat, daß eine große Zahl tüchtiger Kräfte nicht mehr dem Staatsdienste zuströmt, sondern in Privatunternehmungen und dgl. ihre Verwerthung sucht. Aber die Vergleichung fällt nicht zu seinen Gunsten aus: bei Forderungen an die wissenschaftliche Vorbereitung, die nicht leicht denen für einen andern Stand nachstehen, bei der Forderung der ausdauerndsten und opferwilligsten Leistung im Amte, bietet das Gymnasiallehramt höchstens in den Anfängen der Besoldungen eine günstige oder doch nicht nachtheilige Vergleichung mit anderen Zweigen des Staatsdienstes; die Möglichkeit dagegen des Aufsteigens zu höherer, auch in der bürgerlichen Gesellschaft geachteter Stellung ist für den Gymnasiallehrer gegenüber anderen Staatsdienern in einem Grade beschränkt, daß selbst die Vergleichung beinahe aufhören muß. Wenn der Gymnasiallehrer früher als andere Staatsdiener in den Pensionsgenuß seines vollen Gehaltes tritt, so ist das nur der gebührende gesetzliche Ausdruck für die Wahrheit der beiden Sätze: erstens, daß die Anstrengung des Lehrberufes die Kräfte rascher aufreibt; zweitens, daß im Lehrberufe jeder durch seine eigene Persönlichkeit nützt oder schadet und sich nicht die Altersschwäche eines Gliedes im Collegium durch Übertragung der Last auf andere Glieder unschädlich machen läßt. Dagegen steht in zwei anderen Puncten der Gymnasiallehrer selbst unter der Voraussetzung gleichen Gehaltes im Nachtheile gegen andere Beamte: der Beamte findet sein Arbeitslocal im Amte, der Lehrer muß bei der Wahl und Größe seiner Wohnung darauf Bedacht nehmen, daß er in seiner Wohnung ein Local zu ruhigem Arbeiten habe; der Beamte findet die nothwendigen literarischen Behelfe in seinem Amte, der Lehrer muß, selbst wenn eine Gymnasialbibliothek recht gut bestellt wäre, dennoch sich fortwährend Bücher aus dem speciellen Bereiche seiner Studien anschaffen, sofern er nicht in einen geistlosen Schlendrian vorrücken will.
2. Im Vergleiche zu derjenigen ökonomischen Lage, in welcher der Lehrstand an Gymnasien sich vor dem Eintreten1 der gegenwärtigen Einrichtungen befand, ist er jetzt im Nachtheile. Zieht man jene Systemisirung in Betracht, welche vor dem Jahre 1831 einige Zeit in Geltung war, daß nämlich die Decennalzulagen in einem Drittel des ursprünglichen Gehaltes bestanden, so ergibt sich das ungünstige Verhältnis sehr augenscheinlich, da damals nach dreimaliger Decennalzulage der Gymnasiallehrer in Landstädten sich bis 1000 fl (Grammaticallehrer) und 1200 fl (Humanitätslehrer), in Hauptstädten bis 1400 und 1600 fl erheben konnte.2 Mit der im Jahre 1831 eingetretenen Einrichtung der Decennalzulagen ist die jetzige in Übereinstimmung, nur findet sich in den jetzt geltenden gesetzlichen Bestimmungen nirgends gesagt, ob nach vollendetem dreißigsten Dienstjahre eine dritte Decennalzulage gegeben wird.3 Daß aber die Erhöhung der Gehalte um durchschnittlich 200 fl im Vergleiche zu der seit 1831 bestandenen Einrichtung dem Einkommen der Gymnasiallehrer aus den damals fast ausnahmslos ertheilten Correpetitionen im Durchschnitte nicht gleich kommt, sondern merklich nachsteht,4 ist eine bekannte Thatsache.
Während nun damals Lehrstunden und Correpetitionen zusammen nicht den Aufwand von Anstrengung erforderten, der jetzt dem tüchtigen Lehrer zugemuthet werden muß; während an seine Vorbildung jetzt viel höhere Anforderungen gestellt werden als damals und im Interesse des Unterrichts gestellt bleiben müssen, mag nun der Lehrplan unverändert fast bestehen oder modificirt werden; während endlich die Preise der Lebensmittel um 50, ja zum Theil um 100 Procent gestiegen sind; hat die wirkliche Einnahme des Gymnasiallehrers im Durchschnitte eine Verminderung erfahren. War nun früher der Gymnasiallehrer nicht im Überflusse, sondern eben in einer auskömmlichen Stellung, so ist das Unzureichende seiner jetzigen ökonomischen Lage außer Zweifel.
3. Doch bedarf es, um sich hiervon zu überzeugen, nicht einmal der Vergleichung mit anderen Ständen oder mit einer früheren Zeit, es genügt, die Ziffern der gegenwärtigen Systemisirung der Lehrergehalte in ihren drei Kategorien und zwei Abstufungen sammt den möglicherweise hinzutretenden Decennalzulagen mit den Preisen der Lebensmittel an den betreffenden Orten zusammenzustellen: häufig reicht die Vergleichung einer einzigen unvermeidlichen Ausgabe, nämlich die für eine anständige Wohnung, hin, um das Unzureichende der Lehrergehalte zu zeigen. Der Gehalt der Gymnasiallehrer unmittelbar beim Eintritte in ihren Beruf kann für ausreichend gelten, aber in Anbetracht, daß die Gründung eines soliden Hauswesens als vollkommen entsprechend erscheinen muß für einen Stand, dessen Glieder sich im eignen Hause heimisch fühlen mögen, sollen ihre anstrengenden Arbeiten zu Hause wie in der Schule gedeihen, in diesem Anbetrachte reicht die Steigung der Gehalte für die sich steigenden Bedürfnisse selbst bei der ängstlichsten Sparsamkeit und Einschränkung nicht aus. Die Hoffnung, daß die mit einem Directorate verbundene, an sich nicht bedeutende Remuneration den Bedürfnissen verheiratheter Lehrer zu gute komme, ist dadurch merklich beschränkt, daß ein nicht unerheblicher Theil von Directoraten an Gymnasien, deren Lehrer der Staat ernennt und besoldet, Lehrern geistlichen Standes zufällt (z.B. innerhalb der deutsch-slavischen Kronländer fast ein Drittel der betreffenden Directorate).5
Das ungenügende Ausmaß der Lehrergehalte gereicht den Gymnasien zu großem Nachtheile; denn wenn auch in den ersten Jahren seiner Berufsthätigkeit der Gymnasiallehrer sich zufrieden fühlen und dementsprechend wirken kann, so ist dies bei den steigenden Bedürfnissen der folgenden Jahre nicht möglich. Gesetzt man, die Ehrenhaftigkeit seines Charakters schützt ihn davor, daß er selbst im steten Kampfe mit drückenden Sorgen dennoch das Palladium des Lehrstandes, die uneigennützige und unbestechliche Gerechtigkeit nie aufgibt, so kann sie doch nicht abwehren, daß er das Ziel seines Strebens oder den Stützpunct für seinen nothwendigen Erwerb außerhalb der Schule sucht.

III.

Der Übelstand der unzureichenden Besoldung der Gymnasiallehrer übt eine so drückende Gewalt aus sowohl auf die Wahl dieses Lebensberufes als auf die Leistungen und das Gedeihen der Schulanstalten, daß ihm abzuhelfen zur dringenden Nothwendigkeit wird, und dies um so mehr, da es sich nicht um die Erhaltung einer schon gesicherten und blühenden, sondern um die Consolidirung einer neuen Einrichtung handelt. Jede andere Maßregel, und werde sie mit der dankenswerthesten Liberalität ausgeführt, deckt nur zweitweise einen oder den andern Mangel nothdürftig zu, ohne ihn im Grunde heben zu können.
Es handelt sich hierbei um Aufbesserung der oberen Stellen, die Besoldung der unteren Stellen kann nach dem vorher Dargelegten unverändert bleiben.
Die Hoffnung, daß die Staatscasse hierzu etwas beitrage, ist nicht principiell aufzugeben. Wenn es erreicht wird, daß auch Jünglinge aus dem Mittelstande sich dem Lehrerberufe widmen, so wird Aufwand aus Staatscassen für die Vorbereitungszeit erspart und kann, ohne höhere Belastung der öffentlichen Fonds, wohl aber mit höherem Nutzen, der Zeit der amtlichen Leistungen zugewendet werden. Indessen, da die bedeutendsten der bisher für die Lehramtscandidaten gemachten Ausgaben nicht zu den systemisirten gehören, so mag hievon für jetzt abgesehen werden; es ist ja gewiß, daß zunächst an eine Aufbesserung aus Staatsmitteln nicht gedacht werden kann, und das Übel bedarf schleunigster Abhilfe.
Daß die Gemeinden für die Gehaltserhöhung der Gymnasiallehrer etwas beizutragen geneigt seien, ist nicht wahrscheinlich, obgleich bei Gründung der gegenwärtigen Einrichtung mehrere Städte aus eigenem Antriebe sehr namhafte Opfer gebracht haben. Die Gemeinden wenden jetzt alle ihnen für die Mittelschulen disponiblen Kräfte den Realschulen zu, welche zu den Interessen der Gewerbe und der Industrie in unmittelbarer Beziehung stehen, und dürften der Unterstützung der Gymnasien um so weniger geneigt sein, wenn diese etwa von ihrer jetzigen Gestaltung sich wesentlich entfernen sollten.
Das einzige Mittel zur Erhöhung der Lehrergehalte bietet sich dar in dem Schulgelde, in diesem aber nicht bloß ohne neue Belastung, sondern zum Vortheile des öffentlichen Fonds auf eine so leichte Weise, daß es als ein Unrecht gegen den Lehrstand erscheint, die Sache nicht baldigst in Angriff zu nehmen.
Das Schuldgeld an Gymnasien, 12 fl jährlich in den Hauptstädten der Kronländer, 8 fl an den übrigen Orten, ist in einem so auffallend geringfügigem Ausmaße festgesetzt, in der bekanntlich durch den Erfolg widerlegten Erwartung, als würde hierdurch dem Unfuge ungerechtfertigter Befreiungen ein Damm entgegengesetzt werden; aber kaum kann man sich des Gedankens entschlagen, daß durch den niedrigen Ansatz der Ansicht, als sei es eine Wohlthat den Unterricht in den Mittelschulen wo möglich unentgeltlich herzustellen, einige Concessionen gemacht, einer Ansicht, deren Unhaltbarkeit ich glaube dargethan zu haben (Österreichische Gymnasialzeitschrift 1850 S. 392–397. vgl. dazu die Bemerkungen von A[ndreas] Wilhelm 1850 S. 483, 1852 S. 601).6 Vergleicht man das Ausmaß des Schulgeldes an Gymnasien Deutschlands – worüber es genügt die aus amtlichen Quellen entlehnten Mittheilungen in Mützell’s Gymnasialzeitschrift 1850 S. 579 ff. besonders S. und 1851 S. 855 nachzusehen7 – und die Höhe der dadurch dem Schulwesen zufließenden Summen, so wird die Wahrheit der ausgesprochenen Behauptung über die niedrige Bemessung des Schuldgeldes in Österreich einleuchten, und es wird zugleich ersichtlich sein, durch welche Mittel man es in Deutschland ermöglicht, die Gymnasien in einem achtungswerthen Stande zu erhalten. Die Eltern der Schüler, welche ein Gymnasium besuchen, sind am Gedeihen desselben, das durch das Wohl der Lehrer wesentlich bedingt ist, am nächsten interessirt; sie sind es daher, die für die Gymnasien stärker zu besteuern, in der Natur der Sache liegt. Eine Erhöhung des Schulgeldes von 12 auf 18 fl und von 8 auf 12 fl wird nicht nur nicht als drückend empfunden, sondern als immer noch äußerst mäßig die Billigung des öffentlichen Urtheils finden, sobald man weiß, daß diese Erhöhung direct und unverkürzt den Gehalten der Lehrer zufließt; denn ausreichende ökonomische Stellung der Lehrer an Elementar- und Mittelschulen wird in solchem Maße als Pflicht anerkannt, daß zur Erreichung dieses Zweckes man selbst ein mäßiges Opfer zu bringen gern bereit ist.
Mein Vorschlag ist daher folgender:
„Das Schulgeld werde, wo möglich vom nächsten Schuljahre an, für den Bereich8 der Giltigkeit des Gesetzes vom 1. Jan. 18529 um 50 % erhöht, also von 12 auf 18 fl, von 8 auf 12 fl. Dabei bleiben die gegenwärtig giltigen gesetzlichen Bestimmungen über die Bedingungen der Befreiung in Kraft.
Von dem in Folge dieser Bestimmung eingehenden Betrage werden 2/3, also dasselbe Ausmaß wie bisher, an den Studienfonds abgeführt; 1/3 fällt an den aus der Staatscasse oder dotirten Fonds erhaltenen Gymnasien unmittelbar den (mit Einschluß des Directors) fünf10 obersten Lehrstellen zu, so daß statt des Geldbetrages die Quittungen der betreffenden Lehrer dem Studienfonds eingereicht würden; an den Gymnasien geistlicher Corporationen fällt dieses 1/3 der betreffenden Corporation zu, mit der Erwartung, daß es für die Zwecke der Schule verwendet werde.“
Ein Einwand von Seiten der Staatsfinanzen dürfte gegen diesen Vorschlag nicht zu erwarten sein; der Studienfonds wird durch die vorgeschlagene Einrichtung erheblich gewinnen, da sie ein sicheres, vielleicht das einzige Mittel ist, den trefflichen Vorschriften über Schulgeldbefreiung ihre bisher noch nicht erreichte Ausführung zu verschaffen.
Eine Besorgnis, als ob durch eine solche Einrichtung die Frequenz der Gymnasien gefährdet werde, kann nicht Platz greifen. Das Schulgeld ist die geringfügigste unter denjenigen erheblichen Ausgaben, welche daraus erwachsen, daß ein Knabe den durch das Gymnasium dargebotenen Bildungsgang einschlägt. Obgleich mit den allgemeinen Preisverhältnissen dieser Bildungsweg merklich kostspieliger geworden ist, und trotz der Zunahme der Realschulen, zeigt die Frequenz der Gymnasien in den letzten Jahren eine stetige, die allgemeine Zunahme der Bevölkerung übersteigende Vermehrung.
Die besten fünf 11 Lehrerstellen (mit Einrechnung des Directors) sind bei der Erhöhung der Einnahme ins Auge gefaßt. Mit der sechsten Stelle tritt schon an sich die höhere Gehaltsstufe ein, es ist also nicht nöthig, daß zugleich die aus dem Schulgelde zu erzielende Erhöhung stattfinde. Bedingung für den Bezug der Schulgeldsquote würde also sein, daß ein Lehrer der Kategorie der ordentlichen Lehrer angehöre und bereits in den Genuß der höheren Gehaltsstufe eingerückt sei; unter diesen Voraussetzungen treten in diesen Bezug auch die Katecheten ein.
Eine Übersicht dessen, was auf den aus öffentlichen Fonds erhaltenen Gymnasien der deutsch-slavischen Kronländer durch diesen Vorschlag zur Aufbesserung der Einnahmen der Lehrstellen an den einzelnen Gymnasien zu erreichen ist, ist auf der beiliegenden Tabelle gegeben.
Zur Erklärung der Tabelle mögen folgende Bemerkungen dienen.
Unter die in Betracht kommenden Gymnasien ist Salzburg eingerechnet, da es nur principiell, nicht thatsächlich mit Benedictinern von St. Peter besetzt wird, ferner jene Gymnasien Galiziens , welche noch nicht definitiv bewilligt und organisirt sind.
Der Betrag des Schulgeldes in seinem bisherigen Ausmaße ist nach dem Schuljahre 1856/57 angesetzt. Der Versuch, einen dreijährigen Durchschnitt dafür anzusetzen, zeigte so unerhebliche Differenzen, daß für den Zweck dieser ungefähren Übersicht die Ausführung einer solchen Durchschnittsrechnung überflüßig schien.
Von diesem Betrage ist dann unter C die Hälfte als der zunächst zu erwartende Ertrag der Erhöhung angesetzt.
Indem dann unter D bezeichnet ist, wie viel, abgesehen von etwaigen Decennalzulagen, die systemisirte Besoldung der fünf obersten Stellen an jedem Gymnasium beträgt, so übersieht man in der Summe, daß im Ganzen diesen Lehrstellen eine Erhöhung der Bezüge um 20 % zuwachsen würde. Das Fluctuiren dieser Bezüge wird nach den bisherigen Erfahrungen an jedem einzelnen Gymnasium sich nur innerhalb sehr mäßiger Grenzen bewegen. Daß aber die bisher gleich bemessenen Einnahmen der Stellen an Gymnasien gleicher Gehaltskategorie zu merklicher Verschiedenheit gelangen werden, ist durchaus nicht als ein Übel zu betrachten. Es ist vielmehr segensreich, wenn sich mehr Abstufungen der Aussicht zeigen. Überdies, die zahlreicheren besuchten Gymnasien, welche den obersten Stellen eine bedeutendere Schulgeldquote zufließen lassen, machen durch Correcturen, Zeugnisse und ähnliches mehr größere Arbeit und befinden sich in der Regel in solchen Städten, die als bevölkerter zugleich theurer sind.
Es wird angemessen sein, die Zugabe aus dem 1/3 des erhöhten Schulgeldes nicht gleich zu vertheilen, sondern in Abstufung. Beispielsweise ist unter E die Voraussetzung gemacht, daß die 5. und 4. Stelle je 15 %, die 3. und 2. Stelle je 20 %, die 1. Stelle (das Directorat) 30 % davon erhalte.
Man könnte aber ebenso gut andere Abstufungen vorziehen, z. B. 15, 15, 20, 25, 25 % oder 10, 15, 20, 25, 30 % oder andere. Von den drei unter E enthaltenen Zahlen bezeichnet die erste wie viel hiernach die 5. und 4. Stelle, die zweite wie viel die 3. und 2. Stelle, die dritte wie viel das Directorat an dem betreffenden Gymnasium Zuwachs der Einnahme erhalten würde.
Unter F und G ist nun die gegenwärtige Stufenfolge der Gehalte und die projectirte in Vergleichung gestellt. Unter F bezeichnet die erste Zahl den Gehalt der sechs oder sieben unteren Stellen, die zweite den der 6. bis 2. Stelle, die dritte den des Directorats. Unter G bezeichnet die erste Zahl den Gehalt der unteren Stellen, die zweite den der 6. Stelle, die dritte die Gesammteinnahme (d.h. Gehalt und Schulgeldsquote) der 5. und 4. Stelle, die vierte die der 3. und 2. Stelle, die fünfte die des Directorats. Es versteht sich, daß die etwaigen Decennalzulagen durchweg außer Rechnung bleiben mußten.
Es darf diesen mit möglichster Genauigkeit dargelegten Ziffern überlassen werden, den Vorschlag zu empfehlen.
Von den Gymnasien geistlicher Corporationen ist es bekannt, wie empfindlich sie die Ablieferung des durch ihre Thätigkeit erworbenen Schulgeldes berührt; die Empfindlichkeit ist besonders in den Fällen ganz erklärlich, wo Corporationen für die Besserung ihrer Gymnasien bedeutende Opfer gebracht haben. Die Zuweisung der projectirten Erhöhung an die Corporationen wird gewiß als billig erscheinen.

Auf die Realschulen geht der vorstehende Vorschlag nicht ein. Ihre Verhältnisse sind mir nicht in gleicher Genauigkeit bekannt. Übrigens ist die Zukunft der Gehalte der Realschullehrer in zweierlei Hinsicht günstiger. Erstens, die Gehalte dieser Lehrer fließen nicht aus einer Casse, sondern fast an jeder Anstalt aus der einer andern Gemeinde. Man wird mit der Zeit auf die Person eines erfolgreich wirkenden Lehrers den Werth legen lernen, daß man ihn, gegenüber seiner Aussicht an eine besser dotirte Anstalt zu gelangen, durch Gehaltserhöhung sich zu erhalten sucht. Zweitens: Mit dem Steigen der Industrie in Österreich wird es nicht mehr möglich sein, für Chemie und Mechanik tüchtige Lehrkräfte um einen ungenügenden Gehalt zu gewinnen, die in diesen Fällen unausweichliche Erhöhung wird nicht verfehlen weiter zu wirken.

A B C D E F G
Gymasium Gehaltskategorie Schulgeld 1856/57 Erhöhung um 30% Systemisierter Gehalt der
fünf obersten Stellen
Vertheilung der Schulgeldquoten Jetzige Stufenfolge der Gehalte Projectierte Stufenfolge der Einnahmen
1 Wien, acad[emisches Gymnasium] I 4.638 2.319 6.300 348. 464. 696. 1.000. 1.200. 1.500. 1.000. 1.200. 1.548. 1.664. 2.196
2 Wien, Theres[iansiche Akademie] I 882 441 6.300 66. 88. 132. 1.000. 1.200. 1.500. 1.000. 1.200. 1.266. 1.288. 1.632
3 Salzburg II 2.324 1.162 4.800 174. 232. 348. 800. 900. 1.200. 800. 900. 1.074. 1.132. 1.548.
4 Innsbruck I 2.673 1.336 5.300 200. 267. 400 900. 1.000. 1.300 900. 1.000. 1.200. 1.267 1.700.
5 Trient II 2.164 1.082 4.800 162. 216. 324. 800. 900. 1.200. 800. 900. 1.062. 1.116. 1.524.
6 Roveredo III 1.410 705 4.300 105. 141. 210. 700. 800. 1.100. 700. 800. 905. 941. 1.310.
7 Marburg III 996 498 4.300 74. 100. 148. 700. 800. 1.100. 700. 800. 874. 900. 1.248.
8 Laibach I 3.054 1.527 5.300 229. 303. 458. 900. 1.000. 1.300. 900. 1.000. 1.299. 1.303. 1.748.
9 Triest I 1.134 567 5.300 85. 113. 170. 900. 1.000. 1.300. 900. 1.000. 1.085. 1.113. 1.470.
10 Görz I 720 360 5.300 54. 72. 108. 900. 1.000. 1.300 900. 1.000. 1.054. 1.072. 1.408.
11 Capodistria III 488 244 4.300 37. 49. 73. 700. 800. 1.100. 700. 800. 837. 849. 1.173.
12 Zara I 675 337 5.300 50. 67. 100. 900. 1.000. 1.300 900. 1.000. 1.050. 1.067. 1.400.
13 Spalato III 900 450 4.300 67. 90. 134. 700. 800. 1.100. 700. 800. 867. 890. 1.234.
14 Prag, Kleins[eite] I 3.750 1.875 5.300 281. 375. 562. 900. 1.000. 1.300. 900. 1.000. 1.281. 1.375. 1.862.
15 Prag, Altst[ädter Gymnasium] I 2.832 1.416 5.300 212. 283. 424. 900. 1.000. 1.300. 900. 1.000. 1.212. 1.283. 1.724.
16 Königgrätz III 1.888 944 4.300 142. 189. 283. 700. 800. 1.100. 700. 800. 942. 989. 1.383.
17 Jičín III 1.860 930 4.300 140. 186. 279. 700. 800. 1.100. 700. 800. 940. 986. 1.379.
18 Eger III 1.492 746 4.300 112. 149. 224. 700. 800. 1.100. 700. 800. 912. 949. 1.324.
19 Neuhaus III 1.328 664 4.300 100. 133. 200. 700. 800. 1.100. 700. 800. 900. 933. 1.300.
20 Písek III 1.944 972 4.300 146. 194. 291. 700. 800. 1.100. 700. 800. 946. 994. 1.391
21 Leitmeritz III 1.020 510 4.300 76. 102. 153. 700. 800. 1.100. 700. 800. 876. 902. 1.253
22 Brünn I 4.080 2.040 5.300 306. 408. 612. 900. 1.000. 1.300. 900. 1.000. 1.306. 1.408. 1.912.
23 Olmütz I 3.396 1.698 5.300 255. 339. 509. 900. 1.000. 1.300. 900. 1.000. 1.255. 1.339. 1.809.
24 Iglau III 1.306 658 4.300 99. 132. 197. 700. 800. 1.100. 700. 800. 899. 932. 1.297
25 Znaim III 1.132 566 4.300 85. 113. 170. 700. 800. 1.100. 700. 800. 885. 913. 1.270.
26 Troppau II 2.344 1.172 4.800 176. 234. 342. 800. 900. 1.200. 800. 900. 1.076. 1.134. 1.542.
27 Teschen, kath. III 1.052 526 4.300 79. 105. 158. 700. 800. 1.100. 700. 800. 879. 905. 1.258
28 Teschen, evgl. III 1.884 942 4.300 141. 188. 282. 700. 800. 1.100. 700. 800. 941. 958. 1.382.
29 Krakau I 4.026 2.013 5.300 302. 403. 604. 900. 1.000. 1.300. 900. 1.000. 1.302. 1.403. 1.904.
30 Tarnow III 1.340 670 4.300 100. 134. 200. 700. 800. 1.100. 700. 800. 900. 934. 1.300.
31 Sandec [Nowy Sącz] III 816 408 4.300 61. 81. 122. 700. 800. 1.100. 700. 800. 861. 881. 1.222.
32 Rzeszów III 860 430 4.300 64. 86. 129. 700. 800. 1.100. 700. 800. 864. 886. 1.229.
33 Bochnia III 308 154 4.300 23. 31. 46. 700. 800. 1.100. 700. 800. 823. 831. 1.146.
34 Lemberg, akad. I 3.492 1.746 5.300 262. 349. 524. 900. 1.000. 1.300. 900. 1.000. 1.262. 1.349. 1.824.
35 Lemberg, 2. Gymn. I 4.354* 2.177 5.300 327. 455. 653. 900. 1.000. 1.300. 900. 1.000. 1.327. 1.435. 1.953. * Vielleicht erfordert die Verbindung mit dem poln. Untergymn. eine etwas andere Berechnung
36 Przemysl III 1.413 706 4.300 106. 141. 212. 700. 800. 1.100. 700. 800. 906. 941. 1.312.
37 Stanislawow III 2.096 1.048 4.300 157. 209. 314. 700. 800. 1.100. 700. 800. 957. 1.009. 1.414.
38 Tarnopol III 2.188 1.094 4.300 164. 219. 328. 700. 800. 1.100. 700. 800. 964. 1.019. 1.428.
39 Sambor [Sambir] III 1.700 850 4.300 128. 170. 255. 700. 800. 1.100. 700. 800. 928. 970. 1.355.
40 Brzerzan [Brzeżany] III 1.074 537 4.300 80. 107. 160. 700. 800. 1.100. 700. 800. 880. 907. 1.260.
41 Czernowitz III 3.146 1.573 4.300 236. 314. 472. 700. 800. 1.100. 700. 800. 1.036. 1.114. 1.572.