Der Philologe Hermann Bonitz legt Leo Thun ein Gutachten zur Situation
der Gymnasiallehrer in Österreich vor. Dabei unterstreicht er die
Wichtigkeit einer Reform in diesem Bereich, weil er im Vorhandensein von
guten Lehrern eine Grundvoraussetzung für das Gelingen der gesamten
Gymnasialreform erblickt. Seine Analysen sowie seine Vorschläge beruhen
vorwiegend auf den Erfahrungen, die er als Leiter des
philologisch-historischen Seminars an der Universität Wien gemacht
hat.
Im Gutachten geht Bonitz zunächst auf die Lehrerausbildung in
Österreich ein: Er betont, dass sich vorwiegend ärmere Studenten dem
Lehrerberuf zuwenden. Das Ministerium hatte daher im Laufe der Jahre
eine große Anzahl von Stipendien und Förderungen zur Unterstützung
dieser Studenten bereitgestellt. Bonitz lobt diese Förderungen zwar
ausdrücklich, allerdings weist er auch auf die Gefahr hin, dass durch
die Aussicht auf ein Stipendium auch viele unbegabte Studenten aus
materiellen Gründen in die Seminare drängen könnten. In so einem Fall
würde die angestrebte qualitative Verbesserung des Lehrerstandes nicht
gelingen. Er empfiehlt daher, die jetzt notwendige Unterstützung nach
und nach auf wirklich ausgezeichnete Studenten zu beschränken. Bonitz
empfiehlt außerdem, darauf hinzuwirken, dass mehr Studenten aus
begüterten Schichten den Lehrerberuf ergreifen. Um dieses Ziel erreichen
zu können, müssten aber sowohl die Arbeitsbedingungen der Lehrer
verbessert als auch das öffentliche Ansehen derselben erhöht werden.
Außerdem wäre dazu eine Erhöhung der Gehälter notwendig, nicht zuletzt
weil die Ausbildung der Lehrer heute viel besser ist und die Löhne durch
die Inflation im Verhältnis stark gesunken sind. Die benötigten
finanziellen Mittel für die höheren Löhne könnten einerseits durch die
Einsparungen bei den Stipendien gewonnen werden, andererseits empfiehlt
Bonitz die Erhöhung des Schulgeldes. Dazu zieht er auch Vergleiche mit
der Praxis in anderen deutschen Ländern. In der Folge geht er näher
darauf ein, wie eine solche Erhöhung erfolgen könne. In einer
anliegenden Tabelle ist dies ausführlich aufgeschlüsselt. Schließlich
betont er, dass die Vorschläge nicht für die Realschulen gelten, da dort
andere Umstände herrschen. Allerdings wird es aus seiner Sicht auch für
diese notwendig sein, die Gehälter zu erhöhen, weil ansonsten die
Industrie begabte Techniker mit Aussicht auf höhere Löhne von den
Schulen abziehen werde.
Beilage: Gutachten über die Gymnasialreform von Hermann Bonitz mit einer tabellarischen Übersicht über die Verteilung der Gehälter an den einzelnen Gymnasien der Monarchie.
Die Stellung, welche das unschätzbare Vertrauen Euerer Excellenz mir in der
Direction des hiesigen philologischen Seminares angewiesen, hat mich seit
fast einem Jahrzehent mit einem großen Theile der heranwachsenden Generation
österreichischer Gymnasiallehrer in die mannigfachste Berührung gebracht und
mir dadurch die Gelegenheit gegeben, über diese gesammten Verhältnisse
genaue Kenntnis aus täglicher Erfahrung zu erwerben und über die Hoffnungen
und Besorgnisse für die Zukunft der Gymnasien, die sich daran knüpfen, eine
begründete Überzeugung zu gewinnen. Wenn ich von aufrichtiger Bewunderung
durchdrungen bin für die Energie, mit welcher Euere Excellenz das hohe Ziel
der Reform des Gymnasialwesens allen Schwierigkeiten gegenüber verfolgen und
vornehmlich für die großartige Liberalität, mit welcher Hochdieselben die
hiesige unerlässliche Bildung tüchtiger Lehrkräfte befördern, so bin ich
doch zu der Überzeugung gelangt, daß dieser Zweck
„die Heranziehung
tüchtiger Lehrkräfte für die Gymnasien, die Bildung eines durch Gediegenheit
des Wissens und des Charakters Achtung gebietenden Lehrstandes“
durch
die bisher angewendete Maßregel allein nicht nur nicht erreicht, sondern auf
die Dauer gefährdet wird; daß es vielmehr nur dann erreicht werden kann,
wenn die ökonomische Lage der Gymnasiallehrer während ihrer Dienstzeit
gerechten und billigen Anforderungen entsprechend gestaltet wird; diese
Besserung der äußeren Stellung der Gymnasiallehrer läßt sich auf leichte
Weise in ausreichendem Maße herstellen, ohne daß dadurch die
Belastung der Staatscasse im mindesten erhöht würde, ja zu
allmählichem aber sicherem Vortheile der Staatscasse.
Die Überzeugung
von der dringenden Nothwendigkeit, daß dem Übel abgeholfen werde, gibt mir
den Muth, die Gedanken, welche mir seit Jahren zu immer größerer Gewissheit
gelangt sind, Euerer Excellenz ehrerbietigst vorzutragen. Wenn der unter
I. und II.
nachfolgenden Denkschrift enthaltenen Darstellung von Zuständen, die theils
bereits bestehen, theils im Entstehen begriffen sind, die Anerkennung der
Richtigkeit schwerlich wird versagt werden können, so möge dadurch der unter
III. enthaltene, reiflich überlegte
Vorschlag einer eingehenden Prüfung empfohlen sein.
Juli 1858
H. Bonitz
I.
Der Mangel an geeigneten, wohl vorbereiteten Lehrkräften für die Gymnasien, besonders auf dem sprachlichen und geschichtlichen Gebiete, der Umstand ferner, daß sich in Österreich bis jetzt dem Lehrstande fast ausschließlich die Söhne völlig unbemittelter Eltern widmen, hat das hohe Unterrichtsministerium zu der Maßregel geführt, Candidaten des Lehramtes während ihrer Studienzeit mit reichlichen außerordentlichen Unterstützungen zu betheilen oder wenn dieselben schon zum Suppliren an einem Gymnasium verwendet waren, unter Belassung ihrer Supplentengebühr an eine Universität zu schicken, ferner für die besonderen Bedürfnisse einzelner Kronländer (z.B. Dalmatien, Küstenland, Lombardo-Venetien) die Systemisirung ansehnlicher Stipendien von Seiner k.k. apostolischen Majestät zu erwirken. Diese Maßregel, durch die augenblickliche Nothwendigkeit geboten und für die Deckung des unmittelbarsten Bedürfnisses von unzweifelhaft segensreichen Folgen, hat von Jahr zu Jahr eine größere Ausdehnung erreicht. Es beziehen gegenwärtig an der Wiener Universität unter den verschiedenen Namen der Supplentengebühr, des systemisirten Stipendiums, der außerordentlichen Unterstützung die wesentlichen Mittel zu ihrer Subsistenz während der Studienzeit
Mit einem Jahresbetrage der | |||||
Lehramtscandidaten | Supplentengebühr | des systemisirten Stipendiums | der außerordentlichen Unterstützung | zusammen | |
unter der Controlle der Seminardirection | 90 | 6700 fl | 1700 fl | 22130 fl | 30530 fl |
unter der Controlle des Decanats des ph. Prof. | 38 | 1260 fl | 1200 fl | 10376 fl | 12836 fl |
128 | 7960 fl | 2900 fl | 32506 fl | 43366 fl |
(Dabei sind die einem wesentlich verschiedenen Zwecke dienenden
Unterstützungen zum Besuche deutscher Universitäten nicht eingerechnet.)
Nicht die bedeutende Summe, die zur Verwendung kommt, ist es, was zu ernster
Erwägung drängt – daß der Kaiserstaat Österreich in der Universität seiner Hauptstadt diese ansehnliche Summe der
Förderung des Gymnasialwesens widmet, kann nie zu einem Vorwurf gereichen –
zu ernster Erwägung drängt vielmehr der Gedanke, daß die provisorische für
einen Übergang eingeschlagene Maßregel schon durch ihre Dauer nothwendig
werden und zur Festigkeit eines Systems gelangen kann. Und hieran knüpfen
sich sehr gewichtige, aus der bisherigen reichlichen Erfahrung geschöpfte
Bedenken. Denn wenn die für den Eintritt der Neugestaltung nothwendige und
nützliche Maßregel zu bleibender Dauer gelangen, wenn auf ihr wesentlich
oder vielleicht ausschließlich die Hoffnung tüchtige Lehrkräfte für die
Gymnasien heranzuziehen, beruhen sollte, so ist zu besorgen, daß dadurch der
Gediegenheit der Studien, der Heranbildung eines achtunggebietenden
Lehrstandes, endlich der rechtzeitigen Deckung des jeweiligen Bedürfnisses
an Lehrkräften nicht gedient, und daß mit bedeutendem Kostenaufwande mehr
ein äußerlich mechanisches Treiben als wahrhaft geistiges Leben gefördert
wird. Es kommen hierbei besonders folgende Puncte in Betracht.
1. Soll
die ministerielle Unterstützung ihrem Zwecke, tüchtige Lehrkräfte
heranzubilden, möglichst dienen, so muß sie häufig Lehramtscandidaten schon
bald nach dem Beginne ihrer Universitätszeit zugetheilt werden, damit nicht
in ängstlicher Sorge um kümmerliche Subsistenz und im Abmühen durch bloße
Brotarbeiten die jugendliche Kraft und Frische schon vorher verloren sei.
Aber selbst der gewissenhaftesten Vorsicht ist es nicht möglich, in den
Mängeln des Anfängers mit voller Sicherheit zu unterscheiden, wie viel davon
der ungenügenden Vorbildung, wie viel der Überbürdung mit Arbeiten für den
Lebensunterhalt und was endlich dem Mangel natürlicher Anlagen und
ausdauernder Energie zuzuschreiben ist. Das Ausgezeichnete fällt dem geübteren Blicke mit hinlänglicher
Sicherheit auf, aber da unter den angedeuteten Umständen auch das Mittelmaß
auf Unterstützung wohlbegründete Aussicht hat, so tritt hier unausbleiblich
ein unsicheres Vergleichen des Mehr oder Weniger der Würdigkeit ein – und
jeder verzeihliche Irrthum in dem Urtheile über einen Anfänger gereicht in
seinen allmählichen Folgen zu bleibendem Nachtheile für die
Gymnasien.
2. Wo aus Staatscassen Kosten für Lehrerbildung aufgewendet
werden, ist es nothwendig, daß über die dauernde Würdigkeit des Empfängers
von Unterstützungen eine Controlle stattfinde (Legalisirung der
Monatsquittungen). Daß die gewissenhafte Erfüllung dieser Aufgabe z.B. jedem
der philologischen Mitglieder der Seminardirection (selbst nach der für das
Griechische gewährten Aushilfe durch einen jüngeren Philologen) im
Durschnitte täglich zwei Stunden in Anspruch nimmt, außer
der Collegienzeit und außer der den Seminarübungen und der Correctur der
Seminararbeiten gewidmeten Zeit, ist ohne Zweifel ein Übel; es werden auf
diese Weise Kräfte durch eine äußerst ermüdende Arbeit rasch abgenützt und
zu einem vorzeitigen Erlahmen für wissenschaftliche Thätigkeit
herabgedrückt. Doch ist dies noch nicht das größte Übel. Die Nothwendigkeit,
welche für die unterstützten Lehramtscandidaten besteht, von ihrer
Verwendung die betreffenden Professoren in Kenntnis zu erhalten, nimmt dem
Verkehre des Universitätslehrers mit strebenden Jünglingen die wohlthuende
Freiheit; sie macht aus anregendem Gespräche und Rathe, wie sehr man sich
auch bemühe diesen Charakter einzuhalten, eine stets widerkehrende Prüfung.
Und da die Controlle hauptsächlich den in irgend einer Hinsicht (des Fleißes
oder des Erfolges u.a.) zweifelhaften Candidaten sich zuwenden muß, so
verkümmert sie die Privatbeschäftigung des Lehrers mit den tüchtigsten
Schülern, also in den Fällen, die für den Lehrer erfreulich, für die Sache
selbst am förderlichsten sind.
3. Die Betheilung mit außerordentlichen
Unterstützungen, Stipendien etc. ist durch die im Eingange bezeichneten
Umstände mit Nothwendigkeit herbeigeführt; andernseits hat wieder die
Aussicht auf solche Unterstützung unvermeidlich zur Folge, daß
mittellose Studirende den Lehrstand erwählen, nicht aus wahrem innerem
Berufe, sondern eben weil sie die Hoffnung haben, schon während
ihrer Studienzeit aus Staatsfonds die Mittel zu ihrer Subsistenz zu
erhalten. Welche innere Verderbnis dadurch dem ganzen Stande erwächst, wenn
dieses Motiv bei einem großen Theile die Wahl des Berufes bestimmte, welche
Erschlaffung dann nach Erreichung des Zieles zu erwarten ist, bedarf keiner
weiteren Erörterung.
4. Die eingeschlagene Maßregel ist, so umsichtig
sie auch ausgeführt werde, nicht fähig, das Bedürfnis an Lehrkräften
regelmäßig und rechtzeitig zu decken. Es werden z.B. jetzt, da noch
erheblicher Mangel an philologischen Lehrern ist, Studirende dieses Gebietes
mit huldvoller Bereitwilligkeit unterstützt. Sobald einmal für geprüfte
Candidaten dieses Lehrfaches keine Stellen vacant sein werden, wird und muß
diese Unterstützung aufhören. Und indem es dann schon zum Brauche geworden
ist, daß dieses Studium auf Staatsunterstützung zu rechnen hat, wird es
danieder liegen, bis wieder das Bedürfnis die Möglichkeit der Deckung
bereits überschritten hat.
Aus dem Dargelegten geht hervor, daß die
gegenwärtig ausgeführte Maßregel der Unterstützung von Lehramtscandidaten in
ihrer Studienzeit, für jetzt unentbehrlich, nach und nach beschränkt und
allmählich in die seltene, wahrhaft auszeichnende Unterstützung
hervorragender wissenschaftlicher Talente übergehen muß; darin liegt
zugleich, daß nach anderen Mitteln gesucht werden muß,
welche den Zweck, die Heranziehung tüchtiger Kräfte für das Lehramt, besser
und nachhaltiger erreichen.
Ein tüchtiger Lehrstand läßt sich auf die
überwiegende Sitte der Staatsunterstützung während der Studienzeit nicht gründen, sondern kann nur dann gehofft werden, wenn
es dahin kommt, daß nicht ausschließlich Söhne ganz mittelloser Eltern,
sondern auch Jünglinge aus dem Mittelstande diesen Berufsweg wählen. Der
Unterschied zwischen dem Stande der Gymnasiallehrer in Österreich und in dem übrigen
Deutschland liegt nicht etwa darin, daß Österreich an Talenten oder an Fleiß in der
wissenschaftlichen Vorbereitung für den Lehrberuf nachstände; es liegt
vielmehr wesentlich darin, daß sich in Österreich fast nur Söhne aus ganz unbemittelten Familien dem
Lehrstande widmen, ein Unterschied, der, während er nur äußerlich zu sein
scheint, bei der Mehrzahl auf die Gestaltung der Studien und auf die Haltung
im Lehramte selbst den eindringendsten Einfluß ausübt.
II.
Wenn sich zu einem Lebensberufe nicht die hinlängliche Zahl von Aspiranten
findet, so läßt sich, von Ausnahmsfällen eines ungewöhnlichen Bedarfes bei
neuen Organisationen und ähnlichen mehr abgesehen, darin immer ein Symptom
erkennen davon, daß jener Beruf denjenigen, die sich ihm widmen, nicht eine
den Forderungen an die Vorbereitung und an die Leistung entsprechende
Aussicht auf Stellung im Leben darbietet. Daß dies beim Stande der
Gymnasiallehrer der Fall ist, ließe sich auch ohne den Hinblick auf jenen
Mangel an Aspiranten erkennen; aber gewiß wird das Symptom nicht entfernt
werden, wenn das Übel nicht in seiner Wurzel gehoben ist.
1. Der
Gymnasiallehrer als Staatsdiener kann kaum umhin, seine Lage mit der anderer Staatsbeamten zu vergleichen. Gesetzt, diese
Vergleichung fiele zu seinen Gunsten aus; so wäre sie noch kein Beweis für
die Auskömmlichkeit seiner Stellung; denn es ist bekannt und anerkannt,
worin es seinen hauptsächlichen Grund hat, daß eine große Zahl tüchtiger
Kräfte nicht mehr dem Staatsdienste zuströmt, sondern in
Privatunternehmungen und dgl. ihre Verwerthung sucht. Aber die Vergleichung
fällt nicht zu seinen Gunsten aus: bei Forderungen an die wissenschaftliche
Vorbereitung, die nicht leicht denen für einen andern Stand nachstehen, bei
der Forderung der ausdauerndsten und opferwilligsten Leistung im Amte,
bietet das Gymnasiallehramt höchstens in den Anfängen der Besoldungen eine
günstige oder doch nicht nachtheilige Vergleichung mit anderen Zweigen des
Staatsdienstes; die Möglichkeit dagegen des Aufsteigens zu höherer, auch in
der bürgerlichen Gesellschaft geachteter Stellung ist für den
Gymnasiallehrer gegenüber anderen Staatsdienern in einem Grade beschränkt,
daß selbst die Vergleichung beinahe aufhören muß. Wenn der Gymnasiallehrer
früher als andere Staatsdiener in den Pensionsgenuß seines vollen Gehaltes
tritt, so ist das nur der gebührende gesetzliche Ausdruck für die Wahrheit
der beiden Sätze: erstens, daß die Anstrengung des Lehrberufes die Kräfte
rascher aufreibt; zweitens, daß im Lehrberufe jeder durch seine eigene
Persönlichkeit nützt oder schadet und sich nicht die Altersschwäche eines
Gliedes im Collegium durch Übertragung der Last auf andere Glieder
unschädlich machen läßt. Dagegen steht in zwei anderen Puncten der
Gymnasiallehrer selbst unter der Voraussetzung gleichen Gehaltes im
Nachtheile gegen andere Beamte: der Beamte findet sein Arbeitslocal im Amte,
der Lehrer muß bei der Wahl und Größe seiner Wohnung darauf Bedacht nehmen,
daß er in seiner Wohnung ein Local zu ruhigem Arbeiten habe; der Beamte
findet die nothwendigen literarischen Behelfe in seinem Amte, der Lehrer
muß, selbst wenn eine Gymnasialbibliothek recht gut bestellt wäre, dennoch
sich fortwährend Bücher aus dem speciellen Bereiche seiner Studien
anschaffen, sofern er nicht in einen geistlosen Schlendrian vorrücken
will.
2. Im Vergleiche zu derjenigen ökonomischen Lage, in welcher der
Lehrstand an Gymnasien sich vor dem Eintreten1 der
gegenwärtigen Einrichtungen befand, ist er jetzt im Nachtheile.
Zieht man jene Systemisirung in Betracht, welche vor dem Jahre 1831 einige
Zeit in Geltung war, daß nämlich die Decennalzulagen in einem Drittel des
ursprünglichen Gehaltes bestanden, so ergibt sich das ungünstige Verhältnis
sehr augenscheinlich, da damals nach dreimaliger Decennalzulage der
Gymnasiallehrer in Landstädten sich bis 1000 fl (Grammaticallehrer) und 1200
fl (Humanitätslehrer), in Hauptstädten bis 1400 und 1600 fl erheben
konnte.2 Mit der im Jahre 1831 eingetretenen Einrichtung der
Decennalzulagen ist die jetzige in Übereinstimmung, nur findet sich in den
jetzt geltenden gesetzlichen Bestimmungen nirgends gesagt, ob nach
vollendetem dreißigsten Dienstjahre eine dritte Decennalzulage gegeben
wird.3 Daß aber
die Erhöhung der Gehalte um durchschnittlich 200 fl im Vergleiche zu der
seit 1831 bestandenen Einrichtung dem Einkommen der Gymnasiallehrer aus den
damals fast ausnahmslos ertheilten Correpetitionen im Durchschnitte nicht
gleich kommt, sondern merklich nachsteht,4 ist eine bekannte
Thatsache.
Während nun damals Lehrstunden und Correpetitionen zusammen
nicht den Aufwand von Anstrengung erforderten, der jetzt dem tüchtigen
Lehrer zugemuthet werden muß; während an seine Vorbildung jetzt viel höhere
Anforderungen gestellt werden als damals und im Interesse des Unterrichts
gestellt bleiben müssen, mag nun der Lehrplan unverändert fast bestehen oder
modificirt werden; während endlich die Preise der Lebensmittel um 50, ja zum
Theil um 100 Procent gestiegen sind; hat die wirkliche Einnahme des
Gymnasiallehrers im Durchschnitte eine Verminderung erfahren. War nun früher
der Gymnasiallehrer nicht im Überflusse, sondern eben in einer auskömmlichen
Stellung, so ist das Unzureichende seiner jetzigen ökonomischen Lage außer
Zweifel.
3. Doch bedarf es, um sich hiervon zu überzeugen, nicht einmal
der Vergleichung mit anderen Ständen oder mit einer früheren Zeit, es
genügt, die Ziffern der gegenwärtigen Systemisirung der Lehrergehalte in
ihren drei Kategorien und zwei Abstufungen sammt den möglicherweise
hinzutretenden Decennalzulagen mit den Preisen der Lebensmittel an den
betreffenden Orten zusammenzustellen: häufig reicht die Vergleichung einer
einzigen unvermeidlichen Ausgabe, nämlich die für eine anständige Wohnung,
hin, um das Unzureichende der Lehrergehalte zu zeigen. Der Gehalt der
Gymnasiallehrer unmittelbar beim Eintritte in ihren Beruf kann für
ausreichend gelten, aber in Anbetracht, daß die Gründung eines soliden
Hauswesens als vollkommen entsprechend erscheinen muß für einen Stand,
dessen Glieder sich im eignen Hause heimisch fühlen mögen, sollen ihre
anstrengenden Arbeiten zu Hause wie in der Schule gedeihen, in diesem
Anbetrachte reicht die Steigung der Gehalte für die sich steigenden
Bedürfnisse selbst bei der ängstlichsten Sparsamkeit und Einschränkung nicht
aus. Die Hoffnung, daß die mit einem Directorate verbundene, an sich nicht
bedeutende Remuneration den Bedürfnissen verheiratheter Lehrer zu gute
komme, ist dadurch merklich beschränkt, daß ein nicht unerheblicher Theil
von Directoraten an Gymnasien, deren Lehrer der Staat ernennt und besoldet,
Lehrern geistlichen Standes zufällt (z.B. innerhalb der deutsch-slavischen
Kronländer fast ein Drittel der betreffenden Directorate).5
Das ungenügende Ausmaß der Lehrergehalte gereicht den Gymnasien zu großem Nachtheile; denn
wenn auch in den ersten Jahren seiner Berufsthätigkeit der Gymnasiallehrer
sich zufrieden fühlen und dementsprechend wirken kann, so ist dies bei den
steigenden Bedürfnissen der folgenden Jahre nicht möglich. Gesetzt man, die
Ehrenhaftigkeit seines Charakters schützt ihn davor, daß er selbst im steten
Kampfe mit drückenden Sorgen dennoch das Palladium des Lehrstandes, die
uneigennützige und unbestechliche Gerechtigkeit nie aufgibt, so kann sie
doch nicht abwehren, daß er das Ziel seines Strebens oder den Stützpunct für
seinen nothwendigen Erwerb außerhalb der Schule
sucht.
III.
Der Übelstand der unzureichenden Besoldung der Gymnasiallehrer übt eine so
drückende Gewalt aus sowohl auf die Wahl dieses Lebensberufes als auf die
Leistungen und das Gedeihen der Schulanstalten, daß ihm abzuhelfen zur
dringenden Nothwendigkeit wird, und dies um so mehr, da es sich nicht um die
Erhaltung einer schon gesicherten und blühenden, sondern um die
Consolidirung einer neuen Einrichtung handelt. Jede andere Maßregel, und
werde sie mit der dankenswerthesten Liberalität ausgeführt, deckt nur
zweitweise einen oder den andern Mangel nothdürftig zu, ohne ihn im Grunde
heben zu können.
Es handelt sich hierbei um Aufbesserung der oberen
Stellen, die Besoldung der unteren Stellen kann nach dem vorher Dargelegten
unverändert bleiben.
Die Hoffnung, daß die Staatscasse hierzu etwas beitrage, ist nicht principiell
aufzugeben. Wenn es erreicht wird, daß auch Jünglinge aus dem Mittelstande
sich dem Lehrerberufe widmen, so wird Aufwand aus Staatscassen für die
Vorbereitungszeit erspart und kann, ohne höhere Belastung der öffentlichen
Fonds, wohl aber mit höherem Nutzen, der Zeit der amtlichen Leistungen
zugewendet werden. Indessen, da die bedeutendsten der bisher für die
Lehramtscandidaten gemachten Ausgaben nicht zu den systemisirten gehören, so
mag hievon für jetzt abgesehen werden; es ist ja gewiß, daß zunächst an eine Aufbesserung aus Staatsmitteln nicht gedacht
werden kann, und das Übel bedarf schleunigster Abhilfe.
Daß die Gemeinden für die Gehaltserhöhung der Gymnasiallehrer
etwas beizutragen geneigt seien, ist nicht wahrscheinlich, obgleich bei
Gründung der gegenwärtigen Einrichtung mehrere Städte aus eigenem Antriebe
sehr namhafte Opfer gebracht haben. Die Gemeinden wenden jetzt alle ihnen
für die Mittelschulen disponiblen Kräfte den Realschulen zu, welche zu den
Interessen der Gewerbe und der Industrie in unmittelbarer Beziehung stehen,
und dürften der Unterstützung der Gymnasien um so weniger geneigt sein, wenn
diese etwa von ihrer jetzigen Gestaltung sich wesentlich entfernen
sollten.
Das einzige Mittel zur Erhöhung der Lehrergehalte bietet sich
dar in dem Schulgelde, in diesem aber nicht bloß ohne
neue Belastung, sondern zum Vortheile des öffentlichen Fonds auf eine so
leichte Weise, daß es als ein Unrecht gegen den Lehrstand erscheint, die
Sache nicht baldigst in Angriff zu nehmen.
Das Schuldgeld an Gymnasien,
12 fl jährlich in den Hauptstädten der Kronländer, 8 fl an den übrigen
Orten, ist in einem so auffallend geringfügigem Ausmaße festgesetzt, in der
bekanntlich durch den Erfolg widerlegten Erwartung, als würde hierdurch dem
Unfuge ungerechtfertigter Befreiungen ein Damm entgegengesetzt werden; aber
kaum kann man sich des Gedankens entschlagen, daß durch den niedrigen Ansatz
der Ansicht, als sei es eine Wohlthat den Unterricht in den Mittelschulen wo
möglich unentgeltlich herzustellen, einige Concessionen gemacht, einer
Ansicht, deren Unhaltbarkeit ich glaube dargethan zu haben (Österreichische
Gymnasialzeitschrift 1850 S. 392–397. vgl. dazu die Bemerkungen von
A[ndreas] Wilhelm 1850 S. 483, 1852 S. 601).6 Vergleicht man
das Ausmaß des Schulgeldes an Gymnasien Deutschlands – worüber es genügt die aus amtlichen Quellen
entlehnten Mittheilungen in Mützell’s Gymnasialzeitschrift 1850 S. 579 ff.
besonders S. und 1851 S. 855 nachzusehen7 – und die Höhe der dadurch dem Schulwesen zufließenden
Summen, so wird die Wahrheit der ausgesprochenen Behauptung über die
niedrige Bemessung des Schuldgeldes in Österreich einleuchten, und es wird zugleich ersichtlich
sein, durch welche Mittel man es in Deutschland
ermöglicht, die Gymnasien in einem achtungswerthen Stande zu erhalten. Die
Eltern der Schüler, welche ein Gymnasium besuchen, sind am Gedeihen
desselben, das durch das Wohl der Lehrer wesentlich bedingt ist, am nächsten
interessirt; sie sind es daher, die für die Gymnasien stärker zu besteuern,
in der Natur der Sache liegt. Eine Erhöhung des Schulgeldes von 12 auf 18 fl
und von 8 auf 12 fl wird nicht nur nicht als drückend empfunden, sondern als
immer noch äußerst mäßig die Billigung des öffentlichen Urtheils finden,
sobald man weiß, daß diese Erhöhung direct und unverkürzt den
Gehalten der Lehrer zufließt; denn ausreichende ökonomische
Stellung der Lehrer an Elementar- und Mittelschulen wird in solchem Maße als
Pflicht anerkannt, daß zur Erreichung dieses Zweckes man selbst ein mäßiges
Opfer zu bringen gern bereit ist.
Mein Vorschlag ist daher
folgender:
„Das Schulgeld werde, wo möglich vom nächsten Schuljahre an,
für den Bereich8 der Giltigkeit des Gesetzes vom
1. Jan. 18529 um 50 %
erhöht, also von 12 auf 18 fl, von 8 auf 12 fl. Dabei bleiben die
gegenwärtig giltigen gesetzlichen Bestimmungen über die Bedingungen der
Befreiung in Kraft.
Von dem in Folge dieser Bestimmung eingehenden
Betrage werden 2/3, also dasselbe Ausmaß wie bisher, an den Studienfonds
abgeführt; 1/3 fällt an den aus der Staatscasse oder dotirten Fonds
erhaltenen Gymnasien unmittelbar den (mit Einschluß des Directors) fünf10 obersten
Lehrstellen zu, so daß statt des Geldbetrages die Quittungen der
betreffenden Lehrer dem Studienfonds eingereicht würden; an den Gymnasien
geistlicher Corporationen fällt dieses 1/3 der betreffenden Corporation zu,
mit der Erwartung, daß es für die Zwecke der Schule verwendet
werde.“
Ein Einwand von Seiten der Staatsfinanzen
dürfte gegen diesen Vorschlag nicht zu erwarten sein; der Studienfonds wird
durch die vorgeschlagene Einrichtung erheblich gewinnen, da sie ein
sicheres, vielleicht das einzige Mittel ist, den trefflichen Vorschriften
über Schulgeldbefreiung ihre bisher noch nicht erreichte Ausführung zu
verschaffen.
Eine Besorgnis, als ob durch eine solche Einrichtung die
Frequenz der Gymnasien gefährdet werde, kann nicht
Platz greifen. Das Schulgeld ist die geringfügigste unter denjenigen
erheblichen Ausgaben, welche daraus erwachsen, daß ein Knabe den durch das
Gymnasium dargebotenen Bildungsgang einschlägt. Obgleich mit den allgemeinen
Preisverhältnissen dieser Bildungsweg merklich kostspieliger geworden ist,
und trotz der Zunahme der Realschulen, zeigt die Frequenz der Gymnasien in
den letzten Jahren eine stetige, die allgemeine Zunahme der Bevölkerung
übersteigende Vermehrung.
Die besten fünf
11 Lehrerstellen (mit Einrechnung des Directors)
sind bei der Erhöhung der Einnahme ins Auge gefaßt. Mit der sechsten Stelle
tritt schon an sich die höhere Gehaltsstufe ein, es ist also nicht nöthig,
daß zugleich die aus dem Schulgelde zu erzielende Erhöhung stattfinde.
Bedingung für den Bezug der Schulgeldsquote würde also sein, daß ein Lehrer
der Kategorie der ordentlichen Lehrer angehöre und
bereits in den Genuß der höheren Gehaltsstufe eingerückt sei; unter diesen
Voraussetzungen treten in diesen Bezug auch die Katecheten ein.
Eine Übersicht dessen, was auf den aus
öffentlichen Fonds erhaltenen Gymnasien der deutsch-slavischen Kronländer
durch diesen Vorschlag zur Aufbesserung der Einnahmen der Lehrstellen an den
einzelnen Gymnasien zu erreichen ist, ist auf der beiliegenden Tabelle gegeben.
Zur Erklärung der Tabelle mögen folgende
Bemerkungen dienen.
Unter die in Betracht kommenden Gymnasien ist Salzburg eingerechnet, da es nur principiell, nicht
thatsächlich mit Benedictinern von St. Peter besetzt wird, ferner jene
Gymnasien
Galiziens
,
welche noch nicht definitiv bewilligt und organisirt sind.
Der Betrag
des Schulgeldes in seinem bisherigen Ausmaße ist nach dem
Schuljahre 1856/57 angesetzt. Der Versuch, einen dreijährigen Durchschnitt
dafür anzusetzen, zeigte so unerhebliche Differenzen, daß für den Zweck
dieser ungefähren Übersicht die Ausführung einer solchen
Durchschnittsrechnung überflüßig schien.
Von diesem Betrage ist dann
unter C die Hälfte als der zunächst zu erwartende Ertrag der Erhöhung
angesetzt.
Indem dann unter D bezeichnet ist, wie viel, abgesehen von
etwaigen Decennalzulagen, die systemisirte Besoldung der fünf obersten
Stellen an jedem Gymnasium beträgt, so übersieht man in der Summe, daß im
Ganzen diesen Lehrstellen eine Erhöhung der Bezüge um 20
% zuwachsen würde. Das Fluctuiren dieser Bezüge wird nach den
bisherigen Erfahrungen an jedem einzelnen Gymnasium sich nur innerhalb sehr
mäßiger Grenzen bewegen. Daß aber die bisher gleich bemessenen Einnahmen der
Stellen an Gymnasien gleicher Gehaltskategorie zu merklicher Verschiedenheit
gelangen werden, ist durchaus nicht als ein Übel zu betrachten. Es ist
vielmehr segensreich, wenn sich mehr Abstufungen der Aussicht zeigen.
Überdies, die zahlreicheren besuchten Gymnasien, welche den obersten Stellen
eine bedeutendere Schulgeldquote zufließen lassen, machen durch Correcturen,
Zeugnisse und ähnliches mehr größere Arbeit und befinden sich in der Regel
in solchen Städten, die als bevölkerter zugleich theurer sind.
Es wird
angemessen sein, die Zugabe aus dem 1/3 des erhöhten Schulgeldes nicht gleich zu vertheilen, sondern in Abstufung. Beispielsweise ist unter E die Voraussetzung gemacht, daß
die 5. und 4. Stelle je 15 %, die 3. und 2. Stelle je 20 %, die 1. Stelle
(das Directorat) 30 % davon erhalte.
Man könnte aber ebenso gut andere
Abstufungen vorziehen, z. B. 15, 15, 20, 25, 25 % oder
10, 15, 20, 25, 30 % oder andere. Von den drei unter E enthaltenen Zahlen
bezeichnet die erste wie viel hiernach die 5. und 4. Stelle, die zweite wie
viel die 3. und 2. Stelle, die dritte wie viel das Directorat an dem
betreffenden Gymnasium Zuwachs der Einnahme erhalten
würde.
Unter F und G ist nun die gegenwärtige Stufenfolge der Gehalte
und die projectirte in Vergleichung gestellt. Unter F bezeichnet die erste
Zahl den Gehalt der sechs oder sieben unteren Stellen, die zweite den der 6.
bis 2. Stelle, die dritte den des Directorats. Unter G bezeichnet die erste
Zahl den Gehalt der unteren Stellen, die zweite den der 6. Stelle, die
dritte die Gesammteinnahme (d.h. Gehalt und Schulgeldsquote) der 5. und 4.
Stelle, die vierte die der 3. und 2. Stelle, die fünfte die des Directorats.
Es versteht sich, daß die etwaigen Decennalzulagen
durchweg außer Rechnung bleiben mußten.
Es darf diesen mit möglichster
Genauigkeit dargelegten Ziffern überlassen werden, den Vorschlag zu
empfehlen.
Von den Gymnasien geistlicher
Corporationen ist es bekannt, wie empfindlich sie die Ablieferung
des durch ihre Thätigkeit erworbenen Schulgeldes berührt; die
Empfindlichkeit ist besonders in den Fällen ganz erklärlich, wo
Corporationen für die Besserung ihrer Gymnasien bedeutende Opfer gebracht
haben. Die Zuweisung der projectirten Erhöhung an die Corporationen wird
gewiß als billig erscheinen.
Auf die Realschulen geht der vorstehende Vorschlag nicht ein. Ihre Verhältnisse sind mir nicht in gleicher Genauigkeit bekannt. Übrigens ist die Zukunft der Gehalte der Realschullehrer in zweierlei Hinsicht günstiger. Erstens, die Gehalte dieser Lehrer fließen nicht aus einer Casse, sondern fast an jeder Anstalt aus der einer andern Gemeinde. Man wird mit der Zeit auf die Person eines erfolgreich wirkenden Lehrers den Werth legen lernen, daß man ihn, gegenüber seiner Aussicht an eine besser dotirte Anstalt zu gelangen, durch Gehaltserhöhung sich zu erhalten sucht. Zweitens: Mit dem Steigen der Industrie in Österreich wird es nicht mehr möglich sein, für Chemie und Mechanik tüchtige Lehrkräfte um einen ungenügenden Gehalt zu gewinnen, die in diesen Fällen unausweichliche Erhöhung wird nicht verfehlen weiter zu wirken.