Hermann Bonitz an Leo Thun
Wien, 4. Februar 1858
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Regest

Hermann Bonitz äußert sich zur Reform der Gymnasien. Er möchte seine bereits mündlich geäußerte Kritik an den jüngsten Entwicklungen in der Reform der Gymnasien wiederholen und hofft, dass der Minister seine offenen Worte gnädig annehmen werde. Bonitz betont, dass die Reform der österreichischen Gymnasien aus dem Jahre 1849 auf jahrelangen Vorarbeiten fuße. Daraus entstand ein in sich geschlossener Plan, der sich an festen Prinzipien orientiere. Eines dieser Prinzipien war, dass Schule und Leben eng verbunden sein müssen, daher solle im Gymnasium gelehrt werden, was zum Wohl des Volkes gereiche. Ein weiterer Grundgedanke des Planes war, dass diese Gegenstände zur rechten Zeit in der rechten Ordnung gelehrt werden. Bonitz ist davon überzeugt, dass gerade diese Schlichtheit, aber auch diese Konsequenz den Plan auszeichne. Seit seiner vorläufigen Genehmigung wurde er im Ausland daher auch mehrfach anerkennend gewürdigt. Auch im Inland ist der Zuspruch von Eltern und Lehrern gewachsen. Und anders als viele andere hastig geplante Reformen der vergangenen Jahre wurde die Gymnasialreform auch sanktioniert. Nun findet sich jedoch in eben dieser kaiserlichen Sanktion der Satz, dass der Unterricht in Latein mit besonderer Sorgfalt erfolgen solle. Daher wurde am Untergymnasium alsbald der Unterricht für Latein auf Kosten der naturhistorischen Fächer vermehrt. Diese Änderung wurde zwar durch einen Ministerialerlass zurückgenommen, nachdem er, Bonitz, und andere dagegen protestiert hatten, aber seitdem habe sich darüber mehrfach Streit entzündet. Zudem richtete sich der Ärger meist gegen ihn persönlich anstatt gegen das Ministerium. Gleichzeitig wurden einige Punkte des Organisationsplans den Schulräten zur Diskussion gestellt, um sie in diesem Jahr zu beraten. Dadurch wurde aus seiner Sicht die Unsicherheit noch weiter gesteigert. In der Folge geht er auf einige Punkte ein, die einer Klärung bedürfen: So soll etwa der Stellenwert des Lateins genauer definiert und der Spielraum für Änderungen geklärt werden, da ansonsten Spekulationen Tür und Tor geöffnet werde. In diesem Abschnitt geht Bonitz auch auf die Frage ein, ob Latein als gemeinsame Sprache in der ganzen Monarchie eine Zukunft habe. Anschließend betont er die Wichtigkeit des Griechischunterrichts, da ohne dieses Fach das Lateinstudium ohnehin nur geringen Erfolg haben werde. Außerdem spricht er sich für die Beibehaltung der Naturwissenschaften und der Geometrie im Untergymnasium, sowie des Fachlehrersystems aus. Bonitz bittet Thun am Schluss daher noch einmal nachdrücklich, den Organisationsentwurf als Ganzes zu schützen und einen klaren Rahmen für mögliche Änderungen vorzugeben. Gibt man nämlich einen Eckpfeiler der Reform preis, seien sowohl der Plan als auch die Glaubwürdigkeit im Ganzen gefährdet.

Anmerkungen zum Dokument

Schlagworte

Edierter Text

Euere Excellenz!

Das Gespräch, zu welchem Euere Excellenz vor wenigen Tagen mich zu berufen die Gnade hatten, hat mich seit jener Zeit fortwährend auf das lebhafteste beschäftigt. Nicht bloß das Bedauern darüber, daß ich eine Mißbilligung von Euerer Excellenz in einem Falle erfahren mußte, wo ich für die von Euerer Excellenz selbst zur Anerkennung gebrachten Grundsätze eingestanden zu sein mir sagen durfte, sondern vornehmlich die Überzeugung, daß es sich um einen Gegenstand von unberechenbaren Folgen handelt, war es, was meine Gedanken stets wieder auf diesen Punct zurückführte. Ich weiß aus Erfahrung, daß Euere Excellenz ein freies unverhohlenes Wort, das aus reiflich erwogener, fest bewahrter Überzeugung hervorgeht, mit einer Huld anhören, welche die Erhabenheit der Stellung Euerer Excellenz nicht als beengende Fessel empfinden lässt; von mir darf ich versichern, daß in den mehr als zwanzig Jahren meiner öffentlichen Lehrtäthigkeit die allgemeine Aufgabe des Unterrichts stets Gegenstand meines Nachdenkens gewesen ist und die Erfolge, deren ich mich in meinem speciellen Unterrichte erfreuen durfte, wesentlich daher rührten, weil ich zugleich den Blick unverwandt auf das Ganze gerichtet erhielt; und daß ich in den neun Jahren, seit ich Österreich angehöre, der consequenten und unermüdeten Mitwirkung für das österreichische Gymnasialwesen jeden andern Wunsch, selbst den der Ausführung begonnener wissenschaftlicher Arbeiten, freudig opferte. Dieses Bewußtsein gibt mir den Muth, über die Wichtigkeit und die Gefahr der gegenwärtig bewegten Fragen im Gymnasialwesen noch schriftlich einige Zeilen an Euere Excellenz zu richten; vergeben Hochdieselben, wenn die Menge der Puncte, an die ich nothwendig erinnern muß, es mir unmöglich macht, das Ganze in wenig Worte zusammenzudrängen.

Der „Entwurf der Organisation der österreichischen Gymnasien“ ist nicht ein Elaborat, das, wie es in Zeiten großer Bewegungen wohl zu geschehen pflegt, auf einige – richtige oder unrichtige – Theoreme erbaut wäre, ohne Kenntnisse der thatsächlichen Verhältnisse und ohne Rücksicht auf dieselben. Ein volles Jahrzehnt vor der Arbeit an diesem Entwurfe hatten gewisse Mängel der damaligen Einrichtung zu allgemeiner Anerkennung gebracht, in allen Ländern des österreichischen Staates; auf allen Stufen der Behörden, die höchste Unterrichtsbehörde eingeschlossen, in allen Kreisen des gebildeten Publicums. Die vollständigste Kenntnis dieser Vorgänge war bei den Berathungen der Organisation nicht allein Dank des Vorhandenseins der Acten aus dieser Zeit, sondern noch viel wirksamer dadurch gesichert, daß derjenige Mann mit dem Entwurfe der Neugestaltung beauftragt war, der Jahre lang schon an dem früheren Berathungen theilgenommen hatte und deren Seele gewesen war. Daß aus der gewißenhaften Rücksicht auf die sicher constatirten Mängel nicht ein wirres Allerlei von Abhilfen gegen jeden einzelnen hervorgieng, sondern ein in sich zusammenhängender Plan, der einer Neugestaltung auf dem bestehenden Grunde dienen konnte, dafür sorgte desselben Mannes tiefe Einsicht und consequente Überlegung, welche nur noch von dem Adel seines sittlichen Characters übertroffen wurde. So sind es denn bei der vollständigsten Rücksicht auf das Bestehende und auf die historisch anerkannten Mängel der nächsten Vergangenheit bestimmte Grundgedanken, welche den ganzen Entwurf durchdringen. Schule und Leben, das ist der eine Grundgedanke, dürfen nicht außer einander liegen; was die Entwicklung eines Volkes zu einem wesentlichen Momente allgemeiner Bildung gemacht hat, das hat im Gymnasium sein Recht. Indem das Gymnasium zu einer höheren allgemeinen Bildung nach dem wissenschaftlichen Stande und Bedürfnisse der Gegenwart den Grund zu legen sich zur Aufgabe macht, ist es für die verschiedenen auf höheren Studien namentlich an der Universität beruhenden Berufsarten die gemeinsame Vorstufe. Es bringt diesen Nutzen, obgleich, ja weil es ihn nicht als seine höchste Aufgabe verfolgt; es dient jedem Stande, weil es sich keinem einzelnen zum Sklaven macht. Jeder Unterricht, der nicht auf den bloßen Schimmer einer Prüfungsleistung hinarbeiten, sondern seine Folgen über das ganze Leben erstrecken will, kann nur allmählich von dem ersten Auffassen des Thatsächlichen, Einzelnen zu dessen Sammlung, Combination, Begründung fortschreiten, daß es so mit dem ganzen Gedankenkreise in unlösbare Verbindung trete; das Versäumen der Zeit der ersten frischen Empfänglichkeit ist nicht minder verderblich, als die Verstiegenheit in Allgemeinheiten von Worten, zu denen den Hörenden und Nachsprechenden der Gedankeninhalt fehlt. Jener erstere Gedanke führt zur Erwägung über Wahl und gegenseitige Abmessung der Lehrgegenstände, dieser zweite zur Überlegung ihres naturgemäßen Lehrganges. Beiderlei Erwägungen haben einen sittlichen Werth; denn nicht allein durch Handhabung einer ernsten Disciplin und durch Einführung in die Lehre und den Glauben der Kirche wirkt die Schule zur Bildung des sittlichen Characters, sondern wesentlich auch dadurch, daß die rechten Gegenstände zur rechten Zeit in der rechten Ordnung die geistige Thätigkeit des Schülers in Anspruch nehmen.
Diese Grundgedanken tragen den gesammten Gymnasialplan; sie sind es, welche Euere Excellenz, als ein segensreicher Entschluß Seiner Majestät das Unterrichtswesen Österreichs in Dero Hände legte, nach langer reiflicher Überlegung billigten und mit einer Ausdauer und Energie durchführten, welche nur aus fester Überzeugung hervorgehen können.
Ein Plan, der auf solchen Grundlagen ruht, konnte nicht durch irgend welche Glanzpuncte bestechen; er konnte auch nicht, da er alle vorher constatirten Mängel gleichmäßig in Betracht zog, von irgend einer Seite mit dem Jubel, daß ihr recht gegeben sei, begrüßt werden. Geräuschlos wurde er zur Wirksamkeit vorläufig zugelassen; auswärts ward seine Wichtigkeit nicht verkannt; in Österreich selbst über den sonstigen, äußerlich hervortretenden Veränderungen, die gleichzeitig vorgiengen, kaum bemerkt; höchstens, daß ein paar öffentliche Organe es als Höflichkeitspflicht betrachteten, ein Nachhall der von außen vernommenen Stimmen der Anerkennung oder des Tadels zu werden.
Die innere Kraft, die eines glänzenden ersten Auftretens nicht bedarf, hat sich durch den Erfolg bewiesen. Während fast alle organischen Einrichtungen, welche das Jahr 1849 schnell hervorgerufen hatte, längst verschwunden waren, hatten Euere Excellenz den Ruhm, das gründlich Erwogene und unerschütterlich Vertheidigte durch kaiserliche Sanction zum Gesetze erhoben zu sehen. Während man im außerösterreichischen Deutschland sich gewöhnt hatte, die Unterrichtszustände Österreichs mit einem mitleidigen Lächeln selbstbewußter Überlegenheit zu betrachten, hat man sich, so schwer es manchen ankam, entschließen müssen, deren Ebenbürtigkeit, ja in mancher Hinsicht ihren Vorzug anzuerkennen. Während es endlich bei uns eine erklärbare, aber beklagenswerthe Gewohnheit ist, das gesetzlich Bestehende, wenn man ja es kennen zu lernen sich die Mühe nimmt, nicht mit patriotischem Stolze zu betrachten, sondern mit kleinlicher Geringschätzung zu bekritteln, hat die Neugestaltung der Gymnasien allmählich in dem Kreise gebildeter Eltern, die durch ihre Söhne an der Einrichtung der Gymnasien ein nahes Interesse haben, sich Achtung verschafft; Eltern aus solchen Ständen, die es sonst für unpassend gehalten hätten, ihre Söhne öffentlich studieren zu lassen, schicken dieselben jetzt aufs Gymnasium und sprechen dadurch nicht bloß in Worten, sondern in der That ihr Vertrauen und ihre Achtung vor der jetzigen Einrichtung aus.
In jener hochwichtigen kaiserlichen Sanction nun findet sich ein kurzer fast unscheinbarer Satz:
„Der Ausbildung der Schüler in der lateinischen Sprache ist besondere Sorgfalt zuzuwenden.“
Aber dieser Satz hat eine solche Elasticität, daß Bestrebungen und Einrichtungen, welche mit dem Wesen der sancionirten Organisation unvereinbar sind, ihn zum Panier nehmen können.
Eine solche Gefahr trat schon unmittelbar nach der Ertheilung der kaiserlichen Sanction ein. Denn in dem unter dem 28. Dec. 1854 an die Schulräthe zur Äußerung erlassenen Circulare (Gymnasialzeitschrift 1855, S. 162)1 war eine Erhöhung der Stundenzahl für den lateinischen Unterricht vorgeschlagen, zwar an sich von äußerst geringen Maße, aber zu solcher Benachtheiligung des physikalischen Unterrichtes am Untergymnasium, daß dieser, unfähig gemacht etwas brauchbares zu leisten, dann bald hätte ganz aus dem Untergymnasium weichen müssen. Von Euerer Excellenz selbst in einer Audienz ermuthigt, ja aufgefordert legte ich meine Gründe gegen den Vorschlage in einem Aufsatze dar, Gymnasialzeitschrift 1855, S. 337–3692 (hieher gehört besonders S. 364). In einem modificirten Circulare vom Mai 1855 wurde unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die von mehreren Schulräthen und von mir vorgebrachten Gründe jene Benachtheiligung des physikalischen Unterrichts am Untergymnasium aufgegeben, ebenso in der darauf erlassenen wichtigen Verordnung vom 10. Sept. 1855, welche als vollständige Verwirklichung der kaiserlichen Sanction zu betrachten ist. Die durch diese Verordnung festgesetzte Vertheilung der Lehrstunden unterscheidet sich von der von mir vorgeschlagenen (Gymnasialzeitschrift 1855, S. 367) nur dadurch, daß die eine der obersten Classe des Gymnasiums zufließende Mehrstunde nicht, wie von mir, der lateinischen Sprache, sondern (an katholischen Gymnasien) dem Religionsunterrichte zugewiesen ist. Die Verringerung der Stundenzahl, welche damals der naturgeschichtliche Unterricht erfuhr (gegen die unmittelbar vorausgegangene Einrichtung von 11 auf 9 Stunden, gegen den ursprünglichen Organisationsentwurf, von höchstens 10 Stunden – wenn man die der obersten Classe bestimmten Gegenstände als rein naturhistorisch betrachtet – auf 9 Stunden) war durch die Erklärung einer wissenschaftlichen Autorität über gewisse, nothwendig der Universität vorzubehaltende, vorher aber dem Gymnasium zugedachte Partien der Naturgeschichte und war überdies durch das Verhältnis der Stundenzahl für den naturhistorischen zu den für den physikalischen Unterricht gerechtfertigt. Der Unwille, der demnach darüber bei manchen entstand, richtete sich lieber gegen meine Person, als gegen das hohe Ministerium; in dem Bewußtsein der Gründe, die ich redlich und ohne mir ein Wissen in fremdem Gebiete anzumaßen ausgesprochen hatte, konnte ich es ruhig ertragen, daß darüber privatim und in öffentlichen, selbst politischen Zeitungen bis noch vor kurzem giftige Verunglimpfungen über mich ergiengen.
Die Benachtheiligung, welche nach dem Inhalte des Circulares vom 28. Dec. 1854 dem physikalischen Unterricht am Untergymnasium erwachsen sollte, aber in dem Circulare vom Mai 1855 und in der Verordnung vom 10. Sept. 1855 wieder aufgegeben wurde, diese Benachtheiligung ist nur der erste Keim derjenigen Änderungen, welche durch das Circular des letztverflossenen Sommers den Schulräthen zur Äußerung vorgelegt sind. Wenn Euere Excellenz die Vorschläge des Circulars von Dec. 1854 sammt den von mir dagegen dargelegten Gründen mit den Vorschlägen des letzten ministeriellen Circulars vergleichen; wenn Euere Excellenz dazu noch in Erwägung ziehen, daß dieses letzte Circular im wesentlichen als ministerielles Programm für die in diesem Jahre zu berufende Commission an die Schulräthe gegeben ist: so werden Hochdieselben ermessen, warum mich dieser Vorgang mit der äußersten Besorgnis erfüllt hat. Ich sehe durch jenen Schritt nicht nur den nach langer Anstrengung Euerer Excellenz durch die kaiserliche Sanction gewonnenen gesetzlichen Boden preisgegeben, sondern die Frage der Gymnasien in eine viel größere und gefährlichere Ungewissheit versetzt, als dies zunächst vor dem Erscheinen der kaiserlichen Sanction der Fall war. Gestatten Euere Excellenz huldvollst, daß ich auf einige Hauptpuncte in Inhalt und Form der Vorschläge hinweise, um diese meine Überzeugung zu begründen.
1. Latein. Die Klagen über die mangelhaften Richtungen der Gymnasien in Latein, welche in den angeführten Worten des allerhöchsten Handschreibens die Bürgschaft ihrer Berücksichtigung finden dürfen, richten sich, genauer betrachtet, nicht eigentlich dagegen, daß das durch den Organisationsentwurf bezeichnete Ziel dieses Unterrichts nicht erreicht werde oder selbst nach Besetzung aller Lehrstellen mit gesetzlich qualificirten Lehrern nicht erreicht werden könnte, sondern man sucht unverwandt ein anderes Ziel zu substituiren. Die vormals erstrebte oder erreichte Geläufigkeit im Sprechen eines „meist barbarischen Idioms“3 kann oder will man nicht vergessen. Nicht eine Stimme unter jenen Klagen hat einen wirklichen erheblichen Übelstand, die Beschränkung, welche die Lectüre im Obergymnasium durch die eng bemessene Zeit unterliegt, auch nur einer gleich starken Betonung gewürdigt. Man weist jetzt auf Preußen hin (Aufsatz des Schulraths Král, 1858 Heft II )4, welches die Naturwissenschaften am Gymnasium noch unter die früher geduldete Kümmerlichkeit hinabdrückt, Latein und Griechisch noch über das frühere Maß verstärkt; aber man achtet nicht darauf, daß nach sicheren, unverhohlen kundgegebenen Indicien diese Form der Gymnasien dort keine Haltbarkeit hat. Man beruft sich oft in dem Tone des Patriotismus auf die Wichtigkeit, welche speciell für Österreich das Latein habe. Vergeblich habe ich bisher nach einer präcisen Formulirung des Inhaltes dieses für mich geheimnisvollen Ausdruckes gesucht. Soll die Vielsprachigkeit Österreichs dem Latein diese specifische Bedeutung geben? Das Band unter den Nationen verschiedener Zunge im österreichischen Kaiserstaate für den amtlichen, gesellschaftlichen, geschäftlichen, wissenschaftlichen Verkehr, kann nicht die lateinische, kann einzig die deutsche Sprache sein. Oder soll das Vorherrschen der römisch-katholischen Kirche der lateinischen Sprache diese specifische Wichtigkeit geben? Für den Klerus Frankreichs und Italiens, ja für den Mittelpunct der römisch-katholischen Kirche selbst, hat thatsächlich die lateinische Sprache diese Bedeutung nicht, obwohl überwiegend von dem Klerus eben dieser Länder die eingreifendsten Anregungen auf katholisch kirchlichem Gebiete ausgegangen sind. Und zugegeben, daß die Bildung des Klerus dem Latein eine unbedingt privilegirte Stellung zuzuschreiben fordere; die Erfordernisse der Bildung eines Standes können nicht zur Beschränkung aller übrigen werden, sondern können höchstens dazu führen, daß seine Fachbildung schon um ein paar Jahre früher von der allgemeinen Gymnasialbildung sich abzweige. Und sogar endlich zugegeben, dem Latein am Gymnasium müsse allgemein eine fast schrankenlose Bevorzugung gegeben werden: die Vorschläge des Circulars können nicht den Erfolg haben, die lebhaft gewünschte stilistische Gewandtheit merklich zu fördern. Das Latein erhält mehr Zeit da, wo es deren nach widerholten amtlichen Erklärungen nicht bedarf; und es wird dagegen da, wo es eines Zuwachses von Stunden bedarf und ihn am fruchtreichsten verwerthen könnte, durch die Last der mit einem Male in ganzem Gewichte und ganzem Umfange eindringenden Realien erdrückt (Weiteres hierüber im Aufsatz des Prof. Hochegger, 1858, Heft II ).5
Vor jedem Vorschlage über das Latein muß die Erklärung vorausgehen, ob es bei dem durch den Organisationsentwurf bezeichneten, durch die kaiserliche Sanction anerkannten Ziele des lateinischen Unterrichts sein Bewenden hat. Das Schweigen hierüber läßt sich, bei der Unklarheit, die in den Gedanken und Wünschen auf diesem Gebiete herrscht und gepflegt wird, keineswegs als eine Anerkennung des Verbleibens betrachten. Wird nicht durch ausdrückliche Erklärung über diesen Punct Zweck und Grenze der möglichen Modificationen bestimmt vorgezeichnet, so ist jeder Vorschlag nur ein unsicheres Flattern nach dem Winde der eben am lautesten verkündeten Meinungen.
2. Griechisch. Das Lob, welches direct und indirect widerholt den Leistungen der Gymnasien im Griechischen ertheilt ist, sollte mich insofern erfreuen, als bereits nicht wenige unter den Lehrern des Griechischen Schüler von mir sind. Aber ein Lob, das mit zur Rechtfertigung der Stundenschmälerung dienen soll, hat einen zweideutigen Klang. Überdies, die Erfahrungen über die mangelhaften Leistungen der Gymnasien im Griechischen, die ich in den schonendsten Ausdrücken (Gymnasialzeitschrift 1855, S. 363) angesprochen, und die damals thatsächliche Berücksichtigung durch die Belassung der damals schon bedrohten Stundenzahl des Griechischen gefunden haben, sind durch nichts widerlegt; sie sind auch dadurch nicht aufgewogen, daß Männer diese Leistungen rühmen, von denen zweifelhaft ist, ob sie die Bedingungen eines elementaren Wissens auf diesem Gebiete kennen und zu erkennen vermögen. Daß ferner eine angebliche Pflege der lateinischen Philologie ohne eine entsprechende gleichzeitige Pflege der griechischen Philologie zu keinen haltbaren Resultaten führt, ist eine historisch sichere Thatsache; wird sie nicht beachtet, so darf man dann wenigstens über die mit Sicherheit zu erwartenden Folgen, das Verschrumpfen des Lateintreibens zu kümmerlicher Gestalt herab, nicht verwundert sein.
3. Naturwissenschaften und Geometrie. Über die innere Unzuläßigkeit des Gedankens, die Naturwissenschaften aus dem Untergymnasium zu entfernen, ist so Gründliches geschrieben und von Euerer Excellenz mit Beistimmung gelesen, daß ich in dieser Hinsicht nichts hinzufügen darf. Auf eine äußerliche Folge aber möchte ich hinweisen, durch Erinnerung an die Verhandlungen über das Studienwesen besonders seit dem Jahre 1840. Nachdem acht Jahre für die Aufnahme der Naturwissenschaften schon in den unteren Classen des Gymnasiums das Verlangen allseitig sich ausgesprochen hat und von der damaligen höchsten Behörde als vollkommen begründet anerkannt ist; nachdem andere acht Jahre lang dieser Unterricht unter der allseitig anerkannten lebhaften Theilnahme der lernenden Jugend Aufnahme gefunden hat; soll genau nach dem früheren Punct zurückgegangen werden – doch wohl um denselben Kreislauf, nur in kürzerer Zeit, widerholt zu sehen, wenn man nicht vielmehr größere Studienumwälzungen dadurch hervorruft. Daß die Entfernung der Physik selbst bei manchen Lehrern eben dieses Faches Befürwortung findet, ist mir sehr wohl bekannt. Es sind dies in der Regel dieselben Lehrer, die im Obergymnasium vortragen, nicht unterrichten, und den Anspruch keiner anderen Disciplin daneben, namentlich nicht der philologischen, anerkennen. Im Wissen des Gegenstandes allein liegt noch nicht die Bürgschaft für ein didaktisches Urtheil. Daß der Gymnasialunterricht in Geometrie namentlich am Untergymnasium bisher wenig gelungen ist, kann Niemandem auffallen, der die Vernachläßigung der Geometrie an den Universitäten und die Beschaffenheit der für den geometrischen Unterricht am Untergymnasium verwendeten Lehrmittel betrachtet. Es wäre sehr schmerzlich, wenn nunmehr, wo aus der einsichtig benützten Praxis selbst zuerst ein schätzenswerthes Lehrmittel hervorgegangen ist (von Gernerth6) auf Grund des sehr erklärbaren anfänglichen Mängel der natürliche Gang des Unterrichts aufgegeben werden sollte.
4. Fachlehrer, Classenlehrer. Es ist in den Vorschlägen noch nicht angesprochen, aber es ist eine nicht zu vermeidende Consequenz derselben, daß man im Untergymnasium zum Systeme der Classenlehrer zurückkehrt. Die Erfolge, welche bisher von dem Grundsatze der Abgrenzung bestimmter, innerlich zusammenhängender Wissensgruppen für die Qualification der einzelnen Lehrer und für deren Verwendung nur innerhalb dieser Gruppe in Erfahrung gebracht sind, darf man noch nicht als reine Ergebnisse des Grundsatzes selbst betrachten. Mannigfache Umstände haben bisher dahin gewirkt, unter den Lehrern derselben Classe die unbefangene Verständigung, das ideale Band der Einheit statt der vorherigen persönlichen Einheit zu erschweren, ja fast unmöglich zu machen. Die Erfolge des Systems der Classenlehrer leben noch in der Erinnerung vieler Zeugen. Mit einem Schritte dieser Art werden die Gymnasien in der für Schulanstalten keineswegs gleichgiltigen Wertschätzung des nachdenkenden Publicums unter die Realschulen herabgesetzt.
5. Denkschrift zur Erwirkung der allerhöchsten Sanction der gegenwärtigen Gymnasialeinrichtung. Zur Rechtfertigung des Organisationsentwurfs ist im Jahre 1853 oder 1854 auf Euerer Excellenz Befehl eine Denkschrift ausgearbeitet worden zur Überreichung an Seine k.k. apostolische Majestät, an die Mitglieder des hohen Reichsrathes und an die Herren Minister. Ich weiß von dem Inhalte dieser Denkschrift nur im allgemeinen aus damaligen gelegentlichen Äußerungen ihrer Bearbeiter, daß sie den Zusammenhang der neuen Organisation mit den vorhergegangenen Einrichtungen, Wünschen, Vorschlägen und die Erfahrungen über die bereits erreichten Erfolge der neuen Einrichtungen darlegte. Aber es haben mir Männer, denen jene Denkschrift von Mitgliedern des Reichsrathes mit der Aufforderung zum Durchlesen gegeben war, Stellen aus derselben wörtlich angeführt, welche, ein Zeugnis über die Erfolge des naturwissenschaftlichen und geometrischen Unterrichts im Untergymnasium enthaltend, mit Äußerungen in den Motiven der Vorschläge vom letztverflossenen Sommer in directem Widerspruche zu stehen scheinen. Es bedarf gewiß keiner weitern Ausführung, welche Folgen von solchem Widerspruche zu besorgen sind; mit der Stichhaltigkeit der Begründung der Sanction wird diese selbst in Frage gestellt. Dies führt mich zugleich auf den letzten Punct:
6. Die Commission des Jahres 1858. Eine Commission, berufen dazu „etwaige Verbesserungen“ des gesetzlich bestehenden Lehrplanes auf Grundlage der gemachten Erfahrungen in Antrag zu bringen, kann segensreich wirken zum Ausbau der Unterrichtseinrichtungen, wenn die Grundsätze, die festzuhalten sind, die Grenzen, in denen sich die Anträge zu bewegen haben, fest bestimmt sind. Wo dies nicht der Fall ist, taugt eine Commission zum Zerstreuen und Zerstören, nicht zum Aufbauen. Einen Plan entwerfen kann nur Einer oder sehr wenige, die in der engsten geistigen Harmonie sich gegenseitig ergänzen und als gegenseitige Ergänzungen sich anerkennen. Aber in dem Fall, einen neuen Lehrplan statt des gegenwärtigen zu entwerfen, wird sich, gegen die ursprüngliche Absicht ihrer Einberufung, die Commission des Jahres 1858 versetzt sehen. Das ministerielle Circular, zur Vorbereitung der Commissionsarbeiten bestimmt, lobt die Grundsätze des Organisationsentwurfes und hebt sie zugleich in wesentlichen Theilen auf, es erschüttert den gesetzlichen Boden, ohne einen andern zu geben oder geben zu können. Unterdessen wird bis vor der Einberufung der Commission der seit fast einem Jahre vorbereitete, jetzt seinem Abschluße nahe, von dem Inhalte des ministeriellen Circular wesentlich verschiedene neue Gymnasialplan des Episcopates Seiner Majestät unterbreitet werden und direct durch amtliche Mittheilung oder indirect durch sein Bekanntwerden auf die Berathungen der Commission einwirken. In solchem Gewirre mannigfacher Vorlagen, nicht gehalten durch feste Grenzen des Gesetzes, werden die Arbeiten der Commission, welcher durch das allerhöchste Handschreiben vom Dec. 1854 eine hohe Bedeutung gesichert ist, und mit ihnen das Wohl und Wehe der Gymnasien, dem Zufall preisgegeben sein. Dies der Grund, warum ich auf die durch das allerhöchste Handschreiben der Commission vorgezeichneten Grenzen mit dem vollen Nachdruck hingewiesen habe, zu welchem das Interesse für die österreichischen Gymnasien mich antrieb.

Wenn Euere Excellenz huldvollst die Geduld gehabt haben, denjenigen Erwägungen, die ich im obigen anzudeuten versuchte, Dero Aufmerksamkeit zu schenken, so werden Hochdieselben ermessen, warum mich der durch das Circular des verflossenen Sommers gethane Schritt mit banger Sorge erfüllt hat. Mir diese Sorge einzuflößen kommt zu der thätigen Theilnahme an dem Gedeihen der österreichischen Gymnasien, welche anzuerkennen Euere Excellenz immer die Gnade gehabt haben, noch die aufrichtige Ergebenheit für Euere Excellenz selbst. An den Namen des Herrn Grafen Thun knüpft sich die wohlbegründete Dankbarkeit des Vaterlandes für die tiefe Einsicht und die überzeugensfeste Energie, durch welche das Unterrichtswesen einen großartigen, Früchte bereits tragenden, noch größere versprechenden Aufschwung gewonnen hat. Es ist möglich, daß das reiflich überlegte, bisher glücklich gepflegte Werk dem von irgend einer fremden Seite dagegen gerichteten Angriffe für den Augenblick unterliegt. Durch eine solche Niederlage schwände nicht das dankbare Vertrauen zu Euerer Excellenz, nicht die Möglichkeit, das augenblicklich verlorene bald wieder herzustellen. Zerfiele dagegen das Werk durch eigene Unsicherheit, durch Mangel an innerer Folgerichtigkeit der Unterrichtsbehörden selbst, den die verschiedenen Gegner jeder zu seinem Zwecke ausbeuten würden, so wäre das Vertrauen allgemein geschwunden und der Zufall unberechenbarer Umstände begönne sein gefährliches Spiel.
Nicht um Euere Excellenz über einen nun einmal gethanen Schritt mit unnützen Klagen zu behelligen, habe ich um Dero geneigte Aufmerksamkeit gebeten, sondern um darzuthun, warum ich durch denselben ein segensvolles und ruhmreiches Werk Euerer Excellenz in die größte Gefahr gebracht finde. Wenn Euere Excellenz selbst sich überzeugen, daß durch jenes Circulare zu allen sonstigen Schwierigkeiten noch eine selbstgeschaffene Gefahr hinzugekommen ist, so wird es – ich hoffe zuversichtlich – noch möglich sein, durch einen entgegengesetzten zweiten Schritt die Gefahr zu mindern oder zu beseitigen, nämlich durch ein nachträgliches ministerielles Programm, das, ohne den Grundsätzen des Organisationsentwurfes irgend Eintrag zu thun, den begründeten und schon in dem allerhöchsten Handschreiben berücksichtigten Wünschen vollkommen Rechnung trägt. Nur eine solche in naher Zeit erfolgende Erklärung würde im Stande sein, der Aufregung, ja ich muß es so nennen, der Agitation gegen den gesetzlich bestehenden Lehrplan ein Ziel zu setzen und die Grenzen zu bezeichnen, innerhalb deren sich die Commission mit Erfolg bewegen kann. Wenn es als anerkannt betrachtet wird, daß Mängel in den Erfolgen des lateinischen Unterrichts sich nur durch Erhöhung der Stundenzahl beseitigen lassen – aber Erhöhung an der Stelle, wo der Unterricht ihrer bedarf und sie verwerthen kann – so ist durch eine solche Änderung der Organisationsentwurf nicht bedroht, sondern nur vollständiger in Ausführung gebracht; ein gleiches gilt von der Sicherung des geographischen Unterrichts ohne Erhöhung seines Zieles. Wenn dagegen die Naturwissenschaften und die Geometrie aus dem durch die allerhöchste Sanction ihnen gesicherten Rechte verdrängt und zu einem kümmerlichen Scheinleben herabgesetzt werden sollen: so ist hierdurch das Wesen der gegenwärtigen Organisation aufgehoben, ohne daß hierzu in der allerhöchsten Sanction ein Anhaltspunct gegeben und ohne daß es möglich wäre, die erschütterten Grundfesten durch etwas anderes zu ersetzen. Daß es möglich ist, für die erstere Seite förderlich zu wirken, ohne in die andere vernichtend einzugreifen und ohne doch die Gesammtzahl der Stunden bedeutend zu erhöhen, ist meine feste Überzeugung, die zu begründen ich stets bereit sein würde.

In tiefster Ehrerbietung
Euerer Excellenz unterthänigster
H. Bonitz

Wien 4. Feb. 1858