Hermann Bonitz an Leo Thun
Wien, 14. März 1859
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Regest

Der Philologe Hermann Bonitz übersendet Leo Thun ein Exemplar der Gymnasialstatistik für das Jahr 1858 und fügt noch kurze Bemerkungen über die Klassifikation und das Schulgeld hinzu. Bonitz bittet Thun, auch seine beiliegende Besprechung über die Lehrergehälter in Preußen anzusehen.

Anmerkungen zum Dokument

Beilage: Besprechung des Centralblattes für die gesammte Unterrichts-Verwaltung in Preußen aus der Zeitschrift für die österreichischen Gymnasien 10 (1859), S. 260–262.

Verweis auf A3 XXI D463.

http://hdl.handle.net/21.11115/0000-000B-DCA4-4

Schlagworte

Edierter Text

Euere Excellenz!

Gestatten Euere Excellenz, daß ich beifolgend ein Exemplar der so eben erst im Drucke beendigten Gymnasialstatistik für 1858 ehrerbietigst überreiche.1 Von der einige Ergebnisse der statistischen Notizen zusammenfassenden Vorrede hat ein Abschnitt – Nr. II, Lehrer – Euere Excellenz bereits vor dem Drucke vorgelegen. Außerdem erlaube ich mir noch auf zwei Puncte der Vorrede hinzuweisen, welche der Beachtung Euerer Excellenz nicht unwerth sein dürften.
S. VI. Classification. Die moralische Bedeutung des hier mit absichtlicher Schonung und Zurückhaltung berichteten Übelstandes ist größer, als es für den ersten Blick scheinen möchte. Abhilfe ist, nach meiner Überzeugung, nicht aus Erlässen zu erwarten, sondern von dem persönlichen Charakter der Directoren, also mittelbar von der glücklichen Wahl bei Besetzung dieser äußerst wichtigen Stellen.
S. VII und VIII. Schulgeld. Euere Excellenz werden sogleich bemerken, in welch genauem Zusammenhange diese Erörterung mit dem Inhalte der von mir ehrerbietigst unterbreiteten Denkschrift2 steht. Dürfte ich vielleicht bitten, daß Euere Excellenz dazu noch die Notizen vergleichen möchten, welche ich in dem kürzlich erschienenen dritten Hefte 1859 der Gymnasialzeitschrift S. 261 über Vorgänge in Preußen gegeben habe.3Wo es sich um die Anerkennung handelt, daß eine eben bestehende Systemisirung von Gehalten nicht ausreiche und um Abhilfe des Mangels mit möglichst geringer Belastung der Staatscasse, da verdient gewiß das Verfahren eines Staates Beachtung, bei welchem das streng haushälterische Wesen ein vornehmlicher Charakterzug ist.
Genehmigen Euere Excellenz den Ausdruck meiner vollkommensten Ehrerbietung.

Euer Excellenz

unterthänigster
H. Bonitz

Wien, 14. März [18]59