Der Philologe Hermann Bonitz übersendet Leo Thun ein Exemplar der Gymnasialstatistik für das Jahr 1858 und fügt noch kurze Bemerkungen über die Klassifikation und das Schulgeld hinzu. Bonitz bittet Thun, auch seine beiliegende Besprechung über die Lehrergehälter in Preußen anzusehen.
Beilage: Besprechung des Centralblattes für die gesammte Unterrichts-Verwaltung in Preußen aus der Zeitschrift für die österreichischen Gymnasien 10 (1859), S. 260–262.
Verweis auf A3 XXI D463.
Euere Excellenz!
Gestatten Euere Excellenz, daß ich beifolgend ein Exemplar der so eben erst im
Drucke beendigten Gymnasialstatistik für 1858 ehrerbietigst überreiche.1 Von der einige Ergebnisse der statistischen Notizen
zusammenfassenden Vorrede hat ein Abschnitt – Nr. II, Lehrer – Euere Excellenz
bereits vor dem Drucke vorgelegen. Außerdem erlaube ich mir noch auf zwei Puncte
der Vorrede hinzuweisen, welche der Beachtung Euerer Excellenz nicht unwerth
sein dürften.
S. VI. Classification. Die moralische Bedeutung des hier mit
absichtlicher Schonung und Zurückhaltung berichteten Übelstandes ist größer, als
es für den ersten Blick scheinen möchte. Abhilfe ist, nach meiner Überzeugung,
nicht aus Erlässen zu erwarten, sondern von dem persönlichen Charakter der
Directoren, also mittelbar von der glücklichen Wahl bei Besetzung dieser äußerst
wichtigen Stellen.
S. VII und VIII. Schulgeld. Euere Excellenz werden
sogleich bemerken, in welch genauem Zusammenhange diese Erörterung mit dem
Inhalte der von mir ehrerbietigst unterbreiteten Denkschrift2 steht. Dürfte
ich vielleicht bitten, daß Euere Excellenz dazu noch die Notizen vergleichen
möchten, welche ich in dem kürzlich erschienenen dritten Hefte 1859 der
Gymnasialzeitschrift S. 261 über Vorgänge in Preußen gegeben habe.3Wo es sich um die
Anerkennung handelt, daß eine eben bestehende Systemisirung von Gehalten nicht
ausreiche und um Abhilfe des Mangels mit möglichst geringer Belastung der
Staatscasse, da verdient gewiß das Verfahren eines Staates Beachtung, bei
welchem das streng haushälterische Wesen ein vornehmlicher Charakterzug
ist.
Genehmigen Euere Excellenz den Ausdruck meiner vollkommensten
Ehrerbietung.
Euer Excellenz
unterthänigster
H. Bonitz
Wien, 14. März [18]59