Die vom Kreisamt Görz erlassene Instruktion für die Gemeinde Sessana beinhaltet die Vorschriften zur Verwaltung des Gemeindevermögens. Der verstärkte Gemeinderat hat aus neun Abgeordneten und sechs Ersatzmännern zu bestehen. Anschließend wird die Wahl der Abgeordneten, der Wahlvorgang, die Wählbarkeit usw. näher erläutert. Weitere Abschnitte behandeln den Vorgang bei Verwaltung der Gemeindesachen und des Gemeindevermögens.
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