Der Bischof von Speyer Nikolaus Weis erkundigt sich bei Leo Thun über die
Höhe einer Spende des Kaisers für den Dombauverein von Speyer. Der
Bischof erklärt, dass es Unstimmigkeiten darüber gegeben hätte, ob die
Spende in Konventionsmünze oder Rheinischen Gulden getätigt worden sei.
Daher sei die Auszahlung des Geldes bisher verweigert worden.
In der
Beilage findet sich ein Schreiben des bayerischen Ministeriums des
Innern. Darin fordert das Ministerium den Bischof zur Vorlage der
richtigen Quittung zur Anweisung des von Kaiser Franz Joseph gespendeten
Betrags auf. Das Ministerium weist dabei darauf hin, dass im Zuge einer
vorausgegangenen Spende des Kaisers ein zu hoher Betrag ausbezahlt
worden sei, daher müsse der Betrag der nunmehrigen Spende um diese Summe
verringert werden.
Beilage: Abschrift des Erlasses des Königlich Bayerischen Staatsministeriums des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten an das Präsidium der k. Regierung der Pfalz. München, 4. November 1856.
Speyer, den 26. November 1856
Hochgebietender Herr Minister,
Euer Excellenz!
Durch Erlaß des Königlich Bayerischen Staatsministeriums des Innern für Kirchen-
und Schulangelegenheiten vom 23. September letzten Jahres ward, während meiner
jüngsten Abwesenheit in Rom, mein Generalvicar in
Kenntnis gesetzt, daß der Betrag von 20.000 fl. C.M. oder 24.000 fl. rhein. als
die zweite Rate des Geschenkes Seiner
Apostolischen Majestät für den Speyerer Dombau bei der königlichen
Kreiskasse dahier angewiesen sei und in Empfang genommen werden
könne.
Nachdem ich hierauf in Rom die Quittung, auf
diese Summe lautend, ausgestellt und dieselbe dem Generalvicar nach Speyer gesendet hatte, um
die Erhebung der fraglichen Baugelder bei der Kreiskasse der Pfalz zu
bewerkstelligen, erfolgte ein zweiter Erlaß des Königlich Bayerischen
Staatsministeriums des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten vom 4.
November abhin, welchen ich Eurer Excellenz in Abschrift vorzulegen mir die
Freiheit nehme.
Eure Excellenz werden daraus entnehmen, daß der Betrag der
fraglichen Rate darin von 24.000 rhein. auf 20.000 fl rhein. reducirt und dabei
angegeben wird, daß, wie bei der Auszahlung der ersten Rate, ein Irrthum
unterlaufen sei.
Mein Generalvicar hat die Bereinigung dieser Frage bis zu meiner
Zurückkunft verschoben, und ich erachte es bei der Lage der Sache vor allem
erforderlich, mich an Eure Excellenz zu wenden, um durch Hochderen Güte zu
erfahren, wie die Sache sich eigentlich verhalte, und welches der wirkliche
Betrag der Summe sei, der für den Bau der Kaiserhalle zu erheben ist, ob sich
derselbe für jede Rate auf 20.000 fl. C.M. das ist 24.000 fl. rheinisch belaufe,
oder ob derselbe sich auf 20.000 fl. rhein. reducire.
Ich ergreife zugleich
gerne diese Veranlassung, Euer Excellenz den Ausdruck der ausgezeichnetsten
Hochachtung und Ergebenheit zu erneuern, mit welcher ich verharre
Euer Excellenz ergebenster Diener
Nicolaus, Bischof von Speyer
Abschrift
K. B.
Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten
In der Entschließung des unterfertigten k. Staatsministeriums vom 23. September
letzten Jahres Nr. 8710 wurde auf Grund einer Mittheilung der k.k.
österreichischen Gesandtschaft in München die zweite Rate
des Geschenkes Seiner Majestät des Kaisers
Franz Joseph von Oesterreich für Wiederherstellung der Kaiserhalle im
Dome zu Speyer auf den Betrag von 20.000 fl. C.M. das ist 24.000 fl. rhein.
angegeben.
Laut der beiliegenden Quittung der k. Centralstaatskasse vom 22.
September letzten Jahres Nr. 394, welche der k. Kreiskasse in Speyer
auszuhändigen ist, beträgt aber jene Rate nur 20.000 fl. rhein. Gleichwohl hat
der Hochwürdigste Herr Bischof von
Speyer in der mit Präsidialbericht vom 28. Oktober letzten Jahres
vorgelegten, hiereben wieder angefügten Quittung d. d. Rom, 9. Oktober 1856 den
Empfang von 20.000 fl. C.M. oder 24.000 rheinisch bescheinigt.
Diese
Quittung bedarf daher der Richtigstellung auf den wirklich ausbezahlten Beitrag
von 20.000 fl. rheinisch.
Da nach dem Inhalte dieser Quittung der
bischöfliche Generalvicar, Domdechant
Foliot, als der vom Hochwürdigsten Herrn Bischofe mit dem Geldempfange
Beauftragte genannt ist, so wird es keinem Bedenken unterliegen, die fragliche
Berichtigung von dem Domdechant
Foliot mit eigener Hand und im eigenen Namen jener Quittung beisetzen
zu lassen.
Das Präsidium der k. Regierung der Pfalz erhält hienach den
Auftrag, den Domdechant Foliot hiezu
zu veranlassen und sodann die Quittung schleunigst wieder vorzulegen.
Um
ferner jedem möglichen Mißverständnisse vorzubeugen, scheint es zweckmäßig, daß
Domdechant Foliot in seiner
beizufügenden berichtigenden Erklärung ausdrücklich bemerke, auch die erste vom
Herrn Bischofe von Speyer in
Empfang genommene Rate habe sich auf 20.000 fl. rheinisch belaufen. Dieser
Beisatz erscheint darum als räthlich, weil auch die Anweisung der ersten Rate
irriger Weise auf 24.000 rhein. oder 20.000 C.M. gelautet hatte, während die bei
den Akten des unterfertigten k. Staatsministeriums befindliche erste Quittung
des Hochwürdigsten Herrn Bischofes vom 3. November 1855 nachweist, daß demselben
nur 20.000 fl. rhein. ausbezahlt worden seien.
Sollten Bedenken gegen den
Vollzug des vorstehenden Auftrags bestehen, so ist vorerst, jedoch umgehend,
unter Wiedereinsendung der beiliegenden Quittung Bericht anher zu erstatten.
München, den 4. November 1856
Auf Seiner Königlichen Majestät Allerhöchsten Befehl: