Philipp Weber an Leo Thun
Prag, 11. Juli 1853
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Regest

Polizeirat Philipp Weber empfiehlt seinen Bruder Ferdinand für den Lehrstuhl der Geburtshilfe an der Universität Lemberg. Ferdinand Weber ist derzeit Kreisarzt in Zolkiew, möchte nun jedoch an einer Universität wirken. Der Polizeirat bittet Thun, das Gesuch seines Bruders zu unterstützen. Sollte sein Bruder die Stelle in Lemberg nicht erhalten, so wäre er auch an dem wohl bald vakant werdenden Lehrstuhl für Geburtshilfe in Czernowitz interessiert. Auch für diesen Fall bittet Weber um Thuns Unterstützung.

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Schlagworte

Edierter Text

Hochgeborner Graf!
Eure Excellenz!

Als ich im Jahre 1851 mich Eurer Excellenz persönlich vorstellte, um Hochdenselben eine Bitte für meinen in Žolkiew [Schowkwa] als Kreisphisikus angestellten Bruder Med. et Chyr. Doctor Ferdinand Weber vorzutragen, haben mir Eure Excellenz gnädig gestattet, mich künftig brieflich an Hochdieselben wenden zu dürfen.
Durch diese huldvolle Erlaubnis ermuthigt, wage ich es, Eure Excellenz abermals um eine Gnade für meinen Bruder gehorsamst zu bitten.
Derselbe ist um die k.k. Professur der Geburtshülfe in Lemberg eingeschritten und glaubt, daß seinem Gesuche sowohl mit Rücksicht auf seine in der Prager k.k. Gebäranstalt reich erworbenen Fachkenntnisse als auch auf seine sich bereits angeeignete Kenntnis der polnischen Sprache eine günstige Einbegleitung der einschlägigen Behörden zutheil werden dürfte.
Geruhen Eure Excellenz in Berücksichtigung der bisherigen Bemühungen meines Bruders, der sich in einer sehr schwierigen Zeitperiode als Choleraarzt in Galizien verwenden ließ und nunmehr seit vier Jahren seinen Pflichten als Kreisphisikus mit aller Strebsamkeit obliegt, Hochihre Gnade angedeihen zu lassen.
Sollte dieser Posten für meinen Bruder unerreichbar seyn und sollte, wie es als möglich bezeichnet wird, bei der Besetzung der Lemberger Stelle die Professur der Geburtshülfe in Czernowitz in Erledigung kommen, so würde mein Bruder es als ein großes Glück ansehen, wenn ihm die Czernowitzer Stelle gnädig verliehen würde.
Ich wage es daher, für diese Eventualität gleichfalls um die hohe Gnade Eurer Excellenz für meinen Bruder zu bitten.
Mögen Eure Excellenz die Kühnheit, mit der ich mich an Hochdieselben wende, durch das unbegränzte Vertrauen, welches mich beseelt, für entschuldigt halten und die Versicherung huldreich aufnehmen, daß meine Dankbarkeit für das mir von Eurer Excellenz stets geschenkte gnädige Wohlwollen nie versiegen wird.
Genehmigen Hochdieselben den Ausdruck meiner tiefsten Verehrung

Eurer Excellenz

unterthänig gehorsamer
Philipp Weber
k.k. Polizeirath

Prag, am 11. Juli 1853