August Bielowski an Leo Thun
Lemberg, 3. November 1855
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Regest

Der Bibliotheksdirektor August Bielowski erklärt dem Minister seine Position in der Auseinandersetzung der Prüfungskommission in Lemberg um die Reprobation des Kandidaten Stanislaus Pilat. Zunächst betont er, dass er das Amt des Prüfers stets als große Würde erachtet habe und darum bemüht war, alles zu tun, um den Stellenwert der Prüfung und der Prüfungskommission zu heben. Diese Absicht wurde jedoch durch die Praxis des Prof. Wilhelm Kergel vereitelt, jeden Kandidaten bei der ersten, schriftlichen Prüfung zunächst durchfallen zu lassen. Er vermutete hinter dieser Praxis Kergels Hoffnung, dass sich dann mehr Kandidaten in das philologische Seminar einschreiben würden, das bis dahin nur wenige Studenten besuchten. Er, Bielowski, vertrat indes stets die Ansicht, dass ein Kandidat sich in der mündlichen Prüfung hervortun und dadurch ein schlechtes Abschneiden bei der schriftlichen Arbeit kompensieren könne. So stimmte er auch in besagter Sitzung der Prüfungskommission gegen die Reprobation des Kandidaten Pilat. Kergel fühlte sich darin offenbar so gekränkt, dass er wenige Tage später eine schriftliche Anklage gegen ihn verfasste und ihn zur Rücknahme seines Einspruchs aufforderte. Er rechtfertigte sich daraufhin schriftlich, woraufhin Kergel erneut eine schriftliche Eingabe verfasste, in der er ihn mehrfach und beleidigend angegriffen habe. Auf diese reagierte er jedoch nicht mehr, auch wollte er sich nicht an das MCU wenden. Erst als der Streit von offizieller Seite an das Ministerium berichtet wurde, wollte er seine Stimme ebenfalls gehört wissen. Er hofft, Thun werde sein Vorgehen respektieren und darin nichts als seine treueste Pflichterfüllung erkennen.

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Schlagworte

Edierter Text

Eure Excellenz Hochgeborner Herr Graf!

Ich wage hiemit Eure Excellenz auf ein paar Augenblicke um Gehör zu bitten, da dieß zur näheren Beleuchtung einer eben dem Hohen k.k. Ministerium des Cultus und des Unterrichtes vorgelegten Verhandlung beitragen dürfte.
Seit der Zeit als Euer Excellenz die hohe Gnade mir zu Theil werden ließen, mich zum Mitglied der Prüfungscommission für die Gymnasiallehramtscandidaten zu bestimmen, habe ich die Pflichten des Examinators stets mit Gewissenhaftigkeit erfüllt, ja es schien mir eine Sache von höchster Wichtigkeit, daß die Absicht des Hohen k.k. Ministeriums in der Einführung dieser Prüfungscommission nicht nur auf Vollständigste erreicht, sondern auch in dem Publikum als segensvolle Maßnahme erfasst; dagegen Alles, was diesem entgegentritt, beseitigt werden soll. Nicht ohne Betrübnis sah ich, daß die vom Herrn Dr. Kergel, Examinator für Philologie, bei der Prüfung adoptirte Maßregel, die Candidaten gleich bei der ersten schriftlichen Prüfung zu werfen, in dem Publikum einen üblen Eindruck macht und zu mancherlei für die Prüfungscommission ungünstiger Auslegung Anlaß giebt. Herr Dr. Kergel leitet nämlich an der Lemberger Universität das Philologische Seminar und hat leider sehr wenige Zuhörer. Es verbreitet sich nun, wie ich glaubte mit Unrecht, die nachtheilige Meinung, daß jene Maßregel des Herrn Dr. Kergel, die Candidaten bei der ersten Prüfung zu werfen, in der Absicht geschieht, die Zahl seiner Zuhörer im Philologischen Seminar zu vergrößern. Wie irrig auch die Meinung sein mag, so fordert doch die Klugheit selbst dasjenige zu vermeiden, was immer solcher Meinung einen gewissen Grad der Wahrscheinlichkeit geben könnte. Leider that man das Gegentheil: vor [ein] paar Jahren z.B. bei der Begutachtung des schriftlichen Elaborats des Candidaten Sobieski, versicherte Herr Dr. Kergel die Commission auf das Bestimmteste, der Candidat brauche wenigstens ein Jahr, um nur die Prüfung für das Untergymnasium machen zu können; als aber derselbe Candidat, welcher auf diese Weise von Herrn Dr. Kergel geworfen war, sich in die Vorlesungen des Herrn Examinators einschreiben ließ, wurde er von Herrn Kergel in einem Jahre sogar zum Lehrer am Obergymnasium für befähigt erklärt.
Was mich anbelangt, so bin ich überzeugt, daß die Absicht des Hohen k.k. Ministeriums immer erreicht werden kann, der Candidat möge wegen seiner unzulänglichen Kenntnisse bei der ersten oder bei der zweiten Prüfung abgewiesen werden; daß aber Letzteres nur beitragen kann, das Ansehen der Commission und eine richtige Meinung von derselben aufrecht zu erhalten. Das Urtheil von den Fähigkeiten des Candidats bloß aus einem schriftlichen Elaborat geschöpft, kann noch viel Problematisches enthalten. Wie viele fähige und gründlich gelehrte Männer giebt es, die sich in der schriftstellerischen Darstellung ihrer Gedanken nie versucht haben! Dagegen liefert eine in dem weiteren Prüfungsstadium gelieferte lebendige Probe der Kenntnisse und Fähigkeiten einen unwiderleglichen Beweis für oder wider den Candidaten und hat überdieß das Gute für sich, daß auch ein Beweis vorliegt: die Commission habe nichts unversucht gelassen, woraus sie ihre Überzeugung in Bezug auf den Candidaten, seine Fähigkeiten und Kenntnisse schöpfen konnte, und daß sie dabei mit größter Vorsicht und Gewissenhaftigkeit zu Werke gieng.
Dieser meiner Grundansicht zufolge stimmte ich, sooft ein Zweifel entstand, ob der Candidat zu weiteren Prüfungsstadien zugelassen oder abgewiesen werden soll, für das Erstere. Bekanntlich ist es in dem Falle keine Begünstigung des Candidaten, da zu vermuthen steht, daß der Examinator, um sich bei seinem abweisenden Antrag zu behaupten, in dem folgenden Prüfungsstadium mit aller Strenge vorgehen würde; doch war es hierin nicht um den Candidaten zu thun, sondern um den Beweis der möglichst größten Gewissenhaftigkeit und Vorsicht von Seite der Prüfungscommission. Demnach stimmte ich für die Zulassung zu weiteren Prüfungsstadien des schon erwähnten Candidaten Sobieski und trug kein Bedenken, mein diesfälliges Separatvotum schriftlich dem Hohen k.k. Ministerium zu unterbreiten. Später vereinigte ich meine Stimme mit dem Votum derjenigen Herrn Commissionsmitglieder, welche bei verschiedenen Candidaten in ähnlichen Fällen für die Zulassung stimmten. Endlich in der Sitzung vom 2. Juni letzten Jahres trug ich auch bei Gelegenheit der Abstimmung über das schriftliche Hauselaborat des Candidaten Pilat aus demselben Beweggrunde auf die Zulassung desselben zum folgenden Prüfungsstadium an. Namentlich fiel es mir auf, daß der Herr Dr. Kergel in der Begutachtung des Elaborats dieses Candidaten demselben den Vorwurf „einer überaus starken Gedankenlosigkeit“ machte, da doch derselbe Candidat wegen seiner bisherigen literarischen Leistungen eine bereits anerkannte Capacität ist. Sowohl aus Anlaß dieser als auch mancher andern Unrichtigkeiten fand ich mich also in der Sitzung vom 2. Juni bewogen, meine Bedenken gegen den Antrag des Herrn Kergel auf die Abweisung der Candidaten beizubringen, indem ich dabei nichts andres beabsichtigte, als daß wenigsten eine Spur vorhanden sei, daß die Commission diese Angelegenheit in eine nähere Erwägung zog, bevor sie zur Abstimmung geschritten ist.
Obwohl nun die Sitzung mit Ruhe und gehöriger Würde zu Ende ablief, und auch ein paar Tage darauf nichts über diese Debatte verlautete, so gefiel es doch dem Herrn Dr. Kergel, der in meiner Gegenmeinung eine Beleidigung für sich sah, eine schriftliche Erklärung an die Löbliche Direction abzugeben, worin ich aufgefordert werde, meine in der Sitzung vom 2. Juni vorgebrachten Ausdrücke, die ihm beleidigend schienen, allsogleich und in Gegenwart der ganzen Commission zu widerrufen; im entgegengesetzten Falle aber wolle die Löbliche Direction diese seine Erklärung dem Hohen k.k. Ministerium vorlegen.
Auf diese mir durch die Löbliche Direction eröffnete Erklärung erfolgte meinerseits die Äußerung vom 2. Juli, in welcher ich sowohl meine Absicht als auch meine in der Sitzung vom 2. Juni gesprochenen Worte gehörig rechtfertigte, und sie von jeder unrichtigen Deutung ferne hielt; ich gieng hierin so gewissenhaft vor, daß ich sogar Stellen aus Cicero, die ich während der mündlichen Debatte bloß aus Gedächtnis zitirte, in meiner schriftlichen Äußerung nicht aus den Werken nachzubessern zu müssen glaubte, und war der Überzeugung, daß der Streit hiemit erlediget sei. Doch nahm der Herr Dr. Kergel keinen Anstand von neuem eine schriftliche 13 Bogen starke Erwiederung zusammenzuschreiben, überfüllt mit allerlei stichelnden, beleidigenden und sogar verdächtigenden Ausfällen. Wiewohl ich in meinem Bewußtsein und in meinem Gewissen das Recht fand, eine derlei Erwiederung des Herrn Dr. Kergel gänzlich unbeachtet zu lassen, so glaubte ich doch, der an mich ergangenen Aufforderung der Löblichen Direction aus schuldiger Achtung für die Letzere Folge leisten zu müssen: gab eine schriftliche Äußerung vom 23. October letzten Jahres mit aller nur möglichen Ruhe und bath um das Eine nur, die Löbliche Direction möge mich fernerhin von allem weiteren Schriftwechsel in Bezug auf diesen Streit befreien.
Über den Hergang dieser Angelegenheit Eurer Excellenz zu berichten, bevor die diesfälligen Acten dem Hohen Ministerium vorgelegt waren, schien es mir nicht angemessen, um nicht der Meinung Eurer Excellenz, die Hochdieselben auf ämtlichen Wege fassen konnten, vorzugreifen. Jetzt, da bereits die ganze diesfällige Verhandlung Eurer Excellenz vorliegt, wage ich in dieser meine Ehre und mein Gewissen so nahe berührenden Angelegenheit, mich an Eure Excellenz mit einer getreuen Schilderung der Sache zu wenden. Ich thue es in der festesten Überzeugung, daß nachdem Euere Excellenz mich [sic!] als Prüfungscommissionsmitglied Dero hohes Vertrauen gnädigst zu schenken geruheten, es meine Pflicht sei, in einer Sache, die dieses für mich ehrenvolle Vertrauen angeht, Eurer Excellenz nicht nur von meinem Vorgehen in dieser Angelegenheit, sondern auch von meinen innersten Beweggründen, die sonst aus manchen Rücksichten sich nicht anderswo anführen ließen, eine genaue Schilderung zu geben. Diese Überzeugung und das Bewußtsein eines ehrenhaften und für die Zwecke der Hohen Regierung bestgemeinten Vorgehens gaben mir Muth, mein gegenwärtiges unterthänigstes Schreiben der Hohen Einsicht Euerer Excellenz zu unterbreiten.
Ich verharre mit tiefster Ehrfurcht

Euerer Excellenz des Hochgebornen Grafs unterthänigster Diener
August Bielowski

Lemberg am 3. November 1855