Ernst Moy de Sons an Leo Thun
Innsbruck, 5. April 1852
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Regest

Der Jurist Ernst von Moy de Sons bittet Leo Thun um Unterstützung bei dem Versuch, seinen Adelstitel in Österreich anerkennen zu lassen. Moy ist der Sohn eines französischen Emigranten, der sich 1799 als Kaufmann in München niedergelassen hatte. Bereits 1816 hatte sein Vater in Bayern um Anerkennung des Adelstitels gebeten und die nötigen Unterlagen vorgelegt. Allerdings wurde er in der Folge in der bayerischen Adelsmatrikel nur als Ritter eingetragen, obwohl dies nicht seinem eigentlichen Rang entsprach. 1844 hat Moy selbst um die Anerkennung gebeten, wurde aber abgewiesen. Unter Maximilian II. wurde sein Antrag auf Anerkennung des Freiherrentitels zwar angenommen, allein der Antrag blieb bis zu seinem Übertritt in österreichische Staatsdienste unerledigt. Auch in Österreich hat Moy bis jetzt keinen positiven Bescheid erlangen können, daher hofft er nun auf die Unterstützung Thuns in dieser privaten Angelegenheit.

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Edierter Text

Euer Exzellenz,

haben mich mit so viel Güte überhäuft, daß ich darauf sündigend Ihren hohen Beistand und Ihre wohlwollende Verwendung auch in Dingen außer Ihrem amtlichen Wirkungskreise in Anspruch zu nehmen wage: Ich bin, wie Euer Exzellenz vielleicht schon wissen, der Sohn eines französischen Emigré vom Jahre 1791. Mein Vater hatte nach der Auflösung der Condéschen Armee, in der er mit Lieutenantsrang gedient, aller Subsistenzmittel beraubt, weil auch sein älterer Bruder ausgewandert und seine Mutter deshalb mit zweien ihrer Töchter ins Gefängnis geschleppt worden war, zuerst eine Hofmeistersstelle bei dem reichen Fabrikbesitzer Guaita in Frankfurt übernommen, dann durch den Credit dieses Mannes unterstützt einen Handel angefangen und sich im Jahre 1799 als Kaufmann in München angesiedelt. Sein Handel blühte noch, als die Restauration erfolgte, fesselte ihn aber auch an den bayerischen Boden und hinderte ihn nach Frankreich zurückzukehren. Doch wollte er nun in Bayern wenigstens seinen Kindern die adeligen Standesrechte sichern, von denen er selbst als Kaufmann bis dahin keinen Gebrauch gemacht hatte. Er ließ daher im Jahre 1816 aus Frankreich, nebst anderen Urkunden, die vidimirte Abschrift eines im Jahre 1789 zu Paris im Cabinet des ordres du Roi deponirten Mémoire généalogique kommen, aus welchem erhellt, daß er der Chevalier de Moy de Sons, der zweite und jüngste Sohn des Baron Jean Batiste de Moy de Sons, aus dem Hause der Marquis de Moy de Sons war, welches Haus, seit dem zwölftem Jahrhundert in der Picardie und Champagne unter dem Namen de Sons bekannt, ein jüngerer Zweig des im Anfange des 17. Jahrhunderts mit der Gemahlin Herzogs Heinrich I. von Lothringen erloschenen Hauses der Marquis de Moÿ ist. Nachdem nämlich die aus der Ehe des genannten Herzogs mit der Erbtochter Claude de Moÿ entsprossenen Prinzen, welche den Namen Moÿ angenommen hatten und dieses Haus fortsetzen sollten, unbeerbt gestorben waren, übernahmen die de Sons als nächste Agnaten den Moÿschen Namen und Titel und nannten sich fortan Marquis, Vicomte, Comte, Baron (wie es nach französischem Gebrauch die Ordnung der Geburt mit sich brachte) de Moÿ de Sons. Daß sie dies mit Recht gethan, ist vom französischen Hofe, wo mein Großvater und seine älteren Vettern im Jahre 1784 vorgestellt worden (nämlich in die Carosses du Roi gestiegen) sind und von dem sie diese Namen und Titel fortan in allen amtlichen Ausfertigungen erhielten, ausdrücklich und förmlich anerkannt worden. Mein Vater hat als Ausweis darüber dem bayerischen Ministerium des königlichen Hauses im Jahre 1816 einen beglaubigten Auszug aus dem Protokoll der Notablenversammlung seiner Provinz vom Jahre 1789 sammt dem erwähnten Mémoire généalogique vorgelegt und ohne weitere Ausführung oder nähere Bestimmung lediglich um die Anerkennung seines Adels gebeten. Sey es nun Unkenntnis der französischen Gebräuche hinsichtlich der Übertragung der Titulation, sey es, daß man einen Kaufmann nicht gerne mit einem höheren Titel bekleidet sehen mochte; kurz, auf den Umstand hin, daß mein Vater in dem Mémoire nur als der Chevalier de Moy aufgeführt worden, wurde er auch nur in der Ritterklasse der bayerischen Adelsmatrikel eingetragen, obwohl dies durchaus nicht dem Range seiner Geburt entsprach und obwohl er seit dem Tode seines Vaters den Titel Baron zu führen berechtigt war. Mich berührte die Sache damals insoferne noch nicht, als ich noch nicht bayerischer Unterthan war und mein Vater, der anfangs protestiren gewollt, scheint auch aus dieser Rücksicht seiner Protestation, deren Concept ich noch besitze, keine Folge gegeben zu haben. Später, als ich (ca. 1823) durch Anstellung in den bayerischen Unterthansverband trat, hielten mich mancherlei Rücksichten von der Geltendmachung meines ererbten früheren Titels ab, bis mir durch das Aussterben der Marquis de Moÿ de Sons, deren Titel auf den Sohn des älteren Bruders meines Vaters überging, der Titel Comte zufiel. Nun verlangte ich im Jahre 1844 die Anerkennung dieses Titels, wurde aber unter eitlen Ausflüchten abgewiesen. Ich stand aus Gründen, deren Ausführung hier zu weit führen würde, deren ich mich aber wahrlich nicht zu schämen habe, beim König Ludwig persönlich nicht in Gunst. Unter dem jetzt regierenden König Max begehrte ich die Anerkennung wenigstens des Freiherrntitels, der mir vermöge der Geburt schon zu der Zeit zukam, als ich in den bayerischen Staatsdienst trat, und es kam auch dahin, daß das bayerische Ministerium auch die Gewährung meiner Bitte antrug. Der Antrag, den ich selbst gelesen, wurde im vorigen Jahre, kurz bevor ich nach Wien ging, an den damals in Riva weilenden König Max zur Unterschrift gesendet, blieb aber unerledigt im königlichen Cabinet liegen. Man verlangte von mir nochmals unter der Hand, officiös, (wohlwissend, daß ich dem Verlangen nicht entsprechen könnte) die Nachweisung eines solchen Vermögens, wie es etwa derjenige nachzuweisen hätte, der ohne anderen Anspruch um die Verleihung eines solchen Titels bitten würde. Auch dieses Verfahren erklärt sich zur Genüge aus dem Einflüssen, die gegenwärtig den bayerischen Hof beherrschen. Ich hatte aber, solche Schwierigkeiten nicht ahnend und aus dem natürlichen Wunsche, beim Übertritt in den österreichischen Unerthansverband sogleich den mir nach meiner Geburt zukommenden socialen Rang einzunehmen, in Wien von dem angeborenen Titel, dessen Anerkennung in Bayern ich von Tag zu Tag entgegensah, Gebrauch gemacht und befand mich nun durch Benehmen des Königs von Bayern in der peinlichen Lage, als ein anmaßender Charlatan zu erscheinen. Vergebens verwendete sich noch der mir wohlwollende Prinz Luitpold bei seinem königlichen Bruder, um die willfährige Erledigung des zu meinen Gunsten vorliegenden Ministerialantrages zu erwirken. Mir blieb also nichts übrig, als am Ende Novembers vorigen Jahres durch die hiesige Statthalterei dem Ministerium des Innern in Wien dieselben Urkunden, auf die ich mich in München gestützt, mit derselben Bitte um Anerkennung des mit der Geburt überkommenen Freiherrntitel, vorzulegen, insoferne jedenfalls mit gegründeterer Hoffnung, als die in Oesterreich bestehenden Verordnungen die Anerkennung eines ererbten ausländischen Adels nicht als eine Sache der Willkühr und der bloßen Gnade erscheinen lassen. Allein auch hier habe ich, trotzdem, daß das hiesige Fiscalat sowohl als die Statthalterei günstige Gutachten gaben, noch keinen willfährigen Bescheid erlangen können. Anfangs erhoben sich Bedenken über die in dem Stamme de Sons nicht auf Verleihung, sondern auf Erbrecht beruhende Erwerbung der Titel Marquis, Vicomte, Comte und Baron und nachdem ich diese, wie ich glaube, als ungegründet nachgewiesen, ist seit dem 19. December keine weitere Entschließung erfolgt. Ich bitte daher Eure Exzellenz inständigst, sich meiner anzunehmen und durch Ihren Einfluß mir endlich die Anerkennung meiner Geburtsrechte in Oesterreich zu erwirken.
Ich möchte wohl noch manches andere, was ich in Betreff des Unterrichtswesens auf dem Herzen habe, bei dieser Gelegenheit vortragen, allein mein Brief ist schon so lang, daß ich damit beschwerlich zu fallen fürchte. Ich eile deshalb zum Schluße mit der Bitte den Ausdruck der aufrichtigen und tiefen Verehrung zu genehmigen, womit ich verharre

Eurer Exzellenz

unterthänigster
Moy

Innsbruck, den 5. April 1852