Abschrift eines Gutachtens über den Fortbestand der Geologischen Reichsanstalt von Franz Foetterle
Wien, 15. Juni 1860
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Regest

Der Geologe Franz Foetterle äußert sich zur verordneten Zusammenlegung der Geologischen Reichsanstalt mit der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften. Foetterle glaubt nicht, dass eine solche Vereinigung sinnvoll wäre. Als wesentliche Hindernisse bezeichnet er die vollkommen verschiedenen Aufgaben und rechtlichen Stellungen der beiden Institutionen: Während die Reichsanstalt eine praktische und technische Anstalt sei, die vor allem für die Industrie verschiedenartigste Fragen zu lösen habe, stelle die Akademie der Wissenschaften eine selbstständige Körperschaft dar, welche die Wissenschaft durch Forschungen ihrer gewählten Mitglieder fördere. Der Zweck der letzteren sei "die reine absolute Wissenschaft". Er spricht sich daher gegen eine Vereinigung aus und hebt die wichtige Rolle der Reichsanstalt hervor.
Auch in einem beigelegten Auszug aus einem Schreiben des Geologen Hans Geinitz aus Dresden an die Geologische Reichsanstalt wird die geplante Auflösung der Geologischen Reichsanstalt kritisiert. Geinitz kann sich den Plan nur durch falsche Informationen und Neid erklären. Er drückt dem Direktor der Anstalt, Wilhelm Haidinger, seine innigste Anteilnahme aus.
In einem weiteren Dokument finden sich handschriftlichen Notizen Leo Thuns, die die Aufgaben und die Bedürfnisse der Geologischen Reichsanstalt zusammenfassen.

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Edierter Text

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Nach der allerhöchsten Entschließung vom 2. Juni dieses Jahres1 ist die k.k. geologische Reichsanstalt mit der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften vereinigt und hat bis zur Vollendung der geologischen Durchforschung eine Abtheilung derselben zu bilden. Nach dem Verlaute des Erlasses des k.k. Ministeriums des Innern vom 7. Juni bleibt es die Aufgabe dieser Abtheilung, die geologische Durchforschung der Monarchie mit thunlichster Beschleunigung zu vollenden und überhaupt die Lösung der der k.k. geologischen Reichsanstalt durch die allerhöchste Entschließung vom 15. Nov. 18492 vorgezeichneten Aufgaben anzustreben. Diese bestehen aber, wie aus den Beilagen ersichtlich, nicht bloß aus der Durchforschung des ganzen Kaiserreiches, sondern in der Anlage des Museums für geologische, mineralogische und paläontologische Vorkommnisse Oesterreichs, in dem Fortbestande eines Laboratoriums zur Untersuchung von Bodenarten und Gesteinen, Erzen und Hüttenprodukten etc., in einer Aufstellung von Hüttenprodukten, Veröffentlichung der geologischen Aufnahmskarten, der Abhandlungen über die Erfolge von Aufnahmen, also Herausgabe von Publikationen. Wie die Aufgabe innerhalb des bisherigen Bestandes der Anstalt gelöst wurde, zeigt die Ansprache des Hofraths Haidinger in der Sitzung vom 22. Nov. 1859.
Die k.k. geologische Reichsanstalt hatte bei ihrer Gründung aber auch höchst wichtige Aufgaben erhalten, Jedermann alle jene Aufschlüsse, Mittheilungen und Rathschläge zu ertheilen, welche aus der staats- und volkswirthschaftlichen Richtung und aus dem Wirkungskreise derselben abgeleitet werden können. Wie sehr dieser Theil der Aufgabe von allen Seiten benutzt wurde und wird, zeigen die fast täglichen zahlreichen stattfindenden Ersuchen um Untersuchung und Beurtheilung der Bodenbeschaffenheit einzelner Privatgüter, Untersuchung von Privatbergbauen auf Zweckmäßigkeit der Bauführung, Ertragsfähigkeit des Bergbaues, Aufschürfung von Erzlagerstätten, Steinkohlenflötze, Auffindung von Bausteinen, Ziegelmaterialien, feuerfesten Thonen, um Untersuchung und Analyse von Erzen, Mineralien, Mineralwasser etc.
Nicht bloß der Öconom, sondern auch der Techniker und Montanindustrielle sah und fand bisher in der k.k. geologischen Reichsanstalt das Institut, welches von der Staatsverwaltung hingestellt wurde, um ihm die Möglichkeit zu biethen, sich ein wichtiges durch wissenschaftliche Grundlage gesichertes [sic!], von jedem materiellen Gewinn oder Schaden unabhängige auf absolute Wahrheit gestützte Ansicht über sein Eigenthum, sein industrielles Unternehmen zu verschaffen. Bei den ungeheuren Kapitalien, welche bei dieser Abtheilung der Volkswirthschaft stecken, eine nicht zu bezahlbare Einrichtung, die auch allgemein anerkannt und benützt wurde, nicht bloß in der Haupt- und Residenzstadt, sondern auch außerhalb derselben nach allen Richtungen der Monarchie. Die k.k. geologische Reichsanstalt hat demnach vorzugsweise eine praktische für Industrie und Ackerbau wichtige Richtung und Stellung, welche aufzugeben von der Privatindustrie als ein beklagenswerther Schritt bezeichnet werden müßte. Bei den Arbeiten, welche durch diese Anstalt ausgeführt werden, ist die Wissenschaft das Mittel nicht der Zweck. Bei ihr bildet die Geologie die Grundlage eben so wie bei dem Mappeur und Feldmesser die Geometrie, bei dem Mechaniker die Mathematik, bei dem Hüttenmann die Chemie usw. Mit Hülfe der Geologie gelangt der Geologe zur Kenntnis des Bodens, der einzelnen Gebirgsbildungen, der Beschaffenheit des Gesteins, seiner Erz und Flötzführung, der Lagerungsverhältnisse, welches alles ihm die Möglichkeit der Bearbeitung, der an ihn in dieser Richtung gestellten Fragen möglich macht. Die Kenntnis des Montanwesens ist bei ihm Bedingung, da gerade durch den Bergbau manche sicher einschlägige Fragen zu lösen sind. Die k.k. geologische Reichsanstalt ist daher nicht bloß eine wissenschaftliche, sie ist auch und vorzugsweise eine technische Anstalt.
Anders verhält es sich bei einer Akademie der Wissenschaften. Diese ist eine gelehrte Körperschaft, welche die Bestimmung hat, die Wissenschaft durch selbstständige Forschungen ihrer Mitglieder zu fördern. Sie hat nur wissenschaftliche Gutachten abzugeben, keine technischen Fragen zu lösen. Ihr Zweck ist die reine absolute Wissenschaft, ihre Mittel die einzelnen Zweige derselben. Ihre Stellung zur Staatsverwaltung, die einer selbstständigen Körperschaft, welche ihre Mitglieder selbst wählt, sie besitzt keine Sammlungen, sie hält bloß Versammlungen, schreibt Preise aus für wissenschaftliche Fragen und veröffentlicht gelehrte Schriften. Wie verschieden ist dies von einer technischen, administrativen Anstalt, welche technisch wichtige Fragen und Gegenstände behandelt, dem Staate und Privaten technische Fragen löst, aus Staatsbeamten besteht, welche ernannt und nicht durch Stimmenmehrheit gewählt werden.
Eine Vereinigung könnte daher nur in so ferne gedacht werden, als die Akademie der Wissenschaften die wissenschaftlichen Resultate der geologischen Forschung zur Kenntnis nehmen und der Veröffentlichung zuführen könnte. Jede weitere Verschmelzung müßte zur gänzlichen Auflösung der Anstalt, zum Aufgeben der Zwecke, für welche sie besteht, zum Auflassen der Sammlungen zuführen.
Ihre Dotation muß eine festgesetzte sein und nicht eine von den Schwankungen anderer Ausgaben der Akademie abhängig, will man erreichen, was man bezweckt. Ihre Leitung muß von einem Staatsbeamten ausgehen und unabhängig von der Willensmeinung einer unabhängigen Körperschaft, will man der Industrie und dem Ackerbau Vertrauen einflößen und sie nicht in den Nimbus der abstracten Wissenschaft verscheuchen. Ihre executive Organe müssen Staatsbeamte bleiben und nicht durch den oft influencirten [?]3 einer Körperschaft abhängig gemacht werden, soll das Vertrauen der Industriellen und der Privaten, die ihren Rath in Anspruch nehmen, ein vollständiges unzweifelhaftes sein. Nur hiedurch wurden sie bisher in entscheidenden Fällen von der gewinnsüchtigen Speculation von Industrierittern geschützt und bewahrt.
In den Sammlungen der Anstalt liegt ein großer Nationalreichthum, nicht bloß materiell, sondern auch geistig. Sie repräsentiren die Beschaffenheit der Monarchie im Kleinen; jeder, der sich über den Zustand eines Stück Landes in der Monarchie unterrichten will, Fachmann oder Laie, findet hier an der Hand eines Custos die gewünschte Antwort durch eigene Anschauung der Gegenstände. Eine Auflassung dieser Sammlungen hieße den Staat um einen großen physischen und moralischen Schutz berauben.
In dem Laboratorium steht es Jedermann frei, alle Erdarten, Erze, Wasser etc. untersuchen zu lassen. Wien hat zwar eine Anzahl von Laboratorien, allein sie sind den Lehrzwecken gewidmet. Die große Anzahl der Untersuchungen zeigt das Bedürfnis derselben; ein Aufgeben desselben, das dem Staate höchstens 2.000 fl jährlich kostet, hieße der Industrie eine bedeutende Wohlthat entziehen.
Alles diese müßte jedoch erfolgen, wird eine Vereinigung der Anstalt mit der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften eine vollständige sein, – würde ihr ihre Dotation, ihre selbstständige Leitung, ihre Abhängigkeit von der Staatsverwaltung entzogen – daher läßt sich nur eine Vereinigung in wissenschaftlicher Beziehung denken.

Wien, 15. Juni 1860

Foetterle mp

Aus einem Schreiben des Professor Dr. H[ans] B[runo] Geinitz in Dresden an ein Mitglied der k.k. geologischen Reichsanstalt vom 19. Juni 1860.

Mit wahrer Betrübnis hatte ich die Trauernachricht von dem Aufhören oder vielmehr von dem Todschlage der in ihrem kräftigsten Jünglings- oder Mannesalter stehenden k.k. geologischen Reichsanstalt vernommen. Nur Neid und Furcht können zu diesem Schritte Veranlassung gegeben haben, da man unmöglich die segensreichen Wirkungen dieser höchstachtbaren Anstalt verkennen kann und dies am wenigsten der Ort ist, wo man das Sparsystem beginnen sollte. Man nimmt den materiellen Nutzen, welchen die Anstalt bereits gebracht hat, und noch bringen muß, im reichsten Maaße, immer gern hin, aber man scheint ihren geistigen Einfluß zu fürchten oder nicht zu wünschen.
Der vortreffliche Haidinger muß tief ergriffen sein, und kann der innigsten Theilnahme aller Männer der Wissenschaft, die ihn dankbarst verehren, versichert sein.

Zwecke

1. Durchforschung des Kaiserreichs
2. Museum für geologische, mineralogische und paläontologische Vorkommnisse Österreichs
3. Chemisches Laboratorium zur Cultivierung von Bodenarten: Gestein, Hüttenprodukte etc.
4. Aufstellung von Hüttenprodukten
5. Publikation von geologischen Karten
6. Publikation von Abhandlungen

Rath von Privaten
für sie wissenschaftliche Mittel aber praktischen Zweck, deshalb angestellt, besoldete Beamte nothwendig
Akademie selbstständige Körperschaft, Verein von Gelehrten mit absolut wissenschaftlichem Zweck

Die geologische Anstalt braucht:
1. gesicherte Dotation
2. Leitung eines Beamten
3. Beamte als exekutive Organe
[?]
Wichtigkeit der Erhaltung ihrer Sammlung