Anton Jaksch an Leo Thun
Prag, 23. März 1856
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Regest

Der Arzt und Professor Anton Jaksch informiert Thun über die Situation am Prager Spital. Zunächst zeigt er sich sehr erfreut darüber, dass den Barmherzigen Schwestern die Pflege im Prager Spital übertragen werden solle. Denn aus seiner Sicht benötigen gerade Kranke geistige und religiöse Erbauung. Er war allerdings sehr überrascht, als er die Begründung des Innenministeriums für diesen Schritt las. Diese lautete nämlich dahingehend, dass die bisherige Pflege im Spital sehr zu wünschen übrig lasse und dass von der Leitung des Spitals keine Besserung in dieser Hinsicht zu erwarten sei. Diese Behauptung empfindet Jaksch jedoch geradezu als Beleidigung. Denn die Aufsicht der Pflege unterstehe den Ärzten und im Umkehrschluss hieße das, dass die Ärzte ihren Pflichten nicht nachkämen. Diese Anschuldigung will sich Jaksch aber nicht bieten lassen und nennt stattdessen eine Reihe von Erfolgen und Leistungen der örtlichen Ärzte. Jaksch kritisiert aber nicht nur die Begründung der Anstellung der Barmherzigen Schwestern, sondern auch die Art und Weise, wie diese letztlich erfolgt war. Denn dabei wurden weder die Ärzte noch Direktoren zu Rate gezogen. Die Einführung wird zudem dadurch erschwert, dass die Ordensregeln der Schwestern teils abweichende Bestimmungen zu jenen des Spitals enthalten. Jaksch hofft, dass Thun in dieser Angelegenheit vermitteln kann und erkundigt sich zugleich, ob der Minister eine Eingabe oder Vorsprache beim Kaiser für zielführend hält.
In der ersten Beilage protestieren die Ärzte des Prager Krankenhauses gegen einige neu erlassene Vorschriften der Statthalterei, insbesondere gegen die nunmehr vorgeschriebene Trennung von weiblichen und männlichen Kranken auf den Stationen. Diese vorgeschriebene Trennung war eine Folge der Übertragung der Pflege an die Barmherzigen Schwestern. Durch diese Trennung wird aus der Sicht der Ärzte jedoch der Betrieb des Krankenhauses erschwert und außerdem entstünden dadurch zahlreiche medizinische Probleme. Außerdem kritisieren die Ärzte die Reduktion der Internpräparanden, was zu einer weiteren Verschlechterung der Versorgung führen werde.
In der zweiten Beilage antwortet der Statthalter Karl Mecsery von Tsoor auf die Kritik der Ärzte. Hinsichtlich der Trennung der Geschlechter verweist er auf die Ordensregeln der Barmherzigen Schwestern, die eine solche Trennung vorschreiben. Er will sich aber mit der Ordensvorsteherin beraten, wie die Vorschläge der Ärzte umgesetzt werden können. Im Hinblick auf die übrigen Punkte erklärt er sich zu Nachverhandlungen bereit.

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Edierter Text

Euer Excellenz!

Im Vertrauen auf die hochherzigen und edlen Gesinnungen Euerer Excellenz wage ich es, mich mit einer Angelegenheit zu nahen, die für das Wohl der Menschheit und Wissenschaft zu wichtig ist, als daß ich nicht selbst das Äußerste darin versuchen sollte. Bei dem letzten Aufenthalte Euerer Excellenz in Prag erwähnte ich, wie wünschenswerth es sey, daß die Krankenwartung und Pflege gebildeten und von Religion und Menschenliebe erfüllten Individuen anvertraut werde, ja ich hob dasselbe ausdrücklich in einer Eingabe an die hohe Statthalterei im Oktober vorigen Jahres hervor, weil ich in einer vieljährigen Spitalspraxis nur zu oft die Erfahrung machte, daß zahlreichen Kranken religiöse Begriffe und Moralität in dem Grade abgehen, daß Belehrung, Ermahnung, kurz eine geistige Erziehung in der Krankenanstalt eine wahre Wohlthat für sie wäre. Ich war deshalb über die Nachricht, daß die Barmherzigen Schwestern die Krankenanstalt übernehmen werden, innig erfreut um so mehr, als ich das wohlthätige Wirken derselben in so zahlreichen Spitälern Frankreichs, Belgiens, Piemonts und hie und da selbst Deutschlands aus eigener Anschauung kennen gelernt hatte. Ich war deshalb nicht wenig überrascht, als ich in dem Erlasse des hohen Ministeriums des Innern statt des Motives, das mir vorgeschwebt hatte, als Grund der Einführung der barmherzigen Schwestern in die k.k. Krankenanstalt angeführt fand: daß sich der wichtige Zweig des Krankenwartdienstes in Prag in einem sehr unbefriedigenden Zustande befinde, daß sich aller auf entsprechende Verbesserungen von Seite der Direction gerichteten Bemühungen ungeachtet, eine gründliche Abhilfe bei dem Bestande der gegenwärtigen Einrichtung nicht erwarten lasse. Ohne Zweifel stützt sich dieser Ausspruch des hohen Ministeriums auf Angaben, die unwahr sind und einer Verläumdung gleichkommen, und die bei den anderweitigen Äußerungen, die der Abgeordnete des hohen Ministeriums des Innern, Herr Ministerialrath von Weiß hier gethan, auch nicht weiter befremden konnten. Bei den bisherigen Verhältnissen war die Controlle der Krankenpflege ganz allein den Ärzten anheimgegeben, und die Wärterinnen könnten nur in dem Falle ihre Pflichten vernachlässigt haben, wenn die Ärzte selbst pflichtvergessen und fahrlässig gewesen wären. Diesen Vorwurf muß ich jedoch nicht blos von mir und den mir untergebenen Ärzten, sondern auch von meinen Collegen in der k.k. Krankenanstalt, deren Pflichttreue und Gewissenhaftigkeit ich kenne, geradezu abweisen. Den besten Beweis hiefür dürfte wohl der Ruf und das Vertrauen geben, dessen sich unsere Krankenanstalt in Prag und im ganzen Lande erfreut, sodann die Erfolge der Krankenbehandlung und endlich unter vielen Thatsachen beispielshalber nur die eine: daß seit 5 Monaten der tägliche Stand der mit ansteckendem Typhus behafteten Kranken besonders in letzterer Zeit bis auf 140 und 160 gestiegen sey, und daß trotz der vielen schweren und vernachlässigten Fälle fast nie ein brandiges Aufliegen (Decubitus) vorkomme, eine Complikation, deren Fernhaltung fast einzig und allein von einer gehörigen Krankenwartung abhängt. Wohl aber haben sich bereits mehr als die Hälfte der subalternen Ärzte und Wärterinnen am Typhus angesteckt, und sind bereits mehrere ihrer Pflichttreue als Opfer gefallen. Mit gutem Gewissen kann ich ohne den Vorwurf der Selbstüberschätzung Euerer Excellenz den Ausspruch thun, daß ich von meinen Reisen, auf denen ich so viele Spitäler Englands, Frankreichs, Italiens und Deutschlands kennen lernte, immer mit der Beruhigung heimkehrte, eine größere Gewissenhaftigkeit, als hier bei uns, nicht leicht anderswo gefunden zu haben. Der unverdiente Vorwurf, der somit in dem Erlasse des hohen Ministeriums des Innern vorigen Jahres Z. 11542 enthalten war, mußte uns tief verletzen, um so mehr, als wir sowohl bei der vorjährigen Cholera – als heurigen Typhusepidemie mit der größten Anstrengung und Aufopferung unseren Pflichten nachzukommen bemüht waren.
Konnte ich schon das Motiv des hohen Ministeriums des Innern bei Einführung des Ordens der barmherzigen Schwestern in die k.k. Krankenanstalt nicht billigen, so muß ich mich noch mehr gegen die Modalitäten aussprechen, unter denen diese Einführung erfolgte, wobei alle von den Ärzten und dem Direktor der Anstalt nicht aus Oppositionssucht, sondern aus Sachkenntnis hervorgegangenen Bedenken bei Seite geschoben wurden. Diese Modalitäten erschweren die Krankenbeobachtung, die Kontrolle der Pflege und Wartung der Kranken, verletzen die Humanität, indem sie die Kranken in der Anstalt Lebensgefahren aussetzen, erniedrigen den ärztlichen Stand, benehmen uns die Aussicht, für die Zukunft bessere subalterne Ärzte für die Anstalt zu gewinnen, verhindern die allseitige Ausbildung einer größeren Zahl tüchtiger praktischer Ärzte und beheben endlich die Möglichkeit eines gründlichen klinischen Unterrichtes und des Fortschrittes in der Wissenschaft. Da die Nothwendigkeit dieser Modalitäten in den Ordensregeln der barmherzigen Schwestern vom heiligen Carolus Borromeus begründet ist, so wird selbst bei dem besten Willen von beiden Seiten nicht leicht eine Abhilfe zu finden seyn, und es ist nur sehr zu bedauern, daß vor der Einführung dieses Ordens nicht sachkundige und erfahrene Männer, die die Bedürfnisse einer Kranken- und Bildungsanstalt, wie es in Prag ist, einerseits und die Ordensregeln anderseits genau kennen, zu Rathe gezogen wurden. So vortrefflich dieser Orden auch sonst seyn mag, so kann und wird er sich jedoch niemals für eine größere Krankenanstalt eignen, die zugleich Bildungsschüler für die medicinische Jugend ist, und es wäre in dieser Hinsicht der Orden der grauen Schwestern, der in ähnlichen Anstalten Frankreichs besteht und sich in diesen so sehr erprobt hat, unbedingt vorzuziehen gewesen.
Der medicinische Lehrkörper hat bereits vor einiger Zeit seine unterthänigsten Vorstellungen gegen einige dieser Modalitäten Euerer Excellenz unterbreitet, und ich wage hier noch eine weitere Eingabe der Primarärzte und des Krankenhausdirektors an die hohe Statthalterei und den dießfälligen Bescheid zur hohen Einsicht vorzulegen. Vielleicht gelingt es Euerer Excellenz, wenigstens für die Kliniken zu retten, was Noth thut.
Sollten Euere Excellenz der Ansicht seyn, daß eine Audienz bei Seiner Apostolischen Majestät in der Sache etwas nützen könne, so würde ich dem hohen Zwecke, den ich vor Augen habe, gern das Opfer bringen und hiezu eigens nach Wien kommen.
Schließlich bitte ich Euere Excellenz, mir die Freimüthigkeit, mit der ich schreibe, zu Gute zu halten, das Bewußtseyn treu erfüllter Pflicht und des Strebens, das Wohl der Menschheit und Wissenschaft zu fördern, gab mir den Muth hiezu.

In tiefster Verehrung verharret
Euerer Excellenz
unterthänigster Jaksch

Prag den 23. März 1856

Euere Excellenz!

Mit dem hohen Statthaltereipräsidialerlasse vom 7./11. Februar letzten Jahres Z. 1471 präs. wurde die Theilung der Gänge im Klinikengebäude im allgemeinen Krankenhause zur Erzielung der vollkommenen Trennung der Geschlechter, die Absperrung dieser Gänge gegen die Stiegen, die Aufstellung von Öfen in den Korridoren dieses Gebäudes, die Vorrichtung von Einzelnzimmern im Stockwerke des Hoftraktes des Krankenhausgebäudes zu Wohnzimmern für Assistenten und Subalternärzte, die Entlassung von vier Internpräparanden und als Ersatz die Benützung von Externpräparanden zur Beihilfe bei dem ärztlichen Krankendienst angeordnet. Diese Anordnungen werden zwar soeben durchgeführt; allein, indem dieß geschieht, dringen sich gegen dieselben Bedenken auf, welche bei ihrer Wichtigkeit in Bezug auf den Krankendienst und in weiterer Folge auf das Wohl der Kranken und auf eine bessere Ausbildung junger Ärzte die ehrfurchtsvoll Gefertigten sich für verpflichtet halten, Euerer Excellenz zur hohen Erwägung und gnädigen weitern Berücksichtigung zu unterbreiten.
1. In die beiden schmalen und langen Korridore beider Stockwerke des Klinikengebäudes münden die klinischen Krankensäle mit ihren Verschlägen für die Nothdurftgeschirre, dann die Aborte. Eine öftere ausgiebige Lüftung derselben ist eben deßhalb aus Sanitätsrücksichten unzurückweislich und um so nothwendiger, als sie von zahlreichen Schülern betreten werden und faule Gerüche aus den Leichen- und Sektionslokalitäten dahin dringen. Durch die Abschließung der Gänge wird die Lüftung in hohem Grade erschwert; wird jedoch die letztere zur Genüge fortgesetzt, so hebt sie alle Wirkung der Beheizung auf, und das hiezu verwendete Materiale ist fruchtlos versplittert. Werden aber die Korridore nicht beheizt, so können zu operirende oder bereits operirte chirurgische oder Augenkranke ohne Gefährdung ihrer Herstellung, ja ihres Lebens durch dieselben in die Operationssäle und aus diesen in die Krankenzimmer nicht übertragen oder überführt werden, während doch eine solche Übertragung durch die projektirte Verlegung je eines klinischen Sales in eine besondere Abschließung der vollständigen Trennung der Geschlechter wegen nothwendig wird.
2. In Folge der angeordneten vollkommenen Absonderung der Geschlechter wird namentlich bei den Kliniken der sanitätswidrige Übelstand eintreten, den die ehrfurchtsvoll Gefertigten bereits in ihrer Eingabe an die k.k. Statthaltereikommission zur Durchführung der Übergabe der Krankenhausregie an die barmherzigen Schwestern vom 31. Dezember 1855 zur Geltung zu bringen versuchten. Um Männer in die Nachbarschaft von Männern, Weiber in die Nachbarschaft von diesen zu bringen, werden hier innerlich Kranke, daher häufig genug mit ansteckenden Leiden Cholera, Typhus, Blattern, Scharlach und anderen akuten Ausschlagsformen Behaftete, den chirurgischen und Augenkranken genähert, letztere sonach den Gefahren der Ansteckung aus dem Grunde preisgegeben, weil dem Grundsatze einer bis ins Zwecklose getriebenen Scheidung der Geschlechter die Aufrechthaltung der in einem Spitale wichtigsten Absonderung der Kranken nach den Krankheitsgattungen zum Opfer gebracht werden will. Diesem Übelstande läßt sich durch die etwaige Vereinigung der Hörsäle der Chirurgie und Ophthalmologie in ein einziges Stockwerk nicht begegnen, weil die betreffenden Operationssäle in verschiedenen Stockwerken bestehen und ihren passenden Ort nirgends anderwärts finden können, weil ferner die Vorlesestunden collidiren, und auch eine Versetzung dieser nicht thunlich ist, da auch in anderen Theilen des Krankenhausgebäudes, wenn die vollkommene Absonderung der Geschlechter maßgebend durchgreifen wird, eine strenge Trennung nach den Krankheitsgattungen nicht überall wird beobachtet werden können. So erklären die Gefertigten noch einmal jene Unterordnung des Sanitätsprinzips unter die Regel des der Krankenpflege sich widmenden Ordens als eine Verletzung der Humanität, in Bezug auf deren nachtheilige Folgen sie jede Verantwortung von sich ablehnen.
3. Die Einzelnzimmer, deren Vorrichtung im Stockwerke des Kleingebäudes angeordnet ist, und welche den Assistenten und Sekundärärzten I Kategorie als Wohnlokale angewiesen werden sollen, werden enge und größtentheils finstere Räume sein und somit weder bequeme, noch anständige Wohnungen für die Ärzte sein, deren auf Intelligenz basirtes Wirken für den eigentlichen Zweck der Heilanstalt ihnen doch den ersten Rang unter den Organen derselben anweiset.
4. In diesen Wohnungen werden die Assistenten und Subalternärzte, obgleich in einem mit dem Krankenhause in Verbindung stehenden Nachbargebäude, dennoch in einer für den Dienst, den Unterricht, die Ausbildung junger Ärzte und das Wohl der Kranken keineswegs gleichgiltigen Entfernung von den letzeren sein. Daß und warum die Verweisung der Ärzte mit ihren Wohnungen aus dem unmittelbaren Verkehre mit den Kranken durch die zugestandenen drei Inspektionszimmer durchaus nicht ausgeglichen und gut gemacht werden könne, wurde bereits in der bezogenen Eingabe an die k.k. Statthaltereikommission genügend erörtert, worauf sich die in Ehrerbietung Gefertigten mit dem Bemerken zu beziehen erlauben, daß, um die dießfalls sicher zu gewärtigenden Nachtheile fern zu halten, alle Assistenten und alle geübteren Sekundärärzte Tag für Tag Inspektion halten, das ist jede Nacht wachen oder nur einer halben Ruhe genießen müßten, was wohl ohne Weiteres als eine unmögliche Forderung erkannt werden dürfte.
5. Die Inspektionen auf den in jedem Stockwerke des Krankenhausgebäudes herzurichtenden Inspektionszimmern, womit der dem ärztlichen Dienste durch die Verlegung der ärztlichen Wohnungen außerhalb des Hauptgebäudes zugefügte Abbruch gut gemacht werden will, werden jedoch auch das, was sie allenfalls noch leisten könnten, aus dem Grunde nur sehr unvollständig bewirken, weil die Zahl der Subalternärzte durch die Entlassung von vier Internpräparanden vermindert werden soll. Da die Assistenten und der klinische Internpräparand ihrer eigentlichen Bestimmung für den klinischen Unterricht wie bisher auch künftighin nicht entzogen werden dürfen, so wird die ganze Last des Journaldienstes und der Abtheilungsinspektionen auf eilf Subalternenärzten liegen, welche dieselbe unmöglich tragen können, ohne sich entweder Vernachlässigungen zu Schulden kommen zu lassen oder durch den nahezu immerwährenden Verkehr mit Kranken und eine überspannte Anstrengung Gesundheit und Leben einzubüßen. Bei Epidemien werden diese Mißstände und Gefahren um so praller hervortreten; so sind an dem jetzt herrschenden Typhus binnen 3 Monaten von den 31 bestellten Subalternärzten bis nun eilf Subalternärzte erkrankt. Die Aushülfe, welche in dieser Beziehung sowie nach anderen Richtungen des subalternärztlichen Dienstes von den Externpräparanden erwartet wird, ist und wird stets unverläßlich und unergiebig bleiben, denn von Präparanden, die durch keine stabile Wohnung innerhalb des Spitals an dasselbe gebunden sind, und denen für ihre Mühewaltung nichts Anderes geboten wird, als die Aussicht, dereinst in den definitiven Spitalsdienst treten zu dürfen, kann nicht verlangt werden, daß sie sich mit Aufopferung von Mühe und Zeit diesem Dienste hingeben. Auch wird bald ein Mangel an Bewerbern um dieselben, besonders an fähigen und brauchbaren eintreten, weil die Anzahl der Mediziner gegenwärtig überhaupt nicht groß, die Mehrzahl zumal am Ende ihrer Laufbahn von Subsistenzmitteln entblößt und daher nur selten in der Lage ist, die Fixirung ihrer Existenz hinauszuschieben und sich mit einer temporären Dienstleistung zu befassen, deren Antritt ihnen so bedeutend erschwert wird.
6. Die Entbehrlichkeit der zu entlassenden vier Internpräparanden wird vorzüglich durch das Entfallen mancher Aufzeichnungen begründet, die nach dem Übergange der Regie an die barmherzigen Schwestern allerdings von den Subalternärzten nicht weiter zu besorgen sein werden. Allein diese in Ausfall kommenden Aufzeichnungen sind, gegen die jedenfalls verbleibenden gehalten, von minderer Bedeutung und reduziren sich auf die Ausfüllung der Diättabellen und Erforderniszettel, während die Führung der Krankenjournale auf den Abtheilungen, die Verfassung der Rapporte, Medikamentenextrakte, Krankengeschichten, Zeugnisse und Berichte nach wie vor die Aufmerksamkeit und Zeit der Subalternärzte in Anspruch nehmen werden.
7. Der wichtigste Dienst des Subalternarztes besteht aber nicht im Schreiben, sondern in den Vorbereitungen für das Handeln des Primärarztes und in der dem letzteren zu leistenden Aushilfe, in den bloß den Händen der Ärzte anzuvertrauenden Hülfsleistungen, der mikroskopischen und chemischen Untersuchungen usw. Die Krankenaufnahme, die Sammlung anamnestischer Notizen der Ereignisse des Krankheitsverlaufes, die Verbände, die Applikation mancher Heilmittel namentlich der Elektrizität, die gegenwärtig häufig anzustellenden physicalischen und chemischen Untersuchungen können bei einem Abtheilungskrankenstande von durchschnittlich 110, auf der Externabtheilung von durchschnittlich 130, der dritten Internabtheilung von 230 Kranken von 2 bis 3 Ärzten nicht in angemessener Weise bewältigt werden.
Die Erfahrung hat gezeigt, daß schon nach der vor Kurzem durchgeführten Herabsetzung der Zahl der Internpräparanden von 8 auf 6 besonders bei einem starken Krankenandrange Stockungen und Störungen in dem geregelten Gange der subalternärztlichen Verrichtungen eintraten, und dieß würde bei einer weiteren Reduktion in um so höherem Grade der Fall sein, zumal als in Erkrankungsfällen der Ärzte, welche bei herrschenden Epidemien so gewöhnlich sind, genügende und verläßliche Substituten abgingen, welche wie bereits berührt wurde, in den Externpräparanden nicht gefunden werden.
8. Wie keine Internabtheilung kann jedoch insbesondere die dritte Internabtheilung einen Internpräparanden nicht entbehren, was sich aus der so eben angegebenen hohen Ziffer ihres Krankenstandes und aus der Nothwendigkeit vieler äußerer Hilfeleistungen bei Syfilitischen und Hautkranken, Eingriffen mit chirurgischen Instrumenten, Ätzungen usw., die bloß von Ärzten verrichtet werden können, von selbst ergibt.
9. Wie bekannt, ist das Prager allgemeine Krankenhaus nicht bloß Heil- und Unterrichtsanstalt, sondern auch eine Schule zur gründlichen und mehrseitigen praktischen Ausbildung junger Ärzte. Je mehr jungen Ärzten die Aufnahme in den Spitalsdienst, und zwar nicht in den bloß exkursorischen, sondern in jenen, der sie innerhalb der Anstalt selbst festhält, ermöglicht wird, desto fruchtbringender wird diese Wirksamkeit des Instituts sein, desto zahlreicher durch Erfahrung und Übung gebildete Ärzte, die dasselbe dem Lande schenkt; durch die Verminderung der Anzahl der Interpräparanden wird aber vielen jungen Ärzten die schicklichste Gelegenheit zur Vervollkommnung ihrer Bildung entzogen.
Geruhen Euere Excellenz huldvollst zu verfügen, daß durch die vorgezeichnete Reduction der Internpräparanden die soeben berührte nützliche Wirksamkeit der allgemeinen Krankenanstalt nicht verkümmern, die betreffende Anordnung behoben, die Internpräparanden wenigstens in der jetzt bestehenden Anzahl von sechs auch fernerhin in der Anstalt beibehalten werden, daß aber auch zur Wahrung der übrigen in diesem ehrfurchtsvollen Gesuche mehrmals berührten Interessen, wenigstens die Wohnungen der Assistenten und ersten Secundärärzte innerhalb des Hauptgebäudes mit Auflassung der dann überflüssigen Inspektionszimmer in den Stockwerken weiterhin verbleiben, und wenigstens auf den klinischen Sälen die vollkommene Scheidung der Geschlechter durch die einfache Abschließung der Kommunikationsthüren zwischen je einem Männer- und Weibersaal ohne alle weitere Verschallungen der Stiegen und Korridore bewerkstelligt werde.
Übrigens dürfte in diesem Gesuche selbst der Beweis liegen, daß die ehrfurchtsvoll Unterzeichneten bei Überreichung desselben bloß von dem Streben geleitet wurden, nachtheilige Folgen zu verhüten und weit davon entfernt sind, eine etwa außerhalb des Interesses der Anstalt und der Humanität gelegene Einstreuung gegen die Übernahme der Krankenpflege von Seite der ehrwürdigen barmherzigen Schwestern und die Konsequenzen derselben zu versuchen, während sie im Gegentheil immer bereit sein werden, die heilbringende Thätigkeit dieser Ordensgemeinde in der Krankenanstalt mit willigem Eifer zu unterstützen.

Dir. Biermann

Prof. Pitha
Prof. Jaksch
Prof. Halla
Prof. Arlt
Prof. Waller
Prof. Ceyka

Prag, am 20. Februar 1856

K.k. Krankenhausdirektion!

Ich muß bedauern, dem neuerlichen Ansuchen vom 20. vorigen Monats wegen Modifizirung des bei der Übergabe der Wartpflege und Bewirthschaftung des allgemeinen Krankenhauses an die Kongregazion der barmherzigen Schwestern durchzuführenden Princips der Trennung der Kranken nach dem Geschlechte, dann wegen Belassung der Wohnungen einiger Ärzte im Hauptgebäude der Anstalt nicht selbst Folge geben, auch nicht einmal dasselbe hohen Ortes beantworten zu können.
Nach der ausdrücklichen Erklärung der Frau Generaloberin jener Kongregation sollen die wiederholt beantragten Modifkationen mit den Institutionen ihres Ordens durchaus nicht vereinbarlich sein, und nach dem hohen Ministerialerlasse vom 18. vorigen Monats Z. 1910 MI wird die genaue Durchführung der bezüglich jener Übergabe vorgezeichneten, der k.k. Krankenhausdirekzion am 16. Jänner und 7. Februar dieses Jahres Z. 611 und 1471 präs. bekannt gegebenen Modalitäten verlässlich gewärtigt.
Jenes Ansuchen ist überdieß nur als eine Erneuerung und umständlichere Begründung der am 30. Dezember vorigen Jahres eingebrachten Vorstellung anzusehen, welche ohne einer besonderen Beachtung mit dem hohen Ministerialerlasse vom 14. Jänner dieses Jahres Z. 143 MI als durch diesen erledigt anher zurückgestellt wurde.
Nicht unbemerkt kann ich es aber lassen, daß demohngeachtet mir die Frau Generaloberin für den Fall, als sich im Verlaufe der Zeit bei der Besorgung des allgemeinen Krankenhauses der leitenden Hausoberen die Möglichkeit erweisen sollte, den Wünschen der Krankenhausdirekzion oder der leitenden H. H. Primärärzte entgegen zu kommen, ohne die Ordensstatuten zu verletzen, sich dieselbe es gewiß zur angelegentlichsten Pflicht machen werde, so geartete Anordnungen in Antrag zu bringen.
Sache der k.k. Krankenhausdirekzion wird es jedoch jedenfalls schon jetzt sein, im Einvernehmen mit der Frau Generaloberin thunlichst mit Umsicht solche Vorkehrungen zu treffen, welche, ohne das Absonderungsprinzip der Geschlechter aufzugeben, den angeregten Sanitätsbedenken angemessen entgegen zu treten, vermögend sein werden, was wohl kaum ganz außerhalb des Kreises der Möglichkeit gelegen sein dürfte.
Bezüglich der für die Ärzte im Nebengebäude neu herzustellenden Wohnungen wird vorausgesetzt, daß dieselben eine möglichst angemessene Unterkunft bieten werden. Auch dürfte jede Verlegenheit dießfalls sowie bezüglich der Unterbringung aller bisher bestandenen Internpräparanden in diesem Gebäude gänzlich entfallen, wenn die zwei kleineren vorläufig zur Wohnung des Hausgeistlichen bestimmten Zimmer des bisherigen Verwaltersquartiers zu diesem Behufe nicht nöthig und anderweitig verwendbar sein sollten.
Um übrigens bezüglich des Fortbestandes der bisherigen Präparandenzahl das Geeignete verfügen zu können, erscheint die Nachweisung nothwendig, wie sich die Zahl der jeder Abtheilung des Krankenhauses zugewiesenen subalternen Ärzte der verschiedenen Kategorien mit Rücksicht auf den durchschnittlichen Krankenstand zu der dießfalls im Wiener allgemeinen Krankenhause normirten Zahl der verschiedenen Krankenabtheilungen verhalte.
Sollten für die unerläßlich nöthige Zahl der subalternen Ärzte die erforderlichen Wohnungen weder im Krankenhausneben- noch im nachbarlichen Gebäude zu ermitteln und zu sichern sein, so werde ich wenigstens dafür sorgen, daß die an die Stelle der Internpräparanden aufzunehmenden Externpräparanden der den ersteren zugewiesenen monatlichen Remunerazion für die Folge theilhaftig werden.
Hiernach hat die k.k. Krankenhausdirekzion das Nöthige zu veranlassen und die ferneren Ergebnisse mir bis zum 20. kommenden Monats anzuzeigen.

Der Statthalter
Meszeri