Regest

Das bischöfliche Ordinariat von Königgrätz versichert dem Dekan von Neustadt, Johann Rojek, dass es in der Auseinandersetzung mit dem Bezirkshauptmann auf seiner Seite stehe und ihn gegenüber den öffentlichen Stellen unterstützen werde. Zwischen dem Dekan und dem Bezirkshauptmann von Neustadt war es nämlich zu einem Streit über die feierliche Umrahmung einer Ordensverleihung an den Neustädter Bürgermeister gekommen. Gleichzeitig spricht das Ordinariat seine Überzeugung aus, dass der Dekan die festliche Umrahmung des Festaktes nicht verweigern werde. Der Bischof hat sich in der Sache zudem an den Statthalter von Prag gewandt und die Sachlage geschildert.

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Z. 6069

Seiner Hochwürden
Dem Herrn [?] Johann Rojek, bischöflicher Vikariats-Sekretär und Dechant
in Neustadt [Nové Město nad Metují]

Aus dem im Anschluße in Abschrift zuliegenden Schreiben unseres Hochwürdigsten Herrn Bischofs an das hohe Statthalterei Präsidium werden Euer Hochwürden entnehmen, in welcher Weise Seine Bischöfliche Excellenz die zwischen Ihnen und dem Herrn Bezirkshauptmann in Betreff der bei der Übergabe des silbernen Verdienstkreuzes an den dortigen Bürgermeister Hartmann zu veranstaltenden kirchlichen Feier obschwebende Differenz aufgefasst haben.
Indem die diesfällige Verfügung Seiner Excellenz des Herrn Statthalters, um welche Hochderselbe in dem beiliegenden Schreiben angegangen wird, abgewartet werden muß, heget das Hochwürdigste bischöfliche Ordinariat zu Euer Hochwürden das beruhigende Vertrauen, daß Euer Hochwürden die bei solchen feierlichen Anlässen allgemein übliche kirchliche Solennität mit Freuden dazu benützen werden, um auf Belebung und Kräftigung der Gefühle der dem Monarchen schuldigen Verehrung und Liebe mit allem Nachdruck hinzuwirken.

Konsistorium zu Königgraz am 1. Oktober 1854

Vinz.[enz] Prasky m/p
Präses

Jos.[ef] Hais Konsistorial
Rath m/p

An Seine Excellenz den Herrn Statthalter in Prag

Aus Anlaß des hohen Präsidialschreibens vom 26. August laufenden Jahres Z. 9156, das mir, weil ich eben auf einige Tage verreist war, erst am 12. September zugekommen, und wodurch Euere Excellenz mich von der Weigerung des Neustädter Dechants Johann Rojek über Ansuchen des dortigen Herrn Bezirkshauptmanns Lhota die Übergabe des silbernen Verdienstkreuzes an den Neustädter Bürgermeister Anton Hartmann durch ein solennes Hochamt, Te Deum, und eine diese Feier berührende Predigt kirchlich zu verherrlichen, in die Kenntnis zu setzen die Güte hatten, – habe ich es desto mehr für nothwendig gefunden, den genannten Stadtdechant über den eigentlichen Sachverhalt einzuvernehmen, je mehr mich bei dem mir sonst bekannten ebenso loyalen als kirchlichen Sinne des Dechants Rojek eine unbedingte Verweigerung der angesuchten kirchlichen Feier befremden musste.
Dechant Rojek theilte mir in seiner diesbezüglichen Äußerung vom 24. September laufenden Jahres Z. 345. dec. nicht bloß die Zuschrift des Herrn Bezirkshauptmannes vom 6. August laufenden Jahres Z. 215.pr. worin er um die Vornahme der kirchlichen Feier ersucht wurde, und seine unter dem 9. August darauf ertheilte Antwort mit, sondern legte mir auch die Absagung der ganzen Feier vor, welche der Herr Bezirkshauptmann in Folge der von dem Dechant erhaltenen Antwort an alle bereits geladenen Behörden und Körperschaften des Neustädter Verwaltungsbezirkes unter dem 10. August laufenden Jahres Z. 221.pr. ergehen ließ. Alle drei Zuschriften beehre ich mich Euer Excellenz im Anschluße zur hochgeneigten Würdigung abschriftlich zu unterbreiten, und erlaube mir darüber Nachstehendes zu bemerken.
So wie in der Antwort des Dechants vom 9. August nichts vorkommt, was als Verweigerung jeder kirchlichen Andacht bei dem erwähnten Anlasse mit Grund gedeutet werden könnte, so daß die von dem Herrn Bezirkshauptmann in seinem Absagungs-Erlasse vom 10. August ausgesprochene Beschuldigung „der Dechant weigere sich, die kirchliche Andachtsfeier aus Anlaß der der Neustädter Bürgerschaft durch die allergnädigste Verleihung des silbernen Verdienstkreuzes an den Herrn Bürgermeister Hartmann zu Theil gewordene allerhöchste Gnade Seiner k.k. apostolischen Majestät, unseres allergnädigsten Kaisers und Herrn abzuhalten,“ – als ungegründet und die Neustädter Bürgerschaft gegen ihren Seelsorger zu entrüsten geeignet, bezeichnet werden muß: so wird es auch der hohen Einsicht Euerer Excellenz nicht entgehen, daß der Herr Bezirkshauptmann bei der bezüglich der kirchlichen Feier getroffenen Verfügung den Rechten des Seelsorgers keineswegs in der Weise Rechnung getragen habe, wie es wünschenswerth und zur Vermeidung unliebsamer Collisionen nothwendig gewesen wäre. Denn abgesehen davon, daß der Herr Bezirkshauptmann die Bestimmung, in welcher Weise die kirchliche Feier zu veranstalten wäre, dem Dechant, als dem rector ecclesiae, mit Beruhigung hätte überlassen können, so war derselbe jedenfalls nicht befugt, ohne vorher mit dem Dechant Rücksprache genommen zu haben, für die feierliche Übergabe der Dekoration eine Stunde festzusetzen, die mit dem öffentlichen Gottesdienst kollidiert, so daß, da der sonntägige große Gottesdienst in Neustadt um 10 Uhr beginnt, die Übergabe der Dekoration aber nach der Bestimmung des Herrn Bezirkshauptmannes um die 10. Stunde Vormittags statt finden sollte, die übliche Gottesdienstordnung in Folge dessen gestört, und mit dem Beginne der Predigt bis 1/2 11 wo nicht bis 11 Uhr hätte gewartet werden müssen.
Bei diesem Sachverhalte finde ich mich genöthigt, Euere Excellenz zu ersuchen, den Neustädter Herrn Bezirkshauptmann anweisen zu wollen, damit er für die Übergabe des Verdienstkreuzes an den betreffenden Bürgermeister einen geeigneten Tag bestimme, über die Stunde der kirchlichen Feier aber sich mit dem Stadt-Dechant ins Einvernehmen setze, an welchen unter Einem die Ordinariats-Weisung ergeht, durch Veranlassung einer kirchlichen, die mehr erwähnte Dekorierung begleitenden, Andacht diese Feier für die Belebung und Kräftigung patriotischer Gefühle so viel als möglich fruchtbar zu machen.
Empfangen Euere Excellenz die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung, womit ich die Ehre habe zu sein

Euerer Excellenz

Königgraz am 1. Oktober 1854