Leo Thun an Julius Ficker
Wien, 31. August 1860
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Regest

Leo Thun informiert Julius Ficker über den Ausgang der Verhandlungen zur Anerkennung von Alphons Hubers Habilitationsgesuch. Zunächst entschuldigt er sich dafür, dass er mit seiner Antwort so lange auf sich warten ließ. Die Ursache dafür lag besonders darin, dass ein Urteil über die Annahme des Habilitationsgesuchs nicht einfach gewesen sei. Thun versichert Ficker jedoch, dass die Entscheidung nicht auf Grund von persönlichen Interessen, sondern nur auf Basis der in den Akten geschilderten Sachlage erfolgt sei. Thun bestätigt die Entscheidung und hält an der Auffassung fest, dass die Österreichische Geschichte als eigenes Fach anzusehen und daher eine eigene Habilitation für das Fach erforderlich sei. Er willigt aber ein, dass ein Professor der Allgemeinen Geschichte auch Kollegien aus Österreichischer Geschichte lesen dürfe. Zuletzt erkundigt sich Thun bei Ficker über angebliche studentische Umtriebe in Innsbruck.

Anmerkungen zum Dokument

Am Ende des Briefes eine Notiz von Julius Ficker.1

http://hdl.handle.net/21.11115/0000-000B-DA2A-1

Schlagworte

Edierter Text

Wien den 31. August 1860

Werther Herr Professor!

Ich fürchte, daß die lange Verzögerung irgendwelcher Antwort auf das umständliche Schreiben, das Sie im Juni letzten Jahres an mich gerichtet haben in Ihnen Besorgnisse erregt, und Sie vielleicht zu der Meinung veranlaßt, ich habe dasselbe nicht beachtet, oder ungünstig beurtheilt. Nichts von dem ist der Fall. Ich bin Ihnen vielmehr dankbar dafür, Ihre Argumente haben auf mich einen tiefen Eindruck gemacht und eben die Überzeugung, daß es sich in der Angelegenheit um Dinge handelt, die objektiv und für Sie persönlich von ernster Bedeutung sind, ist im Zusammenhange mit den Schwierigkeiten die mir die Zeitverhältnisse in Beziehung auf eine ruhige Erwägung von einzelnen Fragen solcher Art entgegenstellen, der Grund weshalb ich so lange mit der Entscheidung gezögert habe; sie ist auch noch nicht erfloßen.
Was Ihren Verdacht anbelangt, daß die erste Entscheidung nicht bloß auf Grundlage der Akten gefällt worden sei, so glaube ich versichern zu können, daß er nicht gegründet ist. Ich kann natürlich nicht dafür bürgen, ob nicht an subalterne Beamte auch Privatbriefe des Prof. Glax gelangt seien. Wohl aber dafür, daß die Entscheidung von höher gestellten Männern ausging, von deren Unpartheilichkeit ich überzeugt bin. Auch bestätigen die Akten nicht Ihre Auffassung, daß Prof. Glax der Habilitation Hubers für österreichische Geschichte schließlich zugestimmt habe. Jene in den Akten liegende Erklärung lautete auch nach dem Kolloqium dahin, daß die Befähigung des Kandidaten für österreichische Geschichte nicht erwiesen sei.
Die wissenschaftlichen Bedenken, die Sie gegen die schroffe Scheidung von österreichischer und allgemeiner Geschichte erheben, erkenne ich für sehr beachtenswerth. Andererseits kann ich doch nicht umhin auf die Bedeutung der Gründe anzuerkennen, welche dafür sprechen österreichische Geschichte als einen selbstständigen Gegenstand an unseren Universitäten zu behandeln, und darauf bedacht zu sein, daß das was als obligates Collegium gehört wird, dazu geeignet sei, den Blick auf die historische Entwicklung der Gesammtmonarchie zu richten. Das wird im Allgemeinen nicht zu erreichen sein, wenn Privatdozenten ohne spezielle Habilitazion für dieses Fach diese Kollegien lesen dürfen. <Ich habe dabei nicht den speziellen Fall Hubers vor Augen, sondern die grundsätzliche Frage, und darin Anwendung auf unsere verschiedenen Universitäten.>2 Wird aber die spezielle Habilitazion festgehalten, so kann es doch nicht umgangen werden, daß der Professor der österreichischen Geschichte als derjenige angesehen werde, dem das Urtheil über die Befähigung zusteht.
Vielleicht ließen sich beide Gesichtspunkte in folgende Weise wahren. Wer für allgemeine Geschichte habilitiert ist, kann auch Spezialkollegien auf dem Gebiethe der österreichischen Geschichte lesen. Die Berechtigung über die gesammte österreichische Geschichte, und gültig als das den Juristen vorgeschriebene Kollegium zu lesen, ist an eine besondere Habilitation für österreichische Geschichte gebunden. Ich verkenne nicht, das missliche, daß bei solcher Einrichtung der Professor der österreichischen Geschichte Richter in einer ihn pekuniär berührenden Sache ist. Das ist aber ein Bedenken das nicht in dieser speziellen Frage ihren Grund hat, sondern in mehrfacher Beziehung die unvermeidliche Folge der Kollegiengelder ist, und wogegen hier wie dort nur in persönlicher Ehrenhaftigkeit Bürgschaft gefunden werden kann. Wo sie fehlt!! – oder vielmehr, daß sie leider mitunter fehlt, kann doch nicht maßgebend sein für Dinge, die einer grundsätzlichen Regelung bedürfen. Nicht das Symptom, das Übel selbst erfordert Heilung, die leider nur allmählich in dem Maaße erfolgen kann als im allgemeinen die wissenschaftlichen Zustände sich heben.
Wenn Sie geneigt sind, mir über die eben angedeutete Lösung der Frage Ihre Meinung mit voller Aufrichtigkeit zu schreiben, so wird es mir erwünscht sein. Erwünschter freilich wäre es mir den Gegenstand zu besprechen.
Erlauben Sie mir nun noch einiges anderes zu berühren.
Mir wird von München geschrieben, man gebe sich dort wieder Mühe Sie zu gewinnen. Ich hoffe zu Gott, Sie bleiben Österreich treu. Mein Wunsch wäre, Sie, wenn sich Gelegenheit bieten wird, nach Wien zu ziehen.
Ich höre von verschiedenen Seiten, daß der Geist unter den Insprucker Studenten mehr und mehr ein anderer als der alte Tyroler Geist werde; um sich greifen burschenschaftlichen Kneipenwesens, Verbreitung der süddeutschen und anderer schlechter Zeitungen, Entschwinden des religiösen Sinnes etc. Wo liegen die Ursachen? Kann ihrer Wirkung Einhalt gethan werden, und durch welche Mittel? Vielleicht sind aber diese Fragen zu weitgreifend, um brieflich besprochen werden zu können.

Hochachtungsvoll
Ihr
ergebener
Thun

<Das hohe Ministerium hält an seiner früheren Entscheidung fest, weil beide Fächer unvereinbar sind [?] dem bestimmt [?] Bedürfnisse [?] eingehenden[?] Vorlesungen in alter Geschichte im Interesse der Universität dem Fache der allgemeinen Geschichte im gegebenen Falle der Vorzug zu geben ist: auf die mit Rücksicht auf die Behandlung ähnlicher Fälle gestellte Anfrage der Fakultät erklärt das hohe Ministerium, daß die Bedenken gegen das Majoritätsurtheil der Fakultät, insbesondere auch[?] gegen die Auffassung der das Programm betreffe Gesetzesstelle nicht[?] vorliege, und die Bestätigung der Habilitation für österreichische Geschichte hätte erfolgen können, wenn im gegebenen Falle nicht[?] der angeführte Grund für eine andre Entscheidung maßgebend gewesen wäre.>3