Friedrich Maassen an Leo Thun
Innsbruck, 13. Januar 1858
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Regest

Der Jurist Friedrich Maassen bedankt sich bei Leo Thun für die Ernennung zum Ordinarius. Er interpretiert diese Geste als Zeichen von Thuns Wertschätzung für seine Arbeit. Maassen beklagt jedoch, dass sich durch die Beförderung seine finanzielle Situation nur wenig verbessert habe und es ihm noch immer beinahe unmöglich sei – trotz bescheidener Ansprüche – den Unterhalt für seine Familie zu bestreiten. Der Professor bittet Thun daher erneut um seine Versetzung, er sehe nämlich ein, dass für ihn keine Ausnahme gemacht werden könne und eine Erhöhung aller Gehälter derzeit nicht möglich sei. Neben den finanziellen Schwierigkeiten führt er für diese Bitte einen weiteren Grund an, nämlich eine Augenkrankheit, an der er seit seinem Aufenthalt in Innsbruck leide und die ihn zu großen Einschränkungen bei seiner Arbeit nötige. Eine Versetzung an eine andere Universität würde somit auch einen längeren Kuraufenthalt oder sogar eine mögliche Invalidität verhindern. Als möglichen neuen Dienstort schlägt er Graz vor, wo mit Johann Kopatsch nur ein Professor das Römische Recht lehre, wohingegen in Innsbruck, ihn eingerechnet, drei Professoren dieses Fach vertreten. Maassen würde jedoch eine Versetzung an jede andere Universität, ausgenommen Krakau und Lemberg, akzeptieren. Gleichzeitig erbittet er sich für den Fall einer Versetzung die Bewilligung eines Zuschusses zur Deckung seiner Übersiedlungskosten.

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Schlagworte

Edierter Text

Eure Excellenz!

Geruhen Hochdieselben den Ausdruck des ehrerbietigsten Dankes für meine Ernennung zum Ordinarius entgegen zu nehmen. Dieses Ereignis ist mir aus dem Grunde besonders erfreulich, weil darin ein Beweis von Eurer Excellenz huldvoller Anerkennung meines Strebens liegt. Es trägt dies nicht wenig zu meiner Ermuthigung bei und erregt in mir den lebhaften Wunsch, das in mich gesetzte Vertrauen im vollsten Maaße zu rechtfertigen.
Die damit verknüpfte Erhöhung meines Gehalts ist freilich eine so geringe, daß meine finanzielle Lage nur unbeträchtlich gebessert wird. Ich bin mir bewußt, in meinem Leben auf äußre Vortheile stets weniger Werth gelegt zu haben als die meisten Menschen; ich glaube aber auch kaum befürchten zu müssen, bei Eurer Excellenz den Verdacht übermäßigen Eigennutzes zu erregen, wenn ich respectvollst geltend mache, daß der Gehalt von 1000 fl. auch bei Ansprüchen, die auf das äußerste Maaß der Bescheidenheit reducirt sind, nicht im Verhältnis steht zu den Bedürfnissen einer Familie. Freilich kommen zu diesem fixen Gehalt noch Nebeneinnahmen aus den Collegienhonoraren und den Taxen für die beiden Rigorosen, an denen ich Theil nehme. Die letzteren sind aber so unbedeutend gegenwärtig, daß ich seit Beginn dieses Studienjahres noch nicht 70 fl aus ihnen bezogen habe, und das Collegienhonorar kommt bei regelmäßigen Verhältnissen ebenfalls wenig in Betracht. Doch verzichte ich um so mehr auf die weitere Ausführung der Beschränktheit meiner finanziellen Lage, als Eure Excellenz Hochselbst geruht haben anzuerkennen, daß der systemmäßige Gehalt der hiesigen Professoren ein unverhältnismäßig niedriger sei, und ich überdies wohl einsehe, daß in diesem Augenblick nichts dabei zu ändern ist.
Dagegen bin ich so frei, eine Bitte zu wiederholen, deren Gewährung Eure Excellenz in einer im September vorigen Jahres mir huldvollst gewährten Audienz bereits hochgeneigtest in Aussicht gestellt haben, die Bitte um Versetzung von Innsbruck. Der Grund, welcher mich vor vier Monaten nöthigte, Eurer Excellenz diese Bitte vorzutragen, besteht unverändert fort. Mein Augenübel hat sich nicht gebessert; ich habe die Zahl meiner Arbeitsstunden bereits beschränken müssen; bei Licht ist mir gerathen, das Lesen und Schreiben ganz zu unterlassen; ich habe mich daher genöthigt gesehen, mir einen Menschen zu halten, der mir vorliest und nach dem Dictat schreibt. Außer den bereits früher consultirten Ärzten habe ich noch einen mir bekannten ausgezeichneten norddeutschen Ophthalmologen zu Rath gezogen. Er bestätigt, was schon Dr. Mauermann und Dr. Rothmund in München mir gesagt hatten, daß eine Congestion nach den Augen und die dadurch bewirkten mouches volantes wenig zu bedeuten hätten, wenn die bewirkende oder begünstigende Schädlichkeit rechtzeitig entfernt werde, daß sie aber im entgegengesetzten Falle allerdings gefährlich werden könnten. Er räth mir daher dringend, dem Einfluß des Sirocco [sic!], den er für wesentliche Ursache der Congestion hält, mich baldmöglichst zu entziehen. Es begreift sich leicht, daß ich keine eigne Ansicht in dieser Frage haben kann; ich weiß nur soviel, daß ich bis vor noch nicht einem Jahre mit Ausnahme meiner Kurzsichtigkeit die gesündesten Augen von der Welt gehabt habe, daß sie aber seit dieser Zeit empfindlich gegen das Licht geworden sind und ich häufig sich bewegende Punkte, die sogenannten mouches volantes, erblicke. Ob das post zugleich ein propter, ob die hiesigen klimatischen Verhältnisse damit in Zusammenhang stehen oder nicht, vermag ich nicht zu beurtheilen, ich muß in dieser Beziehung den Ärzten vertrauen. Wenn aber diese, wie geschehen, versichern, daß dem so sei, so darf ich getrost dem hohen Ermessen Eurer Excellenz anheimgeben, ob ich unter diesen Umständen die Entfernung von hier nicht wünschen und anstreben soll. Freilich weiß ich, daß dem Wunsche, von einer Universität zur andern übersetzt zu werden, auch die Umstände zu Statten kommen müssen. Ich habe an Gratz gedacht, wo gegenwärtig das römische Recht nur von Einem Lehrer vertreten wird, und zwar von einem solchen, der in vorgerücktem Alter zugleich der einzige Lehrer für das canonische Recht ist. Für dieselben Fächer, denen der Professor Kopatsch in Gratz allein vorsteht, sind hier drei Professoren wirksam. Ich bezweifle auch nicht, daß ohne besondre Schwierigkeit als Ersatz für mich an hiesiger Universität ein geeigneter Privatdocent unter den hier gebildeten jüngern Juristen auszumitteln wäre. Ich erlaube mir demnach, Eurer Excellenz die ebenso dringende als ganz gehorsamste Bitte auszusprechen, mich, wenn nicht schon zu Ostern, so doch im Laufe dieses Jahres, nach Gratz oder nach einer andern Universität, nur nicht nach Krakau oder Lemberg, hochgeneigtest übersetzen zu wollen. Dieser Bitte bin ich leider genöthigt, ehrerbietigst die weitre anzufügen, daß die Übersetzung ex officio geschehe und nicht ein von mir auf amtlichem Wege einzubringender Antrag erwartet werde. Das letztre würde gleichbedeutend sein mit gänzlicher Abweisung meiner Bitte, da ich vollkommen außer Stande bin, die in solchem Falle mich treffenden Übersiedlungskosten zu bestreiten, und zwar in diesem Jahre mehr noch als in jedem andern, weil ich nach im März dieses Jahres zurückgelegter dreijähriger Dienstzeit die normalmäßige Taxe von meinem Einkommen, soweit es auf Gehalt beruht, zu zahlen haben werde, und mir daher von dem letztern nur etwas mehr als 750 fl. frei bleiben.
Eure Excellenz, ich gehöre nicht zu denjenigen Menschen, die gerne von ihren körperlichen Leiden gegen Dritte reden; daß meine Augen leidend sind, wissen hier in Innsbruck verhältnismäßig wenige Menschen. Eurer Excellenz gegenüber mich rechtzeitig auszusprechen, habe ich aber für meine Schuldigkeit gehalten, damit für den Fall, den Gott verhüte, daß das Übel in der That einen die Unterbrechung meiner Thätigkeit erfordernden Grad erreichen sollte, weder Hochdieselben noch ich selbst mir den Vorwurf machen könne: ich hätte mich früher melden sollen.
Indem ich noch einmal meinen ebenso lebhaften als gehorsamsten Dank für meine Beförderung ausspreche, bitte ich Hochdieselben den Ausdruck unbegränzten Respectes und tiefster Ehrerbietung zu genehmigen, mit dem ich verharre als

Eurer Excellenz gehorsamster Diener Dr. Maaßen

Innsbruck den 13. Jänner 1858