Friedrich Maassen an Leo Thun
Paris, 22. Januar 1860
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Regest

Der Jurist Friedrich Maassen erstattet Leo Thun Bericht von seinem Archivaufenthalt in der königlichen Bibliothek von Paris. Zuvor spricht er aber Thun seinen Dank aus, denn nur durch dessen Förderung und Gunst sei die Forschung möglich geworden. Maassen schreibt, dass die Fülle der Quellen seine Erwartungen weit übertroffen habe und er mit den Ergebnissen mehr als zufrieden sei. Schließlich bittet Maassen, wie schon in vorangegangenen Briefen, um eine Versetzung von Innsbruck an eine andere Universität, etwa an die Universität Graz. Als Grund für diesen Wunsch führt er die ungünstigen Auswirkungen des Innsbrucker Klimas auf seine Gesundheit an. Zur Bekräftigung seiner Bitte führt er an, dass mit Heinrich Tewes und Ernst Theser zwei Vertreter für das Römische Recht vorhanden seien.

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Edierter Text

Eure Excellenz!

Nachdem ich jetzt bereits länger als ein Vierteljahr in Paris mich aufgehalten und während dieser Zeit ohne Unterbrechung mit Recherchen auf der hiesigen kaiserlichen Bibliothek mich beschäftigt habe, bitte ich um die hohe Erlaubnis, über die Ergebnisse meiner bisherigen Nachforschungen ehrerbietigst Bericht abstatten zu dürfen. Hochdieselben haben mein Unternehmen mit soviel Huld begleitet, es mit so besondrer Gunst gefördert, ja, ich kann mit Recht sagen, erst möglich gemacht, daß ich zu hoffen wage, Hochdieselben werden meinen Bericht nicht ungnädig aufnehmen.
Statt, wie ursprünglich mein Plan war, zuerst nach Brüssel zu gehen, entschloß ich mich noch kurz vor meiner Abreise, ohne Aufenthalt direct nach Paris mich zu begeben und erst auf dem Rückwege in Brüssel zu verweilen. Was ich über die hiesigen canonistischen Manuscripte aus dem um die Mitte des vorigen Jahrhunderts gedruckten Katalog und aus verschiedenen Nachrichten über die seit der Revolution zugewachsenen Fonds erfahren hatte, ließ mich erwarten, daß meine Ausbeute hier eine sehr große sein werde. Es erschien mir daher bei nochmaliger Überlegung rathsam, erst dann minder bedeutende Punkte aufzusuchen, wenn ich in Paris fertig sei.
Meine Erwartungen über das, was ich in Paris finden würde, waren groß; aber sie sind durch das, was ich wirklich gefunden habe, weit übertroffen.
Es wäre mir unmöglich Eurer Excellenz ein Resumé meiner hiesigen Erhebungen zu geben, ohne zuvor meinen ehrerbietigsten und tiefsten Dank auszusprechen für die ausnehmende Güte, durch die ich in den Stand gesetzt bin, diese ungeheuren, zum bei weitem größten Theil ungehobenen literarischen Schätze für meinen Zweck fruchtbar zu machen.
Was die Quellen betrifft, so fanden sich zunächst drei bisher unbekannte Decretalensammlungen des 12. Jahrhunderts – eine aus dem alten Fonds der Königlichen Bibliothek, die zweite aus Compiegne, die dritte aus St. Germain –, die über die Genesis der ersten von der Schule recipirten, das Muster aller spätern bildenden Sammlung ein vollkommen neues Licht verbreiten. Es läßt sich zeigen, daß die drei bisher bekannten Sammlungen – von denen die eine in den großen Collectionen der Concilien, die andre nach einer Kasselschen Handschrift in Böhmers Corpus juris canonici abgedruckt, die dritte aber durch Richter in einer Leipziger Handschrift entdeckt ist –, wesentlich nur Seitenäste sind, während durch zwei von diesen unmittelbar der Stoff in die Compilatio prima geleitet wurde. Ferner fand sich in dem Fonds Bouchier die Sammlung Bernhards von Compostella von Decretalen Innocenz III., die bisher nur nach einer ziemlich ungenauen Beschreibung einer Londoner Handschrift durch Theiner bekannt war. Mit Hülfe dieser vier Handschriften, einer in Salzburg von mir aufgefundenen der verloren geglaubten Sammlung des Alanus und zwei Fuldaischen Manuscripten, von denen ich durch Güte die Beschreibung des verstorbenen Bickell besitze, wird es nun möglich, eine vollständige Geschichte der Quellensammlungen von Gratians Decret bis zu der 1234 erschienenen Sammlung Gregors IX. zu geben.
Für die Geschichte der zwischen die letztgenannte Sammlung und den liber sextus Bonifacius des VIII. fallenden Decretalen, namentlich über die Art und Weise, wie man sie selbständig sammelte oder aber der Gregorianischen Sammlung einzuverleiben suchte, habe ich ebenfalls interessante Aufschlüsse gefunden. Für die Clementinen und Extravaganten hat schon früher Bickell die hiesige Bibliothek benutzt. Es fanden sich aber auch für die Geschichte dieser Sammlungen in Manuscripten, die zu Bickell’s Zeit noch nicht katalogisirt waren, neue, erhebliche Gesichtspunkte.
Was die Literatur des canonischen Rechts betrifft, so ist die Ausbeute sehr groß. Es ist keine für meinen Zweck in Betracht kommende Periode, die hier nicht in ihren bedeutendern und minder bedeutenden Schriftstellern reich vertreten wäre. Die Literatur von Gratians Decret, die Literatur der Decretalensammlungen von dem Breviarium Bernhards von Pavia bis zu den letzten Extravaganten, die systematischen Arbeiten über das canonische Recht im Ganzen, wie die Tractate über einzelne Materien, den Proceß, das Eherecht usw. sind in großer Fülle vorhanden und was die Arbeit so ersprießlich macht, meistens dasselbe Werk in mehreren Exemplaren, so daß es möglich wurde, auch da, wo nicht bereits fremde oder eigne Notizen über andre Handschriften vorlagen, die genuine Gestalt eines Werks von dem, was nur Eigenthümlichkeit eines Manuscripts ist, zu unterscheiden.
Auch für die Gelehrtengeschichte im engern Sinne bot sich die Gelegenheit vieles zu sammeln. Mein Hauptaugenmerk mußte freilich auf die Bibliographie gerichtet sein. Ein näheres Eingehen auf den Inhalt aller einzelnen Manuscripte, soweit es nicht das bibliographische Interesse erforderte, namentlich ein Suchen nach biographischen Notizen in ihnen, wäre unmöglich gewesen. Ich habe mir für ein näheres Studium vorzugsweise solche Werke gewählt, von denen ich mit Wahrscheinlichkeit keine Exemplare auf österreichischen und deutschen Bibliotheken finde. Neben anderm ist mir der handschriftliche Nachlaß des ausgezeichneten Gelehrten Baluze, in dem mir durch die Gefälligkeit eines Angestellten der Bibliothek das für mich erhebliche, namentlich eine vollständig vorbereitete neue Ausgabe der Briefe Stephans von Tournai mit Noten, nachgewiesen wurde, sehr zu Statten gekommen.
Was mir jetzt noch bleibt, sind die vorgratianischen Canonensammlungen, soweit sie für meinen Zweck Bedeutung haben. Es handelt sich vor allen Dingen um die vermittelnden Sammlungen, mit denen sich der erste, einleitende Theil meiner Aufgabe beschäftigen wird. Nach dem, was ich mir aus den Katalogen notirt habe, darf ich auch in dieser Beziehung auf reichen Gewinn mir Hoffnung machen. Ich rechne auf eine Arbeit von 6–7 Wochen.
Wenn auch dieser letzte kleinere Theil meiner hiesigen Arbeit nach Wunsch ausfällt, was ich nicht bezweifle, so habe ich daher allen Grund von dem Ergebnis meines hiesigen Aufenthalts in ausgezeichnetem Maaße befriedigt zu sein.
Die Hauptpunkte, die mir nach Paris noch bleiben, sind Wien und einige der bedeutendsten italienischen Sammlungen. Ohne in Bologna gewesen zu sein, könnte ich nicht mit der genügenden Sicherheit behaupten, daß mir nichts Wesentliches entgangen sei.
Damit wäre der erste, schwierigere Theil des Unternehmens, das Suchen der Handschriften, beendigt.
Die zweite, nicht minder wichtige Hälfte, die Sammlung von Notizen über Drucke und die Vervollständigung des historischen Materials, würde schon mit einer einzigen Bibliothek im Wesentlichen zu Stande gebracht werden können.
Die hohe kaiserliche Gesandtschaft hat auf das bereitwilligste ihre Verwendung mir gewährt. Ich habe die Befugnis erhalten, Handschriften ins Haus zu nehmen, so daß ich auch außer den 6 Stunden, in denen an Wochentagen die Bibliothek geöffnet ist, mich beschäftigen kann. Auch das verdanke ich Eurer Excellenz.
Halten Eure Excellenz zu Gnaden, wenn ich vor dem Schlusse meines ehrerbietigsten Schreibens noch einen Punkt berühre, der lediglich meine Person angeht. Ich habe schon früher Eurer Excellenz gehorsamst vorzutragen mir erlaubt, wie ungünstig das Innsbrucker Klima auf meine Gesundheit einwirkt. Statt abzunehmen hat das Übel zugenommen. Nicht ohne ernste Sorge sehe ich einem erneuerten längern Aufenthalt in Innsbruck entgegen. Ich würde alle andern Belästigungen des dortigen Klimas, häufigen mitunter sehr heftigen Kopfschmerz, schlechten durch Beängstigung gestörten Schlaf minder hoch anschlagen, wenn nicht unter den durch das Klima bewirkten Congestionen auch meine Augen litten. Das aber ist ein Punkt, der mich entschieden beunruhigt. Ich habe hier in Paris viel mehr gearbeitet, als während des letzten Sommers in Innsbruck und doch sind meine Augen merklich besser, namentlich frei von jeder schmerzhaften Empfindung. Kopfschmerz habe ich noch nicht ein einziges "Mal" gehabt. Bevor ich nach Innsbruck kam, waren mir Kopfschmerzen eine unbekannte Sache.
Daß es lediglich das Interesse meiner Gesundheit und nicht etwa das der Verbesserung meiner finanziellen Lage ist – so sehr ich Grund habe die letztre zu wünschen –, was mich eine Versetzung von Innsbruck wünschen läßt, wird Eurer Excellenz am besten das beweisen, daß ich meine Bitte nicht etwa auf Versetzung nach einer Universität richte, an der die äußre Stellung der Professoren besser ist. Ich würde Hochdenselben zu großem Danke mich verpflichtet fühlen, wenn mir eine Professur an einer mit Innsbruck vollkommen gleichgestellten Universität, z. B. Gratz, übertagen würde.
Im Interesse meiner Bitte darf ich nicht unerwähnt lassen, daß der Privatdocent der juristischen Facultät in Innsbruck Dr. Tewes als tüchtiger und strebsamer junger Gelehrter von guten Grundsätzen und Sitten sich empfiehlt. Er liest in diesem Semester Institutionen vor 36 Hörern; wie ich vernehme, mit großem Beifall. Er schreibt mir, daß er gegenwärtig mit einer Publication beschäftigt sei. Ich bin der Überzeugung, daß den Bedürfnissen der Innsbrucker Universität durch Professor Theser und Dr. Tewes bezüglich des römischen Rechts vollkommen genügt ist.
Verzeihen Eure Excellenz, daß ich Hoch Sie mit den Angelegenheiten meiner Person selbst von Paris aus nicht verschone. Aber es liegt ein Fall der Noth für mich vor.
Indem ich noch einmal um Erlaubnis bitte, Hochdenselben meinen gehorsamsten und innigsten Dank ausdrücken zu dürfen, verharre ich in unbegränzter Hochachtung und ausgezeichnetem Respect als

Eurer Excellenz

gehorsamster Diener
Dr. Maaßen

Paris, Rue de Richelieu 69, den 22. Januar 1860