Bemerkungen Leo Thuns zu den Verhältnissen in Ungarn
o. O., November 1859
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Regest

Leo Thun äußert sich besorgt zu den politischen Verhältnissen in Ungarn. Er sieht in der antiösterreichischen Opposition in Ungarn eine Gefahr für den Staat und die kaiserliche Regierung. Er plädiert daher dafür, die derzeitige Regierungsform in Ungarn nicht zu verändern, sondern zunächst für Ruhe zu sorgen, um dann wieder einen staatsrechtlich geordneten Zustand herzustellen. Anschließend legt er einige Grundsätze dar, nach denen seiner Ansicht nach die Neuorganisation des Landes erfolgen sollte. Zunächst glaubt er, dass die ungarische Verfassungsfrage nicht auf gleiche Art und Weise wie in den anderen Kronländern behandelt und diskutiert werden könne. Er ist auch der Auffassung, dass die Woiwodina bis auf Weiteres ein Kronland Ungarns bleiben sollte. In den Statthaltereiabteilungen sieht er keine politischen, sondern lediglich administrative Einrichtungen. Und schließlich betont er, dass die ungarische Sprache nicht die alleinherrschende Sprache sein dürfe.
In der Beilage nimmt Heinrich Clam-Martinic Stellung zu den Ausführungen Leo Thuns hinsichtlich der ungarischen Verfassungsfrage. Dabei grenzt er sich von Thun ab. Er glaube nicht, dass Thuns Vorschläge eine Lösung für die ungarische Frage darstellten. Nicht zuletzt gibt er seiner Verwunderung Ausdruck, dass Thun einen Schwenk in seiner Meinung vollzogen habe und von bisher gemeinsamen Ideen und Standpunkten abrücke. Clam-Martinic hält es für eine Illusion, durch das bestehende Beamtenregiment einen staatsrechtlichen Zustand wiederherzustellen. Er glaubt, dass sofort eine Reform vollzogen werden müsse, andernfalls drohe eine neuerliche Revolution. Er bittet Thun daher eindringlich, für die gemeinsamen konservativen Ideen einzustehen.
Auch Karl Wolkenstein äußert sich zu den Ausführungen Thuns. Er sieht vor allem in der herrschenden Nationalstaatsidee in Ungarn und im wachsenden Liberalismus die größte Gefahr. Er befürchtet, dass der Konservativismus diese Tendenzen nicht mehr aufhalten werde. Er äußert sich insgesamt skeptisch zur Zukunft Österreichs: Österreich werde, so der bisherige Weg fortgesetzt wird, bald international keine Rolle mehr spielen.

Anmerkungen zum Dokument

Abschrift.

Beilagen:
Heinrich Clam-Martinic an Leo Thun. Smečno, 20. November 1859.
Bemerkungen von Karl Wolkenstein zu den Ausführungen Thuns. Diese sind äußert schlecht lesbar und enhalten daher zahlreiche unsichere Lesungen.

http://hdl.handle.net/21.11115/0000-000D-F7FE-F

Schlagworte

Edierter Text

Abschrift der Ausführungen, deren Original ich ohne Zweifel an Heinrich geschickt habe.
dazu Bemerkung von Wolkenstein
2. Brief von Heinrich 20/11 1859.1

Die Lage, in welcher sich die österreichische Regierung durch den unglücklichen Verlauf des italienischen-französischen Krieges befindet, die Erregung der Erwartung unbestimmter Reformen, die Einberufung ungarischer Parteiführer und die Umstände, unter denen Baron Hübner von seinem Posten zurückgetreten ist, das Allles hat in Ungarn die Gährung der Gemüther gesteigert. Die Beamten, auf denen allein jetzt der Bestand und die Wirksamkeit der Regierung beruht, fangen an unsicher zu werden. Jede weitere Steigerung dieses Zustandes nähret die Gefahr völliger Unbothmäßigkeit, der Anarchie.
Bricht sie in Ungarn aus, so ist der finanzielle Bankrut und damit auch der politische im gazen Reiche unvermeidlich. Daher das dringendste Bedürfnis in Ungarn wieder mit Energie aufzutreten und den Glauben an de kaiserliche Macht wieder herzustellen. Zu dem Ende ist erforderlich, daß vorläufig an den bestehenden Einrichtungen nichts geändert, sondern das jetzige Beamentenregiment aufrecht erhalten und kräftig gehandhabt werde.
Allein dieses Regiment hat lediglich die Natur einer Diktatur. Die Opposotion in Ungarn ist zwar jetzt zunächst eine auf die Idee einer Nationalitätspolitik gegründete. Diese Idee ist ihrem inneren Wesen nach eine revoluzionäre. Mit ihrer Anerkennung Österreich zu regieren, ist unmöglich; und es erübrigt also nichts als ihr offenen, unbeugsamen Widerstand zu leisten. <>2 Mit jener sittlichen unberechtigten Opposition <geht aber>3 eine berechtigte Hand in Hand, nämlich der Widerstand gegen die Perennierung der bloßen Diktatur.
In den übrigen Kronländern wird jetzt von der Regierung selbst ein gewißes Maß öffentlichen Lebens und auf Grundlage desselben die Wiederherstellung eines staatsrechtlichen Zustandes angestrebt. Dieses Ziel zu erreichen ist ein Bedürfnis moralischer Autorität. Der legitime Kaiser von Österreich kann staatsrechtlich geordnete Verhältnisse nicht entbehren. Er darf seinen Unterthanen gegenüber nicht in die Lage eines Napoleon, dieser verkörperten Negation alles Rechtes, kommen oder vielmehr nicht darin verbleiben. Die Folge davon wäre in Österreich wie in Frankreich ein ewiges Hin- und Herschwanken zwischen Revolution und Willkührherrschaft.
Eine dauernde Negation jedes Staatsrechtes liegt nicht in der Absicht S. Majestät. Aber in der Form eines omnipotenten, die konservativen Elemente zersetzenden Beamtenregiments entspricht sie vor der Hand den Wünschen und Tendenzen des modernen Liberalismus. Die ungarische Opposition ist <wenn auch in nicht geringem Maaße von modernen konstituzionellen Ideen infiziert, doch wenigstens theilweise gegen den nivellierenden Liberalismus>4 gerichtet. Deshalb und keineswegs bloß aus österreichischem Patriotismus sind für jetzt auch die Liberalen in Österreich allerdings Feinde dieser ungarischen Opposition. Sie wollen ihre Unterdrückung, denn sie rechnen nicht ohne Grund darauf, daß wenn nur erst auch in Ungarn das ausschließliche Beamtenregiment erstarkt ist und die Reste der eigenthümlichen Gestaltung des Landes zersetzt hat, so daß von dort gegen die modernen Theorien kein wirksamer Widerstand mehr zu besorgen ist, sie dann leicht zur Herrschaft in ganz Österreich gelangen, neben dem Bureaukratismus eine moderne Konstitution einsetzen und so die omnipotente Staatsgewalt an sich reißen werden.
Soll diesem Entwicklungsgange ausgewichen werden, so ist es unerläßlich – während für jetzt das vorstehende Beamtenregiment in Ungarn energisch gehandhabt wird – zugleich Garantien dafür zu gewinnen, daß dasselbe nur ein einstweiliges Mittel sei, Ruhe und Ordnung im Lande aufrecht zu erhalten und die unmittelbaren Zwecke der Regierung zu sichern, daß aber auch dort die Wiederherstellung eines staatsrechtlich geordneten Zustandes, welcher eine Krönung mit Krönungseid wieder möglich machen wird (was zumal in Ungarn ein unschätzbarer Zuwachs moralischer Autorität wäre) angestrebt werde.
Vorerst bitte ich angelegentlichst, daß ein solcher Allerhöchster Ausspruch als Nachtrag zu dem Programm des Ministeriums, bindend für alle Minister erfolge. Die Wiederherstellung eines staatsrechtlichen Zustandes wird auch in Ungarn nur in der Weise möglich sein, daß dieser Zustand von unten auf erbaut werde, weil bis in die untersten Stufen der Verwaltung öffentlicher Angelegenheiten das historisch gewordene gänzlich beseitigt worden ist. Unter den schwierigen Verhältnissen dieses Landes kann man aber noch weniger als anderswo den Bau beginnen, ehe nicht in den Hauptumrissen der Plan des ganzen Gebäudes vorliegt. Es ist demnach, so wie es in Tyrol geschieht, die ganze zulässige staatsrechtliche Gestaltung ins Auge zu fassen und erst wie man sich darüber wenigstens so weit klar geworden ist, daß sich bezeichnen läßt, was zulässig und was unzulässig ist, mit offiziellen Berathungen eines von der Regierung vorbereiteten Projektes über die Gemeinde und Komitatsverfassung vorzugehen. In den anderen Kronländern hat man allerdings den Versuch gewagt, Vertrauensmänner zur Berathung lediglich über das Gemeindegesetz einberufen zu lassen, ohne ihnen irgend welche weitere organisatorische Gedanken vorzulegen, oder vielmehr ist jedem Landes-Chef überlassen worden, was er ihnen für eine Vorlage machen wolle.
Die Erfahrung hat meines Erachtens schon den Beweis geliefert, daß dieser Vorgang kein zweckmäßiger war. Er wird zu Ergebnissen führen, die sehr verschieden sind, nicht etwa nur aus Rücksicht auf die Verschiedenartigkeit der Landesverhältnisse, was ganz in der Ordnung ist und mit Recht beabsichtigt wurde, sondern auch verschieden in der politischen Richtung. Diese Berathungen haben überdieß auch in jenen Ländern eine nicht unbedeutende Bewegung in die derselben zugänglichen Klassen der Bevölkerung und in die Presse gebracht, zum Theile in nicht wünschenswerther Richtung. Das ist gleichwohl in diesen Ländern minder bedenklich, ja in soferne nicht ohne Nutzen gewesen, weil daselbst wenigstens die konservativen Elemente in einen Zustand von Lethargie gerathen waren, welcher die Durchführung jeder gesunden politischen Organisation unmöglich machen würde. Anders verhält es sich aber in Ungarn, das ohnehin schon an einem Übermaß politischer Agitation leidet. Würde dort die Diskussion herausgefordert, so würde sie gewiß ganz andere Dimensionen annehmen als in den übrigen Kronländern und, unter den dermaligen Verhältnissen, nur einem leidenschaftlich oppositionellen Geiste <dienstbar werden>5. Es würde <überdies>6 unmöglich sein, sie nur auf den Gegenstand der unmittelbaren Frage zu beschränken, weil die Verfassung eines Landes wirklich ein organisches Ganzes sein muß und die an politisches Leben gewohnten Ungarn diesen innern Zusammenhang sehr wohl verstehen und auszubeuten wissen würden. Deshalb muß dort die Regierung durch eigene Vorschläge der Diskussion eine bestimmte Richtung geben und bestimmte Gränzen ziehen.
Um aber auch nur ein vorläufiges Projekt herzustellen, ist es unzulässig, sich mit landeskundigen Männern zu berathen, und es handelt sich also zunächst um die Frage, wie das anzufangen. Meines Erachtens wäre vorerst nur Ein "Vertrauensmann" zu suchen. Ist er gefunden, so wäre er der Berathung organisatorischer Fragen im Gesamt-Ministerium beizuziehen und mit seiner Mitwirkung zuerst die Reform des Reichsrathes auszuarbeiten. Wer dazu mitwirkt, kann in der Frage der Kompetenz der Landtage nicht mehr über die zulässigen Gränzen hinausgehen. Gelingt es, sich mit diesem Mann über die Hauptgrundsätze der ungarischen Organisationsfrage zu verständigen, so wäre es ihm zu überlassen, den Gegenstand mit anderen Männern des Landes zu besprechen und eine Kommission zur genaueren Berathung desselben vorzuschlagen. Vorerst müßte jedoch über das Maaß der Zuläßigkeit der bekannten ungarischen Begehren die unabänderliche Meinung der Regierung festgestellt werden und zwar meines Erachtens im folgenden Sinn:
1. Seiner Majestät kann nicht zugemuthet werden, die Konstituierung der Wojwodina als selbständiges Kronland, die eine der Bedingungen war, unter denen in der Zeit des Krieges und großer Bedrängniß die bewaffnete Hilfe der Serben gewonnen wurde, einseitig zu annullieren. Die Wojwodina muß demnach wenigstens in so lange ein von Ungarn getrenntes Kronland bleiben, bis etwa ein Einvernehmen der beiderseitigen Landtage und unter Feststellung von Garantien gegen ungarische-nationale Unterdrückung die Wiedervereinigung durchgeführt werden kann.
2. Die Statthalterei-Abtheilungen sind keine politische, sondern lediglich eine administrative Einrichtung und als solche vom Standpunkte administrativer Zweckmäßigkeit zu beurtheilen. Sie bilden aber kein Hinderniß Ungarn in politischer Beziehung als einen gemeinsamen Körper zu behandeln und daher seiner Zeit einen gemeinsamen Landtag zu berufen.
3. Der Landtag darf nicht auf modern repräsentativem Wahlsystem nach Kopfzahlen gegründet werden, sondern er muß hervorwachsen aus den untern Organismen.
Ferner kann keine Rede sein von konstitutoneller "Theilung der Gewalten", von einem Rechte der Steuerbewilligungen etc.
4. keine magyarische Nationalitätspolitik die keine diplomatische Alleinherrschaft der ungarischen Sprache, sondern in der Sprachenfrage überall nur praktisches Bedürfnis und praktisches Ausführbarkeit als maßgebend zu betrachten.

Es ist mir entgegnet worden, es bestehe keine Berechtigung für Ungarn gleichsam eine Restauration auf historischer Grundlage zu verlangen.
Die Revolution habe das vorbestandene öffentliche Recht zertrümmert, Seine Majestät habe das Land mit dem Schwerte sich wieder unterworfen und sei in Folge dessen ebenso berechtigt, unbehindert durch die frühere Verfassung zu handeln, wie es Kaiser Ferdinand II. in Böhmen nach der Schlacht am weißen Berge gethan hat.
Nichts kann mir erwünschter sein, um meinen Gedanken klar zu machen als die Vergleichung mit dem was 1620 in Böhmen geschehen ist.
Kaiser Ferdinand hat ein strenges Gericht gehalten, die Protestanten, welche die damalige Revolutionspartei waren, des Landes verwiesen und die Stände derjenigen Rechte verlustig erklärt, die sie sich widerrechtlich angemaßt oder die sie gröblich mißbraucht hatten; aber die innere Verwaltung des Landes ließ er unberührt. Was in Böhmen geschah (auch neue Strafgerichte und Landesverweisung, wenn es nothwendig werden sollte.) mag in Ungarn auch geschehen. Änderungen in der Verfassung des Landes werden in größerem Maaße erforderlich sein, als 1620 in Böhmen, wo nicht einmal die Zusammensetzung des Landtags durch die "verneuerte Landesordnung" wesentlich alterirt wurde.
Ich stelle nicht das Recht Seiner Majestät in Abrede nach den Ereignissen der Jahre 1848 und 1849 aus kaiserlicher Machtvollkommenheit solche Veränderungen in der Verfassung vorzunehmen, wie sie nothwendig sind, um vor der Wiederkehr ungarischer Revolution Österreich und Ungarn zu bewahren. Der Gedanke, der mir vorschwebt, ist nur der, daß es für die moralische Autorität der Krone von höchster Wichtigkeit, daß es Gewissenspflicht und von politischer Weisheit gebothen ist, von jenem äußersten Rechte des Landesherrn nur mit größter Mäßigung Gebrauch zu machen, das Land nicht als eine tabula rasa zu betrachten, <und nicht von der Ansicht auszugehen, als ob>7 dessen frühere Institutionen und herkömmliche Einrichtungen gar keine Rücksicht verdienten.
Wäre Kaiser Ferdinand II. so vorgegangen, hätte er zu der Meinung, als liege es in seiner Absicht, Böhmen auseinander zu reißen, Anlaß gegeben, die ganze hergebrachte Verwaltung umgestoßen, dazu das Land mit fremden Beamten überschwemmt und durch sie allenthalben wirkliche Interessen und zugleich die lebendigsten Gefühle der Bevölkerung verletzt, so wäre er wahrscheinlich in eine ähnliche Lage gerathen, in der Seine Majestät jetzt Ungarn gegenüber steht; dann wäre es auch ihm unmöglich gewesen, eine "verneuerte Landesordnung" zu erlassen, dadurch die Diktatur, die auch dort gleich nach der Schlacht am weißen Berge eintreten mußte, wieder in ein staatsrechtliches Verhältnis umzugestalten und kaum wären Martinic und Slavata seine treuesten Kräfte und Diener geblieben.

Smecno 20/11 1859

Lieber Leo

ich habe acht Tage vorüber gehen laßen, bevor ich auf deinen Brief, den Richard mir überbrachte, zu antworten unternahm, weniger wegen äußerer Verhinderungsgründe als vielmehr weil deine Erörterungen meinem Gefühle und Eindruck nach so sehr aus jenen Kreis ferne heraustreten, in welchem uns zu begegnen und wiederzufinden ich als zweifellos angenommen hatte. Ich wollte daher erst erproben, ob längere, ruhige Ueberlegung mich zu einem anderen Resultate brächten, als jener erste Eindruck. Je mehr und öfter ich darüber nachdenke, desto weniger kann ich mir verhehlen, daß der Weg den du andeutest, nicht derjenige ist, über den wir bisher überein gekommen waren; daß – meiner Ansicht und Überzeugung nach – auf diesem Wege eine befriedigende Lösung weder für Ungarn noch für die übrigen Provinzen zu erreichen ist, und daß er keinesfalls zu jenem Ziele führen kann, das wir uns vorgesteckt haben, daß ich endlich in keiner Weise einsehe, wie es möglich sein soll, auch nur äußerlich den Gang einzuhalten, den du vorzeichnen möchtest. Es ist für mich sehr schwer speciell über die ungarischen Zustände zu sprechen, da ich sie an und für sich wenig – am allerwenigsten aber ihr dermaliges Stadium kenne, und nicht beurtheilen kann, welche Veränderungen und Steigerungen allenfalls in den Partheistandpunkten und Programmen inzwischen eingetreten, welche neuen Faktoren etwa hinzugekommen sind. Ich kann daher nur im Allgemeinen an das anknüpfen, was mir von früherer Zeit bekannt ist. Da kann ich dann nicht anders als fest bei der Ansicht verharren, die du übrigens selbst aussprichst, daß die Bewegung in Ungarn das Resultat zweier Faktoren ist, eines antiösterreichischen – revolutionären – unberechtigten und verwerflichen, der alles das in sich begreift, was du Nationalitäts-Politik nennst, und eines seinem Ursprung und seinen Grundlagen nach conservativen, moralisch berechtigten, ja sogar sehr werthvollen, nämlich der Opposition gegen das Zertrümmern aller staatsrechtlichen Organismen, gegen das Nivellierungssystem der Bureaucratie und des hinter dieser stehenden Liberalismus. Daß beide Faktoren vereint in oppositioneller Richtung wirken, ist wesentlich Schuld der Regierung, des Bachschen Systems: nur in ihrer Trennung kann das Heil gesucht werden. Läßt man auch fernerhin beide Potenzen, dadurch daß sie in die Lage gesetzt werden, gemeinsam gegen die Regierung anzukämpfen, sich in ihrer Aktion unterstützen und verstärken, so müßen sie in naher Zukunft zu einer Macht anwachsen, die nicht mehr zu gewältigen sein wird: das werden sie aber gewiß, wenn man nach halbjähriger Rechtlosigkeit und nachdem man Hoffnungen und Erwartungen in überschwänglichem Maße erregt hat, sich wieder dem alten System in die Arme wirft. Ich halte es entschieden für die größte Illusion wenn man meint, man könne das bisherige Beamtenregiment mit Nachdruck handhaben, und gleichzeitig Garantien finden und gewähren dafür, daß dieses Regiment nur ein Übergangszustand sei, und daß unter diesem Schutze ein staatsrechtlich geordneter Zustand wiederhergestellt werden solle. Haben wir nicht oft und oft bei früheren Anläßen mit allem Nachdruck betont, daß das bureaucratische Regiment organischem Werden so diametral entgegen gesetzt ist, daß eines das andere nothwendig ausschließen müße? haben wir nicht auf dieser Grundlage gekämpft? von diesem Grundsatze abzulaßen, heißt den Gegner das Feld räumen. Daß eine kräftige und rücksichtslose Handhabung des Beamtenregiments Ungarn weder äußerlich zu beruhigen noch innerlich zu befriedigen vermag, daß es dann feindlichen Potenzen die Spitze nicht abbricht, ihre Verbindung nicht auflöst, das haben wir doch zur Genüge aus den Erfahrungen der letzten Jahre gelernt. An Kraft und Nachdruck hat es dem Regimente nicht gefehlt.
Dessen Fortsetzung wird ihm darin kaum gleich kommen können. Wo soll die Beruhigung, wo die Möglichkeit herkommen, irgend je wieder in andere Bahnen einzulenken? Worin sollen jene Garantien, die du andeutest, liegen? Etwa in einem in friedlicher Weise zu erlaßenden Ausspruch kaiserlichen Willens? Da sei [?] daß auf diesem Wege – auf dem Wege der allgemeinen Versprechen und Zusicherungen – fortgefahren werde! Wir wißen, daß das kaiserliche Manifest mit dem Versprechen zeitgemäßer Reformen irgendwie festgestellt war, wie jene Reformen beschaffen, auf welchem Wege sie zu suchen sein sollen, das meiste dazu beigetragen hat, uns in die trostlose Situation zu verrennen, aus der uns herauszuarbeiten wir vergeblich bemüht sind. Das sollte doch für alle Zeiten uns gewitzigt haben vor diesem Wege. Was auch für Bahnen eingeschlagen werden mögen, das Eine möge nicht mehr versucht werden.
Die aufgeregte Fluth mit Worten zu besänftigen und Versprechen leichtsinnig in die Welt zu schleudern, bevor man vollkommen mit sich darüber einig ist, in welcher Weise und in welchem Maß man sie einlösen will. Wenn also von Manifesten und Patenten nicht die Rede sein soll, wie anders soll kennbar und bindend der Wille aus dem dermaligen Regime zu einer staatsrechtlichen Organisation überzugehen ausgesprochen werden? Mir leuchtet das nicht ein: jede Vertröstung wird wirkungslos verhallen, und auch durch die wiedererstarkte Gewalt der restaurirten Bureaucratie wirkungslos werden. Wenn nun solche Garantien weder bestünden noch geboten werden können, so wird der Weg, den du andeutest zu nichts anderem führen, als zu einer erneuerten und verstärkten Auflage der bisherigen Wirthschaft, zu einer Fortdauer jenes Zustandes von Desorganisation und Atomisierung, den du selbst bei früheren Anläßen so trefflich geschildert hast, und in dem wir eben die größte und dringendste Gefahr für Österreich erkannt haben. Ich muß also dabei bleiben, daß es die erste, naheliegendste, alle anderen an Gewicht überragende Aufgabe des Moments ist, aus diesem Zustande herauszugelangen, die Bahnen des liberalisierenden Bureaucratismus zu verlaßen und den Grundbau zu staatsrechtlich-geordneten Verhältnissen (deren wie du selbst sagt der legitime Kaiser von Österreich durchaus nicht – also auch nicht in Ungarn – entbehren kann) zu legen. Diese Aufgabe muß gelöst werden, und sei es unter schwer wiegenden Opfern. Opfer muß das Regenerationswerk kosten: daß die Regierung aus der trostlosen Lage, in die sie versunken ist, ohne Opfer herausgelangen sollte, kann nicht erwartet werden. Jeder Tag der Zögerung vergrößert diesselben. Jetzt können sie noch mit freier Selbstbestimmung in die Richtung und in dem Maß gebracht werden, die zum Heile führen, will man jetzt keinen Fingerbreit des occupirten Terrains hergeben, so wird und muß der Augenblick kommen, wo weit größeres als "Concession" abgerungen, und der Regierung das Steuer entrißen werden wird. Jetzt kann die Regierung noch den Einen der ihr entgegenstrebenden Factoren zum großen Theile entwaffnen, ja sogar sich daraus einen Bundesgenoßen machen, dessen Gewicht ihr selbst in den anderen Provinzen gar wohl zu statten kommen dürfte: Fährt sie fort auf diesem in eine ihr feindselige Stellung zu drängen, so wird und muß der Parteigeist über alle anderen Motoren die Oberhand gewinnen, und dann wird es zu spät sein, wenn man doch einmal geneigt werden sollte zu pactiren.
Ich habe immer die Überzeugung ausgesprochen, und halte noch daran fest, daß es möglich ist, einen großen Theil der jetzt feindseligen Elemente in Ungarn zu gemeinsamer Aktion mit der Regierung zu gewinnen, wenn rasch und entschloßen und durch die That mit dem bisherigen Regime gebrochen, der Grundriß zu organischem Aufbau entworfen und dieser gleich mitten in's Leben hineingestellt wird. In dem Mißlingen der Transaction mit den Partheiführern sehe ich durchaus keinen Gegenbeweis: unter den gegebenen Umständen mußten diese mißlingen. Diese Männer sind durch ihre politischen Antecedentien gebunden oder halten sich doch dafür: so lange sie gefragt werden, so lange mit ihnen unterhandelt wird, müßen sie ihre politischen Petita voranstellen und wenn sie diese jetzt mit dem Gewicht der Nationalitätsfragen beschweren, so geschieht dieß wohl in der sich ihnen immer mehr aufdrängenden Befürchtung, sonst im Lande überflügelt zu werden. Je mehr sie aber jetzt unter dem Drucke dieser Befürchtung leben, desto sicherer werden sie sich gezwungen sehen, einen als gegeben vor ihnen liegenden Boden zu öffentlicher, selfgovernmentaler Thätigkeit anzunehmen, Municipiale Einrichtungen – ein regemente [?] organisation können sie nicht ignorieren und sie werden es nicht, wenn einerseits die Regierung kein Schwanken sondern den festen Willen zeigt, das begonnene Werk durchzuführen und wenn andererseits eine Verständigung auf dem weiteren Gebiethe politischer Fragen offen gelassen und der Zukunft vorbehalten wird. Durch die Gewährung öffentlichen Lebens, durch die Rückkehr zu municipialer Einrichtungen als Grundbau eines bis zum Landtage aufsteigenden Organismus wird nicht nur ein großer Theil der – gegenwärtig vereint mit den Nationalitätstendenzen wirkenden – Potenzen aus dieser Verbindung gerißen, sondern es wird auch in den wichtigsten Beziehungen jenen Tendenzen selbst die Spitze abgebrochen, indem gerade in den untersten Gruppen und Zusammenfaßungen das Bedürfnis und die thatkräftigen Verhältnisse das Regulativ abgeben werden. Je tiefer man anfängt, desto sicherer wird dies der Fall sein. In der Gemeinde werden die Leute in keiner Sprache anhören die sie nicht sprechen und nicht verstehen: und wenn aus den Gemeinde Autoritäten Bezirksorgane hervorgehen, so werden sich auch hier die natürlichen Zahlenverhältnisse zur Geltung bringen. Ist auf diesem Boden dem berechtigten Ansprüchen und Wünschen Genüge geleistet, dann – aber auch nur dann – kann und mag man allen weiter gehenden, unberechtigten Strebnißen sprachlicher und nationaler Alleinherrschaft mit Ernst und Festigkeit entgegentreten. Und endlich sollte man nicht vergeßen, daß die nationale Agitation in Ungarn nicht blos auf die Herrschaft der ungarischen Sprache gegenüber der übrigen Landessprachen gerichtet, sondern auch wesentlich ein Sträuben gegen die Herrschaft der deutschen über alle Landessprachen ist, und daß ihr hierin jede Berechtigung nicht abgesprochen werden kann. Wird das Streben aufgegeben, die deutsche Sprache dem öffentlichen Leben einzuimpfen und aufzuerlegen, so wird zwischen den Landessprachen selbst der Friede leichter gemacht werden. Es mag schwer – es mag selbst bedauerlich sein, jenem Streben zu entsagen: es ist aber dies eines jener Opfer, die jedenfalls gebracht werden müßen, und am Ende kein solches, das nicht verschmerzt werden könnte. Und wenn man selbst (- doch das ist nur eine Idee die mir eben durch den Kopf fährt) in den über den Bezirk oder das Comitat hinausgehenden Regimen zu der lateinischen Sprache als diplomatischem Idiom zurückkehren wollte, wer weiß ob die nicht vor der Hand als gütliches Abkommen hingenommen würde. Wie dem auch sei, ich kann die Nationalitäts- und Sprachenfrage, oder vielmehr ihre Schwierigkeiten und Gefahren nicht so sehr in den Vordergrund stellen, daß ich ihrethalben von dem Postulate ablassen könnte: vor allem und um jeden Preis aus dem jetzigen Zustande heraus und wieder zu einem organischer Weiterbildung fähigen Zustande zu gelangen. Das ist "Carttaginem esse delendam" – mein Alpha und Omega. Ich muß umso fester daran halten, als nichts mich in der Überzeugung wanken machen kann, daß jeder andere Weg uns direkt zur Revolution oder aber zuerst zum Constitutionalismus und durch ihn erst ganz sicher zur Catastrophe führen muß.
Wenn wir dieser Catastrophe noch vorbeugen können, so kann es – nach meiner Überzeugung – nur dann geschehen, wenn die Regierung sich rasch wieder ermannt, das Herumtasten und das Herumfragen aufgibt und zur That schreitet. Das Experiment mit den Vertrauensmännern ist gerade den Weg gegangen, hat gerade zu jenen Resultaten geführt, die ich vorhergesagt und zu deren Vorbeugung ich eine feste Entschließung der Regierung von jeder Berathung gefordert habe. Dieses Experiment darf um keinen Preis wiederholt – ja es müßen die Akten darüber so schnell als möglich geschlossen werden. Ohne lang über den Aktenstößen und Protokollen zu grübeln, möge die Regierung mit der That hervortreten, hervortreten für Ungarn wie für alle anderen Provinzen, möge Plan und Umriß des Aufbaus in allgemeinen aber festen Zügen hinstellen. Das Beiwerk, die Ausfüllung des Gerippes, die Durchführung möge weiterer Erörterungen überlassen bleiben, aber was und wie es geschehen soll muß – es erübrigt einmal nichts Anderes – die Regierung aus ihrer Machtvollkommenheit sagen und befehlen. Sie darf sich dann allerdings nicht durch Schwierigkeiten, nicht durch das Geschrei der liberalen Journale und sonstiger Bannerträger des Liberalisms irre machen lassen. Wenn sie einen conservativen Aufbau will, so muß sie die Hoffnung und das Streben aufgeben, es diesen recht zu thun, von diesen geschützt zu werden, sie muß sich entschieden auf die conservativen Elemente stützen; und je schwerer der Kampf ist, je mehr Hülfstruppen sie braucht, desto mehr muß sie daran setzen, das Contingent zu gewinnen, welches ihr Ungarn bieten kann. Dieses Contingent wird sie gewinnen, wenn sie rasch, aufrichtig und rückhaltslos das Maaß der politischen Regeneration unternimmt. Und sollte endlich die "Integrität des Landes", sollte die Frage der Wojwodina der Preis sein, um welche dies zu erreichen wäre, so wäre es nach meiner – schon einmal ausgesprochenen Ansicht – unverantwortlich, ihn nicht daran zu setzen. Es ist nicht richtig, daß die getrennte Constituierung der Wojwodina die Bedingung der Mitwirkung der Serben war (einer Mitwirkung die beiläufig gesagt von zweifelhaftem Werthe und jedenfalls von geringem Ausschlag gewesen). Die Serben haben aus freien Stücken und aus kaum lauteren Motiven zu einer Zeit zu den Waffen gegriffen, wo die ihnen entgegenstehende Armee auch kaiserlich war; man hat sie später als Mitkämpfer benützt, und man hat endlich als man Ungarn als erobertes – oder zu eroberndes Land betrachtete, mit der Constituierung der Wojwodina einen Akt vollführt, der jedenfalls nur in der Gewalt seine Begründung finden kann. Wenn jetzt für die Wiedervereinigung der Wojwodina mit Ungarn die Zustimmung der Landtage gefordert werden will, so könnte sie wohl mit mehr Recht zuvörderst für die Sanktionierung der Trennung beansprucht werden. Doch alle diese und ähnliche Deductionen sind nutzlos wo es sich um eine Gewaltmaßregel handelt. Es sind davon in diesen 10 Jahren viele geschehen und wieder zurückgenommen worden: ich kann mich nicht überzeugen, daß diese eine tiefere Begründung hätte als andere und kann nur wiederholen, daß ich nimmer begreifen könnte, wenn man an dieser Frage allein eine Verständigung scheitern ließe.
Ich habe hier meine Gedanken so aphoristisch hingeworfen, daß ich die leitenden Ideen, die für mich dabei maßgebend sind, in kurzen Worten zu resümieren das Bedürfnis fühle.
Ich sage also:<Der Zustand, in welchen uns das Regime der letzten zehn Jahre gebracht hat, ist absolut unhaltbar. Er führt uns zum Zerfalle – zur Revolution. Der einzige Ausweg aus demselben ist das Zurückkehren zu einem organischen Aufbau, einem staatsrechtlichen Organismus.
Diese Rückkehr ist ein Postulat für alle Provinzen, für Ungarn noch mehr als für die anderen.>8 Die Bewegung in Ungarn allein mit Gewalt und mit Beamtenherrschaft niederzuhalten halte ich für unmöglich: beide müßen sich als unzureichend erweisen. Es muß zum offenen Kampfe kommen, in welchem die Chancen nicht auf unserer Seite stünden, und welcher selbst wenn wir daraus siegreich hervorgingen, uns erst recht die Möglichkeit benähmen, zu einer Lösung zu gelangen.
Die Beamtenherrschaft aufrecht zu halten und gleichzeitig jene Organisation anzubahnen ist unmöglich und muß an dem diametralen Gegensatz beider Richtungen scheitern.
Die ungarische Bewegung ist nicht ausschließlend eine nationale, sondern auch eine politische. Durch eine Unterdrückung beider werden sie erst zu gemeinsamer Aktion gedrängt.
Es ist möglich dem Streben nach innerer Freiheit und staatsrechtlichen Einrichtungen zu genügen ohne den ausschweifenden Nationalitätstendenzen nachzugeben – nur in der Trennung beider Bewegungen liegt die Möglichkeit ihrer Bewältigung.
In der Begründung solcher Einrichtungen und in der Gewährung selfgovernmentaler Thätigkeit liegt selbst ein Ausweg zur Befriedigung des berechtigten Antheils der nationalen Bewegungen durch dieselben gewinnt die Regierung die Stütze und den Rückhalt einer mächtigen und gegliederten conservativen Parthei zum Kampfe mit dem immer offener auftretenden Liberalismus. Darum die Nothwendigkeit raschen – zur That reifenden Entschlußes.
Das ist mein Programm, wie ich es – abgeschieden von dem Leben und Treiben der Partheien und unbekannt mit den Details der Situation – lediglich in treuer Ausführung der mich leitenden obersten Principien für mich formulieren kann. Will man diesen Weg nicht gehen, oder glaubt man es nicht zu können, dann mache man sich keine Illusionen darüber, daß man mit der Möglichkeit einer friedlichen und gedeihlichen Lösung – und nicht blos für Ungarn sondern überhaupt – bricht, und den Weg zur Napoleonischen Gewaltherrschaft, oder zum Constitutionalismus wandelt. Ich mag mich in allem Anderen irren: daß ich mich in letzterem nicht irre, darüber habe ich keinen Zweifel.
Lieber Leo, ich habe meine Ansichten ohne Rückhalt und vielleicht mit mehr Schärfe als es sich ziemt ausgesprochen; du wirst mir dies aber nicht übeldeuten. Das Gewicht der Entscheidungen die gefaßt werden müßen, ist so unberechenbar, der Augenblick selbst, so ungünstig er ist – doch unwiderbringlich, und du der Einzige, der in der Lage ist im Entscheidungskampf das Banner der Conservatismus emporzuhalten: es ist also wohl begreiflich und gerechtfertigt, wenn ich mit allen Männern und allem Nachdruck dich beschwöre nicht abzulassen von dem, wofür wir bisher gemeinsam gekämpft und gestritten.
Gott segne und stärke und erleuchte dich in ferneren Kämpfen, das ist das innige Gebet deines treuen Bruders
Heinrich

Ich kann mir in der Sache keine Competenz zuschreiben. Aber meine Ansicht ist folgende:
Ich gebe zu, daß die Nationalitäts-Idee in Ungarn schon vor 1848 aus ihren berechtigten Gränzen hervorgetreten ist – und dieß Rebel hat sich seit 1848 ohne Zweifel gesteigert – mußte sich steigern, nachdem man alle staatsrechtlichen und politischen Organisationen des Landes zerstört oder doch negiert hat, und sie durch die rohe Naturkraft der Nationalitäts-Idee der moderierenden[?] Organismen entbunden hat.
Ich gebe zu, daß die Nation.-Idee eine durchaus unorganische-revolutionäre sey, denn die Nationalitäten sind bey uns keine Organismen.
Aber was ich – nach meinem Wissen – nicht zugeben kann ist: daß die Nationalitäts-Idee in Ungarn die einzige wenn auch nur die wirklich dominierende sey. In Ungarn lebt auch noch das staatsrechtliche und politische Ungarn. Die Idee der Integrität des Landes – die legalen Grundlagen seiner Rechtszustände – des Municipialwesens[?], seiner Rechtsintitutionen – sind in Ungarn nicht minder lebendig, und in diesem Sinne begegnen sich meines Wissens auch die verschiedenen [?]. Diese Ideen sind – nach Abzug dessen, was die Thatsachen unmöglich gemacht – berechtigte und durchaus conservative Natur. Wollten[?] [?] diese Ideen [?] in anderen Ländern ebenso wie in Ungarn der [?] würde kein rascher[?] radicaler seyn.
Also Kampf auf Leben und Tod – nicht nur berechtigter Kampf gegen die revolt. Nationalit.-Idee – sondern auch unberechtigter Kampf gegen gerechte und conservative Verlangen und Elemente, das ist die Basis des Kampfes.
Fragen wir nach den Mitteln? Bureaucratische Autorität – kaiserl.[?] Autorität! Ich zweifle daß sie ausreichen – und bin vielmehr der Meinung, daß sie bey dem kleinen Reste dieser Autorität dann nur noch [?], aufge[?] werden wird.
Also [?] – möglicher Weise innerer Krieg – [?] Ob wir [?] [?], ob wir [?] [?] kann ich nicht beurtheilen - dieser scheint es mir aber nicht. Einmal muß jedoch die [?] ein Ende nehmen und was dann? Wahrscheinlich aber unter ähnlichen Zustände wie jetzt, nur in verbitterterer Art.
Was mir die wahrscheinlichste Folge dieses Ganges scheint, ist, daß wir vollends dem revolutionären Geiste, der von Frankreich über Deutschland zu uns gedrungen ist – in die Arme gedrängt wären. Mit Hülfe des deutschen Liberalismus und allen analogen Elementen in unseren übrigen Ländern. Und sie sind bey weitem die stärkeren in diesen Ländern – wird der Kampf vielleicht durchzuführen seyn – aber diese Hilfe wird nicht zu entbehren seyn – und nicht umsonst geleistet werden - sie wird uns und auch der Dynastie theuer zu stehen kommen. Ob sie bey den übrigen nationalen Elementen dem Kampf ruhig zusehen werden, ob sie so weit [?] (im schlechten Sinne) sind – um gegen Ungarn zu stoßen – oder ob sie eine gemeinsame Gefahr auch für ihre National. darin sehen – lasse ich dahin gestellt.
Nur die Rückwirkung auf die unseren Länder. Daß unter solchen Verhältnissen eine Herstellung dieser Länder im conservat. Sinne möglich seyn wird, bezweifele ich – die Elemente dazu in diesen Ländern scheinen mir für sich allein zu schwach. Diese conserv. Elemente wird man wohl auch wieder zur Ruhe bringen – Aber ob man die erwachten und wach gerufenen liberalen Elemente auch wieder zur Ruhe bringen wird?
Man wird mit ihnen gehen – oder vielmehr sich von ihnen führen lassen müssen.
Es war ein ganz richtiger Instinkt der Bach[?] leitete, die Schärfe seines Systems vorzugsweise gegen Ungarn zu richten. Von dort drohte seinen revolutionären Conceptionen Gefahr – dort (und in dem kleinen Tirol) fanden sie bisher unüberwundenen Widerstand. In den anderen Ländern zeigten sich die conser. Kräfte lahm – und die Revolutionäre rieben sich die Hände, denn es war der Sprung den sie wünschten. Ab [?] consilium! Also Krieg auf Leben und Tod mit dem einzigen Lande (außer Tirol) wo die conservativen Ideen noch [?] Ideen sind!
Mein Weg ist das nicht – ich sehe keinen anderen – als den und dem politischen und staatsrechtlichen [?] innerhalb den Gränzen des Möglichen, gerecht zu werden, wenigst vor der Hand Anerkennung in [?] – und über diese Gränzen scheint mir eine Verständigung endlich nicht unmöglich – dadurch kann man Gefahren den National.Idee auf die man alle [?] hinleitete – allmälig zur Heilung bringen – und wenn nicht, dann hat man eine rechtliche Grundlage und einen gerechten Kampf.
Vor der Hand – wenn dem Landfrieden Gefahr droht – meinetwegen Ausnahmszustände, Kriegsrecht – das begreifen die Leute – aber zugleich entschiedenes und erkennbares Aufgeben der Idee, daß der Bureaucratismus in Ungarn als System – nicht blos als momentanes Hilfsmittel – etabliert bleiben soll.
Es ist möglich, daß auf einem mir [?] anderen Weg [?] zu [?] – Aber der Unterschied ist der: kommt man auf den [?] zum Ziele, dann hat man nicht nur ein ganzes – sondern auch ein im sittlichen Sinne refformiertes Oesterreich.
Kommt man auf dem Wege den man doch die [?] 10fachen gegangen – und uns [?] [?] es sich eigentlich handelt zum Ziele, so wird man (wie lange weiß ich nicht) ein ganzes Österr. behalten – aber die sittliche [?] Öst. ist dahin! und als ein bloßen geographischen Begriff, hat wenigst für mich auch dieses ganze Österr. eine sehr untergeordnete Bedeutung.