Eigenhändige Notizen Leo Thuns
o. O., Herbst 1859
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Regest

Einige Notizen Leo Thuns hinsichtlich der Umgestaltung der Regierung und der politischen Neuordnung in Ungarn. Außerdem kritisiert er seinen Ausschluss von Beratungen, in denen Entscheidungen getroffen werden.

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Herbst [1]859

Weisung wegen Gemeindeordnung[?] ist erlassen, daher nochmalige freie Diskussion in der Conferenz

Antwort auf meine Frage, ob der Kaiser wieder einen öffentlichen Rechtszustand anzustreben für seine Regentenpflicht hält oder der Erzherzog Ferdinand[?] sagen darf, es ist ein erobertes Land, und ich kann mit unbedingter Willkühr vorgehen.

Bewilligung Szogyenyi und [?] von einem Standpunkte zu sprechen.

Ich muß glauben, Sie wollen den liberalen Bruck und den Büraukraten Gol[uchowski] den Sieg über mich verschaffen.
Dann schicken Sie mich lieber gleich nach Hause.

Ferdinand II. hat blutiges Gericht gehalten und dem Landtag [?] Rechte abgesprochen
aber nicht das Land als tabula rasa behandelt – vielmehr die Ordnung[?], [?] seine Entwicklung, selbst die Zusammensetzung des Landtags unberührt gelassen;
hätte er Alles über den Haufen geworfen, das Land mit fremden Beamten überschwemmt, es auseinandergerissen – ich zweifle, ob Martinic und Slavata dazu ihre Hand gebothen hätten.

Euer Majestät können Berathungen halten, mit wem Sie wollen – aber der Ministerpräsident hat kein Recht mich von jenen Berathungen, aus denen Entschlüsse hervorwachsen, auszuschließen.