Ladislaus Szögyény an Leo Thun
o. O., 21. April 1860
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Regest

Ladislaus Szögyény bittet Leo Thun, beim Kaiser die Begnadigung von Eduard Zsedényi, der wegen Agitation gegen das Protestantenpatent zu einer achtmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt wurde, zu erwirken. Er betont dazu die bisherige Treue Zsedényis und erklärt, dass dieser aus falschem religiösen Eifer gehandelt habe. Er ist aber überzeugt, dass er der Regierung in Zukunft treue Dienste leisten werde. Eine Verurteilung würde die Durchführung des Protestantenpatents erschweren.

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Edierter Text

Hochgeborner Graf!

Euer Exzellenz hatten die Güte, neulich zu erwähnen, daß wenn es in der protestantischen Angelegenheit zu einer erwünschten Ausgleichung käme, die gegen Einzelne im Zuge befindlichen strafgerichtlichen Schritte aufgehoben werden dürften. Dahin gehört wohl auch vorzüglich, daß die bereits gefällten Urtheile einstweilen nicht in Vollzug gesetzt werden. Nun hat aber Herr v. Zsedényi eben heute vom Kaschauer [Košice] Amtsgerichte die Zustellung des gegen ihn gefällten oberstgerichtlichen Urtheiles mit dem Auftrage erhalten, sich übermorgen nach Kaschau zu begeben, um dort seine Strafe zu beginnen.
Nach den Äußerungen, die ich von Eurer Exzellenz über Zsedényi zu vernehmen die Ehre hatte, wäre es fruchtlos Sie davon überzeugen zu wollen, daß ihm, den dynastischesten, monarchischesten Manne, der sein ganzes Leben lang für die Rechte des Thrones gekämpft hat, nichts mehr ferne liegen könnte als eine Widersetzlichkeit[?] gegen die Befehle seines kaiserlichen Herrn – und daß ihn daher nur unstatthafter religiöser Eifer zu dem fräglichen [?] Verhalten verleitet haben konnte. Ich beschränke mich nun darauf zu bemerken, daß die Nachricht von der Verhaftung Zsedényis, welche sich wie ein Lauffeuer im ganzen Lande verbreiten wird, den günstigen Eindruck der gestrigen allerhöchsten Erlässe wesentlich paralysieren werde und daß dadurch auch die Ausgleichung der protestantischen Verwicklungen nicht unbedeutend erschwert sei.
Zsedényi hat noch vorgestern an den Superintendential [?] in Debreczin geschrieben und gerathen, um Erlaubnis zur Abhaltung des Districtualconventes einzuschreiten. Blieb dies auch ohne Erfolg, so beweiset es doch die gute Gesinnung des Mannes.
Ich fühle mich verpflichtet, die hohe Aufmerksamkeit Eurer Exzellenz auf diese Umstände mit der Bitte zu lenken, im Interesse der guten Sache und zur Hebung der hochherzigen Absichten Seiner Majestät des Kaisers für Ungarn, die allerhöchste Begnadigung desselben bei Seiner Majestät noch bevor Zs[edényi] Wien verläßt, zu erwirken. Seine Majestät sichere sich durch einen solchen Akt kaiserlicher Großmuth die Dankbarkeit eines braven, ausgezeichneten Mannes, welcher der Regierung noch wesentliche Dienste zu leisten in der Lage sein wird.
Dixi et salvavi animam.
Empfangen Sie den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung, mit der ich die Ehre habe zu sein

Euer Excellenz

gehorsamster Diener
Ladislaus Szögyény

21.4.[1]860