Josef Stlaukal an Leo Thun
Vydrany, 16. April 1853
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Regest

Josef Stlaukal, Feldwebel des 57. Infanterieregiments, informiert Leo Thun über das tadelnswerte Verhalten des griechisch-katholischen Klerus im Komitat Semplin. Der Klerus nütze die dort lebende Bevölkerung aus, obschon das Land karg und die Bewohner daher besonders arm seien. Als besonders negatives Beispiel nennt er den Pfarrer von Vydrany im Komitat Semplin: Dieser wohne mit einer Konkubine in einem Haus, mische sich in politische Angelegenheiten ein und beute die Bevölkerung aus, indem er überhöhte Gebühren für seine Dienste einhebe. Stlaukal hofft, dass Thun diesem Treiben ein Ende setze.

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Edierter Text

Euere Excellenz!

Seit meiner Beurlaubung durch neun Monate habe ich genug Gelegenheit gehabt, mich von dem Treiben der hiesigen griechisch-katholischen Geistlichkeit die Überzeugung zu verschaffen und darf nicht unterlassen, diese Unbilden, welche hiergegends dem treuen Unterthan geschehen, gestützt auf den mir von Seite der hohen Regierung eingeflößten Muth auch zu diesem Fache berufen zu sein, zur Kenntnis Euer Excellenz zu bringen und beschreibe im Vorhinein die Lage und Beschaffenheit der hiesigen Gegend und der Bewohner:
Liegt diese Gegend nördlicher Seits an ein hohes Waldgebirge und gränzt gegen Galizien an den sogenannten Bezkied [Bezkid], der Boden selbst ist zu den unfruchtbaren als üppigen zu rechnen, würde bei Weitem mehr eintragen, wenn der Fleiß in Anspruch genommen und das Volk ihr Vertrauen nicht so viel in die Natur setzen würde, was zu Folge hat, daß bei dem geringen Feldertrage der Landmann oft Tage lang hungern, ja auch scheiden muß, weil er keine Nahrung hat und dennoch wird er von der eigenen Geistlichkeit sehr unterdrückt, die ihren Vortheil durch verschiedene fast abergläubische Vorstellungen zu benützen weiß.
Ich erkühne mich, in dieser Beziehung ein Beispiel eines in dem Dorfe Vidrany [Vydrany], Zempliner Comitats in Ungarn wohnenden Geistlichen Andreas Petraßovits anzuführen.
Dieser schon beinahe 60 Jahre alte Mann, Witwer, dessen erster Sohn Andreas bei einer k.k. Regierungsbehörde in Kaschau [Košice] als Praktikant, der zweite unter dem Namen Anton in dem Seminarium zu Wien unterbracht ist, unterhält in seinem Hause eine Concubine, die er Wirthin nennt, welcher er freien Lauf in Ausübung ihrer liederlichen Stückeln zukommen läßt, ja sogar geschehen solche Fälle in seinem Hause, die er selbst als redlicher Mann zu verantworten außer Stande ist. Der Hochwürdige gibt unterdessen den Deckmantel ab und sich durch ihre verbreitenden Reden – als wenn er mit ihr keinen Beischlaf hätte – vor eigenen Pfarrkindern zu entschuldigen sucht, da er bei jedem zu ihm eintretenden Gast die Wirthin nöthiget zu sagen, von wem sie in andern Umständen sei, was dann ohne die geringste Rücksicht auf die anwesende Jugend geschieht, daß man sich als Mann mit Charakter schämen muß, den ganzen optischen Gang zuzuhören. Der Geistliche selbst wohnt in einem an das Gesindezimmer anstoßenden zu einem Zimmer gebildeten Gemache, wohingegen seine Vorderzimmer leer stehen. Die fernere Beschreibung dieser Lokalien muß der Gefertigte unterlassen, denn da wo im Vorderzimmer Dienstbothen, Hornvieh, allerhand Hausthüre unterbracht sind, kann unmöglich ein ordentlicher Mann, ja vielmehr ein Geistlicher als Spiegel seiner Pfarrkinder existiren.
Dies ist das Bildungshaus der hiesigen Jugend, weil der Pfarrer selbst mit ihrem Unterrichte beschäftigt sein soll.
Erlaubt sich der Herr Pfarrer für eine vollzogene Trauung, die Taxe von acht Gulden Wiener Währung ohne Unterschied der Klasse einzuheben, und wenn dies nicht in den Händen der Brautleute ist und nicht im Vorhinein gezahlt wird, geschieht keine Einsegnung und auf diese Art die Heiratslustigen von der Laune ihres Herrn Paters abhängen.
Frühere Zeiten als Ungarn frei war, sagten mir mehrere Leute, haben wir nur 3 fr WW für die Trauung dem hochwürdigen Herrn Pfarrer gezahlt, nun seit der Einführung der Konventionsmünze bei uns müssen wir auch diese Gebühren in Konventionsmünze entrichten. Ob daher ein Stollapatent die Vergüttung für die Trauung 8 fl WW vorschreibt, kann ich nicht ausführlich zu berichten mich erlauben, überlasse es jedoch dem hohen Wissen Euer Excellenz und erkühne mich, die Bemerkung zu machen, daß diese Zahlung in einem so hohen Betrage eine sehr drückende ist, da der hiesige Ansaße fast ein Jahr arbeiten oder ein Nutzvieh verkaufen muß, um zu der Summe zu gelangen, wohingegen für den Herrn Pfarrer zu gut gesorgt, sein Solair aus dem Religionsfonde zu erheben oder von seinen Früchten den Gewinn zu ziehen.
Bei der hier gewesenen Katastralvermessung, wie mir die Leute sagen, hat sich der Herr Pfarrer mit dem Ingenieur alle besten Felder nach seinem Gutdünken zuschreiben lassen und abgesehen davon, daß der Pfarrgrund bedeutend größer ist als jener der Gemeindeglieder, sollen auch noch die Ansaßen verbunden sein, die auf den Pfarrgrund entfallende Grundsteuer zu zahlen. Die Grundsteuer ist daher für das Jahr 1851/2 noch nicht gezahlt, obwohl der Herr Pfarrer den Nutzen bezogen – und so geschieht auch hier die Verkürzung des allerhöchsten Staates.
Leistet annoch jeder Ansaße zur Bearbeitung des Pfarrgrundes in Vidrany [Vydrany] und auch in Palota jährlich drei Täge entweder Zug oder Handrobot, je nachdem der Landmann Arbeitskräfte hat – und dennoch erlaubt sich der Herr Pfarrer vor Weihnachten eine sogenannte Colenda von jeden Insaßen in einem gewißen Maße Hafer ohne Wiederrede abzufordern, was auch pünktlich geschehen muß, abgesehen davon, wenn der letzte Bissen dem armen Landmann entrissen wird.
Erlaubt sich der Herr Pfarrer für die ihm schuldigen Stolla- und sonstigen Gelder, Felder dem bedrückten Landmann abzunehmen und auf diese Art manchen seiner Pfarrkinder in den größten Umsturz, ja sogar auf den Bettelstab bringt, weil er sein Unwesen seit seines Hierseins, beiläufig durch 25 Jahre ungestört forttreibt, ohne gehindert zu sein. Die dann und wann auf Visitation kommenden Dekanatsvorsteher sind seine Schwager, die nur die Kirchenrechnungen vidiren, ohne sich um das Übrige zu kümmern. Auch hier sind manche Steine des Anstoßes, die erst in ihrer Gegenwart weggeräumt werden müssen.
Jetzt besteht die österliche Beicht – die Formalien, die hiebei angewendet werden, kann man nur den Bewohnern und der Geistlichkeit der Wildnis zumuthen und es wäre zu wünschen, daß eine unverhoffte Visitirung in aller Beziehung bei diesem Herrn Pfarrer vorgenommen und hiezu der wohlverhaltene und brave Ortsrichter Johann Bober aus Palota zugezogen würde, da der hochwürdige Herr Bischof Gaganetz [Gaganecz] in Eperies [Prešov], bloß auf dem Bilde steht, seinen Bezirk aber kaum kennt, ja vielmehr visitirt, um sich doch einmal von der Fortpflanzung der wahren christkatholischen Religion zu überzeugen und hie und da manche Übergriffe zu beseitigen.
Endlich mengt sich der besagte Herr Pfarrer in alle politische Angelegenheiten hinein, der Ortsrichter muß nur von ihm den Rath einholen, er sagt zum Beispiele, wem er will, der muß Soldat werden und wem er nicht will, der mag in der Hölle sein – den wird er herausreißen und retten – was einen großen Eindruck auf den hiesigen unerfahrenen Landmann macht.
Diese ungegründeten Eigenmächtigen, Forderungen und annoch andere Unbilden wären zu schreiben weitläufig, wienach der hiesige Landmann in den Klauen der Geistlichkeit gehalten wird, ich habe hiebei weder einen Gewinnst noch Schaden, bin weder dem noch jenem Feind, ja vielmehr lebe ich auf einem vertrauten Fuße mit dem Herrn Pfarrer und beruhige mein Gewissen dadurch, wenn ich dies zur Kenntnis Euer Excellenz bringe, mich der Hoffnung hingebend, daß blos mein Namen und Charakter für diese Eingabe gezeichnet und im Geheimen bleibt.

Mit tiefster Hochachtung

Euer Excellenz unterthäniger

Josef Stlaukal Feldwbl des 57. Inft. Rgts. beurlaubt!

Vidrany, Zempliner Comitat in Ungarn
am 16. April 1853