Auszug aus einem Brief von Ludwig Wiese an einen unbekannten Empfänger
Berlin, 5. Dezember 1858
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Regest

Ludwig Wiese, Ministerialrat im preußischen Unterrichtsministerium, beschreibt die Regelung hinsichtlich des Schuldgeldes im Königreich Preußen. Das Schulgeld an den königlichen Gymnasien wurde im Jahr 1856 von jährlich 20 Talern auf 25 Taler erhöht. Die städtischen Gymnasien, die ein niedrigeres Schulgeld einhoben, passten sich dieser Regelung an. Das Ziel der Erhöhung war eine Aufbesserung der Lehrergehälter.
Dem Schreiben Wieses ist ein Auszug aus der Zeitschrift für Gymnasialwesen beigelegt. Dieser Auszug beschreibt die finanziellen Verhältnisse der Gymnasien in Preußisch-Schlesien. An diesen Gymnasien ist das Schulgeld im Vergleich zu anderen Ländern des Königreichs geringer. Der Aufsatz zieht auch einen Vergleich zu den österreichischen Kronländern.

Anmerkungen zum Dokument

Bei dem Brief handelt es sich um einen Auszug aus einem Schreiben Ludwig Wieses an einen unbekannten Adressaten.

Beilage: Auszug aus der Zeitschrift für Gymnasialwesen (1858), S. 790

http://hdl.handle.net/21.11115/0000-000B-D9A2-9

Schlagworte

Edierter Text

Aus einem Briefe des Geheimen Oberregierungsrathes L[udwig] Wiese in Berlin vom 5. December 1858.1

Das Schulgeld auf den Königlichen Gymnasien betrug seit einer längeren Reihe von Jahren bis 1856 jährlich 20 Rt und 1 Rt Turngeld, Zahlung vierteljährlich. Im Jahre 1856 wurde es auf meinen Antrag auf 24 Rt erhöht, mit Beibehaltung des Turngeldes. Die städtischen Gymnasien hatten bis 1856 meist einen etwas geringeren Satz, einige aber auch einen höheren (z. B. Elberfeld über 40 Rt jährlich). Sie folgten in der Maßregel der Schulgelderhöhung den Königlichen bald größtentheils nach, einige freiwillig, andere durch die Aufforderung genöthigt, die Lehrersbesoldungen zu verbessern. Die städtischen Gymnasien machen übrigens Unterschiede zwischen den oberen und unteren Classen; von den letzteren wird weniger gezahlt, ebenso von einheimischen Schülern weniger als von fremden, doch ist das nicht überall so.
Es gibt jetzt kein Gymnasium in Preußen, wo nicht in den oberen Classen mindestens 20 Rt gezahlt wurden.
Eine Verminderung der Schülerfrequenz hat die Schulgelderhöhung nirgends zur Folge gehabt; die Zahl ist durchschnittlich in stetiger Zunahme.
Bei der Schulgelderhöhung wurde den betreffenden Unterbehörden sogleich mitgetheilt, daß die Absicht sei, von dem Ertrage die Lehrerbesoldungen, wo es nöthig sei, zu verbessern. Dies ist in Berlin (ausgenommen das Joachimsthal, wo es nicht nöthig war, also das Plus in die Schulcasse gieng und geht) bei den Königlichen Gymnasien sogleich geschehen. So sind an den drei unter dem Direktor Ranke stehenden Anstalten (Gymnasium, Realschule, Mädchenschule) im Jahre 1857 die Besoldungen an die Gesammtsumme von 4.130 Rt erhöht worden, im Einzelnen von 200 bis 25 Rt. Die städtischen Patronate haben nicht die Schulgelderhöhung gern eintreten lassen, sich aber mit der entsprechenden Verwendung für die Lehrer zum Theil säumig gezeigt, was einiges compelle nöthig machte. Im Übrigen ist es bei den verschiedenen Anstalten wie oben beim Friedrich Wilhelm Gymnasium gehalten worden ex uno disce omnes.
Daß die fixirten Lehrer Schulgeldsantheile erhalten, findet nur noch an wenigen Anstalten statt und soll allmählich überall abgeschafft werden, da es allerdings nicht ohne bedenkliche Folgen bleibt.
Bei jeder neuen Anstellung wird dieser Anspruch, wo er bestand, aufgehoben.

Aus Mützell’s Gymnasialzeitschrift 1858. Octoberheft S. 790.

Der Aufsatz enthält Data über die Frequenz und die finanziellen Verhältnisse der Gymnasien in preußisch Schlesien. Besonders beachtenswerth sind die Durchschnittsberechnungen auf S. 794. Die Vergleichung mit den Verhältnissen der österreichischen Gymnasien wird dadurch wichtiger, daß die Gemeindegymnasien Schlesiens den niedrigsten Schulgeldsatz in Preußen haben.
Der Durchschnitt des Schulgeldes, der auf den einzelnen Schüler entfällt (mit Einrechnung der Befreiten), schwankt in den verschiedenen Anstalten von 7 ½ Rt = 11 fl – im kleinen Städtchen Lauban [Lubań] – bis 18 7/10 Rt = 28 fl in Breslau – ungerechnet die Liegnitzer [Legnica] Ritterakademie mit 30 Rt.
Als Durchschnitt der Schulgeldzahlung an sämmtlichen Gymnasien Schlesiens ergibt sich für den einzelnen Schüler fast 11 Rt = 16 ½ fl
In den deutsch-slavischen Kronländern ergibt sich für das Schuljahr 1856/57 als Durchschnitt des Schulgeldes für den einzelnen Schüler:
Niederösterreich fast 7 fl (für die drei Gymnasien Wiens, akademisches Schotten Josefst. allein gerechnet 8 ½ fl), Oberösterreich fast 5 fl, Salzburg 7 1/3 fl, Tirol fast 6 fl, Steiermark fast 6 fl, Kärnten 5 fl, Krain 6 1/3 fl, Küstenland 5 fl, Böhmen 6 4/5 fl, Mähren fast 8 fl, Schlesien 7 ½ fl, Galizien fast 7 fl.