Aufforderung an die Unterrichtsreferenten des MCU um Stellungnahme zum Antrag der Erzbischöfe und Bischöfe der Monarchie hinsichtlich der Umsetzung des Konkordats, von Leo Thun [Konzept]
o. O. [Wien], 9. Juli 1856
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Regest

Die Erzbischöfe und Bischöfe der Monarchie haben ihre Forderungen, ausgehend vom jüngst abgeschlossenen Konkordat, in einem ausführlichen Antrag zusammengefasst und an den Minister gerichtet. Dabei geht es vorwiegend um die Umsetzung und die rechtliche Verankerung des Konkordats. Der Antrag ist in unterschiedliche Paragrafen unterteilt und umfasst alle Themenbereiche des Konkordats. Leo Thun bittet nun seine Referenten um ausführliche Stellungnahmen. Dazu weist er jedem einige Paragrafen zu, um später über den Antrag bzw. die einzelnen Punkte desselben entscheiden zu können.

Anmerkungen zum Dokument

Eigenhändiges Konzept von Leo Thun.

Beilagen: 19 Gutachten von Unterrichtsreferenten des MCU mit der jeweiligen Abschrift des zu besprechenden Paragrafen des Antrags:
Gutachten von Johann Kleemann zu § 2 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats.
Gutachten von Johann Kleemann zu § 3 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats.
Gutachten von Johann Kleemann zu § 4 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats.
Gutachten von Johann Kleemann und Marian Koller zu § 5 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats.
Gutachten von Johann Kleemann zu § 6 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats.
Gutachten von Anton Krombholz zu § 8 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats.
Gutachten von Anton Krombholz zu § 9 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats.
Gutachten von Anton Krombholz zu § 10 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats.
Gutachten von Anton Krombholz zu § 11 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats.
Gutachten von Anton Krombholz zu § 12 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats.
Gutachten von Anton Krombholz zu § 13 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats.
Gutachten von Anton Krombholz zu § 14 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats.
Gutachten von Anton Krombholz zu § 15 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats.
Gutachten von Anton Krombholz zu § 16 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats.
Gutachten von Anton Krombholz zu § 17 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats.
Gutachten von Anton Krombholz zu § 18 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats.
Gutachten von Johann Kleemann zu § 28 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats.
Gutachten von Johann Kleemann zu § 29 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats.
Zwei Gutachten von Anton Krombholz zu § 53 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats.

http://hdl.handle.net/21.11115/0000-000B-DBDA-9

Schlagworte

Edierter Text

ad Nr. .../CUM

Erinnerung [?] an die Herren
1. Ministerialrat Simor
2. Ministerialrat Kleemann
3. Ministerialrat Koller
4. Sektionsrat Krombholz
5. Sektionschef Meschutar
6. Sektionsrat Mozart

sodann das Konzept mir

Als Ergebnis der Berathungen, welche die Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreiches aus Anlaß des Konkordates gepflogen haben, ist mir eine umfangreiche Eingabe überreicht worden, welche Beschlüsse, Betrachtungen, Wünsche und Anträge über eine Reihe verschiedenartiger Gegenstände enthält.
Manche derselben bedürfen gar keiner eigentlichen Erledigung; andere werden unmittelbar vom Ministerium erlediget werden können; noch andere nur auf Grundlage allerhöchster Entschließungen.
In dem alleruntertänigsten Vortrage, durch welchen diese zu erwirken sind, wird aber doch der gesammte Inhalt der Eingabe besprochen und betrachtet werden müssen, zumal es beabsichtiget wird, seinerzeit die Eingabe durch den Druck öffentlich bekannt zu machen und es nothwendig sein dürfte, gleichzeitig auch den darüber erstatteten alleruntertänigsten Vortrag sammt der allerhöchsten Resolution zu publizieren. Das wird nicht hindern, daß einzelne Punkte schon vorher erledigt werden, wovon dann nur in dem Vortrage Erwähnung geschehen wird.
Ich wünsche, daß der alleruntertänigste Vortrag sobald als möglich, längstens im Monate Sept. erstattet werde. Zu dem Ende ist es nothwendig, daß die einzelnen Gegenstände von jenen Herren Referenten, in deren Geschäftsbereich sie einschlagen, ohne Verzug erwogen werden und daß mir dieselben in der Form eines umständlichen Votums, theils eine gutächtliche Äußerung, theils eine Betrachtung mit Beziehung auf den bisherigen gesetzlichen Bestand, und mit den geeigneten Anträgen erstatten.
Zu dem Ende habe ich den Inhalt der Eingabe in §§ abgetheilt abschreiben lassen und übergebe hiermit Ihnen

1. für Ministerialrat Simor
1. den die theologischen Studien betreffenden § 1 mit dem Auftrage, die Übereinstimmung derselben mit den bisher bestehenden Vorschriften und Zuständen und dessen Abweichungen von denselben zu beleuchten und Ihre Ansicht zu entwickeln, was in Erledigung dieses Theiles der Eingabe oder aus Anlaß derselben zu verfügen sein dürfte.

2. für Ministerialrat Kleemann
2. die §§ 2, 3, 4, 5, 6, 28 und 29 mit folgenden Aufträgen:
a. ad § 2. Die Knabenseminarien betreffend ist der gegenwärtige Stand der Frage in Beziehung auf den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausschluß des lombardo-venetianischen Königreiches, darzustellen und die Äußerung zu erstatten, ob im Hinblicke auf denselben die vorliegende Eingabe zu einer Bemerkung oder Verfügung Anlaß gebe.
b. ad § 3. Die Gymnasialkatecheten betreffend gilt dasselbe.
c. ad. § 4. Die Wirksamkeit der bischöflichen Kommissäre an den Gymnasien betreffend ist sich über die Erledigung des vorliegenden Wunsches gutächtlich zu äußern.
d. ad § 5. Die Seelsorge betreffend ist eine solche Äußerung im Einvernehmen mit Herrn Ministerialrat Koller zu erstatten.
e. ad § 6. ist unter Darstellung des Sachverhaltes in Ungarn die gutächtliche Äußerung zu erstatten, was in Erledigung des letzten Absatzes bezüglich der Aufnahme katholischer Schüler in protestantischen Gymnasien in Siebenbürgen zu verfügen wäre.
f. ad. § 28. Die Ordensgymnasien betreffend erwarte ich die gutächtliche Betrachtung der vorliegenden Ansichten und Wünsche mit den geeigneten Anträgen.
g. ad § 29. betrifft die Piaristengymnasien, einen Gegenstand, welcher abgesondert behandelt werden muß (vgl. Nr. .../CUM), worüber hier das Geeignete zu beantworten sein wird.

3. für Ministerialrat Koller
(fiat et [?] § 5 und § 6 mit Auslassung des letzten Absatzes)
3. Die §§ 5 und 6 mit dem Bemerken, daß ich unter Einem den Herrn Ministerialrat Kleemann auffordere, über § 5 die Seelsorge an Mittelschulen betreffend die gutächtliche Äußerung im Einvernehmen mit Ihnen zu erstatten, wogegen ich hinsichtlich des § 6 Ihrer Äußerung entgegensehe.

4. für Sektionsrat Krombholz
4. Die §§ 8 bis 18 und 53 mit dem Auftrage, den Inhalt derselben mit Hinblick auf den dermaligen gesetzlichen und faktischen Stand der Dinge zu beleuchten und sich darüber auszusprechen, was aus Anlaß der vorliegenden Eingabe zu verfügen sein dürfte.

5. für Sektionschef Meschutar
5. Die §§ 27, 32 35 bis 38, 42 bis 46, dann 47, 48, 49, 50, 51 und 52.
Die §§ 48, 51 und 52 dürften nur zu einer gutächtlichen Beleuchtung Anlaß geben; in Betreff der übrigen sehe ich jedoch Ihrer gutächtlichen Äußerung entgegen, über die Erledigung, welche Sie zu erstatten haben werden, bei welcher insbesondere hinsichtlich der §§ 27 und 32 der bisherige Stand der Frage zu beleuchten sein wird.

6. für Sektionsrat Mozart
fiat et ([?])
6. Die §§ 2, 3, 4, 5, 6 und 28 mit dem Bemerken, daß ich unter Einem Herrn Ministerialrat Kleemann beauftrage, über dieselben seine gutächtliche Äußerung zu erstatten.
Insoferne sich diese Äußerung auf Verordnungen stützen wird, welche bisher für die Gymnasien des lombardo-venetianischen Königreiches nicht erlassen worden sind, so ist ohne Verzug dafür Sorge zu tragen, daß inzwischen auch in dieser Beziehung das Geeignete vorgekehrt werde. Inwieweit aber eine abweisende Behandlung der in den mitfolgenden §§ der bischöflichen Eingabe berührten Fragen bezüglich des lombardo-venetianischen Königreiches nothwendig sein sollte, wollen Sie über die Vorlage Ihre selbstständige gutächtliche Äußerung erstatten.

Für Alle
Über schwierigere Punkte wollen Sie, sobald Sie dieselben reiflich erwogen haben werden, noch vor Abgabe Ihres Votums mit mir Rücksprache pflegen.

den 9. Juli [1]856

Thun