Die Erzbischöfe und Bischöfe der Monarchie haben ihre Forderungen, ausgehend vom jüngst abgeschlossenen Konkordat, in einem ausführlichen Antrag zusammengefasst und an den Minister gerichtet. Dabei geht es vorwiegend um die Umsetzung und die rechtliche Verankerung des Konkordats. Der Antrag ist in unterschiedliche Paragrafen unterteilt und umfasst alle Themenbereiche des Konkordats. Leo Thun bittet nun seine Referenten um ausführliche Stellungnahmen. Dazu weist er jedem einige Paragrafen zu, um später über den Antrag bzw. die einzelnen Punkte desselben entscheiden zu können.
Eigenhändiges Konzept von Leo Thun.
Beilagen: 19 Gutachten von Unterrichtsreferenten des MCU mit der
jeweiligen Abschrift des zu besprechenden Paragrafen des
Antrags:
Gutachten von Johann Kleemann zu § 2 der Anträge der Erzbischöfe
und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des
Konkordats.
Gutachten von Johann Kleemann zu § 3 der Anträge der Erzbischöfe
und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des
Konkordats.
Gutachten von Johann Kleemann zu § 4 der Anträge der Erzbischöfe
und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des
Konkordats.
Gutachten von Johann Kleemann und Marian Koller zu § 5 der Anträge
der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des
Konkordats.
Gutachten von Johann Kleemann zu § 6 der Anträge der Erzbischöfe
und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des
Konkordats.
Gutachten von Anton Krombholz zu § 8 der Anträge der Erzbischöfe
und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des
Konkordats.
Gutachten von Anton Krombholz zu § 9 der Anträge der Erzbischöfe
und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des
Konkordats.
Gutachten von Anton Krombholz zu § 10 der Anträge der Erzbischöfe
und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des
Konkordats.
Gutachten von Anton Krombholz zu § 11 der Anträge der Erzbischöfe
und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des
Konkordats.
Gutachten von Anton Krombholz zu § 12 der Anträge der Erzbischöfe
und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des
Konkordats.
Gutachten von Anton Krombholz zu § 13 der Anträge der Erzbischöfe
und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des
Konkordats.
Gutachten von Anton Krombholz zu § 14 der Anträge der Erzbischöfe
und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des
Konkordats.
Gutachten von Anton Krombholz zu § 15 der Anträge der Erzbischöfe
und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des
Konkordats.
Gutachten von Anton Krombholz zu § 16 der Anträge der Erzbischöfe
und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des
Konkordats.
Gutachten von Anton Krombholz zu § 17 der Anträge der Erzbischöfe
und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des
Konkordats.
Gutachten von Anton Krombholz zu § 18 der Anträge der Erzbischöfe
und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des
Konkordats.
Gutachten von Johann Kleemann zu § 28 der Anträge der Erzbischöfe
und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des
Konkordats.
Gutachten von Johann Kleemann zu § 29 der Anträge der Erzbischöfe
und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des
Konkordats.
Zwei Gutachten von Anton Krombholz zu § 53 der Anträge der
Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des
Konkordats.
ad Nr. .../CUM
Erinnerung [?] an die Herren
1. Ministerialrat Simor
2. Ministerialrat Kleemann
3. Ministerialrat Koller
4. Sektionsrat Krombholz
5. Sektionschef Meschutar
6. Sektionsrat Mozart
sodann das Konzept mir
Als Ergebnis der Berathungen, welche die Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreiches aus Anlaß des Konkordates
gepflogen haben, ist mir eine umfangreiche Eingabe überreicht worden, welche
Beschlüsse, Betrachtungen, Wünsche und Anträge über eine Reihe
verschiedenartiger Gegenstände enthält.
Manche derselben bedürfen gar
keiner eigentlichen Erledigung; andere werden unmittelbar vom Ministerium erlediget
werden können; noch andere nur auf Grundlage allerhöchster
Entschließungen.
In dem alleruntertänigsten Vortrage, durch welchen diese zu
erwirken sind, wird aber doch der gesammte Inhalt der Eingabe besprochen und
betrachtet werden müssen, zumal es beabsichtiget wird, seinerzeit die Eingabe
durch den Druck öffentlich bekannt zu machen und es nothwendig sein dürfte,
gleichzeitig auch den darüber erstatteten alleruntertänigsten Vortrag sammt der
allerhöchsten Resolution zu publizieren. Das wird nicht hindern, daß einzelne
Punkte schon vorher erledigt werden, wovon dann nur in dem Vortrage Erwähnung
geschehen wird.
Ich wünsche, daß der alleruntertänigste Vortrag sobald als
möglich, längstens im Monate Sept. erstattet werde. Zu dem Ende ist es
nothwendig, daß die einzelnen Gegenstände von jenen Herren Referenten, in deren
Geschäftsbereich sie einschlagen, ohne Verzug erwogen werden und daß mir
dieselben in der Form eines umständlichen Votums, theils eine gutächtliche
Äußerung, theils eine Betrachtung mit Beziehung auf den bisherigen gesetzlichen
Bestand, und mit den geeigneten Anträgen erstatten.
Zu dem Ende habe ich den
Inhalt der Eingabe in §§ abgetheilt abschreiben lassen und übergebe hiermit
Ihnen
1. für Ministerialrat Simor
1. den die theologischen Studien betreffenden § 1
mit dem Auftrage, die Übereinstimmung derselben mit den bisher bestehenden
Vorschriften und Zuständen und dessen Abweichungen von denselben zu beleuchten
und Ihre Ansicht zu entwickeln, was in Erledigung dieses Theiles der Eingabe
oder aus Anlaß derselben zu verfügen sein dürfte.
2. für Ministerialrat Kleemann
2. die §§ 2, 3, 4, 5, 6, 28 und 29 mit
folgenden Aufträgen:
a. ad § 2. Die Knabenseminarien betreffend ist der
gegenwärtige Stand der Frage in Beziehung auf den ganzen Umfang des Reiches, mit
Ausschluß des lombardo-venetianischen
Königreiches, darzustellen und die Äußerung zu erstatten, ob im
Hinblicke auf denselben die vorliegende Eingabe zu einer Bemerkung oder
Verfügung Anlaß gebe.
b. ad § 3. Die Gymnasialkatecheten betreffend gilt
dasselbe.
c. ad. § 4. Die Wirksamkeit der bischöflichen Kommissäre an den
Gymnasien betreffend ist sich über die Erledigung des vorliegenden Wunsches
gutächtlich zu äußern.
d. ad § 5. Die Seelsorge betreffend ist eine solche
Äußerung im Einvernehmen mit Herrn Ministerialrat Koller zu erstatten.
e. ad § 6. ist unter Darstellung des
Sachverhaltes in Ungarn die gutächtliche Äußerung zu
erstatten, was in Erledigung des letzten Absatzes bezüglich der Aufnahme
katholischer Schüler in protestantischen Gymnasien in Siebenbürgen zu verfügen wäre.
f. ad. § 28.
Die Ordensgymnasien betreffend erwarte ich die gutächtliche Betrachtung der
vorliegenden Ansichten und Wünsche mit den geeigneten Anträgen.
g. ad § 29.
betrifft die Piaristengymnasien, einen Gegenstand, welcher abgesondert behandelt
werden muß (vgl. Nr. .../CUM), worüber hier das Geeignete zu beantworten sein
wird.
3. für Ministerialrat Koller
(fiat et [?] § 5 und § 6 mit Auslassung des
letzten Absatzes)
3. Die §§ 5 und 6 mit dem Bemerken, daß ich unter Einem
den Herrn Ministerialrat Kleemann
auffordere, über § 5 die Seelsorge an Mittelschulen betreffend die gutächtliche
Äußerung im Einvernehmen mit Ihnen zu erstatten, wogegen ich hinsichtlich des §
6 Ihrer Äußerung entgegensehe.
4. für Sektionsrat Krombholz
4. Die §§ 8 bis 18 und 53 mit dem
Auftrage, den Inhalt derselben mit Hinblick auf den dermaligen gesetzlichen und
faktischen Stand der Dinge zu beleuchten und sich darüber auszusprechen, was aus
Anlaß der vorliegenden Eingabe zu verfügen sein dürfte.
5. für Sektionschef Meschutar
5. Die §§ 27, 32 35 bis 38, 42 bis 46,
dann 47, 48, 49, 50, 51 und 52.
Die §§ 48, 51 und 52 dürften nur zu einer
gutächtlichen Beleuchtung Anlaß geben; in Betreff der übrigen sehe ich jedoch
Ihrer gutächtlichen Äußerung entgegen, über die Erledigung, welche Sie zu
erstatten haben werden, bei welcher insbesondere hinsichtlich der §§ 27 und 32
der bisherige Stand der Frage zu beleuchten sein wird.
6. für Sektionsrat Mozart
fiat et ([?])
6. Die §§ 2, 3, 4, 5, 6 und 28
mit dem Bemerken, daß ich unter Einem Herrn Ministerialrat Kleemann beauftrage, über dieselben seine
gutächtliche Äußerung zu erstatten.
Insoferne sich diese Äußerung auf
Verordnungen stützen wird, welche bisher für die Gymnasien des lombardo-venetianischen Königreiches nicht
erlassen worden sind, so ist ohne Verzug dafür Sorge zu tragen, daß inzwischen
auch in dieser Beziehung das Geeignete vorgekehrt werde. Inwieweit aber eine
abweisende Behandlung der in den mitfolgenden §§ der bischöflichen Eingabe
berührten Fragen bezüglich des lombardo-venetianischen Königreiches nothwendig sein sollte,
wollen Sie über die Vorlage Ihre selbstständige gutächtliche Äußerung
erstatten.
Für Alle
Über schwierigere Punkte wollen Sie, sobald Sie
dieselben reiflich erwogen haben werden, noch vor Abgabe Ihres Votums mit mir
Rücksprache pflegen.
den 9. Juli [1]856
Thun