Die Bischofsversammlung verlangt in § 29 ihrer Anträge zur Umsetzung des
Konkordats, dass das Ministerium den Piaristenorden in seiner Tätigkeit
besser unterstütze. Die Schulbrüder hatten nach Aufhebung des
Jesuitenordens vielerorts dessen Aufgaben übernommen, allerdings ohne
dafür entschädigt worden zu sein. Aus diesem Grund seien viele Kollegien
schlecht ausgestattet.
Johann Kleemann erkennt die Bitte der
Bischofsversammlung vollkommen an und spricht sich sowohl für eine
bessere finanzielle Ausstattung der Kollegien als auch für eine Anhebung
der Löhne der Lehrer aus. Kleemann ist sich sicher, dass damit der
Unterricht wesentlich verbessert werden könne. Kleemann betont dabei,
dass der Staat seine Ausgaben nur geringfügig erhöhen müsste, um dennoch
einen ungleich höheren Nutzen daraus ziehen zu können. Kleemann schlägt
daher vor, in einem ersten Schritt den genauen Finanzbedarf zu eruieren
und dann in Verhandlungen die zukünftige Finanzierung der Kollegien und
Besoldung der Lehrer festzusetzen.
Das Gutachten ist mit weiteren 18 Gutachten unter der Signatur A3 XXI D383 abgelegt.1
XXIX.
Wesentlich verschieden ist die Sachlage bei den Priestern der frommen Schulen. Dieser Orden ist für den Unterricht der Jugend gegründet, und soll er dem Gedanken, welcher ihn in's Leben rief, entsprechen, so müssen seine Mitglieder für das Ordensleben und für die Lehrthätigkeit mit gleicher Sorgfalt herangebildet werden. In so weit dies geschieht, wird der Ordensobere stets auch geeignet sein, ein Gymnasium zu leiten. Übrigens erfuhr dieser Orden seit achtzig Jahren die Rückwirkungen jenes einseitigen Bestrebens die geistlichen Genossenschaften für Zwecke des thätigen Lebens nutzbar zu machen. Man bestimmte denselben, um die damals aufgehobene Gesellschaft Jesu für den Jugendunterricht so wohlfeil als möglich zu ersetzen, und übergab ihm eine ganze Reihe von Gymnasien mit nothdürftiger Ausstattung. Nur darauf bedacht, den gestellten Anforderungen zu genügen und eine hinlängliche Zahl von Lehrern zu gewinnen, begannen die Vorsteher bei Heranbildung der Ordenskandidaten es weniger genau zu nehmen. Hierzu gesellte sich die Einwirkung des Mangels, welchem die Lehrer der dem Orden übergebenen Gymnasien preisgegeben wurden: Denn ohne den Geist der Buße, welcher von Oben kommt, pflegt der Mangel auf die Haltung einer klösterlichen Anstalt ebenso nachtheilig zu wirken, als der Überfluß. Die Bischöfe der Länder, wo die Priester der frommen Schulen sich in der geschilderten Lage befinden, ergreifen diese Gelegenheit, um für die Kollegien derselben um eine angemessene Ausstattung zu bitten. Sie haben darauf um so mehr Anspruch, da der Studienfond größtentheils aus Gütern der Jesuiten besteht, von deren früheren Gymnasien so viele auf die Piaristen übergegangen sind, und die Bemühungen, den letzteren Orden zu kräftigen und zu heben, werden darin eine bedeutende Unterstützung finden.
g. ad XXIX.
Die Piaristengymnasien betreffend
"ein Gegenstand, welcher abgesondert behandelt werden muß (vergl. Ministerialerlass Nr. --/C.U.M.) worüber hier das Geeignete zu bemerken sein wird."
Vorläufiges Votum
Der Antrag auf eine angemessene
Ausstattung der Piaristen-Collegien findet ebenso seine Berechtigung in
dringenden Bedürfnissen, als die Gesichtspunkte, von welchen die vorliegende
Eingabe ausgeht, als richtig anerkannt werden müssen. Es ist hoch an der Zeit,
daß den Lehrerkollegien der Piaristen aufgeholfen werde.
Vor 10 Jahren noch
waren die Subsistenzmittel des Ordens ausreichend. Die Erhaltung der Kollegien kam damals um die Hälfte billiger zu stehen. Für
die Erhaltung der Individuen war ein übriges ermöglicht durch
die sogenannten Schul-Korrepetitionen. Seitdem sind einerseits die Preise der
Lebensmittel auf das doppelte gestiegen, die Korrepetitionen sind verboten. Als
Entschädigung für den in letzterer Hinsicht eingetretenen Ausfall wurden die
Gehalte der weltlichen Lehrer um 200 fl erhöht, die Piaristen sind von dieser
Entschädigung ausgeschlossen.
Es liegt im Intresse des Unterrichtes und der
Finanzen, den Piaristen-Collegien mit Subventionen aus dem Studienfonds eine
Erleichterung zu verschaffen. Im Interesse des Unterrichtes,
weil der drückende Mangel, dem die Piaristen ausgesetzt sind, die zum
Unterrichtserfolge unerlässliche Freudigkeit des Gemüthes unterdrückt, den
Lehrer zum verdroßenen Taglöhner macht oder wenn er auch Berufseifer hat, ihm
die Anschaffung der zur wirksamen Berufsthätigkeit erforderlichen Hilfsmittel
unmöglich macht. Wird der Mangel behoben, so wird es mit dem
Gymnasialunterrichte auch besser stehen, die Anläße zu Korrumpierungen werden
seltener benützt, die häusliche Bedienung der Lehrer die so manches beschämende
und anstößige im Gefolge hat, wird unnöthig, dem Orden wird nun auch sichere und
bessere Auswahl und Aufnahme von Klerikern ermöglicht werden. (Kurz: cui plus
datur, ab eo plus exigitur), während man jetzt, wenn man nicht hart sein will,
sich nur mit geringen Leistungen der Lehrercollegien begnügen muß.)
Den Finanzen endlich wird, wenn bei Zeiten ein kleineres Opfer
gebracht wird, ein größeres für die Zukunft erspart werden. Denn bei Fortdauer
der gegenwärtigen Zustände steht zu besorgen, daß eine totale Unzulänglichkeit
des Ordens zur Besetzung der Lehrerstellen eintreten und dann nichts anders
erübrigen werde, als daß die Regierung weltliche Lehrer mit ungleich höheren
Besoldungen bestelle.
Das Aushilfsmittel wird daher in der Fixierung eines
jährlichen Pauschales für jedes Gymnasial-Collegium nach dem durchschnittlichen
Betrage von wenigsten 250 fl aus dem Studienfonds für die Lehrer aus dem
Religionsfonds für die Katecheten, für jeden Lehrer zu bestehen haben, wonach
die bisher übliche Remuneration mit 40 fl für jeden Lehrer aufhören müßte. Es
wird ferner auch den jungen Priestern für die Dauer ihrer Vorbereitung für die
Lehramtsprüfung oder ihres Besuches der Lehrerseminarien eine ähnliche
Subvention zu gewähren sein, damit ermöglicht werde, daß der Orden nicht bloß
würdige Priester sondern auch tüchtige Lehrer erhalte, in welchem Falle zu
bedingen wäre, daß ein solcher Lehramtskandidat während der Dauer seiner
Vorbereitungsstudien zu keinem Dienste im Orden verhalten werde.
Diesen
Festsetzungen müßten Erhebungen und Verhandlungen vorangehen, die sich beziehen
auf die Ermittlung des Einkommens, das der Orden aus liegenden Gütern, aus
Stiftungen usw. bezieht, auf die Ermittlung der Lehrindividuen, die zur Besetzung
der Lehranstalten an jedem Ordensgymnasium erforderlich sind, – dann auf die
allfälligen Subventionen, welche von einzelnen Komunen zu Gunsten des
Lehrpersonals vertragsmäßig geleistet werden. (z.B. in Kremsier, Brno usw.
werden die Piaristen mit ausreichenden Beiträgen unterstützt.) Danach wäre mit
den Provinzialen ein Übereinkommen zu treffen über die zu erwirkenden
Unterstützungspauschalien und über die Gegenverpflichtungen, die sie zu
übernehmen hätten.
Vor allem aber dürfte es gerathen
sein, nach Einvernehmen des Finanzministeriums die Allerhöchste Genehmigung beziehungsweise
die Versicherung, daß dem Orden mit Unterstützungen werde geholfen werden und
die Ermächtigung, daß auf Grundlage der Allerhöchsten Zusage die Verhandlungen
eingeleitet werden dürfen, zu erbitten.