Gutachten von Johann Kleemann zu § 29 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats
o. O. [Wien], o. D. [1856]
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Regest

Die Bischofsversammlung verlangt in § 29 ihrer Anträge zur Umsetzung des Konkordats, dass das Ministerium den Piaristenorden in seiner Tätigkeit besser unterstütze. Die Schulbrüder hatten nach Aufhebung des Jesuitenordens vielerorts dessen Aufgaben übernommen, allerdings ohne dafür entschädigt worden zu sein. Aus diesem Grund seien viele Kollegien schlecht ausgestattet.
Johann Kleemann erkennt die Bitte der Bischofsversammlung vollkommen an und spricht sich sowohl für eine bessere finanzielle Ausstattung der Kollegien als auch für eine Anhebung der Löhne der Lehrer aus. Kleemann ist sich sicher, dass damit der Unterricht wesentlich verbessert werden könne. Kleemann betont dabei, dass der Staat seine Ausgaben nur geringfügig erhöhen müsste, um dennoch einen ungleich höheren Nutzen daraus ziehen zu können. Kleemann schlägt daher vor, in einem ersten Schritt den genauen Finanzbedarf zu eruieren und dann in Verhandlungen die zukünftige Finanzierung der Kollegien und Besoldung der Lehrer festzusetzen.

Anmerkungen zum Dokument

Das Gutachten ist mit weiteren 18 Gutachten unter der Signatur A3 XXI D383 abgelegt.1

http://hdl.handle.net/21.11115/0000-000B-DBE5-C

Schlagworte

Edierter Text

XXIX.

Wesentlich verschieden ist die Sachlage bei den Priestern der frommen Schulen. Dieser Orden ist für den Unterricht der Jugend gegründet, und soll er dem Gedanken, welcher ihn in's Leben rief, entsprechen, so müssen seine Mitglieder für das Ordensleben und für die Lehrthätigkeit mit gleicher Sorgfalt herangebildet werden. In so weit dies geschieht, wird der Ordensobere stets auch geeignet sein, ein Gymnasium zu leiten. Übrigens erfuhr dieser Orden seit achtzig Jahren die Rückwirkungen jenes einseitigen Bestrebens die geistlichen Genossenschaften für Zwecke des thätigen Lebens nutzbar zu machen. Man bestimmte denselben, um die damals aufgehobene Gesellschaft Jesu für den Jugendunterricht so wohlfeil als möglich zu ersetzen, und übergab ihm eine ganze Reihe von Gymnasien mit nothdürftiger Ausstattung. Nur darauf bedacht, den gestellten Anforderungen zu genügen und eine hinlängliche Zahl von Lehrern zu gewinnen, begannen die Vorsteher bei Heranbildung der Ordenskandidaten es weniger genau zu nehmen. Hierzu gesellte sich die Einwirkung des Mangels, welchem die Lehrer der dem Orden übergebenen Gymnasien preisgegeben wurden: Denn ohne den Geist der Buße, welcher von Oben kommt, pflegt der Mangel auf die Haltung einer klösterlichen Anstalt ebenso nachtheilig zu wirken, als der Überfluß. Die Bischöfe der Länder, wo die Priester der frommen Schulen sich in der geschilderten Lage befinden, ergreifen diese Gelegenheit, um für die Kollegien derselben um eine angemessene Ausstattung zu bitten. Sie haben darauf um so mehr Anspruch, da der Studienfond größtentheils aus Gütern der Jesuiten besteht, von deren früheren Gymnasien so viele auf die Piaristen übergegangen sind, und die Bemühungen, den letzteren Orden zu kräftigen und zu heben, werden darin eine bedeutende Unterstützung finden.

g. ad XXIX.
Die Piaristengymnasien betreffend

"ein Gegenstand, welcher abgesondert behandelt werden muß (vergl. Ministerialerlass Nr. --/C.U.M.) worüber hier das Geeignete zu bemerken sein wird."

Vorläufiges Votum
Der Antrag auf eine angemessene Ausstattung der Piaristen-Collegien findet ebenso seine Berechtigung in dringenden Bedürfnissen, als die Gesichtspunkte, von welchen die vorliegende Eingabe ausgeht, als richtig anerkannt werden müssen. Es ist hoch an der Zeit, daß den Lehrerkollegien der Piaristen aufgeholfen werde.
Vor 10 Jahren noch waren die Subsistenzmittel des Ordens ausreichend. Die Erhaltung der Kollegien kam damals um die Hälfte billiger zu stehen. Für die Erhaltung der Individuen war ein übriges ermöglicht durch die sogenannten Schul-Korrepetitionen. Seitdem sind einerseits die Preise der Lebensmittel auf das doppelte gestiegen, die Korrepetitionen sind verboten. Als Entschädigung für den in letzterer Hinsicht eingetretenen Ausfall wurden die Gehalte der weltlichen Lehrer um 200 fl erhöht, die Piaristen sind von dieser Entschädigung ausgeschlossen.
Es liegt im Intresse des Unterrichtes und der Finanzen, den Piaristen-Collegien mit Subventionen aus dem Studienfonds eine Erleichterung zu verschaffen. Im Interesse des Unterrichtes, weil der drückende Mangel, dem die Piaristen ausgesetzt sind, die zum Unterrichtserfolge unerlässliche Freudigkeit des Gemüthes unterdrückt, den Lehrer zum verdroßenen Taglöhner macht oder wenn er auch Berufseifer hat, ihm die Anschaffung der zur wirksamen Berufsthätigkeit erforderlichen Hilfsmittel unmöglich macht. Wird der Mangel behoben, so wird es mit dem Gymnasialunterrichte auch besser stehen, die Anläße zu Korrumpierungen werden seltener benützt, die häusliche Bedienung der Lehrer die so manches beschämende und anstößige im Gefolge hat, wird unnöthig, dem Orden wird nun auch sichere und bessere Auswahl und Aufnahme von Klerikern ermöglicht werden. (Kurz: cui plus datur, ab eo plus exigitur), während man jetzt, wenn man nicht hart sein will, sich nur mit geringen Leistungen der Lehrercollegien begnügen muß.)
Den Finanzen endlich wird, wenn bei Zeiten ein kleineres Opfer gebracht wird, ein größeres für die Zukunft erspart werden. Denn bei Fortdauer der gegenwärtigen Zustände steht zu besorgen, daß eine totale Unzulänglichkeit des Ordens zur Besetzung der Lehrerstellen eintreten und dann nichts anders erübrigen werde, als daß die Regierung weltliche Lehrer mit ungleich höheren Besoldungen bestelle.
Das Aushilfsmittel wird daher in der Fixierung eines jährlichen Pauschales für jedes Gymnasial-Collegium nach dem durchschnittlichen Betrage von wenigsten 250 fl aus dem Studienfonds für die Lehrer aus dem Religionsfonds für die Katecheten, für jeden Lehrer zu bestehen haben, wonach die bisher übliche Remuneration mit 40 fl für jeden Lehrer aufhören müßte. Es wird ferner auch den jungen Priestern für die Dauer ihrer Vorbereitung für die Lehramtsprüfung oder ihres Besuches der Lehrerseminarien eine ähnliche Subvention zu gewähren sein, damit ermöglicht werde, daß der Orden nicht bloß würdige Priester sondern auch tüchtige Lehrer erhalte, in welchem Falle zu bedingen wäre, daß ein solcher Lehramtskandidat während der Dauer seiner Vorbereitungsstudien zu keinem Dienste im Orden verhalten werde.
Diesen Festsetzungen müßten Erhebungen und Verhandlungen vorangehen, die sich beziehen auf die Ermittlung des Einkommens, das der Orden aus liegenden Gütern, aus Stiftungen usw. bezieht, auf die Ermittlung der Lehrindividuen, die zur Besetzung der Lehranstalten an jedem Ordensgymnasium erforderlich sind, – dann auf die allfälligen Subventionen, welche von einzelnen Komunen zu Gunsten des Lehrpersonals vertragsmäßig geleistet werden. (z.B. in Kremsier, Brno usw. werden die Piaristen mit ausreichenden Beiträgen unterstützt.) Danach wäre mit den Provinzialen ein Übereinkommen zu treffen über die zu erwirkenden Unterstützungspauschalien und über die Gegenverpflichtungen, die sie zu übernehmen hätten.
Vor allem aber dürfte es gerathen sein, nach Einvernehmen des Finanzministeriums die Allerhöchste Genehmigung beziehungsweise die Versicherung, daß dem Orden mit Unterstützungen werde geholfen werden und die Ermächtigung, daß auf Grundlage der Allerhöchsten Zusage die Verhandlungen eingeleitet werden dürfen, zu erbitten.

Kleemann