Der Episkopat fordert in § 15 der Anträge zur Umsetzung des Konkordats,
so viele Priester als möglich als Hauptschuldirektoren zu
verwenden.
Anton Krombholz betont in seinem Gutachten, dass nach der
Politischen Schulverfassung der würdigste Lehrer zur Leitung der
Hauptschule zu bestimmen sei. Diese Vorschrift komme somit durchaus dem
Wunsch der Bischöfe entgegen, zumal vielfach die zu Katecheten ernannten
Priester zu den würdigsten Lehrern zählten und somit die Chance
hoch sei, dass diese auch zum Direktor gewählt werden.
Das Gutachten ist mit weiteren 18 Gutachten unter der Signatur A3 XXI D383 abgelegt.1
Beilage: Abschrift einer leicht abgeänderten Version des Gutachtens.2
XV.
Mannigfache Gründe machen es rathsam, daß für Leitung der Hauptschulen
soviel als möglich Priester verwendet werden.
XV.
Priester als Hauptschuldirektoren.
Man könnte nur wünschen, daß
einige dieser Gründe angeführt worden wären. Es kann daher nur die Vorschrift
der politischen Schulverfassung § 53, vermög welcher der würdigste unter den
Lehrern (zu denen auch der Katechet gezählt wird) als Direktor zu bestimmen ist,
aufrecht erhalten werden. Diese Vorschrift ist der Absicht der versammelten
Bischöfe sehr günstig; wenn sie nämlich gebildete, fromme und für den Unterricht
der Jugend vollständig befähigte Priester als Katecheten ernennen, so kann nicht
fehlen, daß sie als die würdigsten unter den Lehrern erkannt und mit der Leitung
der Hauptschulen betraut werden. So ist es auch bisher gehalten worden, denn die
Mehrzahl der Hauptschuldirektoren gehört dem geistlichen Stande an.
Wien, den 21. Aug. 1856
Kr[ombholz]