Gutachten von Anton Krombholz zu § 15 der Anträge der Erzbischöfe und Bischöfe des Kaiserreichs zur Umsetzung des Konkordats
Wien, 21. August 1856
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Regest

Der Episkopat fordert in § 15 der Anträge zur Umsetzung des Konkordats, so viele Priester als möglich als Hauptschuldirektoren zu verwenden.
Anton Krombholz betont in seinem Gutachten, dass nach der Politischen Schulverfassung der würdigste Lehrer zur Leitung der Hauptschule zu bestimmen sei. Diese Vorschrift komme somit durchaus dem Wunsch der Bischöfe entgegen, zumal vielfach die zu Katecheten ernannten Priester zu den würdigsten Lehrern zählten und somit die Chance hoch sei, dass diese auch zum Direktor gewählt werden.

Anmerkungen zum Dokument

Das Gutachten ist mit weiteren 18 Gutachten unter der Signatur A3 XXI D383 abgelegt.1

Beilage: Abschrift einer leicht abgeänderten Version des Gutachtens.2

http://hdl.handle.net/21.11115/0000-000B-DBE4-D

Schlagworte

Edierter Text

XV.
Mannigfache Gründe machen es rathsam, daß für Leitung der Hauptschulen soviel als möglich Priester verwendet werden.

XV.
Priester als Hauptschuldirektoren.
Man könnte nur wünschen, daß einige dieser Gründe angeführt worden wären. Es kann daher nur die Vorschrift der politischen Schulverfassung § 53, vermög welcher der würdigste unter den Lehrern (zu denen auch der Katechet gezählt wird) als Direktor zu bestimmen ist, aufrecht erhalten werden. Diese Vorschrift ist der Absicht der versammelten Bischöfe sehr günstig; wenn sie nämlich gebildete, fromme und für den Unterricht der Jugend vollständig befähigte Priester als Katecheten ernennen, so kann nicht fehlen, daß sie als die würdigsten unter den Lehrern erkannt und mit der Leitung der Hauptschulen betraut werden. So ist es auch bisher gehalten worden, denn die Mehrzahl der Hauptschuldirektoren gehört dem geistlichen Stande an.

Wien, den 21. Aug. 1856

Kr[ombholz]