Unterstaatssekretär Joseph Alexander Helfert übersendet dem Minister mehrere Aktenstücke zur Einsichtnahme und mit dem Ersuchen um Thuns Weisungen. Er bittet den Minister auch um die Genehmigung, die deutsche Ausgabe des Schulbuches von Václav Tomek für den Schulgebrauch approbieren zu dürfen. Der Unterstaatssekretär versichert Thun außerdem, das Missverständnis um die verschiedenen Ausgaben des Schulbuchs von Bellinger durch eine Notiz in der Wiener Zeitung aufzuklären. Schließlich erbittet sich Helfert noch Anweisungen in einigen Personalfragen.
Euer Exzellenz!
In der Anlage nehme ich mir die Freiheit, einige Actenstücke theils zur geneigten
Einsichtnahme und etwaigen Veranlassung, theils mit der Bitte um hohe Weisung zu
übersenden.
Letzteres bezieht sich namentlich
a) auf die neuerliche
Betreibung von Seiten der Obersten Polizeihofstelle hinsichtlich der
Ausschließung comprommittirter Personen vom häuslichen Lehr- und Erziehungsfache
und
b) auf den Bericht des Grafen
Mercandin über einen ärgerlichen Vorfall, den Krakauer Domherrn Penka betreffend.
Auch schließe ich
die Erledigung in Betreff der deutschen Ausgabe der Tomekschen Geschichte1
mit der Bitte um geneigte Approbirung bei, wobei ich mir nur einige
unwesentliche Änderungen vorbehalte, namentlich was den Ankauf der zur
Versendung bestimmten Einzelexemplare betrifft, in welcher Hinsicht ich vorerst
an Tempsky schreiben ließ.
Mit
Bellingers Grundriß2 sind wir
durch Gerold in eine garstige
Geschichte hineingekommen, welche natürlich sogleich von der Presse („Salon“)
mit Gierde aufgenommen wurde. Ich treffe unter einem die nöthigen
Verständigungen an die Landesschulbehörden sowie die3 Berichtigung der öffentlichen Meinung im
Wege der Wiener Zeitung4 und
lithografirten Correspondenz, woraus Eure Exzellenz den Thatbestand des näheren
entnehmen werden.
In Betreff des Prof. Fick berichtet gleichzeitig Altmann.
In Bezug auf die zuletzt erhaltene Weisung,
Szabo bei der
Kanzel für Mineralogie in Pest zu
berücksichtigen, glaube ich die beiliegenden Prioren beischließen und infolge
dieser, um neue Weisung bitten zu sollen.
Mit der Bitte den Ausdruck meiner
ergebensten Hochachtung zu genehmigen habe ich die Ehre mich zu zeichnen
Eure Exzellenz
gehorsamster Diener
Helfert
Wien, am 27. August 1853