Karl Bernhard Brühl an Leo Thun
Wien, 26. September 1860
|

Regest

Der Zoologe Karl Bernhard Brühl äußert zu einer Bitte des akademischen Senats der Universität Pest, worin dieser die Einführung des Ungarischen als Unterrichtssprache an der Universität beantragt. Brühl unterstützt den Antrag und betont ausdrücklich, dass er die Verhältnisse und die Bedeutung der Sprachenfrage an der Pester Universität besser kenne als Thuns Räte. Er ist zwar davon überzeugt, dass eine Einführung des Ungarischen als Unterrichtssprache auch negative Auswirkungen zeitigen werde, allerdings glaubt er auch, dass nur Zugeständnisse an die unterschiedlichen Nationen der Monarchie diese retten können. Er betont außerdem den Einfluss der deutschen Wissenschaft und gibt sich überzeugt davon, dass mit der Zeit die verschiedenen Nationen den Führungsanspruch der deutschen Wissenschaft anerkennen werden.
Als Beilage legt Brühl zwei Schreiben bei: Das erste Schriftstück enthält eine Vorlage bzw. eine Anleitung für das Verfassen des Erlasses, mit dem die Einführung der ungarischen Lehrsprache an der Universität Pest gewährt wird. Das zweite Schriftstück behandelt die notwendigen Verfügungen, die zur Umsetzung des Antrages notwendig wären. Außerdem findet sich darin eine Begründung, weshalb Ungarisch als Unterrichtssprache eingeführt werden soll und welche Konsequenzen sich daraus für die deutschen Lehrer ergeben würden.

Anmerkungen zum Dokument

Schlagworte

Edierter Text

Euere Excellenz!

In den hier beifolgenden Schriftstücken A und B habe ich die Ehre, ehrfurchtsvoll das Resumé dessen zu unterbreiten, was ich jüngst Euerer Excellenz mündlich vorzutragen unternahm.
Es seien mir hier noch einige Bemerkungen vergönnt, die mit der Beurtheilung des dort Niedergelegten innig zusammenhängen.
Im Schriftstücke A (1 und 2) ist das Wesentlichste dessen formulirt, was mir als der sachgemäße Inhalt einer Antwort auf die bekannte Bitte des Pester akademischen Senates erscheint. Auf die Nacheinanderfolge des in A Enthaltenen erlaube ich mir eigens hinzuweisen. Sie ist mit Vorbedacht hingestellt und nicht etwa eine zufällige. Es sind weiter dort auch Fragen sub 4 g, h zur Sprache gebracht, die wohl in der Bitte des Senates nicht berührt sind, die aber, bei Gewähr ungarischer Universitätslehrer, als unmittelbare Konsequenzen der Gewähr in den Vordergrund treten werden und müssen. Deren Berücksichtigung ist von großer Wichtigkeit.
Im Schriftstücke B sind die wichtigsten Fakten und leitenden Gedanken dargestellt, welche die Nothwendigkeit des in A Enthaltenen ins Licht stellen helfen. Weiters ist dort auf Einiges hingewiesen, was in engem Zusammenhange mit der Periode steht, die nach Erlaß des in A Vorgeschlagenen eintreten muß und welches die Verhältnisse der deutschen Professoren in Pest betrifft.
Daß sowohl die in A formulirte Antwort als die in B dargestellten Fakte mit dem im Widerspruche, zum Theile im prallsten, stehen, was Euerer Excellenz Räthe als das Zugebbare und Wahre erkennen, weiß ich.
Dieser Thatsache gegenüber wage ich, zur Beurtheilung des von mir Vorgebrachten, vor allem hinzuweisen auf die wahrhaft anhängliche Verehrung der Person Euerer Excellenz, welche mich beseelt und die mich keinen Gedanken an so maßgebender Stelle aussprechen läßt, ja dessen Realisirung ich nicht eine Vermehrung der Würde und Anerkennung des dermaligen Unterrichtsministeriums mit Sicherheit erwarten zu können, glaube.
Weiter erlaube ich mir ehrerbiethigst zu betonen, daß ich die wahren Verhältnisse und die wahre Tragweite der Sprachenfrage an der Pester Universität besser kenne als Euerer Exzellenz Räthe, welche, bei aller gewiß zugebbaren moralischen, wissenschaftlichen und kulturhistorischen Berechtigung ihres exklusiven Standpunktes, nicht ganz urtheilsfähig in dieser Frage sind.
Einmal, weil sie nicht die Unbefangenheit haben, einen nun unabweislichen Faktor des jetzigen Staatslebens, das nationale Bewußtsein, sich ganz klar zu machen und weiter, weil sie, selbst wenn sie diesen Faktor zugeben, nicht den Willen haben, ihm Rechnung zu tragen.
Wer aber ein mächtiges Oesterreich liebt und die Augen offen hat, wer also die Wünsche der Nationen nicht zu ungestümem Ausbruche gebracht und doch der deutschen Wissenschaft bei ihnen noch einen Platz, eine Möglichkeit in der nächsten Zukunft [zu] erhalten wünscht, wird zu Maßregeln schreiten müssen, wie ich sie in A unterbreitet habe und welche eine bedeutende Koncession mit möglichster Wahrung vieler der Regierung und der deutschen Wissenschaft ergebenen Elemente und hierfür besorgten Formen zu vereinen suchen und auch praktisch nicht schwer durchführbar sind.
Selbst die angehoffte Realisirung eines gewissen mächtigen Bündnisses unserer Monarchie mit einer äußeren starken Macht kann solche Maßregeln nicht als überflüssig erscheinen lassen.
Daß diese Maßregeln den Einfluß und die Thätigkeit der deutschen Lehrer in Pest für den Augenblick und vielleicht für mehrere nächst kommenden Jahre lähmen werden, kann freilich nicht in Abrede gestellt werden. Allein, wenn die ruhigere Besinnung der verschiedenen Nationen unter Oesterreichs Scepter zurück kömmt, werden sie auch zu der nicht vorgreifenden deutschen Wissenschaft, die noch fort als ein bescheidener, aber selbstbewußter und thätiger Theil ihrer Wissenschaft indessen gelebt hat, zurückkehren.
Ich glaube das mit Sicherheit.
Es wird aber die schwierige und für den Augenblick sehr undankbare Aufgabe der deutschen Lehrer sein, dieses Resultat durch ihr Vorgehen und ihre Thätigkeit zu ermöglichen.
Daß die in Pest angestellten Professoren deutscher Zunge hierzu einmüthig bereit und entschlossen sind, unter den schwierigsten Verhältnissen männlich bis zum letzten Augenblicke auszuharren, glaube ich auch hier, im Namen aller, auf das Nachdrücklichste aussprechen zu müssen.
Das Schicksal der durch Konjekturen allenfalls doch völlig abzuberufenden deutschen Professoren habe ich dem menschlichsten und gütigsten unter den Ministern nicht eigens der Berücksichtigung zu empfehlen, für nöthig gehalten.
Dieses Schicksal wäre, im Falle einer Nichterwägung der speziellen Verhältnisse von Wissenschaftsmännern und im Falle einer Gleichbehandlung derselben mit andern Staatsdienern, ein so trauriges, daß es mir als ein unmögliches erscheint, so lange Euere Excellenz hierüber zu verfügen haben.
Schließlich wage ich ehrfurchtsvoll anzudeuten, mit welcher Freude und Ergebenheit ich jeder von Euerer Excellenz mir aufgetragenen Thätigkeit zu dero Diensten mich unterziehen würde, aus Dankbarkeit und ehrfurchtsvollster persönlicher Verehrung Euerer Excellenz.
Ein so aufrichtig ergebener und doch offener Mensch wie ich kann Manches in unmittelbarerer Weise zur Kenntnis Euerer Excellenz bringen, als dies gewöhnlich zu geschehen pflegt.
Bei der Nothwendigkeit, beim Beginnen des Schuljahres zu meiner Lehrkanzel zurückzukehren, harre ich noch ehrfurchtsvoll drei Tage nach Abgabe dieser Schriftstücke in Wien den allenfalsigen Befehlen Euerer Excellenz, die mich in der Redaktion der Wiener medicinischen Wochenschrift (Herrengasse, Stadt) treffen können.
Sei es mir gnädigst von Euerer Excellenz vergönnt, mich auch nach meiner Abreise, von Pest aus, wenn es Noth thäte, unmittelbar an Euere Excellenz schriftlich wenden zu dürfen und dann einmal auch eine, speziell mein Lehrfach betreffende und in wissenschaftlicher Beziehung sehr zu bedauernde hohe Verfügung zur Sprache bringen zu dürfen.

Euerer Excellenz
ehrfurchtsvoll ergebener
Prof. Dr. Brühl

Wien, am 26. September 1860

A. Wünschenswerther Inhalt einer an den akademischen Universitätssenat zu Pest zu erlassenden Verfügung bezüglich der ungarischen Lehrsprache

1. Dem akademischen Senate zu Pest werde eine Antwort ertheilt; das finde jedesfalls vor Beginn des neuen Schuljahres 1860/61 statt. Sollte diese Antwort nicht bis zum gewöhnlichen Eröffnungstermin (1. Oktober) ermöglicht werden können, so wäre dieser, ohne irgend eine weitere Motivirung im bezüglichen Erlasse, bis 1. November hinauszuschieben. Schon dieser Verschub dürfte zur Besänftigung vieler eben herrschenden Aufregung bezüglich der Lehrsprache wesentlich beitragen.
2. Die Antwort möge beginnen mit einem, der durch den Senat geschehenen Überschreitung seines Wirkungskreises, an Strenge entsprechenden Verweise. Den rothen Faden desselben bilde der entschiedene Ausspruch.
Daß der Wechsel der Unterrichtssprache einer Universität oder auch nur die Zulassung einer alle Fächer umfassenden zweiten neben der jetzt üblichen ein so tiefgreifender Vorgang sei und ein so innig mit den obersten politischen Institutionen eines Landes zusammenhängender, daß selbst ein auf Grundlage völlig übereinstimmender Fakultätsvoten (– was doch in Pest nicht geschehen ist –) beruhender Antrag eines akademischen Senates hierüber gestellt, ohne von der Regierung ausgehender Aufforderung hierzu, als gleich ungesetzmäßig wie inkompetent, auf das Schärfste gerügt werden müsse. Der akademische Senat zu Pest habe durch diesen Schritt, mittelst welchem er sich zum Organe einer Bitte gemacht habe, die allenfalls von den Vertretern einer ganzen Provinz an den Stufen des allerhöchsten Thrones niedergelegt werden dürfe, bewiesen, daß er weder seine wahre Aufgabe kenne noch die Gränzen dessen, was er dürfe.
3. Diesem in der schroffsten Form abzufassenden Verweise folge, unter Hervorhebung, daß ein hohes Ministerium Gnade für Recht ergehen lassen wolle, die Hinweisung nach, wie eine dem Wortlaute der Bitte des Senates entsprechende Antwort eigentlich nur so zu lauten hätte:
Da die ehrfurchtsvolle Bitte gestellt worden ist, daß an der Pester Universität fortan alle Fächer auch in der ungarischen Sprache vorgetragen werden sollen, so ist hierauf zu bedeuten, daß es kein Gesetz gibt, welches den Vortrag irgend eines Faches in irgend einer der herrschenden Landessprachen an irgend einer Universität verbiehte, daß für die Berechtigung hierzu nur die für jede andere Habilitation erforderlichen Schritte zu leisten sind, und daß demgemäß eigentlich die Bitte des Pester Senates eine mäßige sei. Als Beleg für diesen Ausspruch wäre einfach der Lektionskatalog für 1857, 1858, 1859 anzuführen, der zeigt, daß wenigstens in der medicinischen und filosofischen Fakultät, schon seit Jahren eine große ja die Mehrzahl der Fächer in deutscher und ungarischer Sprache docirt werden.1 Das hohe Ministerium hätte also eigentlich nur der weiteren Habilitation von Docenten in ungarischer Sprache entgegen zu sehen.
4. Dieser völlig fachgemäßen und berechtigten Zurückführung der Pester Senatsbitte auf ihren wahren Standpunkt möge aber in Anbetracht der nicht zu verkennenden herrschenden Landesstimmung und der dringenden Forderung des Augenblickes der Ausspruch nachfolgen, daß das hohe Ministerium bei seinem Wunsche, jeder einigermaßen vernünftig berechtigten Forderung des Nationalitätsprinzipes gerecht zu werden, Folgendes zu beschließen für gut finde:
a. Die Zulassung von Lehrern aller wichtigeren Universitätsfächer auch in ungarischer Sprache ist vorläufig, bis zur Feststellung bestimmter Regulative in dieser Beziehung, gestattet.2
b. Die Regierung ist nicht abgeneigt, den provisorisch nur zu bestellenden Lehrern bestimmte, ja bei ihrer Ernennung zu bestimmende Gehalte zu Theil werden zu lassen.
c. Diesen Lehrern steht das Recht, bei strengen Prüfungen zu interveniren, in gleicher Anzahl mit den Lehrern von obligaten Fächern in deutscher Sprache zu.3
d. Bei der Anstellung von Lehrern, welcher Fächer immer in ungarischer Sprache, müsse streng jener Vorgang eingehalten werden, der bei der Verantwortlichkeit der Unterrichtsbehörde für den Bildungszustand der Universität, überhaupt bei der Wahl und Ernennung von Universitätslehrern in der österreichischen Monarchie üblich sei. Ohne völlig beruhigende Überzeugung über die wissenschaftliche Qualifikation des zu ernennenden Lehrers könne unter keinen Umständen und aus keinem irgend welchem Grunde die Anstellung desselben statt finden. Die Kenntnis der ungarischen Sprache allein sei, selbstverständlich, nicht als der Maßstab anzusehen, nach dem ein an einer Universität funktionirender Lehrer zu messen sei.
e. Bei Ernennung jener Lehrer, welche demonstrative Fächer vertreten, wird in jedem einzelnen Falle mit Berücksichtigung eines vom akademischen Senate in Einverständnis mit dem Professor des betreffenden Faches in deutscher Sprache hierüber abzugebenden Vorschlages speziell bestimmt werden, woher und wie das entsprechende Demonstrationsmateriale für den zu ernennenden Lehrer herbeizuschaffen sei.
f. Um die sub a. ausgesprochene Bewilligung baldigst ins Leben treten zu lassen, wird der akademische Senat angewiesen, auf Grundlage von Fakultätsvoten zu basirende Vorschläge anher zu unterbreiten über Besetzung folgender Lehrfächer in ungarischer Sprache:
α. An der juridischen Fakultät jener sämmtlicher bei den Staatsprüfungen obligaten Gegenstände, insoweit sie nicht dermalen schon durch Professoren vertreten sind, welche in deutscher und ungarischer Sprache lesen können.
β. An der medicinischen Fakultät ein Lehrer für die dermalen von Prof. Seidel in deutscher Sprache vertretenen Fächer
γ. An der filosofischen Fakultät für die Lehrkanzeln der Philosophie, Chemie, Mineralogie, Zoologie
g. In der theologischen Fakultät hat die der Würde und dem Inhalte der Gegenstände allein entsprechende lateinische Sprache in aller Unverkürztheit als Lehrsprache auch weiterhin zu gelten.
h. Sämmtliche der deutschen und ungarischen Sprache gleich mächtigen, schon dermalen bestellten Universitätslehrer aller Fakultäten haben, bis auf weitere Verfügung, fortan ihre ordentlichen Vorträge in beiden Sprachen, der ungarischen und deutschen, zu halten, ohne hierfür eine Gehaltserhöhung oder Remuneration beanspruchen zu dürfen.
i. Jeder zu einem Doktorate oder Magisterien (strengen Prüfungen) oder zur Staatsprüfung sich meldende Candidat hat eine gleiche Anzahl von in deutscher und ungarischer Sprache gehörten Fächern auszuweisen, bei welchen Nachweisen dem Gesetze genügt ist, wenn auch dieselben Gegenstände in deutscher und ungarischer Sprache ausgewiesen werden. Der Nachweis sämtlicher nur in deutscher Sprache gehörten Gegenstände der betreffenden strengen Prüfung schließt von der Zulässigkeit zur strengen Prüfung nicht aus; wohl aber der Nachweis von sämmtlichen nur in ungarischer Sprache gehörten Fachgegenstände.
k. Bei jeder strengen Prüfung, welchen Namen sie immer führe, ist die Hälfte der Zahl der zu prüfenden Gegenstände in deutscher, die andere Hälfte in ungarischer Sprache zu fordern, wobei es dem Candidaten unbenommen bleibt, auch aus sämmtlichen Gegenständen der strengen Prüfung in deutscher Sprache zu antworten. Die Wahl der Gegenstände in der einen oder andern Sprache bleibt dem Candidaten überlassen, der bei der Meldung zur strengen Prüfung seine Bestimmung hierüber abzugeben hat.
l. Bei Besetzungsvorschlägen vakanter Lehrstellen an der Universität Pest ist in Zukunft strenge daran zu halten, daß die berücksichtigten Kandidaten der deutschen und ungarischen Sprache gleich mächtig und für beide gleich vortragsbefähigt sind.
m. Die Sitzungen der Professorenkollegien und des akademischen Senates sind auch fortan in deutscher Sprache abzuhalten, ebenso die betreffenden Protokolle sämtlich in deutscher Sprache abzufassen. Hingegen sollen am schwarzen Brette zu veröffentlichende Mittheilungen in deutscher Sprache, wenn sie deutsche Lehrgegenstände, in ungarischer, wenn sie ungarische, und in beiden Sprachen abgefaßt sein, wenn sie allgemeine Universitätsangelegenheiten betreffen.

B. Darstellung einiger Fakte und leitender Gedanken, welche für die Begründung des im Schriftstücke A Unterbreiteten maßgebend sind, und Anführung einiger Verfügungen, die sich aus A als Konsequenzen ergeben würden.

1. Der Einwand, die ungarische Sprache weder durch ihre litterärischen Leistungen noch durch ihren Wortschatz zur Lehrsprache einer Universität berechtigt, kann, so wahr er theilweise ist, in den gegenwärtigen Umständen nicht geltend gemacht werden. Um so weniger, als man (die Magyaren) stetig darauf hinweiset, daß jede Sprache ihren möglichen Bildungsgrad erst und nur dann erlangen könne, wenn alle Wissenschaften in ihr vertreten sind.
2. Statistische unbefangene Erfahrungen bezüglich der Kenntnis der deutschen Sprache unter der Pester Universitätsjugend gewonnen durch fortwährenden Verkehr mit ihnen in Colloquien und im Laboratorium ergaben für die Hörer der medicinischen und philosophischen Fakultäten in den zwei Jahren 1859 und 1860:
5–6 % so unkundig der deutschen Sprache, daß sie keinem deutschen Lehrer folgen können,
10–12 % mit ähnlicher Nichtkenntnis der ungarischen Sprache (dieses % wird immer kleiner),
die übrige Zahl, 80–82 %, weiß so viel deutsch, daß sie mehr weniger folgen kann;
hiervon 50–60 % entschieden ungarisch viel besser als deutsch wissend,
etwa 20 % drücken sich in beiden Sprachen gleich gut aus.
3. Durch die hohe Verfügung vom Jahr 1859 bezüglich der Unterrichtssprache an den Gymnasien steht in gewisser Aussicht, daß die Nichtkenntnis der deutschen Sprache von Jahr zu Jahr in einem solchen Verhältnisse zunehmen werde, wie es von den Magyaren beabsichtigt wird. Nämlich in einem solchen, welches das Verständnis deutscher Vorträge als faktische Unmöglichkeit für alle oder doch die meisten Studenten wird erscheinen lassen. Die in den Maturitätsprüfungen anbefohlene Strenge bezüglich des Ausweises deutscher Sprachkenntnis läßt sich praktisch nicht in jedem Grade geltend machen, der allein Beruhigung und Sicherheit über den betreffenden Wissenszustand der Schüler verschaffen könnte.
4. Eine unbefangene Erwägung der in 2. angegebenen statistischen Verhältnisse und der aus 3. sich ergebenden Sachlage läßt die Zulassung der ungarischen Sprache als Universitätssprache unabweisbar nothwendig, wenigstens für die nächste Zeit, erscheinen. Für die nächste Zeit nämlich, in welcher sich eine nicht zu unterschätzende und alle Bevölkerungsschichten ergriffen habende allgemeine Begeisterung für die sogenannte allgemeine Muttersprache geltend gemacht hat; ein Begeisterungstaumel, der einen entschiedenen Widerstand gegen seine Forderungen nur unter Bedingungen als möglich erscheinen läßt, welche, wie es scheint, im Augenblicke von einer hohen Regierung nicht erfüllt werden können.
5. Alle Einwände gegen die ungarische Lehrsprache, welche sich um das Schicksal der Wissenschaft und des deutschen Standpunktes und Einflusses an der Pester Universität drehen, welche, mit einem Worte, das kulturhistorische Moment der Frage in den Vordergrund stellen, dürfen, so wahr sie sind, aus praktischen Rücksichten dermalen nicht leiten.
6. Denn es steht in leider nur zu sicherer Aussicht, daß ein Festhalten der deutschen Sprache als alleinige Lehrsprache der Pester Universität schon vor der Hand einen passiven Widerstand erzeugen wird, der im Nichtbesuchen der deutschen Vorlesungen, ja vielleicht im Unterlassen aller Inskriptionen bei deutschen Lehrern seinen Ausdruck finden wird. Grad dieses Widerstandes und Zeit seines völligen Eintreffens lassen sich auf Wochen oder Monate wohl nicht bestimmen; doch kann, wenn nicht Sachgemäßes verfügt wird, schon die allernächste Zeit hierüber Erfahrungen bringen, deren selbst nur Einmaliges Geschehen das Ansehen der Regierung außerordentlich schwächen werde. Der Verlust des Schuljahres, wegen Nichtbestättigung der nachlässigen Frequentation oder mangelnder einzelner Inskriptionen, kann hierbei nicht als drohender Hintergrund für die ungarischen Studenten geltend gemacht werden, da die Eltern dieser Studenten den wilden, unvernünftigen Fanatismus ihrer Kinder theilen und Vorgänge unterstützen, welche anderswo Eltern geradezu mißbilligen oder verbiethen.
7. Das nicht zu läugnende Faktum, daß bis jetzt die ungarischen Studenten, wenigstens in der medicinischen und philosophischen Fakultät, gegenüber deutschen, von ihnen geachteter Lehrer das musterhafteste Betragen beobachtet und bis zum Ende des Jahres fleißig ausgedauert haben, darf nicht versichern, anzunehmen, daß dies auch fort so bleiben werde, wenn entschieden die Forderung des Reges, wie sie es nennen, versagt wird. Die Hörer der Jurisprudenz werden hierbei den Anfang machen und die übrigen Fakultäten, unter dem Schilde der Vaterlandsliebe und Brüderlichkeit, indiciren.
8. Ein vielleicht im ersten Augenblicke noch räthlich erscheinendes, weiteres Abwarten dessen, was da kommen würde, wenn der Status quo erhalten wird, muß daher von jedem Unbefangenen, der im Lande lebt, geradezu als gefährlich bezeichnet werden, selbst wenn mächtige äußere Hülfe für die Unterstützung der gewiß guten, aber national nicht entsprechenden Absichten einer hohen Regierung geltend gemacht werden könnten.
9. Die Möglichkeit, der Wissenschaft in deutscher Sprache in Ungarn unter allen Umständen, d.i. selbst im Falle eines ganz entschiedenen Föderativsystems (– was übrigens Gott verhüthen möge –), eine Stellung an der Pester Universität zu erhalten, ist nur durch eine zweckgemäße Koncession an die ungarische Sprache gegeben.
10. Sie darf als zweckgemäß bezeichnet werden, wenn sie einerseits die ungarische Sprache als Lehrsprache für alle Lehrfächer aller Fakultäten (excepta theologica) zuläßt, andererseits aber das deutsche, die Wissenschaft und das unitarische Regierungsprinzip vertretende Element durch Verfügungen mit aller Energie aufrecht hält, wie sie im Schriftstücke A sub 4. h., i., k., l., m. vorgelegt sind.
11. Bei einem Erlasse über Koncessionen von Lehrern in ungarischer Sprache ist die in A sub 4. a. gebrauchte Benennung „Lehrer“ ohne weitere Kategoriebestimmung eine für die Folge wichtige Observanz.
12. Besetzung aller wichtigeren Lehrgegenstände der juridischen Fakultät durch Lehrer in ungarischer Sprache muß als Knotenpunkt der ganzen Verfügung bezeichnet werden aus oben über die Hörer der Jurisprudenz angeführtem Grunde. In der Medizin und Philosophie wird schon dermalen so viel in ungarischer Sprache gelehrt, daß Koncessionen in dieser Beziehung nur Weniges zu dem nun Üblichen hinzufügen würden. Hingegen nicht so ein juridisches Studium, in dem aus Staatsgründen bisher die deutsche Sprache fast allein vertreten ist; also in einer Wissenschaft, die durch die neuesten Verfügungen von Amtirung nach oben und unten in ungarischer Sprache, gerade die allermeiste Berechtigung zum Vertreten sein in ungarischer Lehrsprache zu enthalten scheint.
13. Die durch die Einführung „paritätischer Lehrer“ erwachsende Kostenvermehrung des Universitätsbudgets müßte, so lange als nur irgend möglich, mit aller Energie den Universitäts- oder sonstigen Landesfonden aufgebürdet werden. Im äußersten Falle jedoch wären, zur Aufrechthaltung des deutschen Wissenschaftselementes die Staatsmittel nicht zu verweigern, da man ein so wichtiges Unterstützungsmoment der Regierung aus eigentlich unerheblichen finanziellen Rücksichten wohl nicht vernachlässigen soll und darf.
14. Da durch die Einführung paritätischer Lehrer eine fast die Hälfte ihres Einkommens betragende Erwerbsquelle der deutschen Professoren, jene des Kollegiengeldes, in den nächsten Jahren wohl gänzlich oder größtentheils versiegen wird, erscheint es nur billig, – bei der Unmöglichkeit für diese Lehrer, von ihrem geringen Gehalte in einer so theuren Stadt wie Pest leben zu können –, sie für diesen, nicht durch sie selbst verschuldeten Verlust entsprechend schadlos zu halten. Diese Rücksicht ist eine um so dringlichere, als durch wirkliche, wissenschaftliche Thätigkeit nur das deutsche Element den ihm gebührenden und zugedachten Platz an der Pester Universität der nächsten Zeit einnehmen kann und eine solche Thätigkeit bei drückenden Nahrungssorgen, wie sie das Aufhören der Kollegiengelder unfehlbar zur Folge hätte, unmöglich würde.
15. Alle jene Einrichtungen, welche durch die doppelte Besetzung praktischer oder mit Demonstrationen verknüpfter Fächer nothwendig würden, mögen auf dem Wege erörtert und erledigt werden, wie er in Schriftstück A sub 4. e. dargelegt ist. Der ergebenste Schreiber dieser Zeilen, wohl bekannt mit allem hier Einschlägigen in Pest, weiset noch ehrfurchtsvoll darauf hin, daß er es sich zur größten Ehre schätzen würde, den Werth und die Gültigkeit der einzelnen, hierüber gemachten Vorschläge des Senates wahrheitsgemäß und unbefangen unmittelbar vor Euerer Excellenz zu entwickeln.
16. In innigem Zusammenhange mit den Konzessionen bezüglich der Lehrsprache an der Universität sind einschlägige Anordnungen an Gymnasien und Realschulen Ungarns. Besonders bezüglich der letztern ist nicht außer Acht zu lassen, daß, obschon durch Gemeindemittel an vielen Orten erhalten, sie doch nicht der Autonomie der Gemeindegebahrung so weit untergeordnet werden dürfen, daß diese Lehrsprache und Lehrordnung eigenmächtig abzuändern befugt sei. Bei der dermalen in Ungarn herrschenden Begriffsverirrung über Recht und Gesetz ist auf diesen Punkt mit Nachdruck hinzuweisen.
17. Abgesehen von vielen andern hier nicht zu erörternden Gründen für die, man kann wohl sagen, plötzlich in solchen Ungestüme hervorgetretene sprachliche Strömung in Ungarn (– vor einem Jahre war hiervon fast noch keine Rede –) muß für die Einsicht eines hohen Unterrichtsministeriums in die wahre Sachlage, schließlich noch mit dem entschiedensten Nachdrucke, auf zwei hierbei den größten und schädlichsten Einfluß übenden Momente hingewiesen werden:
a. auf die ungarische Akademie; der Ehrgeiz und die unglaubliche Eitelkeit wissenschaftlich ganz und gar unberechtigter Menschen scheute jede schon durch ihre bloße Existenz in der Nähe jener Leute, sie gleichsam kontrollirende Rivalität (die deutschen Lehrer), und suchen durch Vernichtung deutscher Lehre im Lande den Schauplatz zu untergraben, auf welchem natürlich eine nicht wünschenswerthe Würdigung jener Akademiker vor den Augen ihrer Jugend zum Vorschein kommen muß; und
b. auf die höchlichst zu bedauernde Wahl und Zusammensetzung des dermaligen akademischen Senates zu Pest (mit wenigen Ausnahmen);
Der dermalige Senat ist geradezu als ein solcher zu bezeichnen, dem die wissenschaftliche Entwicklung gar nichts, die Geltendmachung des heimischen Elementes, gleichgültig ob befähigt oder nicht, alles ist. Hierfür scheuet er kein Mittel, keine Lüge, keine Sachverdrehung. Hierzu hat er Energie und hierzu wird er von der Akademie und den hinter dieser stehenden Parteimännern fort und fort aufgereizt und ermuthiget. Die Zusammensetzung dieses akademischen Senates möge ein warnendes Beispiel für die Zukunft sein, auch nicht das geringste der Bestättigungsrechte aus den Händen eines Ministeriums zu geben, das wie alle Unbefangenen bezeugen müssen, wahres Recht energisch schützt und die wirklich gute Sache vertritt, so lange als möglich.