Leo Thun an Justin Linde
Wien, 24. Mai 1854
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Regest

Leo Thun bedankt sich bei Justin Linde für die Vermittlung von Johann Friedrich Schulte, der ein Neffe des Staatsrates ist. Er hofft, dass er Schulte so bald als möglich eine Stelle als Kanonist an einer österreichischen Universität verschaffen kann. Thun möchte sowohl das kanonische als auch das römische Recht stärker fördern und dazu ist es nötig, Professoren aus Deutschland nach Österreich zu berufen. Thun bittet daher auch um eine Auskunft über einen gewissen Heinrich Fick, der sich um eine Stelle in Österreich beworben hatte und sich dabei auf ein Zeugnis des Bischofs von Fulda berief.

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Edierter Text

Wien den 24. Mai 1854

Werther Herr Staatsrath!

Ich bin Ihnen herzlich dankbar, mir die persönliche Bekanntschaft des Dr. Schulte verschafft zu haben. Mein Wunsch wäre es ihn für eine Lehrkanzel des kanonischen Rechtes zu gewinnen; noch bin ich aber nicht in der Lage mich über die Ausführbarkeit mit Bestimmtheit aussprechen zu können.
Ich benütze diesen Anlaß um in einer anderen Angelegenheit Ihre mir so freundlich gebothene Vermittlung in Anspruch zu nehmen. Ein Dr. Fick, ehemals Privatdozent in Marburg, bewirbt sich um eine Lehrkanzel des römischen Rechtes in Österreich. Wir brauchen allerdings einige tüchtige Romanisten. Er ist Protestant, der Zeit a.o. Professor in Zürich, wird mir aber als ein ganz konservativ gesinnter Mann geschildert und beruft sich selbst auf das Zeugnis des Bischofs von Fulda. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie die Güte haben wollten, mir über seine wissenschaftliche Tüchtigkeit wie über seine Gesinnung verlässliche Auskunft zu verschaffen, und insbesondere auch sicher zu stellen, ob wirklich der Bischof von Fulda sich um den jungen Mann interessiert. Sollten Sie in der Lage sein, mich etwa noch auf andere hervorragende, oder wenigstens unzweifelhaft hoffnungsvolle Romanisten, die für unsere Verhältnisse passen dürften, wo möglich Katholiken aufmerksam zu machen, so wäre ich Ihnen zu um so größerem Dank verpflichtet. Ich hoffe bald Anordnungen durchzusetzen, die die bisher bei uns vernachlässigte Stellung des Studiums des römischen Rechts überhaupt die historische Seite des Rechtsstudiums zu heben geeignet sind; dann müssen wir aber einige Lehrkräfte dafür von Deutschland hereinziehen.
Mit der Versicherung aufrichtiger Hochachtung verharre ich, werthester Herr Staatsrath.

Ihr
ergebener Diener
Thun