Aufstellung der Gesuche des lateinischen Konsistoriums von Przemyśl bezüglich des dortigen Präparandenkurses
1859
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Regest

Das Dokument enthält eine Aufstellung der Erlässe, die seit 1849 hinsichtlich der Leitung und Aufsicht der k.k. Hauptschulen sowie des Präparandenkurses in Przemyśl ergangen sind. Leitung und Aufsicht wurden 1849 an das griechisch-katholische Konsistorium übertragen. Seither versucht das lateinische Konsistorium diese Aufgaben zurückzuerhalten. Die Anträge hierzu werden im Dokument aufgelistet.

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Mit Gubernialerlaß vom 30. August 1849 Z. 10536 wurde in Folge Ermächtigung des hohen Ministeriums die Oberaufsicht und Leitung über die k.k. Hauptschulen in Przemyśl, Sambor und Drohobycz, welche allmählig in ruthenische Hauptschulen umgestaltet werden sollten, provisorisch vom lateinischen an das griechisch-katholische Consistorium in Przemyśl übertragen. Im Grunde dieser Verfügung ist auch die Leitung des mit der Przemyśler Hauptschule in Verbindung stehenden Präparandencurses dem lateinischen Consistorium entzogen und dem griechisch-katholischen Consistorium zugewiesen worden.
Unterm 13. Mai 1852 Z. 167 hat das Przemyśler lateinische Consistorium an das hohe Ministerium die Bitte gerichtet, damit für polnisch-deutsche Volksschulen ein eigener Präparandencurs errichtet und der Leitung des lateinischen Ordinariates untergestellt, ferner damit die Oberaufsicht über die Przemyśler k.k. Haupt- und Unterrealschule mit Rücksicht auf die überwiegende Zahl der Schüler rit. latini, dem lateinischen Consistorium wieder zurückgestellt werde.
In Erledigung dieses Antrages wurde dem lateinischen Consistorium auf den unter Oberaufsicht des ruthenischen Consistoriums stehenden Präparandencurs ein beschränkter Einfluß eingeräumt, bezüglich die Oberleitung der Przemyśler Hauptschule aber der status quo belassen, da in dieser Beziehung seinerzeit allgemein giltige Anordnungen erfolgen werden. Unterrichtsministerialerlaß dato 29. Mai 1852 Z. 4870 Gub. Z. 3396 ex 1852.
Unterm 28. July 1856 Z. 548 stellte das Przemyśler lateinische Ordinariat beim hohen Ministerium die Bitte, damit ihm mit Rücksicht auf den Umstand, daß an der Przemyśler k.k. Haupt- und Unterrealschule zwei Drittheile der Schuljugend dem lateinischen Ritus angehören und mit Rücksicht auf den 8. Artikel des Concordates vom 18. Aug. 1855 die Oberaufsicht über die gedachte Schule zurückgegeben werde.
Über diese im Wege der k.k. galizischen Statthalterei eingebrachte Vorstellung ist kein Bescheid herabgelangt.
Unterm 31. July 1856 Z. 509 stellte das Przemyśler lateinische Ordinariat an das hohe Unterrichtsministerium die Bitte wegen Zurückgabe der Oberaufsicht über den Przemyśler Präparandencurs, einstweilig aber um die Erweiterung jenes Einflußes auf diese Anstalt.
Darüber wird der Bescheid seit 4 Jahren gewärtiget. Unterm 11. März 1857 Z. 207 stellte das Przemyśler lateinische Consistorium mittelst der Krakauer k.k. Landesregierung den Antrag, damit für den Nachwuchs von Lehrern für die unter Leitung dieses Consistoriums stehenden polnischen und polnisch-deutschen Schulen an der k.k. Hauptschule in Kzeszów ein eigener, den Bedürfnissen derlei Schulen angemessener Präparandencurs errichtet werde.
Dieser Antrug wurde mit hohem Ministerialerlaße dato 27. Jänner 1859 Z. 17608 (Lembergische Statthalterei Z. 402/praes) abschlägig beschieden.