Das Dokument enthält eine Aufstellung der Erlässe, die seit 1849 hinsichtlich der Leitung und Aufsicht der k.k. Hauptschulen sowie des Präparandenkurses in Przemyśl ergangen sind. Leitung und Aufsicht wurden 1849 an das griechisch-katholische Konsistorium übertragen. Seither versucht das lateinische Konsistorium diese Aufgaben zurückzuerhalten. Die Anträge hierzu werden im Dokument aufgelistet.
Mit Gubernialerlaß vom 30. August 1849 Z. 10536 wurde in Folge Ermächtigung des
hohen
Ministeriums die Oberaufsicht und Leitung über die k.k.
Hauptschulen in Przemyśl, Sambor
und Drohobycz, welche allmählig in ruthenische
Hauptschulen umgestaltet werden sollten, provisorisch vom lateinischen an das
griechisch-katholische Consistorium in Przemyśl
übertragen. Im Grunde dieser Verfügung ist auch die Leitung des mit der
Przemyśler Hauptschule in Verbindung
stehenden Präparandencurses dem lateinischen Consistorium entzogen und dem
griechisch-katholischen Consistorium zugewiesen worden.
Unterm 13. Mai 1852
Z. 167 hat das Przemyśler lateinische
Consistorium an das hohe
Ministerium die Bitte gerichtet, damit für polnisch-deutsche
Volksschulen ein eigener Präparandencurs errichtet und der Leitung des
lateinischen Ordinariates untergestellt, ferner damit die Oberaufsicht über die
Przemyśler k.k. Haupt- und
Unterrealschule mit Rücksicht auf die überwiegende Zahl der Schüler rit. latini,
dem lateinischen Consistorium wieder zurückgestellt werde.
In Erledigung
dieses Antrages wurde dem lateinischen Consistorium auf den unter Oberaufsicht
des ruthenischen Consistoriums stehenden Präparandencurs ein beschränkter
Einfluß eingeräumt, bezüglich die Oberleitung der Przemyśler Hauptschule aber der status quo belassen, da in dieser Beziehung seinerzeit allgemein giltige Anordnungen
erfolgen werden. Unterrichtsministerialerlaß dato 29. Mai 1852 Z. 4870
Gub. Z. 3396 ex 1852.
Unterm 28. July 1856 Z. 548 stellte das Przemyśler lateinische Ordinariat beim hohen Ministerium die
Bitte, damit ihm mit Rücksicht auf den Umstand, daß an der Przemyśler k.k. Haupt- und Unterrealschule zwei Drittheile der Schuljugend dem lateinischen Ritus
angehören und mit Rücksicht auf den 8. Artikel des Concordates vom 18. Aug. 1855
die Oberaufsicht über die gedachte Schule zurückgegeben werde.
Über diese im Wege der k.k. galizischen Statthalterei eingebrachte
Vorstellung ist kein Bescheid herabgelangt.
Unterm 31. July 1856
Z. 509 stellte das Przemyśler lateinische
Ordinariat an das hohe
Unterrichtsministerium die Bitte wegen Zurückgabe der Oberaufsicht
über den Przemyśler Präparandencurs,
einstweilig aber um die Erweiterung jenes Einflußes auf diese Anstalt.
Darüber wird der Bescheid seit 4 Jahren gewärtiget. Unterm
11. März 1857 Z. 207 stellte das Przemyśler lateinische Consistorium mittelst der Krakauer k.k. Landesregierung den Antrag, damit für
den Nachwuchs von Lehrern für die unter Leitung dieses Consistoriums stehenden
polnischen und polnisch-deutschen Schulen an der k.k. Hauptschule in
Kzeszów ein eigener, den Bedürfnissen derlei Schulen
angemessener Präparandencurs errichtet werde.
Dieser Antrug wurde mit hohem
Ministerialerlaße dato 27. Jänner 1859 Z. 17608 (Lembergische Statthalterei Z.
402/praes) abschlägig beschieden.