Der Dozent für österreichisches Zivilrecht Wendelin Grünwald bittet um die Verleihung einer vakanten Advokatenstelle in Böhmen. Er hatte sich bereits im Mai 1853 für diese Stelle beworben. Er befürchtet aber, dass sein Gesuch nicht behandelt wurde. Dies sei bereits mit einem Gesuch aus dem Jahr 1850 geschehen, als er sich für eine Notariatsstelle in Prag beworben hatte. Damals wurde das Gesuch auf Betreiben Thuns liegen gelassen. Er bittet Thun, diesmal nicht einzugreifen.
Eure Excellenz,
Erlauchter Herr Graf!
Aus der im Auftrage des Herrn Unterstaatssekretärs an den ehrfurchtsvoll Gefertigten
ergangenen Aufforderung, die Beilagen seines unterm 12. Oktober 1850 an das hohe
Justizministerium überreichten Gesuches um eine Notarsstelle in
Prag abhohlen zu lassen, ersieht der ehrfurchtsvoll
Gefertigte, daß dieses Gesuch über Verordnung Eurer Excellenz liegen gelassen
wurde.
Dieser Thatumstand erfüllt den ehrfurchtsvoll Gefertigten mit der
tiefen Besorgnis, daß sein Seiner k.k.
apostolischen Majestät im Mai 1853 unterbreitetes Gesuch um
Signirung eines außerordentlichen Einschreitens um Verleihung einer
Advokatenstelle auf dem flachen Lande ein gleiches Schicksal mit dem
Notariatsgesuche theilen könnte.
Der ehrfurchtsvoll Gefertigte erlaubt sich
daher geziemendst zu bitten, Eure Excellenz geruhe dem letzt überreichten
Gesuche den Lauf nicht zu hemmen.
Zu der Bitte, daß Eure Excellenz durch
Dero hohen Einfluß dem ehrfurchtsvoll Gefertigten die erledigte Advokatenstelle
zu Prag zuwenden möchten, damit ihm möglich werde, seine
remunerirten Vorträge auf der Prager
Universität fortzusetzen, dazu fehlt dem ehrfurchtsvoll
Gefertigten der erforderliche Muth.
Ehrfurchtsvoll ergeben
Dr. Wendelin Grünwald
Dozent des allgemeinen österreichischen Zivilrechts in
böhmischer Sprache
Prag, am 7. Juli 1853