Friedrich Schwarzenberg an Leo Thun
Prag, 19. Dezember 1857
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Regest

Friedrich Schwarzenberg, Kardinal und Erzbischof von Prag, empfiehlt den Philosophen Johann Heinrich Löwe für die Nachfolge des verstorbenen Georg Norbert Schnabel an der Universität Prag. Dessen Lehrkanzel könnte aufgespaltet werden und Löwe könnte den Teil der Rechtsphilosophie vortragen. Mit seinen soliden Ansichten würde Löwe nach Ansicht von Schwarzenberg in diesem diffizilen Fach nützlich wirken. Ein Jurist könnte den restlichen Teil übernehmen. Schwarzenberg glaubt zudem, dass Löwe die Berufung zu einem Ordinariat verdient hätte, weil er schon so viele Jahre erfolgreich am Salzburger Lyzeum wirke. Bedauern würde der Kardinal indes, wenn man Wolfgang Wessely an die juridische Fakultät berufen würde. Die Fakultät hatte dies nämlich beantragt. Kardinal Schwarzenberg ist jedoch der Auffassung, dass ein Jude nicht an einer Universität angestellt werden sollte, deren Kanzler ein Kardinal ist und die ursprünglich eine katholische Institution war. Zuletzt empfiehlt Kardinal Schwarzenberg den Priester Wenzel Zikmund als Professor für das Altstädter Gymnasium.

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Edierter Text

Prag, den 19. Dezember 1857

Hochgeborner Graf!

Die durch das Hinscheiden des Gubernialrathes Schnabel erledigte Lehrkanzel giebt mir Veranlaßung, daß ich mir erlaube abermahls die wohlwollende Aufmerksamkeit Eurer Excellenz auf Professor Loewe zu richten.
Dr. Schnabel trug unter anderem auch das philosophische Recht (sonst Naturrecht genannt) vor, ein Fach, welches darnach es aufgefaßt und gelehrt wird viel nützen und auch viel schaden kann; von Professor Löwe, welcher zwar nur Dr. der Philosophie, aber absolvirter Jurist ist, glaube ich behaupten zu können, daß er den besagten Gegenstand im hohem Grade gründlich und nützlich vorzutragen im Stande wäre.
Würde dieser ehrenvolle Ruf an ihn ergehen, so würde zugleich seine Ernennung zum Ordinarius gewiß erleichtert, welche ihm, der viele Jahre dient, am k.k. Lyzeum zu Salzburg schon längere Zeit Ordinarius gewesen war, sehr zu gönnen wäre.
Der Theil des positiven Rechtes, welcher bisher von Prof. Schnabel gelehrt worden war, könnte wohl in der Zukunft von einem bey der juridischen Fakultät angestellten Professor übernommen werden.
Eure Excellenz werden es begreifen, wenn ich mir bey diesem Anlaße beyzufügen erlaube, daß ich unendlich bedauern müßte, wenn Professor Wessely an der juridischen Fakultät als Ordinarius angestellt werden sollte, was zwar diese Fakultät selbst beantragt hat; (man glaubt aus dem Grunde, damit nicht etwa ein dem Range nach älterer Professor von einer anderen k.k. Universität hierher versetzt werde.) So ehrenwerth der mir persönlich wohlbekannte Prof. Wessely ist, so kann es doch nur eine Ausnahmsmaßregel seyn, daß ein Jude als Lehrer bey einer ursprünglich katholischen kirchlichen Institution angestellt ist, deren Kanzler und Studienprotektor der Erzbischof heißt.
Jene Mißhelligkeiten, welche bey der juridischen Fakultät durch Professor Mischler’s bedauernswürdige Albernheit entstanden waren, sind durch Löwe nicht zu besorgen; ich glaube vorbringen zu können, daß er als bloßer Doktor Philosophiä jene Prätensionen, die Mischler machte, sich nicht werde beyfallen lassen.
Endlich kann ich nicht umhin schon jetzt Eurer Excellenz meinen innigen Wunsch mitzutheilen, bey vorkommender Gelegenheit, meinen Diözesanpriester Wenzel Zikmund als Professor (nicht als Katecheten) an dem Altstädter Gymnasium zu sehen, welcher jetzt als solcher zu Pisek angestellt ist.
Indem ich mir meine Fürsprache für Löwe zu wiederholen erlaube, erneuere ich den Ausdruck unbegränzter Verehrung, mit welcher ich geharre

Eurer Excellenz gehorsamster Diener
Friedrich
Kard. u. Erzbischof