Friedrich Schwarzenberg, Kardinal und Erzbischof von Prag, empfiehlt den Philosophen Johann Heinrich Löwe für die Nachfolge des verstorbenen Georg Norbert Schnabel an der Universität Prag. Dessen Lehrkanzel könnte aufgespaltet werden und Löwe könnte den Teil der Rechtsphilosophie vortragen. Mit seinen soliden Ansichten würde Löwe nach Ansicht von Schwarzenberg in diesem diffizilen Fach nützlich wirken. Ein Jurist könnte den restlichen Teil übernehmen. Schwarzenberg glaubt zudem, dass Löwe die Berufung zu einem Ordinariat verdient hätte, weil er schon so viele Jahre erfolgreich am Salzburger Lyzeum wirke. Bedauern würde der Kardinal indes, wenn man Wolfgang Wessely an die juridische Fakultät berufen würde. Die Fakultät hatte dies nämlich beantragt. Kardinal Schwarzenberg ist jedoch der Auffassung, dass ein Jude nicht an einer Universität angestellt werden sollte, deren Kanzler ein Kardinal ist und die ursprünglich eine katholische Institution war. Zuletzt empfiehlt Kardinal Schwarzenberg den Priester Wenzel Zikmund als Professor für das Altstädter Gymnasium.
Prag, den 19. Dezember 1857
Hochgeborner Graf!
Die durch das Hinscheiden des Gubernialrathes Schnabel erledigte Lehrkanzel giebt
mir Veranlaßung, daß ich mir erlaube abermahls die wohlwollende Aufmerksamkeit
Eurer Excellenz auf Professor Loewe zu richten.
Dr.
Schnabel trug unter anderem auch das philosophische Recht (sonst
Naturrecht genannt) vor, ein Fach, welches darnach es aufgefaßt und gelehrt wird
viel nützen und auch viel schaden kann; von Professor Löwe, welcher zwar nur Dr. der
Philosophie, aber absolvirter Jurist ist, glaube ich behaupten zu können, daß er
den besagten Gegenstand im hohem Grade gründlich und nützlich vorzutragen im
Stande wäre.
Würde dieser ehrenvolle Ruf an ihn ergehen, so würde zugleich
seine Ernennung zum Ordinarius gewiß erleichtert, welche ihm, der viele Jahre
dient, am k.k. Lyzeum zu Salzburg schon
längere Zeit Ordinarius gewesen war, sehr zu gönnen wäre.
Der Theil des
positiven Rechtes, welcher bisher von Prof. Schnabel gelehrt worden war, könnte wohl in der Zukunft
von einem bey der juridischen Fakultät angestellten Professor übernommen
werden.
Eure Excellenz werden es begreifen, wenn ich mir bey diesem Anlaße
beyzufügen erlaube, daß ich unendlich bedauern müßte, wenn Professor Wessely an der juridischen Fakultät als
Ordinarius angestellt werden sollte, was zwar diese
Fakultät selbst beantragt hat; (man glaubt aus dem Grunde, damit nicht etwa ein
dem Range nach älterer Professor von einer anderen k.k. Universität hierher
versetzt werde.) So ehrenwerth der mir persönlich wohlbekannte Prof. Wessely ist, so kann es doch nur
eine Ausnahmsmaßregel seyn, daß ein Jude als Lehrer bey einer ursprünglich
katholischen kirchlichen Institution angestellt ist, deren Kanzler und
Studienprotektor der Erzbischof heißt.
Jene Mißhelligkeiten, welche bey der
juridischen Fakultät durch Professor Mischler’s bedauernswürdige Albernheit entstanden waren, sind
durch Löwe nicht zu besorgen;
ich glaube vorbringen zu können, daß er als bloßer Doktor Philosophiä jene
Prätensionen, die Mischler machte,
sich nicht werde beyfallen lassen.
Endlich kann ich nicht umhin schon jetzt
Eurer Excellenz meinen innigen Wunsch mitzutheilen, bey vorkommender
Gelegenheit, meinen Diözesanpriester Wenzel Zikmund
als Professor (nicht als Katecheten)
an dem Altstädter Gymnasium zu sehen, welcher jetzt als solcher zu
Pisek angestellt ist.
Indem ich mir meine
Fürsprache für Löwe zu
wiederholen erlaube, erneuere ich den Ausdruck unbegränzter Verehrung, mit
welcher ich geharre
Eurer Excellenz gehorsamster Diener
Friedrich
Kard. u. Erzbischof