Der Jurist Johann Rimpel bittet den nicht näher genannten Empfänger um Vermittlung bei Leo Thun. Rimpel will sich für das Fach der Gesellschaftswissenschaft habilitieren. Da dieses Fach im gegenwärtigen Studiensystem Österreichs jedoch nicht gelehrt werde, konnte das Verfahren bisher nicht eingeleitet werden. Auch sein Vorschlag, sich für ein verwandtes Fach zu habilitieren, wurde von einigen Professoren in Prag als unehrenhaft abgelehnt. Aufgrund dessen möchte sich Rimpel nun direkt an Minister Thun wenden, um von diesem die Ernennung zum außerordentlichen Professor eines der Gesellschaftswissenschaft verwandten Faches erbitten zu können. In der Folge nennt Rimpel einige Personen, die Auskunft über sein wissenschaftliches Werk geben können, sowie die Titel einiger seiner Aufsätze. Rimpel weist den Empfänger auch darauf hin, dass die Gesellschaftswissenschaft eine rasch wachsende Disziplin sei, von der man sich bereits in naher Zukunft wichtige Ergebnisse erwarten könne. Das Fach sollte daher auch in Österreich gefördert werden.
Euer Excellenz!
Dem Verlangen Euer Excellenz gemäß bin ich so frei, den Inhalt meines mündlichen
Vorbringens vom 30. Oktober hiemit in Kürze schriftlich zusammenzufassen und
füge das zur Ergänzung Nothwendige bei.
Bei Gelegenheit mehrfacher
Besprechungen mit einer Anzahl Professoren der Prager juridischen Fakultät, behufs meiner Habilitirung, fand ich
von einigen – z. B. von Prof. Mischler
– ehrende Anerkennung und Aufmunterung, bei anderen stieß ich auf eine nicht
unbedeutende Opposition. Die Opposition fußte namentlich auf folgender
Argumentation.
In Oesterreich könne man sich nicht für
die ganze Fakultät auf einmal, sondern immer nur für ein Nominalfach
habilitiren, und zwar nur für ein dem bestehenden Systeme entnommenes. Nun komme
aber das von mir gewählte Fach Gesellschaftswissenschaft in dem jetzt geltenden
Systeme nicht vor, mithin sei eine Habilitirung dafür unzulässig. Auf meine
Entgegnung, daß ich bereit sei, mich nach dem Rathe des hohen Ministeriums
einem verwandten Fache, z. B. Rechtsphilosophie, politische Ökonomie usw.
anzuschließen, wurde bemerkt, daß es nicht angehe, unehrenhaft sei usf., die
eine Wissenschaft blos zum Deckmantel zu gebrauchen, unter der man eine andere
betreiben wolle. Auf diese Weise wäre mir also der Weg zur Professur aus
formellen Gründen so gut wie versperrt. Ein Ausweg zur Umgehung dieser
Schwierigkeiten wäre, wenn der Herr
Minister mich zur Professur beriefe oder, mit anderen Worten, zum
außerordentlichen Professor an einer der österreichischen Universitäten machte,
was ganz seiner Willkür anheimgestellt ist und bei Nichtösterreichern zu
geschehen pflegt. Eine Berufung für Gesellschaftswissenschaft finde auch ich bei
dem jetzigen Stande dieser Wissenschaft allerdings noch nicht an der Zeit.
Allein, da es sich vorläufig nur darum handelt, daß ich an einer Universität
festen Fuß fasse, damit ich in der Lage sei, Vorträge über
Gesellschaftswissenschaft zu halten und dieselbe weiter auszubilden, so könnte
die Berufung für eines von den nahestehenden Fächern oder auch für mehrere
derselben, und zwar mit gutem Gewissen darum geschehen, da ich dieselben bei
meinen bisherigen literarischen Bestrebungen nicht aus dem Auge verlieren
durfte. Solche verwandte Fächer sind: „Rechtsphilosophie“ und „Encyklopädie für
Rechts- und Staatswissenschaften“, „Politische Ökonomie“ und „Politische
Wissenschaften überhaupt“, endlich „Kirchenrecht“.
Ausdrücklich bemerke ich,
daß es dem Herrn Minister
anstößig sein dürfte, wenn dieser Vorschlag der Berufung zum außerordentlichen
Professor als von mir ausgehend sich darstellte, daß es aber einen guten
Eindruck hervorbringen würde, wenn Euer Excellenz die Gnade hätten das Ganze so
zu formuliren, daß der Vorschlag als von Euer Excellenz ausgehend
erschiene.
Als Basis der Berufung könnten außer der Autorität Euer Excellenz
und dem Urtheile der Herren, die mich kennen, z. B. Ministerialrath Wessely und Prof. Haimerl in Wien,
Prof. Mischler, Prof. Schier usw. in
Prag, meine in Haimerls Magazin für Rechts- und Staatswissenschaft
<aufgenommenen>2
Aufsätze dienen. Diese sind unter dem allgemeinen Titel „Zur Theorie der
Gesellschaft“ erschienen und führen folgende besondere Titel:
I. Artikel.
Allgemeine Bemerkungen. Magazin VII. B. 3. H. S. 321 bis S. 328 incl.
II.
Artikel. Verhältnis der Gesellschaft zum Staate. 1. Historische Reflexionen.
Magazin VIII. B. 1. H. S. 78 bis S. 92.
III. Artikel. Verhältnis der
Gesellschaft zum Staate. 2. Nothwendigkeit einer Unterscheidung zwischen
Gesellschaft und Staat. Magazin VIII. B. 3. H. S. 325 bis S. 340.
IV.
Artikel. Verhältnis der Gesellschaft zum Staate. 3. Das Prinzip der Gesellschaft
im Verhältnisse zum Staatsprinzipe. Magazin IX. B. 2. H. S. 181 bis S.
196.
V. Artikel. Gliederung der Gesellschaft. Magazin X. B. 3. H. S. 353 bis
S. 375.
VI. Artikel. Kirche und Staat. Magazin XII. B. 2. H. S. 216 bis S.
237.
Dieses letzteren Aufsatzes geschieht eine anerkennende Erwähnung in Nr.
85 der Wiener Kirchenzeitung vom 23. Oktober dieses Jahres.
Einen weiteren
Aufsatz unter dem Titel „Kirche und Gesellschaft“ mit der Unterabtheilung „1.
Kirche und Wissenschaft“ sende ich in einigen Tagen an die betreffende
Verlagshandlung ab.
Überhaupt habe ich die Absicht, noch eine lange Reihe
von Aufsätzen über gesellschaftliche Materien folgen zu lassen.
Aus diesen
Aufsätzen dürfte mein literarisches Streben, und was ich eigentlich wolle,
ersichtlich sein. Sollte der Herr
Minister noch weitere Aufklärungen wollen, so wäre es mir
angenehm, wenn derselbe mir Gelegenheit böte, mich schriftlich genauer darüber
auszulassen.
Dem Gesagten muß ich noch die Bemerkung beilegen, daß, so sehr
ich auch eine juridische Professur zu erreichen wünsche, ich jedoch nicht
geneigt bin, mich der Gefahr einer Abweisung bei einem etwaigen
Habilitirungsversuche auszusetzen, geschehe die Abweisung auch nur aus formellen
Gründen; daß ich ferner keine Lust habe, mich als Privatdozent eine Reihe von
Jahren herumzuschlagen. Gelangt der Herr
Minister auf den angedeuteten Grundlagen zu der Ansicht, daß ich
als akademischer Lehrer etwas Tüchtiges leisten werde, so möge er in der3 oben erwähnten
Weise etwas für mich thun. Ist seine Ansicht eine andere, so wäre mir wenigstens
ein entschiedener Ausspruch sehr erwünscht, damit ich in die Lage komme, die
seitherigen Schwankungen loszuwerden und mich mit Sicherheit einem anderen
Berufe zuzuwenden.
Nicht unwichtig dürfte es sein, wenn Euer Excellenz gegen
den Herrn Minister die Bemerkung
machten, daß – was wenigstens meine volle Überzeugung ist – die jetzt erst im
Keime befindliche Gesellschaftswissenschaft in einer vielleicht nicht gar langen
Zeit eine bedeutende Rolle spielen, daß mit ihrer dereinstigen Konstituirung
eine neue Ära der sogenannten Staatswissenschaften beginnen werde und daß es
Oesterreich gewiß zur Ehre gereichen müßte, wenn auf
einer seiner Universitäten die ersten Keime geschützt und gepflegt und damit die
Möglichkeit gegeben wäre, ein baldiges erfreuliches Gedeihen dieser Disziplin
herbeizuführen.
Damit dieser letzte Passus mir nicht als Unbescheidenheit
ausgelegt werde, muß ich noch die Bemerkung machen, daß es sich vor der Hand
wesentlich darum handle, daß ein Anfang gemacht werde. Ist dieser gemacht, so
werden sich alsbald tüchtigere Kräfte, als mir zu Gebote stehen, der Sache
<bemächtigen>4.
Schließlich würde ich sehr bitten, daß Euer Excellenz
die Gnade hätten, das Schreiben an den Herrn
Minister möglichst bald abzusenden, weil eine so günstige
Konstellation wie die jetzige nicht sobald wieder sich treffen dürfte.
Mit
tiefster Ehrfurcht verharre ich
Euer Excellenz
dankbarst ergebener
Dr. J. Rimpel