Übersicht der Erlässe zur Organisation der Gymnasien in Lombardo-Venetien von Joseph Mozart
o. O., o. D. [1852]1
|

Regest

Sektionsrat Joseph Mozart übermittelt Leo Thun zwei Übersichten über die Verordnungen, die im Zuge der Reform der Gymnasien in Lombardo-Venetien bisher erlassen worden sind oder derzeit vorbereitet werden. Letztere umfassen unter anderem Verordnungen zur Bestimmung der Kompetenzen der Lehrkörper und Direktorate, zur Erhöhung der Gehälter, zur Anstellung von Privatdozenten, zur Errichtung eines philosophischen Seminars, zur Qualitätssteigerung des Unterrichts in deutscher Sprache an den italienischen Gymnasien. Mozart betont, dass die Durchführung dieser Erlässe derzeit am wichtigsten sei und daher dringend erledigt werden müsse, um eine Verbesserung des Unterrichts erzielen zu können. Mozart geht auch darauf ein, in welchem Stadium der Entscheidungsfindung sich die jeweiligen Erlässe befinden. Im zweiten Teil behandelt er die bereits verabschiedeten Erlässe, darunter finden sich etwa jene zur Konstituierung der achtklassigen Gymnasien und zum Inkrafttreten des provisorischen Gymnasiallehrplanes sowie das Gesetz über die Prüfung der Lehramtskandidaten. Im dritten Teil listet Mozart die Anzahl der Gymnasien und Lyzeen sowie die Schülerzahl in Lombardo-Venetien auf.

Anmerkungen zum Dokument

Mit eigenhändigen Bemerkungen Thuns.

Hinweis zur Transkription: Das Dokument ist im Original halbbrüchig beschrieben. In der linken Spalte findet sich jeweils der Text des Erlasses. In der rechten Spalte finden sich die Bemerkungen Joseph Mozarts zu den Erlässen. In der Transkription sind diese Bemerkungen kursiv unter den jeweiligen Erlässen wiedergegeben.

http://hdl.handle.net/21.11115/0000-000B-D9C9-E

Schlagworte

Edierter Text

Übersicht der im Zuge befindlichen Erlässe

Die Gymnasien, welche Gemeinde- oder Privatanstalten sind und nicht die Mittel besitzen, um die Anforderungen des neuen Lehrplanes zu erfüllen, müssen entweder ganz eingehen oder auf Untergymnasien reducirt werden. In diesem letzten Falle wird es möglich sein, ihnen eine verbesserte Einrichtung zu geben, da die vorhandenen Geldmittel für eine geringere Zahl von Lehrkräften ausreichen können.
Die Expedition wird vorbereitet.

Die Schulbehörde soll eingesetzt und ihr Wirkungskreis bestimmt werden; vorläufig wären Inspectoren oder wenigstens inspicirende Commissäre aufzustellen.
Diese Verfügung wird vorbehalten.

Der Wirkungskreis der Directorate im Allgemeinen ist festzustellen, eben so jener der Lehrkörper. Diese Verfügung ist dringlich, wenn nicht gleich im Beginne des Schuljahres Unordnung und Schwanken eintreten soll: denn die jetzt bestehenden Staatsgymnasien sind achtclassige und die Direction derselben ist weit schwieriger.
Inliegender Erlaß ohne Nummer, worin die betreffenden Paragraphen des Organisationsentwurfes in Wirksamkeit gesetzt werden (und zugleich einige andere über die Aufnahme der Schüler und über die Prüfungen, welche sehr zweckmäßig sind und keinem Bedenken unterliegen.)

Ernennung der Direktoren und ihrer Assistenten.
Wird vorbehalten und wäre mit den einberufenen Herrn Professoren zu besprechen.

Erhöhung der Gehalte. In Italien sind die Gymnasiallehrer schlechter besoldet als in anderen Kronländern und bisher haben sie nicht die Zulage (von 200 fl) erhalten.
Eine allgemeine Erhöhung dieser Besoldung, gleich jetzt, wäre nicht zu beantragen, wohl aber muß die allerhöchste Ermächtigung erbeten werden, für neuanzustellende Professoren, wenn sie die Lehramtsprüfung bestanden haben, die erhöhte Besoldung in Aussicht zu stellen, für ältere Lehrer von Fall zu Fall eine Verbesserung zu erwirken (wenn sie eine solche verdienen) und die Supplenten höher als bisher zu remuneriren, damit sich taugliche Lehrkräfte bilden.
Der betreffende alleruntertänigste Vortrag wird vorbereitet.

Einführung des Schulgeldes nach dem Antrag der Commission in Verona zu einem sehr niedrigen Maßstab (3 und resp. 6 fl)
Wird vorbereitet; der Modus der Einführung ist mit den Professoren zu besprechen.

Mittel zur indirecten Hebung des Unterrichts in deutscher Sprache an italienischen Gymnasien.
Der alleruntertänigste Vortrag wird vorbereitet.

Das Prüfungsgesetz für Lehramtscandidaten.
Mit den Professoren zu besprechen.

Professoren der mathematischen Facultät werden künftig auch für Philosophen vortragen. Die philosophische Facultät ist als solche zu constituiren und die Hauptfächer sind zu besetzen (deutsche, italienische Sprache, Naturgeschichte).
Wird vorbereitet, resp. umgearbeitet.

Die bisherigen Honorarämter (Honorardirectorate und dgl.) sind nicht zu beseitigen, aber umzugestalten.
Ist zu besprechen.

Ein philosophisches Seminar ist zu errichten.
Wird vorbehalten.

Anstellung von Privatdocenten: Beseitigung des Bücherzwangs an der Universität.
Der Erlaß ist im Zuge.

(Zu besprechen wäre auch die Bestellung geeigneter Supplenten für Griechisches)
Diese Anordnungen wären vorläufig die wichtigsten, einige derselben sind dringlich. Alle stehen in sehr genauem Zusammenhange und werden consequent dahin führen, daß eine Verbesserung des Unterrichts erzielt werde.

J. Mozart

Übersicht der bisherigen bereits definitiv genehmigten Expeditionen

Es mußte vor allem die Constituirung der Gymnasien stattfinden: es wurden die Lyceen mit den Gymnasien verschmolzen und eine gemeinschaftliche Direction festgesetzt.
Inliegender Erlaß 9409

Es wurde der provisorische Lehrplan der Gymnasien für das nächste Schuljahr hinausgegeben.
Inliegender Erlaß 9330

Es wurden Oberrealschulen in Mailand und Venedig (je eine) constituirt und der betreffende Lehrplan hinausgegeben.
Erlässe 9005, 9369

Es mußte dafür gesorgt werden, daß zu den nöthigsten Lehrmittelsammlungen schon heuer der Anfang gemacht werde. Daher wurde die Einhebung der Aufnahmstaxe an Staatsgymnasien eingeführt.
Erlaß 10279

Es mußte das Erscheinen eines Gesetzes über die Prüfung der Gymnasiallehrer angekündigt und einstweilen die Verfügung getroffen werden, daß kein Lehramtscandidat von nun an definitiv angestellt werde, wenn er sich nicht der Lehramtsprüfung, welche nächstens angeordnet werden wird, unterzogen hat.
Erlaß 10368

<(Hiemit steht nun der beiliegende Erlaß 10313 im Zusammenhange.
Der letzte Absatz hinsichtlich der Schulbehörde kann allenfalls auch wegbleiben.
Hinsichtlich des Standes der Lehrer (zwölf in jedem Obergymnasium) muß aber dem Statthalter schleunig die begehrte Auskunft ertheilt werden.)
Erlaß 10313
(nur noch Venedig, daß keine definitive Anstellung vorzunehmen und daß der Lehrkörper aus 12 zu bestehen habe)>2

J. Mozart

Statistische Übersicht

Lyceen (mit Inbegriff der philosophischen Studien an den zwei Universitäten)

Lombardie
Neun, nämlich in Mailand 2
Bergamo 1
Brescia 1
Como 1
Cremona 1
Lodi 1 (comunal)
Mantua 1
Pavia 1

Venetianisches
Fünf, nämlich in Venedig 1
Verona 1
Padua 1
Vicenza 1
Udine 1 <nicht Belluno, Treviso, Rovigo>3

Daher in der Lombardie und im Venetianischen vierzehn Lyceen und zwar 13 Staatslyceen, 1 Gemeindelyceum (Lodi)

Gymnasien

Lombardie
10 Staatsgymnasien
9 Comunalgymnasien
9 bischöfliche Gymnasien
11 Convicte und Privatgymnasien

39 Gymnasien

Venetianisches
4 Staatsgymnasien
4 Comunalgymnasien
13 bischöfliche Gymnasien
3 Privatgymnasien

24 Gymnasien

Lombardie und Venetianisches zählen zusammen
63 Gymnasien
14 Lyceen

77 Mittelschulen als Vorbereitung zur Universität

Zahl der Schüler Lombardie 1700
Venetianisches 712

in den lombardischen und venetianischen Lyceen 2412

in den lombardischen Staatsgymnasien 4418
Comunalgymnasien 1764
Bischöflichen 1205
Convicte und Privatgymnasien 1113

8500

Venetianische Staatsgymnasien 867
Comunalgymnasien 955
Bischöfliche 2132
Privat 172

4126

In den lombardisch-venetianischen Lyceen und Gymnasien 15.038

J. Mozart