Sektionsrat Joseph Mozart übermittelt Leo Thun zwei Übersichten über die Verordnungen, die im Zuge der Reform der Gymnasien in Lombardo-Venetien bisher erlassen worden sind oder derzeit vorbereitet werden. Letztere umfassen unter anderem Verordnungen zur Bestimmung der Kompetenzen der Lehrkörper und Direktorate, zur Erhöhung der Gehälter, zur Anstellung von Privatdozenten, zur Errichtung eines philosophischen Seminars, zur Qualitätssteigerung des Unterrichts in deutscher Sprache an den italienischen Gymnasien. Mozart betont, dass die Durchführung dieser Erlässe derzeit am wichtigsten sei und daher dringend erledigt werden müsse, um eine Verbesserung des Unterrichts erzielen zu können. Mozart geht auch darauf ein, in welchem Stadium der Entscheidungsfindung sich die jeweiligen Erlässe befinden. Im zweiten Teil behandelt er die bereits verabschiedeten Erlässe, darunter finden sich etwa jene zur Konstituierung der achtklassigen Gymnasien und zum Inkrafttreten des provisorischen Gymnasiallehrplanes sowie das Gesetz über die Prüfung der Lehramtskandidaten. Im dritten Teil listet Mozart die Anzahl der Gymnasien und Lyzeen sowie die Schülerzahl in Lombardo-Venetien auf.
Mit eigenhändigen Bemerkungen Thuns.
Hinweis zur Transkription: Das Dokument ist im Original halbbrüchig beschrieben. In der linken Spalte findet sich jeweils der Text des Erlasses. In der rechten Spalte finden sich die Bemerkungen Joseph Mozarts zu den Erlässen. In der Transkription sind diese Bemerkungen kursiv unter den jeweiligen Erlässen wiedergegeben.
Übersicht der im Zuge befindlichen Erlässe
Die Gymnasien, welche Gemeinde- oder Privatanstalten sind und nicht die Mittel
besitzen, um die Anforderungen des neuen Lehrplanes zu erfüllen, müssen entweder
ganz eingehen oder auf Untergymnasien reducirt werden. In diesem letzten Falle
wird es möglich sein, ihnen eine verbesserte Einrichtung zu geben, da die
vorhandenen Geldmittel für eine geringere Zahl von Lehrkräften ausreichen
können.
Die Expedition wird vorbereitet.
Die Schulbehörde soll eingesetzt und ihr Wirkungskreis bestimmt werden; vorläufig
wären Inspectoren oder wenigstens inspicirende Commissäre aufzustellen.
Diese Verfügung wird vorbehalten.
Der Wirkungskreis der Directorate im Allgemeinen ist festzustellen, eben so jener
der Lehrkörper. Diese Verfügung ist dringlich, wenn nicht gleich im Beginne des
Schuljahres Unordnung und Schwanken eintreten soll: denn die jetzt bestehenden
Staatsgymnasien sind achtclassige und die Direction derselben ist weit
schwieriger.
Inliegender Erlaß ohne Nummer, worin die
betreffenden Paragraphen des Organisationsentwurfes in Wirksamkeit gesetzt
werden (und zugleich einige andere über die Aufnahme der Schüler und über
die Prüfungen, welche sehr zweckmäßig sind und keinem Bedenken
unterliegen.)
Ernennung der Direktoren und ihrer Assistenten.
Wird
vorbehalten und wäre mit den einberufenen Herrn Professoren zu
besprechen.
Erhöhung der Gehalte. In Italien sind die Gymnasiallehrer
schlechter besoldet als in anderen Kronländern und bisher haben sie nicht die
Zulage (von 200 fl) erhalten.
Eine allgemeine Erhöhung dieser Besoldung,
gleich jetzt, wäre nicht zu beantragen, wohl aber muß die allerhöchste
Ermächtigung erbeten werden, für neuanzustellende Professoren, wenn sie die Lehramtsprüfung bestanden haben, die erhöhte Besoldung in
Aussicht zu stellen, für ältere Lehrer von Fall zu Fall eine Verbesserung zu
erwirken (wenn sie eine solche verdienen) und die Supplenten höher als bisher zu
remuneriren, damit sich taugliche Lehrkräfte bilden.
Der
betreffende alleruntertänigste Vortrag wird vorbereitet.
Einführung des Schulgeldes nach dem Antrag der Commission in
Verona zu einem sehr niedrigen Maßstab (3 und resp. 6
fl)
Wird vorbereitet; der Modus der Einführung ist mit
den Professoren zu besprechen.
Mittel zur indirecten Hebung des Unterrichts in deutscher Sprache an
italienischen Gymnasien.
Der alleruntertänigste Vortrag
wird vorbereitet.
Das Prüfungsgesetz für Lehramtscandidaten.
Mit den
Professoren zu besprechen.
Professoren der mathematischen Facultät werden künftig auch für Philosophen
vortragen. Die philosophische Facultät ist als solche zu constituiren und die
Hauptfächer sind zu besetzen (deutsche, italienische Sprache, Naturgeschichte).
Wird vorbereitet, resp. umgearbeitet.
Die bisherigen Honorarämter (Honorardirectorate und dgl.) sind nicht zu
beseitigen, aber umzugestalten.
Ist zu
besprechen.
Ein philosophisches Seminar ist zu errichten.
Wird
vorbehalten.
Anstellung von Privatdocenten: Beseitigung des Bücherzwangs an der
Universität.
Der Erlaß ist im Zuge.
(Zu besprechen wäre auch die Bestellung geeigneter Supplenten für
Griechisches)
Diese Anordnungen wären vorläufig die wichtigsten, einige
derselben sind dringlich. Alle stehen in sehr genauem Zusammenhange und werden
consequent dahin führen, daß eine Verbesserung des Unterrichts erzielt
werde.
J. Mozart
Übersicht der bisherigen bereits definitiv genehmigten Expeditionen
Es mußte vor allem die Constituirung der Gymnasien stattfinden: es wurden die
Lyceen mit den Gymnasien verschmolzen und eine gemeinschaftliche Direction
festgesetzt.
Inliegender Erlaß 9409
Es wurde der provisorische Lehrplan der Gymnasien für das nächste Schuljahr
hinausgegeben.
Inliegender Erlaß 9330
Es wurden Oberrealschulen in Mailand und
Venedig (je eine) constituirt und der betreffende
Lehrplan hinausgegeben.
Erlässe 9005, 9369
Es mußte dafür gesorgt werden, daß zu den nöthigsten Lehrmittelsammlungen schon
heuer der Anfang gemacht werde. Daher wurde die Einhebung der Aufnahmstaxe an
Staatsgymnasien eingeführt.
Erlaß 10279
Es mußte das Erscheinen eines Gesetzes über die Prüfung der Gymnasiallehrer
angekündigt und einstweilen die Verfügung getroffen werden, daß kein
Lehramtscandidat von nun an definitiv angestellt werde, wenn er sich nicht der
Lehramtsprüfung, welche nächstens angeordnet werden wird, unterzogen
hat.
Erlaß 10368
<(Hiemit steht nun der beiliegende Erlaß 10313 im Zusammenhange.
Der
letzte Absatz hinsichtlich der Schulbehörde kann allenfalls auch
wegbleiben.
Hinsichtlich des Standes der Lehrer (zwölf in
jedem Obergymnasium) muß aber dem Statthalter schleunig die begehrte Auskunft
ertheilt werden.)
Erlaß 10313
(nur noch Venedig,
daß keine definitive Anstellung vorzunehmen und daß der Lehrkörper aus 12 zu
bestehen habe)>2
J. Mozart
Statistische Übersicht
Lyceen (mit Inbegriff der philosophischen Studien an den zwei Universitäten)
Lombardie
Neun, nämlich in
Mailand 2
Bergamo
1
Brescia 1
Como
1
Cremona 1
Lodi 1
(comunal)
Mantua
1
Pavia 1
Venetianisches
Fünf, nämlich in
Venedig 1
Verona
1
Padua 1
Vicenza
1
Udine 1 <nicht
Belluno, Treviso,
Rovigo>3
Daher in der Lombardie und im Venetianischen vierzehn Lyceen und zwar 13 Staatslyceen, 1 Gemeindelyceum (Lodi)
Gymnasien
Lombardie
10 Staatsgymnasien
9
Comunalgymnasien
9 bischöfliche Gymnasien
11 Convicte und
Privatgymnasien
39 Gymnasien
Venetianisches
4 Staatsgymnasien
4
Comunalgymnasien
13 bischöfliche Gymnasien
3 Privatgymnasien
24 Gymnasien
Lombardie und Venetianisches zählen
zusammen
63 Gymnasien
14 Lyceen
77 Mittelschulen als Vorbereitung zur Universität
Zahl der Schüler Lombardie 1700
Venetianisches 712
in den lombardischen und venetianischen Lyceen 2412
in den lombardischen Staatsgymnasien
4418
Comunalgymnasien 1764
Bischöflichen 1205
Convicte und
Privatgymnasien 1113
8500
Venetianische Staatsgymnasien
867
Comunalgymnasien 955
Bischöfliche 2132
Privat 172
4126
In den lombardisch-venetianischen Lyceen und Gymnasien 15.038
J. Mozart