Sammelakt zu den Verhandlungen um die Überlassung eines Gebäudes an die Gesellschaft Jesu in Mailand
1853–1857
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Regest

In der Akte sind zahlreiche Schriftstücke enthalten, die im Rahmen der Verhandlungen um die Überlassung eines Gebäudes an die Jesuiten in Mailand zwischen verschiedenen Akteuren gewechselt wurden.
Friedrich Thun fasst im Februar 1857 die bisherigen Verhandlungen zusammen und schildert die Situation: Der Erzbischof von Mailand hatte sich im Namen der Jesuiten seit dem Jahr 1853 darum bemüht, dem Orden ein Gebäude in Mailand zu verschaffen. Die Gesellschaft Jesu bat dabei um ein bzw. mehrere Gebäude, die vormals im Besitz des Ordens gewesen waren und im Jahr 1853 vom Staat für unterschiedliche Zwecke benützt wurden. Die Jesuiten wollten darin zunächst Wohnraum für weitere Ordensmitglieder schaffen und eine Schule errichten. Die mehrfachen Bitten hatte der Kaiser zunächst mit der Begründung abgewiesen, dass der Staat die Gebäude selbst dringend benötigte. Sowohl die Gesuche als auch die verschiedenen Gutachten sind in der Sammelakte enthalten. In weiterer Folge hatten sich auch mehrere Adelige für die Jesuiten eingesetzt. Friedrich Thun ließ diesen jedoch bescheiden, dass der Antrag keine Aussicht auf Erfolg habe. Er begründet dies unter anderem auch damit, dass die Jesuiten in ihren Provinzen Mailand und Como über große Besitzungen verfügten, die jährlich einen so großen Gewinn abwürfen, dass sie der Hilfe des Staates nicht bedürftig seien.

Anmerkungen zum Dokument

Unter der Signatur sind insgesamt 25 Dokumente abgelegt.1
Deutsch und Italienisch.

http://hdl.handle.net/21.11115/0000-000B-D9C4-3

Schlagworte

Edierter Text

Thun, Graf Friedrich, bzgl. Jesuiten in Mailand

Der Erzbischof und mehrere Adelige von Mailand um die Schenkung an die Jesuiten irgendeines in den Besitz der Staatsverwaltung übergangenen klösterlichen Gebäudes 2

Allerunterthänigste Auskunft

Für die Jesuiten Gesellschaft in Mailand, welche aus einigen wenigen Mitgliedern bestehend den Gottesdienst in der Kirche S. Damiano versieht, und das an dieselbe anstoßende kleinere Gebäude bewohnt, war vom Erzbischof von Mailand schon zu wiederholten Malen um die Überlassung verschiedener in den Besitz der Staatsverwaltung übergegangenen früher klösterlichen Gebäuden eingeschritten. Sein erstes diesfälliges Majestätsgesuch hatte die Gebäude S. Bernhardino alle Monache welches zum Militärspital dient, und jenes del Giardino wo sich gegenwärtig das Lottoamt befindet zum Gegenstand.
Laut Allerhöchster Entschließung vom 19. Jänner 1853 wurde jedoch diesem Gesuche wegen der Unentbehrlichkeit der erwähnten Gebäude keine Folge gegeben. Kurz darauf erneuerte der Erzbischof seine Bitte in einem dato 27. April 1853 präsentierten der Allerhöchsten Signatur gewürdigten Majestätsgesuche, worin er zum Zwecke der Ausbreitung und Vermehrung der Jesuitengesellschaft das bei der Kirche S. Damiano befindliche größere Gebäude, das gegenwärtig zur Aufbewahrung eines Theiles der Gerichtsarchive dient, in Anspruch nahm. Die über die Möglichkeit der Abtretung dieses Lokales oder der Substituierung eines anderen Gebäudes sowohl bei der Generaldirektion der Archive als der Finanzpräfektur gepflogenen umständlichen Verhandlungen ergaben das übereinstimmende Resultat, daß weder das erwähnte Gebäude für die Zwecke der die umfaßendsten Räumlichkeiten in Anspruch nehmenden und dennoch nur in sehr beschränkter und ungenügender Weise verwahrten Archive entbehrlich noch diesfalls bei der bekannten unzulänglichen Anzahl von Staatsgebäuden in Mailand ein anderes sei es für die Archive, sei es für die Jesuitengesellschaft selbst taugliches Gebäude vorhanden sei. Das erzbischöfliche Bittgesuch wurde daher in Folge Allerhöchster Entschließung vom 5. September 1853 abermals abgewiesen.
In neuester Zeit hat sich noch der Duca Scotti in einem ohne Allerhöchster Bezeichnung an die Statthalterei in Mailand übermittelten Majestätsgesuch um die Rückstellung des früher im Besitze der Jesuitengesellschaft befindlichen und gegenwärtig gleichfalls zur Aufbewahrung von Archiven benützten Gebäudes S. Fedele zum Behufe der Eröffnung von öffentlichen Schulen verwendet. In Erwägung des aus den früheren Verhandlungen gewonnenen Resultates, sah sich die Statthalterei nicht veranlaßt, über dieses Einschreiten eine weitere Verhandlung einzuleiten, ließ daher dem Duca Scotti bedeuten, daß Seine k.k. apostolische Majestät hierüber keine Verfügung zu treffen geruht haben.
Nach diesen Antezedentien erlaube ich mir die ehrerbiethigste Ansicht auszusprechen, daß auch das vorliegende Gesuch womit diesselbe Bitte wiederholt wird, nicht geeignet sey, in weiterer Verhandlung gezogen zu werden, und dies umsomehr als nach dem Ausweise des Prokurators der Jesuitengesellschaft deren nur wenige Mitglieder in Mailand vorhanden sind, dieselben in den Provinzen Mailand und Como ein Grundcomplex von 10.032 pertiche mit dem Attivo von 41.320 Scudi besitzt, und daher der Hülfe des Staates nicht zu bedürfen erscheint.

Friedrich Thun.

Mailand am 6. Februar 1857.