Regest

Hofkanzler Nikolaus Vay berichtet Bernhard Rechberg-Rothenlöwen über die Stimmung unter den Protestanten in Ungarn. Bei der jüngsten Versammlung in Pest herrschte nach Auskunft von Vay eine äußerst gereizte Stimmung, anders als bei den Versammlungen in Miskolc und Debrezin. Bei letzteren Treffen ließ er über Rechbergs Vorschlag hinsichtlich der Abhaltung einer Generalkonferenz der Protestanten beraten. Dabei wurden aber zwei Probleme angesprochen: erstens gäbe es keinen Oberkurator, der befugt wäre, eine solche Konferenz einzuberufen, und zweitens wären zunächst Senioral- oder Superintendentialversammlungen einzuberufen, die über die Beschickung und die Wahl von Delegierten zur Generalversammlung beraten müssten. Vay zeigt sich aber optimistisch, dass diese Probleme gelöst werden können. Weniger zuversichtlich ist er allerdings hinsichtlich der gereizten Stimmung in zahlreichen Orten. Vay rät, dass die Regierung den zahlreichen Gerüchten zum Protestantenpatent offensiv entgegentreten müsse.
Beilage: Bernhard Rechberg-Rothenlöwen äußert sich erfreut darüber, dass eine friedliche Lösung der bestehenden Schwierigkeiten möglich sei. Allerdings gibt er zu bedenken, dass eine Verständigung nur auf Grundlage des allerhöchsten Patentes vom 1. September 1859 möglich sein könne. Auch könnten die von Vay gewünschten Distriktualkonvente nur im Falle der Erlaubnis des Kaisers abgehalten werden. Hinsichtlich der Neuwahl der Oberkuratoren äußert sich Rechberg dahingehend, dass diese ebenfalls auf Grundlage des Patentes zu erfolgen habe.

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An den Herrn Ministerpräsidenten Grafen Rechberg

Hochgeborner Graf!

Erst heute bin ich in der Lage von der mir gnädigst ertheilten Erlaubnis Gebrauch [zu] machen und Eurer Excellenz über den Stand der protestantischen Angelegenheiten einiges mittheilen zu können.
Als ich gleich nach den in Wien gepflogenen Besprechungen nach Pest kam, fand ich dort bereits eine zahlreiche meiner Ankunft harrende Konferenz versammelt, deren vielfachen Interpellationen ich Stand halten mußte; ich traf in der Versammlung eine so gereizte Stimmung an, daß ich die unter dem hohen Vorsitze Eurer Excellenz angeregte Idee wegen einer abzuhaltenden Generalkonferenz und einer von dort aus zu erlassenden, eine neue Eintheilung der Superintendenzen anstrebenden Petition, kaum gesprächsweise vorzubringen für rathsam hielt.
Nicht so in Debreczin und hier in Miskolcz [Miskolc], wo ich in sehr zahlreichen wiederholten Zusammenkünften kürzlich erst über diese Frage berathen ließ.
Es ergaben sich jedoch bei Erörterung des gedachten Vorschlages zwei wesentliche Hindernisse; vor allem – da wir gegenwärtig keinen einzigen Oberkurator haben – mangelt es uns an einer Person, die gesetzlich befugt wäre, eine ähnliche Konferenz zusammen zu rufen; dann wurde auch deren Beschickung, ohne vorhergegangene Senioral- oder Superintendentialversammlungen für unmöglich befunden, da ja ohne einer speziellen Ermächtigung Niemand in gültiger Weise die Gemeinden, deren nachträgliche Reklamationen mit Recht befürchtet wurden, vertreten dürfte.
Die Überzeugung hat sich indessen an beiden Orten deutlich herausgestellt, daß aus diesen Wirren, auf friedlichem Wege nur durch eine wünschenswerthe Vereinbarung heraus zu kommen sein dürfte.
Auch sprach sich beinahe einstimmig die Hoffnung aus, daß auf den Fall, wenn die in nächster Zukunft noch abzuhalten beabsichtigten Superintendentialversammlungen nicht gewaltsam gestört werden, in der Miskolcz’er man mich zum Oberkurator erwählen würde, wo zu gleich, wie auch in den anderen dreien, nebstbei nicht ohne Erfolg man dahin würde wirken können, daß jede derselben eine unter meinem Präsidium abzuhaltende Generalkonferenz ohne Verzug mit vier Deputirten beschickte; so zwar, daß diese Versammlung dann als Ausfluß sämmtlicher reformirten Gemeinden ohne Rücksicht auf deren gegenwärtige Eintheilung könnte betrachtet werden; diese Konferenz würde dann in Debreczin zusammentreten, eine den Umständen angemessene alleruntertänigste Petition verfassen, solche nach vorläufig eingeholter Erlaubnis durch einige ihrer Mitglieder an die Stufen des allerhöchsten Thrones entsenden und auch die Intermediation Seiner k.k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzog Landesgouverneurs ehrfurchtsvoll erbitten; was aber die Hauptsache ist, würde diese Generalkonferenz seitens der reformirten Gesammtkirche ermächtiget sein, auf etwaigen Wunsch oder Befehl Seiner k.k. Apostolischen Majestät zur erwünschten Ausgleichung der leider im Zunehmen begriffenen Mißhelligkeiten auf Grundlage der bestehenden Pacificationen und des Grundgesetzes von 1790 auch ihrerseits das Nöthige beizutragen.
Wie erwähnt, war der Wunsch einer ähnlichen Gebarung so deutlich und allgemein ausgesprochen, daß wenn nicht abermals unerwartete Ereignisse dazwischen treten, die Sache in obiger Weise, sicherlich in allen vier Superintendenzen wird zu Rathe gezogen, ja sehr wahrscheinlich auch beschlossen werden.
Ich kann es bei dieser Gelegenheit nicht unerwähnt lassen, wie es zur Beschwichtigung der bereits an vielen Orten höchst arg gewordenen Stimmung ersprießlich wäre, wenn über einen zu den Gerichten gelangten Erlaß des hohen Justizministeriums, von welchem gerüchtweise Einiges in das Publikum drang, die öffentliche Meinung gehörig aufgeklärt würde; während nämlich der hohe Ministerialerlaß, wie es heißt, die einzelnen ihrer bisherigen Autonomie treu gebliebenen, sich patentmäßig nicht koordinirten Gemeinden sämmtlicher Vereinsrechte für verlustig erklärt, geht das Gerücht noch weiter und die absurde Sage von Munde zu Munde, daß die hohe Regierung jeden einzelnen, sich bis Ende März dem Patente blindlings nicht fügenden und hiezu sich nicht schriftlich verpflichtenden Protestanten seiner sämmtlichen bürgerlichen Rechte für verlustig, ja solche Refraktarier für vogelfrei zu erklären Willens sei!
Ich würde der Sache als einer böswilligen Ironie gewiß nicht gedacht haben, wäre nicht ich selbst vor ein paar Tagen in der Lage gewesen, die Leute hierüber mündlich und schriftlich beruhigen zu müssen!
Es gibt genug der noch unerledigten Klagen – möge wenigstens dem Wahne gesteuert werden!
Genehmigen Eure Excellenz den Ausdruck meiner tiefen Verehrung, mit der ichverharre

Eurer Excellenz

ergebenster
Nikolaus Fhr. v. Vay

Miskolcz, 2.3.[1]860

An Baron Nic[olaus] Vay sen.

Aus dem gefälligen Schreiben vom 2. letzten Monats, welches mir am 13. dieses Monats übergeben worden ist, habe ich mit Vergnügen ersehen, daß Euer Hochwürden der Hoffnung nicht entsagen, Ihre Glaubensgenossen zu Schritten zu bewegen, durch welche eine friedliche Lösung der obwaltenden Schwierigkeiten angebahnt werden könnte. Nachdem jedoch eine Verständigung anders als auf Grundlage und unter Anerkennung des Allerhöchsten Patentes vom 1. September vorigen Jahres unmöglich ist, wie auch Euer ~ in den mit Ihnen gepflogenen vertraulichen Besprechungen anerkannt haben, <so habe ich sehr bedauert>1, in dem geehrten Schreiben diese unerläßliche Grundlage nicht wiedergefunden zu haben. Euer ~ halten es für wünschenswerth, daß nochmals in den bisher bestandenen Superintendenzen Districtualconvente gehalten werden. Nachdem aber solche Convente in Folge bedauerlicher Akte der Auflehnung gegen das allerhöchste Patent verboten werden mußten, so werden Euer ~ nicht verkennen, daß deren nochmalige Abhaltung nur zulässig sein könnte, wenn Seine k.k. apostolische Majestät Sich allergnädigst bestimmt finden sollten, hierzu eine spezielle Erlaubnis zu ertheilen, was offenbar nur in Erledigung einer unter Anerkennung jenes allerhöchsten Patentes an Seine Majestät gestellten allerunterthänigsten Bitte denkbar wäre. Für ein nur auf dieses Petitum sich beschränkendes Gesuch können bloße Formfragen über das Mandat der Bittsteller wohl von keinem Belange sein. Jedenfalls dürfte für dessen Aufnahme und allerhöchste Erledigung nur der Umstand maßgebend erscheinen, ob der Inhalt des Gesuches und der Charakter derjenigen, welche dafür mit ihren Namen einstehen, Bürgschaften gewähren, daß aufrichtig eine Verständigung auf Grundlage des allerhöchsten Patentes vom 1. September vorigen Jahres angestrebt werde und nicht der Widerstand gegen dasselbe einfach fortgesetzt werden wolle.
Bedauern müßte ich, wenn gleichwohl auch für einen solchen Schritt der Mangel von Oberkuratoren als ein Hindernis angesehen werden wollte; denn die Neuwahl von Oberkuratoren wird jedenfalls nur auf Grundlage des allerhöchsten Patentes und daher nur für diejenigen Superintendenzen stattfinden können, welche in demselben bezeichnet sind oder etwa durch eine nach gepflogener Verständigung zu erlassende neuerliche allerhöchste Resolution festgestellt werden sollten.
Was die am Schlusse Ihres geschätzten Schreibens erwähnten aufregenden Gerüchte anbelangt, so gehören dieselben allerdings nur in die Reihe jener Unwahrheiten, mit denen man die Gemüther der protestantischen Unterthanen Seiner Majestät zu vergiften in sträflicher Weise bemüht ist.

Wien, 16. März 1860

Gf. Rechberg