Augustin Hille an Leo Thun
Leitmeritz, 17. Dezember 1858
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Regest

Der Bischof von Leitmeritz, Augustin Hille, teilt Leo Thun mit, dass seinem Vater Franz Thun-Hohenstein der päpstliche St. Georgsorden verliehen wird. Hille hatte dies beim Papst erwirkt, um das segensreiche Wirken Franz Thuns für die Kirche zu würdigen. Gleichzeitig schlägt Hille vor, dass Leo Thun den Orden sowie das päpstliche Breve seinem Vater überreichen sollte. Außerdem bittet er, dass Thun beim Kaiser die Vollmacht zur Annahme des Ordens erwirken möge.

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Schlagworte

Edierter Text

Eure Excellenz,
Hochgeborner Herr Graf!

Aus Anlaß der fünfzigjährigen Gedächtnisfeier Hochihres gräflichen Herrn Vaters Excellenz betreffend den Antritt, die Übernahme der hochgräflichen Domainen, welche seltene Feier am 14. Oktober letzten Jahres zu Tetschen begangen wurde, fand ich mich als Bischof der Kirche in Christus dem Herrn veranlaßt und bewogen, ja verpflichtet, in dankbarer Anerkennung der großen Verdienste, welche sich Hochihr gnädiger Herr Vater durch einen so langen Zeitraum durch eben so zahlreiche als großmüthige fortgesetzte Opfer für die hl. Zwecke des Reiches Gottes auf Erden in frommer erbaulicher christlicher Liebe erworben hat, mich im Wege der Apostolischen Nuntiatur in Wien bei Seiner Heiligkeit in Rom um gnädigste Verleihung eines kirchlichen Ordens als Anerkennung für solche kirchliche Verdienste in einem demüthigen Bittgesuche zu verwenden.
Seine päpstliche Heiligkeit haben diese demüthige Bitte wahrhaft väterlich gewürdiget und Hochihrem würdigen, hochverdientem Herrn Vater Excellenz „das Großkreuz des päpstlichen Sankt Gregorius Ordens, unter zugleicher Einreihung in die Zahl der Ritter dieses päpstlichen Ordens allergnädigst zu verleihen geruht“, worüber ich die Verständigung durch die päpstliche Nuntiatur zu Wien am 16. dieses Monats erhielt, die mein Herz mit hoher, inniger Freude erfüllte, und ich trage die Überzeugung in mir, daß auch das Herz des hochverdienten, kirchenfreundlichen, hochgestellten Sohnes, Eurer Excellenz nämlich, mit hoher, theilnehmender Freude werde erfüllt werden.
In diesem Vertrauen erlaube ich mir daher auch eine herzliche Bitte, die das Herz Eurer Excellenz sicher nicht verweigern wird: „Möge das päpstliche Ernennungsbreve sammt der Ordenszeichnung nicht durch meine Hände, sondern durch die Hände des gräflichen Herrn Sohnes Excellenz, in die Hände Seiner Excellenz des gräflichen Herrn Vaters übergeben werden.“
Im guten Vertrauen auf huldvolle Gewährung lege ich daher auch bei das Breve sammt Beilage und bitte zugleich, die allerhöchste Vollmacht zur Annahme des Ordens bei Seiner k.k. Apostolischen Majestät gütigst erwirken zu wollen.
Mich dem frommen und wohlwollenden Andenken angelegentlich empfehlend bitte ich den Ausdruck der innigsten Hochachtung und Verehrung huldreichst genehmigen zu wollen, mit welcher ich die Ehre habe zu seyn

Eurer Excellenz und Gräflichen Gnaden

im Herrn ergebenster Diener
Augustin B. Hille
Bischof

Leitmeritz, am 17. Dezember 1858