Der Bischof von Leitmeritz, Augustin Hille, teilt Leo Thun mit, dass seinem Vater Franz Thun-Hohenstein der päpstliche St. Georgsorden verliehen wird. Hille hatte dies beim Papst erwirkt, um das segensreiche Wirken Franz Thuns für die Kirche zu würdigen. Gleichzeitig schlägt Hille vor, dass Leo Thun den Orden sowie das päpstliche Breve seinem Vater überreichen sollte. Außerdem bittet er, dass Thun beim Kaiser die Vollmacht zur Annahme des Ordens erwirken möge.
Eure Excellenz,
Hochgeborner Herr Graf!
Aus Anlaß der fünfzigjährigen Gedächtnisfeier Hochihres gräflichen Herrn Vaters
Excellenz betreffend den Antritt, die Übernahme der
hochgräflichen Domainen, welche seltene Feier am 14. Oktober letzten Jahres zu
Tetschen begangen wurde, fand ich mich als Bischof
der Kirche in Christus dem Herrn veranlaßt und bewogen, ja verpflichtet, in
dankbarer Anerkennung der großen Verdienste, welche sich Hochihr gnädiger Herr
Vater durch einen so langen Zeitraum durch eben so zahlreiche als
großmüthige fortgesetzte Opfer für die hl. Zwecke des Reiches Gottes auf Erden
in frommer erbaulicher christlicher Liebe erworben hat, mich im Wege der
Apostolischen Nuntiatur in Wien bei Seiner Heiligkeit in Rom um
gnädigste Verleihung eines kirchlichen Ordens als Anerkennung für solche
kirchliche Verdienste in einem demüthigen Bittgesuche zu
verwenden.
Seine päpstliche
Heiligkeit haben diese demüthige Bitte wahrhaft väterlich
gewürdiget und Hochihrem
würdigen, hochverdientem Herrn Vater Excellenz „das Großkreuz des
päpstlichen Sankt Gregorius Ordens, unter zugleicher Einreihung in die Zahl der
Ritter dieses päpstlichen Ordens allergnädigst zu verleihen geruht“, worüber ich
die Verständigung durch die päpstliche Nuntiatur zu Wien
am 16. dieses Monats erhielt, die mein Herz mit hoher, inniger Freude erfüllte,
und ich trage die Überzeugung in mir, daß auch das Herz des hochverdienten,
kirchenfreundlichen, hochgestellten Sohnes, Eurer Excellenz nämlich, mit hoher,
theilnehmender Freude werde erfüllt werden.
In diesem Vertrauen erlaube ich
mir daher auch eine herzliche Bitte, die das Herz Eurer
Excellenz sicher nicht verweigern wird: „Möge das päpstliche Ernennungsbreve
sammt der Ordenszeichnung nicht durch meine Hände, sondern durch die Hände des
gräflichen Herrn Sohnes Excellenz, in die Hände Seiner Excellenz des gräflichen
Herrn Vaters
übergeben werden.“
Im guten
Vertrauen auf huldvolle Gewährung lege ich daher auch bei das Breve sammt
Beilage und bitte zugleich, die allerhöchste Vollmacht zur Annahme des Ordens
bei Seiner k.k. Apostolischen Majestät
gütigst erwirken zu wollen.
Mich dem frommen und wohlwollenden Andenken
angelegentlich empfehlend bitte ich den Ausdruck der innigsten Hochachtung und
Verehrung huldreichst genehmigen zu wollen, mit welcher ich die Ehre habe zu
seyn
Eurer Excellenz und Gräflichen Gnaden
im Herrn ergebenster Diener
Augustin B. Hille
Bischof
Leitmeritz, am 17. Dezember 1858