Johann Szeberinyi an Franz Joseph
Schemnitz, 8. Februar 1860
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Regest

Der evangelische Pfarrer Johann Szeberinyi wendet sich an Kaiser Franz Joseph und unterbreitet ihm einige Vorschläge zur Umsetzung des Patents vom 1. September 1859. Eingangs betont er, dass er mit jenem Patent zufrieden und es auch von den Gläubigen im Allgemeinen mit großer Zustimmung aufgenommen worden sei. Allerdings sei das Patent durch mehrere Adelige im Volk schlechtgemacht worden, daher herrsche nun eine ablehnende Stimmung dem Gesetz gegenüber. In der Folge schlägt er daher vor, wie die angestrebte Synode erfolgreich sein könne.

Anmerkungen zum Dokument

Abschrift.
Das Dokument war wohl ursprünglich eine Beilage des Briefes: Johann Szeberinyi an Leo Thun. Schemnitz, 7. Februar 1860.

http://hdl.handle.net/21.11115/0000-000B-DA5F-6

Schlagworte

Edierter Text

Abschrift

Euer Majestät!
Mein Allergnädigster Kaiser und König!

Wenn ich einer der geringsten Unterthanen es wage, Eurer k.k. Apostolischen Majestät mich zu nähern; so wollen Eure Majestät geruhen es dem unwiderstehlichen Drang meines Herzens nach Bethätigung unverbrüchlicher Treue und unbedingten Vertrauens in die väterlichen Absichten Eurer Majestät zuzuschreiben. Die Stimme, die hiermit aus der uralten Bergstadt Schemnitz zu dem Landesvater hinüber tönt, ist die Stimme eines dankbaren, ergebenen, um das Wohl und die Würde des Staates und der Kirche besorgten Herzens. Sie mag, wie es des Augenblickes und des Gegenstandes Heiligkeit erheischt, frei und fromm erklingen.
Das Allerhöchste Patent vom 1. September und die Ministerialverordnung vom 2. September vorigen Jahres1 befreiend die evangelische Kirche von einer sie verweltlichenden Bevormundung ist ein so großer Segen, daß die evangelische Geistlichkeit Augsburgischen Bekenntnisses nur laut aufjauchzen konnte. Das die Segnungen der Kirche vorzüglich bedürfende Volk hat überall mitgejauchzt, wo ihm politische nationale Agitatoren nicht eine andere Richtung gaben. Als guter, treuer ja begeisterter Protestant kann ich Eurer Majestät versichern, daß das Allerhöchste Patent nicht den geringsten Keim zu kirchlich religiösen Besorgnissen enthält. Wäre dem nicht so, ich würde es auch Eurer Majestät sagen. Dennoch ist die Intelligenz, Adel und Bürgerschaft in einem Widerstand begriffen, der nicht zu läugnen ist. Er ist – die Geschichte wird es bezeugen – weder materiell noch formell berechtigt und das schlagendste Licht auf das alte Gebahren, auf den unseligen Zustand der Kirche wirft die seltsame Erscheinung, daß fünf Sage fünf von keiner Corporation entsendete Privatmänner in die Reichsresidenz sich begeben und angesichts Europa’s als Abgesandte der Evangelischen Kirche Augsburgischen Bekenntnisses aufzutreten sich erkühnen. Daher diese Kirche Augsburgischen Bekenntnisses, namentlich aber die Geistlichkeit, von den Karpathen bis an die Grenzen der in ihren Gemeinden bereits organisirten Woiwodina mit Bestürzung die Kunde der Tagespresse vernehmen mußte, daß eine aus dem nach chaotischen Zustand der Kirche zusammengesetzte Synode berufen werden sollte, die weder dem Staate Garantie noch der Kirche, namentlich der Augsburgisch Evangelischen, Heil und Befriedigung bieten könnte.
Hieraus geruhen Eure Majestät zu ersehn, daß Eure Majestät und Hochderoselben hohes Cultusministerium im vollen Recht stehen, – ferner, daß wenn Eure Majestät auf die Durchführung des Allerhöchsten Patentes bestehen wollen, dasselbe in der evangelisch augsburgischen Kirche durchgeführt werden kann, – endlich, daß ich für meine Person, wie auch der Wille Eurer Majestät hierüber entscheiden sollte, nicht bloß im Unterthansgefühl, sondern mit ganzem evangelischen Gewissen und Herzen an der Ausführung des Allerhöchsten Willens wirken werde, treu und ohne Schranken bis in den Tod.
Dennoch huldreichster Kaiser und Herr! Dürfte die Erwägung dessen, daß die Intelligenz die Welt regiert, – daß vielfache Zufälligkeiten eine Ungunst der Zeit für unsern Staat heraufbeschworen haben, die wahrscheinlich durch äußere Einflüsse noch genährt wird, – daß das beste Recht der blinden Leidenschaft zuweilen auszuweichen pflegt, wie man etwa dem Wahnsinnigen aus dem Wege geht, – und endlich, daß die hohe k.k. Regierung den Grad von Ernst und Energie bereits an den Tag gelegt hat, der in einem Conflicte der Staatsmacht mit einem Theil der Kirche entwickelt werden muß, um diesen letztern in einem gewissen Zustand der Abspannung und Einschüchterung zu versetzen, was durch die höchst zeitgemäße Verordnung des hohen Cultusministeriums vom 10. Januar 2 erzielt worden ist.
Sollten nun Eure Majestät in Erwägung all dieser Umstände die Fülle des Majestätsrechtes in Anwendung bringen und vorzüglich für diesen Augenblick die aufgeregten Leidenschaften gleichsam bannen wollen; so bitte ich mit kindlicher Demuth und Offenherzigkeit folgende Gesichtspunkte fest und mit jener Machtvollkommenheit halten zu wollen, die durch das Bewußtsein des Rechtes und göttlichen Wohlgefallens selbst die irdische Kraft des Kaisers zur himmlischen umwandelt.
Eure k.k. Majestät wollten also die Abhaltung einer noch nicht vollkommen geregelten Synode huldvollst genehmigen unter folgenden das Äußerste der möglichen Conceßion umfassenden Bedingungen:
1. Die Seniorate müssen zuvor in ihren einzelnen Gemeinden organisirt sein, wobei zugleich als eine höchst populäre Conceßion und Gnade auszusprechen geruhen wollen, daß das Doppelpraesidium in den zu organisirenden Gemeinden verbleiben dürfe.
2. Jedes organisirte Seniorat schickt einen geistlichen und weltlichen durch die Stimmenmehrheit der Gemeinden gewählten Abgesandten zur Synode.
3. Die Erklärung der bereits organisirten Seniorate über die neu vorzunehmende oder gewünschte Abgrenzung der Superintendenzen mit Festhaltung der im Allerhöchsten Patente ausgesprochenen Zahl der Superintendenzen müßte den ersten Gegenstand der Synode ausmachen und die diesfällige unterthänige Vorlage alsogleich Eurer Majestät unterbreitet werden.
4. Unter dem Vorsitz des von Eurer Majestät zu entsendenden landesfürstlichen Commißairs hat die Synode einen geistlichen und weltlichen Präses und Vicepräses zu wählen, – sodann aber fortwährend seinen Ehrensitz neben dem Präsidium einnehmend, schon um des moralischen Schutzes wegen, den die loyale Geistlichkeit kaum entbehren könnte, denselben die Krone vertreten zu lassen.
Durch diese allergnädigste k.k. Resolution, die auch das hohe Cultusministerium, zu dem die evangelische Geistlichkeit unbedingtes und unwandelbares Vertrauen hat, nicht beunruhigen könnte, wäre einerseits das Allerhöchste zum Heil der Kirche erlassene Patent gewahrt, andererseits die Petitionirenden, die selbst das Heil der Kirche nur mit ihrer eignen Zustimmung wünschen, beruhigt und beschwichtigt.
Eure Majestät! Mein Allergnädigster Herr und Kaiser!
Dies Alles zu sagen fühlte sich mein Eurer Majestät im Leben und Sterben treues in Gott verbundenes Herz gedrungen.

Eurer k.k. Apostolischen Majestät

Aller ergebenster Unterthan
Johann Szeberinyi
Ev. Pfarrer der slavischen Kirchengemeinde Schemnitz

Schemnitz, am 8. Februar 1860