Leopold Neumann an Leo Thun
Wien, 21. September 1850
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Regest

Der Professor für diplomatische Staatengeschichte und europäisches Völkerrecht an der Universität Wien, Leopold Neumann, wendet sich in der Angelegenheit von Moritz Heyssler an Leo Thun. Der Lehrbeauftragte für Enzyklopädie, Methodologie und Rechtsphilosophie an der juridischen Fakultät der Wiener Universität muss wegen seiner hegelianischen Lehren die Universität verlassen und den Beruf eines Notars ergreifen. Neumann setzt sich für den Verbleib von Heyssler ein. Obwohl Hegelianer, so sei Heyssler ein selbständiger Denker und weit davon entfernt Hegel, blind zu folgen. Für die Universität würde der Abgang Heyssler einen schweren Verlust darstellen, da er hochbegabt und für die Wissenschaft und den Unterricht der Jugend ein Gewinn sei. Im Namen des juridischen Professorenkollegiums bittet er Thun wenigstens um eine außerordentliche Professur für Heyssler.

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Edierter Text

Eure Excellenz!

Die Wichtigkeit des Gegenstandes und das mir so oft bewiesene ehrende Vertrauen ermuthigen mich, die von mir letzthin als Mitglied der Deputation des juridischen Professorencollegiums vorgebrachten Bemerkungen neuerdings und inständig Euer Excellenz ans Herz zu legen.
In Folge seiner Quiescirung und des durch den Tod seines Vaters auf einige Hundert Gulden reducirten Einkommens der von ihm zärtlich geliebten Familie, ist Dr. Heyssler , wie Euer Excellenz bekannt sein wird, zum Entschlusse gelangt, sich um die Advocatur oder das Notariat zu bewerben. Ohne Vorliebe, ja wohl gegen seine Neigung zu diesem Entschlusse gedrängt, würde der hochbegabte und grundhonette Mann sich zweifelsohne bald eine ansehnliche Clientel verschaffen – für die Wissenschaft aber und ihre Lehre zu ihrem und der Jugend Abbruche fortan verloren sein. Gerade der wissenschaftliche Standpunct, den Dr. Heyssler einnimmt, hat, wenn ich nicht irre, zu manchen Bedenken Veranlassung gegeben. Ich bin kein unbedingter Verehrer Hegel’s, aber ich kann nicht umhin zu bemerken, daß seine Lehre vom Absoluten von der modernen Encyclopädie (der Rotteck-Welcker’schen)1verketzert worden ist, während die Jung-Hegelianer unserer Tage aus derselben Lehre die tollsten Umsturzideen abzuleiten bemüht sind. Es ist eben das Schicksal jedes herrschenden philosophischen Systems, in den entgegengesetztesten Richtungen ausgebeutet und gedeutet zu werden. Dr. Heyssler, obgleich auf dem Systeme Hegels fußend, ist als selbstständiger Denker weit entfernt, dessen blinder Nachbether zu sein. Er hat das unbestreitbare Verdienst, durch seine ernste, tief eingehende Auffassung des organischen Staates die alte und längst überwundene Fiction des Naturzustandes, die mechanisch gelehrte und mechanisch von studierenden Generationen nachgelernte Vertragstheorie, welche consequenter Weise zum contrat social führen muß, aus den Hörsälen unserer Universität verbannt, die erkünstelte und verderbliche Sonderung von Recht und Sittlichkeit beseitigt zu haben. Ich glaube die Überzeugung aussprechen zu können, – und eine auch nur flüchtige Durchsicht seiner Vorlesehefte wird sie bestätigen –, daß Dr. Heysslers Lehre vom Staatsrechte die Jugend zum Nachdenken, zum gründlichen Studium auffordert und eben deshalb am besten geeignet ist, sie vom seichten Räsonniren und anmaßlichen Weltverbessern abzuhalten. Der ganze Character des von seinen Collegen und Allen, die ihn näher kennen, hoch geachteten Mannes ist ein würdiger, ein Gegensatz alles Frivolen und Leichtfertigen. Aus eigener Erfahrung kann ich anführen, daß, als im April des Jahres 1848 ganz Wien durch die deutsche Frage in Aufregung versetzt ward, und die verhängnisvolle Distinction, ob Staatenbund, ob Bundesstaat, Tausende in entgegengesetzte, feindliche Lager führte, Dr. Heyssler ohne Zaudern und laut sich als Oesterreicher und vor allem als solcher bekannte, was ihm in seiner damaligen Stellung wiederholt die Verfolgung des aufgehetzten Pöbels zuzog. Sein ruhiges, würdevolles, jedes Buhlen um Popularität des Tages verschmähendes Benehmen, welches er zur Zeit seiner, ihn moralisch und pecuniär so empfindlich berührenden Quiescirung beobachtete, konnte die Achtung seiner Freunde für ihn nur erhöhn. Da er von einer Art Ovation Kunde erhalten, mit welcher seine Schüler – wahrscheinlich fremdem Impulse folgend – ihn bei seinem ersten Wiedererscheinen nach jenem Ereignisse zu empfangen beabsichtigten, entzog er sich alsbald der Ausführung dieses Planes und begann die Vorlesungen des zweiten Semesters, als ob nichts vorgefallen wäre, zum Leidwesen der Skandalsuchenden. Von gewisser Seite wäre man – wie mir genau bekannt ist – gar erfreut gewesen, diese Veranlassung recht auszubeuten. Dr. Heyssler zum Märtyrer zu stempeln, ihn zum Helden des Tages und der Opposition zu machen, die Sache in Journalen zu besprechen. Ja, man erboth sich, dem tüchtigen Gelehrten zur Erlangung einer Kanzel an einer ausländischen Universität behülflich zu sein. Herr Heyssler verbath sich alle Journalartikel, alle Vermittelung für eine auswärtige Kanzel. Er sei und bleibe ein Oesterreicher und wolle sein Vaterland nicht verlassen. Zu gut, um sich zu Machinationen herzugeben, ist Herr Heyssler zu stolz, um sich von irgend einer Coterie als Werkzeug gebrauchen zu lassen. Freilich wäre es für diese Coterie kein geringer Gewinn, einen Mann von so hervorragendem Talente, von so eminenter publicistischer Kenntnis und Darstellungsgabe vollkommen für ihre Sache in Beschlag zu nehmen. Ich befürchte nicht, daß ihr dieses bei dem selbstständigen Character und patriotischen Sinne Herrn Heysslers je gelingen könne.
Der Zweck dieses meines Schreibens ist, die Bitte des juridischen Professorencollegiums um Verleihung einer – wenigstens außerordentlichen – Kanzel an Dr. Heyssler, so viel an meinem schwachen Fürworte liegt, zu unterstützen. Ich kann und will nicht läugnen, daß auch freundschaftliche Zuneigung für den mir sehr werthen Freund und mehrjährigen Berufsgenossen mit meine Feder leitet; aber Eure Excellenz kennen mich zu gut, um erst der Versicherung zu bedürfen, daß ich meinen eigenen Bruder in ähnlichem Falle nicht anempfehlen würde, wenn ich die geringste Besorgnis für das Interesse der Sache und des Staates hegen könnte. Ich würde mit vielen Andern es für ein Glück erachten, wenn eine so bedeutende Persönlichkeit, ein Mann von so tiefem Wissen und so respectablem Character wie Dr. Heyssler bleibend für die Wissenschaft und den Unterricht der Jugend gewonnen würde.
Genehmigen Eure Excellenz den Ausdruck der innigsten Anhänglichkeit und tiefsten Verehrung, mit der ich stets bin

Hochderselben

ergebenster Diener
L. Neumann

Wien, den 21. September 1850