Karl Kuzmány an Leo Thun
Wien, 8. Juli 1860
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Regest

Der evangelische Theologe Karl Kuzmány informiert Leo Thun, dass er die Wahl zum Preßburger Superintendenten annehmen wird, sofern einige Bedingungen erfüllt werden. Zunächst fordert er, dass an den Bestimmungen des Patents vom 1. September weitgehend festgehalten werde und dass jene Einrichtungen und Gremien, die seither entgegen den Vorgaben dieses Patents von einigen Gegnern des Patents eingesetzt wurden, wieder aufgelöst werden. Außerdem erörtert er seine Gehaltsvorstellungen. Schließlich stellt er den Antrag, ihn aus seinem jetzigen Amt eines Universitätsprofessors zu entlassen.

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Edierter Text

Euere Excellenz!

Um Euere Excellenz über meine Absichten hinsichtlich meiner geschehenen Wahl zum Superintendenten der Pressburger Superintendenz in den gegebenen Verhältnissen und Zeitumständen auf keine Weise in irgend einer Unsicherheit zu lassen, finde ich es für nothwendig, mich hierüber ohne weitere Motivirung des Einzelnen kurz auszusprechen.
Ich nehme die Wahl definitiv an, wenn es Seine Majestät geradezu befiehlt; oder aber unter folgenden Bedingungen, wenn Seine Majestät die Wahl einfach nur genehmigt:
1. Wenn Seine Majestät über die seit dem 15. Mai gegen allerhöchst Seinen deutlich ausgesprochenen Befehl vorgefallenen Beirrungen der Pressburger Superintendenz allerhöchst Seinen Unwillen öffentlich kund gibt und demgemäß
2. die in dem Sprengel der Pressburger Superintendenz seit dem 15. Mai zur Desorganisirung der coordinirt gewesenen Gemeinden und Seniorate geschehenen Umtriebe für illegal und strafbar, die durch sie eingesetzten kirchlichen Behörden und die erfolgten Desorganisationen der Gemeinden und Seniorate, endlich eben so alle von der, legaler Weise ausgestellten Stimmgabe zur Wahl der kirchlichen Vorsteher geschehenen Resultate für null und nichtig erklärt; darum
3. den weiteren Fortbestand aller usurpatorischer Weise aufgeworfener kirchlichen Behörden und bestellten kirchlichen Beamten strengstens verbietet; die im revolutionären Trotz verharrenden aber, nach geschehener Einklage von Seite der legalen kirchlichen Behörden einer gesetzlichen Verfolgung zuweist, insbesondere:
a. den durch den Pressburger Pfarrer Sztromsky [Stromszky] auf den 12. Juli einberufenen Convent der gewesenen A.C. Donau-Superintendenz verbietet und nöthigenfalls selbst durch Gewalt verhindert;
b. das in Pest unter dem Namen eines Centralcomités usurpatorischer Weise aufgestellte kirchlich-revolutionäre Institut einfach und geradezu aufhebt;
c. gegen den etwa nicht gehorchenden Pfarrer Sztromsky und die eben so etwa nicht gehorchen wollenden Mitglieder des Centralcomités mit gesetzmäßiger Verfolgung einschreiten läßt; endlich
d. den nach Pest auf den 17. Juli zusammenberufenen Convent der gewesenen Montan-Superintendenz dahin bedeutet, daß dessen Beschlüsse nur dann für giltig erachtet werden würden, wenn der Convent nicht unter dem Rechtstitel der gewesenen Montan-Superintendenz, sondern unter dem durch das Patent vom 1. Sept. vorigen Jahres bezeichneten der Pester Superintendenz fungirt und in seinen Beschlüssen die durch das Patent vom 1. Sept. vorigen Jahres begränzte Superintendenz nicht beirrt. Sollte jedoch der Pester erwähnte Convent dies nicht beachten, so würden nach dem Befehle Seiner Majestät alle seine Beschlüsse für null und nichtig erklärt; gegen diejenigen aber, welche sie dennoch ins Leben zu rufen wagen, sollen die Strafgesetze in aller ihrer Schärfe in Anwendung kommen.
Ich nehme die Wahl provisorisch an, wenn die hohe Regierung zwar auf das unter 1., 2. und 3. Gesagte gnädigst eingehet und dasselbe noch vor meinem Amtsantritte öffentlich kundgibt; dasjenige aber, was ich oben unter a., b., c. und d. gesagt, nicht in der Lage sein sollte mit ihrer Gewalt zu gewährleisten, sondern nur die Beschlüsse des Pressburger am 12. Juli abzuhaltenden Conventes und die des am 17. letzten Monats zu Pest abzuhaltenden, in so weit diese Schlußfassungen den Bestand der Pressburger Superintendenz beirren sollten zum Voraus und noch vor meinem Amtsantritt für null und nichtig öffentlich erklärt.
Was meine persönliche Subsistenz anbelangt, so wage ich gehorsamst folgende Bitten zu stellen:
1. Es geruhe das hohe k.k. Cultusministerium mir für die Dauer meiner Führung des Superintendentialamtes die in der Wiener Zeitung vom 1. März für dieses Amt stipulirt angegebenen 4.000 fl ÖW zu systemisiren;
2. Falls meine Stellung – ob nach definitiver oder provisorischer Übernahme des Amtes – irgendwie unhaltbar würde oder falls ich, ob durch Krankheit, Unglück oder Alter zur Führung des Amtes untauglich, werden und aus diesen Ursachen selbstbewogen resigniren möchte, daß mir eine Pension von 2.000 fl ÖW, im Falle meines Todes eine Pension für meine Gattin von 600 fl ÖW und sollte auch diese mit Tode abgehen, mein jüngstes Kind aber noch minderjährig zurückbleiben, für die Zeit dessen Minderjährigkeit demselben eine Pension von 300 fl ÖW gewährleistet würde. Ich mache hier zwischen der definitiven und provisorischen Übernahme des Amtes deshalb keinen Unterschied, weil mein Zurücktreten in mein jetziges Amt auch einer erlittenen Unhaltbarkeit in der Stellung eines Superintendenten unmöglich von irgend einem Nutzen für die Facultät würde, vielmehr dieselbe noch um den Rest aller Popularität bringen müßte, ohne welche dieselbe sich doch nicht einer Frequenz erfreuen kann.
3. Daß ich noch vor meinem neuen Amtsantritte meines jetzigen Amtes entlassen und in einer besonderen Zuschrift über die Genehmigung der letzten zwei Puncte verständigt werde. Endlich bitte ich noch, daß mir bis zu der Zeit einer definitiven Regelung der Superintendenz hinsichtlich ihrer Cassa (Übernahme der Cassa der bestandenen Donau-Superintendenz und Verabfinden hinsichtlich der Cassa mit der Pester Superintendenz) zur Aushaltung eines Secretärs jährlich 800 fl ÖW in monatlichen Raten zahlbar angewiesen werden.
Mich der oft erfahrenen Gnade Euerer Excellenz bestens empfehlend verharre mit unwandelbarer Hochachtung

Euerer Excellenz

unterthänigster Diener
Karl Kuzmány
k.k. Professor

Wien, den 8. Juli 1860