Karl Kuzmány an Leo Thun
Wien, 20. Februar 1850
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Regest

Karl Kuzmány, seit Dezember 1849 Professor der praktischen Theologie und des Kirchenrechts an der evangelisch-theologischen Lehranstalt in Wien, ersucht Leo Thun seine früheren Dienstjahre als evangelischer Pfarrer und Schuldekan bei Berechnung seiner Dienstjahre zu berücksichtigen. Karl Kuzmány trägt diese Bitte an Leo Thun heran, weil das allgemeine Pensionsnormale eigentlich vorsieht, dass nur jenen Personen die Einrechnung früherer Dienstjahre zusteht, die bereits vor der Revolution in kaiserlichem Diensten gestanden waren. Außerdem ist die Einrechnung der Dienstjahre von Geistlichen in Pfarreien nicht vorgesehen. Kuzmány betont jedoch, dass gerade bei seiner Professur für praktische Theologie die Erfahrung als Pfarrer von eminenter Bedeutung sei und daher die Einrechnung seiner Dienstjahre als Pfarrer durchaus berechtigt erscheint. Schließlich weist er auf seinen besonderen Fleiß im Dienst hin und betont, dass er seine Vorlesungen freiwillig und unentgeltlich auch in Tschechisch halte. Damit ermögliche er den Böhmen, Mährern und Slowaken eine gute Ausbildung im Fach Praktische Theologie. Daher legt Kuzmány dem Brief auch einen Auszug aus der "Österreichischen Correspondenz" bei, in der auf die Vorlesungen Kuzmánys in böhmischer Sprache hingewiesen wird.

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Schlagworte

Edierter Text

Euere Excellenz!

Theils durch seine seitherige Neigung zum Lehrfache, theils durch seine bisherigen Erfahrungen und Erlebnisse bestimmt, hatte der Unterzeichnete um eine Professur an der kaiserlichen protestantisch-theologischen Lehranstalt sich beworben: daß sie ihm verliehen wurde, wird er sich nie dankbar genug beweisen können.
Nun aber fühlt er sich noch bewogen um einen suppletorischen hohen Ministerialerlaß unterthänigst bittlich einzukommen, vermöge dessen seine bis jetzt im öffentlichen Amte eines evangelischen Pfarrers und Schuldecans zugebrachten Jahre zur dereinstigen etwa nothwendigen Pensionirung desselben giltig erklärt würden. Er glaubt dies seiner durch die Revolutionsstürme ohnehin hart mitgenommenen Familie und der Sicherung seiner eigenen Zukunft schuldig zu sein und wagt den hochherzigen Sinn Euerer Excellenz nur auf folgende Gründe aufmerksam machen zu müssen, welche die Billigkeit seiner Bitte darthuen sollen.
1. Das allgemeine Pensionsnormale bestimmt die Einzählung der frühern Dienstjahre nur jenen, die in kaiserlichen Diensten standen. Nun konnten bis jetzt die Protestanten an keiner nichtprotestantischen kaiserlichen Unterrichtsanstalt dienen, eine kaiserliche protestantische aber gab es keine andere, als die einzige hierortige theologische: somit bezöge sich das allgemeine Pensionsnormale in Betreff der Professoren dieser Anstalt auf die Voraussetzung einer Unmöglichkeit. Werden jetzt Professoren vom Auslande in kaiserliche Dienste berufen, so befinden sich diese in vollkommen analogem Fall: sieht man sich bewogen diesen ihre frühere, dem Auslande geleisteten Dienstjahre einzurechnen, so dürfte wohl auch den eigenen Landeskindern, die in andern öffentlichen Ämtern dem eigenen Staate vielleicht nicht unwesentliche Dienste geleistet haben, dieselbe Berücksichtigung billig zu Theil werden.
2. Das allgemeine Pensionsnormale will insbesondere den Geistlichen die früher an Pfarreien zugebrachten Jahre nicht eingezählt wissen; die Professur der praktischen Theologie ist nicht nur von allen theologischen für den Staat die wichtigste, sondern kann auch nur, wenn zweckmässig, durchaus nur durch einen praktisch erfahrenen und nie ganz jungen Geistlichen versehen werden, wenn die künftigen Seelsorger besonders in unserer kirchlich nicht minder wie politisch bewegten Zeit mit wahrhaft kirchlich christlichem Geist erfüllt werden sollen, da Kirchenregiment, Seelsorge und Gottesdienst Dinge sind, die durchaus gelebt sein wollen, wenn man zur klaren Erkenntnis dessen kommen soll, was da Noth thut. Es ist dies auch in der That bei allen besser geregelten sowohl protestantischen als katholischen theologischen Unterrichtsanstalten sowohl des Auslandes wie des Auslandes [sic!]. Die Professoren der alten Sprachen, Exegese, Geschichte, Moral usw. können allenfalls auch solche sein, die ganz junge Männer und nie Geistliche gewesen sind; für die Professur der praktischen Theologie ist die obige Qualification durchaus nothwendig. Sollte der Geist des allgemeinen Pensionsnormales gerade gegen die Qualification eines Professors und gegen das nächste Interesse des Staates an theologischen Unterrichtsanstalten gerichtet sein? Wohl ist das allgemeine Pensionsnormale in dieser Beziehung ursprünglich nur katholische Geistliche betreffend, und man bezieht es bloß analogisch auf protestantische; aber wie es den Unterzeichneten deucht ganz unbillig. Für deficiente katholische Geistliche gibt es außer den durch das Pensionsnormale stipulirten Unterstützungen, wenn diese Kraft der bestehenden Vorschriften nicht zugesprochen werden, andere Versorgungsanstalten, die wieder wenigstens zum Theil durch den Staat unterhalten werden: für protestantische gibt es keine. Als Pfarrer ist er zeitlebens versorgt, und wenn er gleich in den ersten Jahren zum Dienste untauglich würde, da er sich bloß einen Vicair zu halten braucht; sollte ihm, dem Familienvater, wenn er nun nach mehreren Jahren im erhöhten Interesse des Staates in kaiserliche Dienste tritt, der kaiserliche Dienst weniger Sicherheit gewähren und seine und die Zukunft seiner Familie möglicher Weise der Nothdurft bloßstellen: dies kann gewiß der Geist des allgemeinen Pensionsnormales nicht sein.
3. Endlich hat der unterthänigst Gefertigte trotzdem, daß er mit mehr obligaten Vortragsgegenständen als irgend einer seiner Collegen betheilt ist, außer diesen Gegenständen, die er als für alle Studierende bestimmt, nothwendig in der deutschen Sprache vortragen muß, damit er den unumgänglichen Bedürfnissen möglichst entspreche, sich noch anheischig gemacht, eine theologische Wissenschaft außerdem slavisch vorzutragen, da für die Ausbildung der zahlreichen Böhmen, Mährer und Slowaken die bloßen praktischen Übungen nicht ausreichen, und er zweifelt gar nicht, daß er darin auch noch nach dem Sinne eines hohen Cultusministeriums handelt, wofür ihm das hier sub % beigebogene Blatt der lithographischen österreichischen Correspondenz Zeugnis zu geben scheint. Und so hofft der unterthänigst Gefertigte, daß ihm seine obige Bitte wenigstens ad Personam gewährt werde, um deren Erfüllung er Euer Excellenz Hochherzigkeit nochmals anflehend sich in tiefster Hochachtung zeichnet

Wien, 20. Febr. 1850

Euer Excellenz
unterthänigster Diener
Karl Kuzmány
kaiserlicher Professor der praktischen Theologie
an der theologisch-protestantischen Lehranstalt

Es wurden hier gestern zwei neue Lehrkanzeln eröffnet: Prof. Sembera beginnt seine Vorlesungen über böhmische Sprache und Literatur an der Universität, Prof. Kuzmany seine theologischen Vorträge an der evangelischen Lehranstalt. Wegen der großen Zahl slawischer Besucher dieses Instituts wird Prof. Kuzmany seine Vorlesungen auch in böhmischer Sprache halten, um die Studierenden in die Lage zu setzen, einst in ihrem Berufe als slawische Prediger mit Erfolg wirken zu können. So sucht das Ministerium des öffentlichen Unterrichts dem Grundsatze der nationalen Gleichberechtigung immer größere Geltung zu verschaffen.