Anton Krombholz an Leo Thun
Wien, 20. Januar 1850
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Regest

Anton Krombholz sendet Leo Thun eine von ihm erstellte Übersicht über die Dauer, das Eintrittsalter sowie den Schwerpunkt des Unterrichts in verschiedenen Schultypen. Diese sind Volksschulen, Realschulen sowie Berufs- und Gewerbeschulen. Er führt einige erläuternde Bemerkungen an, welcher Schultyp für einzelne Personengruppen am besten geeignet scheint. Er erklärt auch, wie die einzelnen Schultypen aufeinander abgestimmt sind. Schließlich spricht er sich dafür aus, dass in Gebieten, die beispielsweise stark industriell geprägt sind, den Volksschulen Klassen mit gewerblichem Charakter angegliedert werden. Für Gebiete, die stark landwirtschaftlich dominiert sind, soll hingegen landwirtschaftlicher Unterricht in den Klassen vorherrschen.

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Edierter Text

Übersichtliche Darstellung der Volksschulen und der realistischen Schulen und Studien mit erläuternden Bemerkungen

Schulen und Studien Eintrittsalter Schulen in gerader Aufeinanderfolge. Mit festen Schulplänen Zweig- oder Nebenschulen und überwiegend realistische Schulen oder Berufsschulen
Gebiet Bezeichnung Bezeichnung Dauer Eintritt
Gebiet der Volksschule; vorherrschend das Element der Erziehung niedere Volksschule  vom vollendeten 6. bis nach vollendeten 12. Jahre Eintrittsklasse:
1. Klasse
2. Klasse
  gewöhnlicher Austritt zu den unteren allgemeinen Lebensbeschäftigungen. Einzelne Knaben zum Gymnasium mit theilweise abweichenden Schulplänen.
Es wäre nützlich, wenn in größeren Orten, welche keine Unterrealschule haben, auch schon an die 3. Klasse eine 4. mit gewerblichem und ökonomischem Unterrichte angereiht werden könnte (Gewerbsschulklassen, landwirthschaftliche Schulklassen).
 Gewerbsschulen; Ackerbau- oder landwirthschaftliche Schulen;
niedere Forstschulen
Lehrerbildungsanstalten.
nach Umständen und Bedürfnissen 1 Jahr oder 2 Jahre nach dem 2. Jahrgange
höhere Volksschule und eigentliche Volksschule 3. Klasse
und obere Mädchenschule
und 3. Mädchenschulklasse
Haupt- oder      
Bürgerschule vom 11. bis 15. Jahre IV. Klasse oder Unterstaatsschule
1. Jahrgang
2. Jahrgang
höhere Mädchenschule und 4. Mädchenschulklasse
  häufiger Austritt ins städtische Bürgerleben zu den gewerblichen und industriellen Beschäftigungen und den entweder unmittelbar und durch die nebenstehenden Berufsschulen
Gebiet der mittleren Realstudien;
vorherrschend das Element des Unterrichts
höhere und eigentliche Realschule;
Oberrealschule
vom 13. bis 17. Jahre 1.  Jahrgang
2. Jahrgang
3. Jahrgang
  höhere Forstschulen;
höhere Handelsschulen;
nautische Schulen;
Bergakademien.
2 oder 3 Jahre nach dem 3. Jahrgange
Gebiet der höheren Realstudien vom 16., 17., 18. [Jahre] technische Studien mit mehreren Jahrgängen        

Anmerkung 1. Der Weg von der 1. Klasse der Volksschule zu den höheren Realstudien muß grad, sicher, in allen Ländern derselbe, und möglichst kurz seyn. Er muß Abschnitte darbieten, wo man zu den unteren allgemeineren Lebensbeschäftigungen entweder unmittelbar oder auch mittelbar durch eine vorherrschend realistische Bildungsanstalt oder eine sogenannte Berufsschule leicht und vortheilhaft abgehen kann.
Der unmittelbare Abgang erfolgt am häufigsten nach der 2. und 3. Volksschulklasse; ferner nach dem 1. und 2. Jahrgange der IV. Klasse oder der Unterrealschule, weil die Eltern nicht gehalten sind, ihre Kinder, wenn sie das schulpflichtige Alter zurückgelegt haben, länger und weiter den Schulen zuzuschicken.
2. Viele Geschäftzweige gewerblicher, industrieller und ökonomischer Art verlangen eine weitere Ausbildung der zu ihnen übertretenden Jugend als die drei Volksschulklassen zu geben vermögen. Auch ist sie für den Bürger, besonders in den Städten, fast unentbehrlich. Diese Ausbildung gewähren die überwiegend theoretischen Jahrgänge der 4. Klasse (Unterrealschule) und in einer überwiegend praktischen Fortsetzung die Berufsschulen, nähmlich die Gewerbsschulen, die Ackerbau oder ökonomischen Schulen, die unteren Forstschulen und unteren Handelsschulen, welche sich unmittelbar an die 2 Jahrgänge der Unterrealschule anschließen und für jene Jünglinge bestimmt sind, welche den mehr theoretischen Weg verlassen und den verschiedenen Gewerbs-, Industrie- oder ökonomischen Zweigen sich entschieden zuwenden.
Eine weitere Ausbildung des Geistes und Herzens müssen auch diejenigen anstreben, welche dem wichtigen Stande der Volksschullehrer sich widmen wollen; sie gehen durch die zwei Jahrgänge der Unterrealschule den Lehrerbildungsanstalten zu.
3. Im besten Falle, welcher immer der seltenste bleiben wird, kommen die Schüler mit dem 11. Jahre bei der Unterrealschule, mit dem 13. Jahre bei der Oberrealschule oder bei den Berufsschulen an; die meisten werden um 1 Jahr oder auch oft um 2 Jahre später, also erst mit dem 12. [und] 13. Jahre bei der Unterrealschule, mit dem 14. und 15. Jahre bei der Oberrealschule oder bei den Berufsschulen ankommen; wahrlich nicht zu früh, um noch zur geeigneten Zeit auf dem praktischen Felde der Gewerbe, der Industrie, des Handels, des Ackerbaues usw. einzutreten. Der Weg ins praktische Leben der genannten Berufszweige muß möglichst abgekürzt werden. Auch haben die wenigsten Eltern soviel Vermögen, um ihre Söhne, die für die Gewerbe usw. bestimmt sind, viele Schulen durchmachen zu lassen.
4. Jene Jünglinge, welche den höheren technischen Studien oder auch einer höheren praktischen Berufsausbildung zugehen, haben noch drei überwiegend theoretische Jahre, nähmlich jene der Oberrealschule zurückzulegen; sie langen daher im allerglücklichsten Falle, welcher nicht allzu häufig vorkommen wird, nach 9 Schuljahren am Eingangsthore der Technik oder der höheren Berufsschulen, nähmlich der höheren Forstschule, der höheren Handelsschule, der nautischen Schule und der Bergakademie an. Sie werden sich im 16. Lebensjahre befinden. Dieß dürfte eben nicht zu früh seyn, umso weniger, als man annehmen muß, daß die meisten um 1 Jahr oder 2 Jahre später, also erst im 17. und 18. Lebensjahre bei der bezeichneten Studienstufe anlagen werden.
Noch 1 Jahr einschieben, und den Jüngling noch 1 Jahr länger in der Unterrealschule (wie der Entwurf es vorzeichnet) aufhalten wollen, ist nicht nur überflüssig, sondern scheint mir fast eine Versündigung an der Menschheit und eine Verschleuderung der Landeseinkünfte zu seyn.
5. Die zwei Jahrgänge der Unterrealschule müssen wie bisher die zwei Jahrgänge der IV. Hauptschulklasse an allen Orten, wo sie bestehen oder errichtet werden, denselben Unterrichtsplan befolgen; sie müssen denselben Unterrichts- und Bildungsstoff mit einer gewissen praktischen Richtung behandeln, sie müssen dieselben Lehrbücher benützen und zu demselben Zwecke führen; sie müssen dieselbe innere und äußere Einrichtung haben. Sie verschieden einrichten wollen heißt, eine heillose Verwirrung ins Schulwesen bringen und würde allenthalben Unzufriedenheit hervorrufen.
Die IV. Hauptschulklassen, obwohl die meisten erst in der Neuzeit entstanden sind, haben Treffliches geleistet, und würden noch mehr geleistet haben wenn man sie besser unterstützt hätte, wenn man sie nicht durch ein unzureichendes Lehrpersonal und durch den Abgang der nöthigen Lehrmittel hätte verkümmern lassen. Die nach dem Entwurfe eingerichteten Unterrealschulen mit 2 Jahrgängen ersetzen sie nicht, sie machen einen offenbaren Rückschritt und bringen jenen Orten, wo bisher IV. Hauptschulklassen mit 2 Jahrgängen bestanden, einen empfindlichen Nachtheil, wie es auch schon von mehreren Seiten bemerkt worden ist.
6. Die Berufsschulen, das ist die Gewerbs- und Landwirthschaftschulen, die niederen Forst- und Handelsschulen, welche als realistische Zweigschulen an den 2. Jahrgang der Unterrealschule sich anschließen (nähmlich da, wo ein offenbares Bedürfnis sich zeigt) können nach der Art, Beschaffenheit und Ausdehnung der Gewerbs- und Industriezweige und der Landwirthschaft verschieden eingerichtet werden und nach Erfordernis der Umstände 1 Jahrgang oder 2 Jahrgänge haben. Sie befördern bei aller praktischen Richtung noch immer die intellektuelle Ausbildung der jungen Menschen; wer jedoch noch eine weitere theoretische Ausbildung sucht, dem stehen die Oberrealschulen offen, welche jedoch in keiner genügenden Anzahl vorhanden sind. In industriellen Ländern, z.B. in Böhmen, Mähren, Niederösterreich, werden einige neu zu errichten seyn.
7. Es wäre ferner sehr vortheilhaft, wenn auch schon an die 3. Volksschulklasse sich eine Gewerbsschulklasse anschließen möchte, nähmlich in jenen Ortschaften, die eine starke industrielle Bevölkerung haben. Dergleichen Bevölkerungen, als: Glasarbeiter, Weber, niedere Fabriks- und Manufakturarbeiter u. a. sind nicht in der Lage, ihre Söhne in die Unterrealschulen entfernter Orte zu schicken; es fehlt ihnen hiezu theils an den nöthigen Geldmitteln, theils werden die Kinder sehr bald zu den Geschäften verwendet. Die Schüler, welche in diese unteren Gewerbsschulklassen mit dem 11., 12. oder 13. Jahre eintreten könnten, würden nebst einer besseren sittlichen Bildung eine technische Vorbereitung für ihre künftigen Berufsgeschäfte erhalten und für sie geeigneter, ja selbst für die Ausführung neuer Ideen tauglicher werden.
In Gegenden, wo die Landwirthschaft vorherrschend ist, könnte in einzelnen größeren Ortschaften wieder eine landwirthschaftliche Klasse auf gleiche Art angefügt werden.

Wien, den 20. Jänner 1850

Krombholz