Der Jurist Johann Friedrich Schulte übersendet mit diesem Brief ein Schreiben des Philologen Franz Pauly, mit dem dieser die ihm angebotene Stelle als Gymnasiallehrer annimmt. Pauly hat seine Stelle in Preußen bereits gekündigt und kann ab 1. März in österreichischen Dienst treten. Schulte schreibt dann weiter, dass er von Eduard Goebel, dem ebenfalls eine Stelle in Österreich angeboten worden war, noch keine Nachricht erhalten habe. Schulte erwartet sie aber demnächst und wird sie dann umgehend an Thun weiterleiten. Schulte entschuldigt sich, dass er nicht ausführlicher schreiben könne, da er mit Arbeit überlastet sei. In den anstehenden Osterferien steht er dem Minister für mögliche Besprechungen zur Ausführung des Konkordats jedoch zur Verfügung.
Euer Excellenz!
überreiche ich anliegend ganz ergebenst die Erklärung1 des
Dr. Pauly mit dem Bemerken, daß, wie
auch dieselbe ausspricht, Pauly bereits
der preußischen Regierung gekündigt und vom 1. März dieses Jahres ab sofort
eintreten kann, als Euer Excellenz es wünschten. Ich erlaube mir, mit Rücksicht
auf dessen Lage, die ganz ergebenste Bitte, demselben möglichst bald das
Anstellungsdecret durch mich gnädigst übermitteln zu wollen.
Die Erklärung
des Dr. Goebel sende ich, sobald ich
sie habe, ein.
Entschuldigen Hochdieselben mit den augenblicklich gehäuften
Arbeiten, welche mir der bereits begonnene Druck meines Kirchenrechts macht,
meine flüchtigen Zeilen.
Sollten Euer Excellenz vielleicht behufs der
Ausführungsverordnungen betreffend das Concordat irgendwie meine schwachen
Dienste wünschen, so würden mir die bevorstehenden Osterferien Gelegenheit und
Zeit geben, Hochdenselben in jeder gewünschten Weise mit Freuden mich
dienstwillig erweisen zu können.
Um Hochdero fernere Geneigtheit ganz
ergebenst bittend zeichnet mit tiefster Hochachtung, Ergebenheit und
Verehrung
Euer Excellenz
gehorsamster Diener
Dr. Schulte
Prag, den 4. Februar 1856