Regest

Laurenz Hannibal Fischer, ehemals Regierungspräsident des zum Großherzogtum Oldenburg gehörenden Fürstentums Birkenfeld, legt – für den Fall, dass sein erster Antrag von Thun nicht bewilligt werden kann – ein neuerliches Gesuch um Verleihung einer Stelle in Österreich vor. In diesem Schreiben empfiehlt er sich für einen Lehrstuhl der Staatswissenschaften. Er hatte sich vor wenigen Jahren wieder akademischen Studien zugewandt, nachdem er durch die Revolution von 1848 seinen Posten verloren hatte. Schon damals hatten ihn Freunde aufgefordert, eine akademische Laufbahn einzuschlagen. Damals hat er dies jedoch nicht getan, um sich der Adelsfrage in einem wissenschaftlichen Werk widmen zu können. Dieses Werk ist abgeschlossen und kann als Bekenntnis seiner politischen Grundsätze angesehen werden. In dem Werk bekämpft er die politischen Irrlehren und Rechtsphilosophien der jüngeren Zeit, die Deutschland und seine Jugend ins Unglück gestürzt haben. Auf einem Lehrstuhl möchte er ebenfalls in diese Richtung wirken und zugleich durch seine lange Erfahrung als Staatsmann die Ausbildung der Jugend durch praktische Beispiele ergänzen.

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Schlagworte

Edierter Text

Hochgeborner Graf
Hochzuverehrender Herr Staatsminister!

Um nicht geschäftsordnungswidrig heterogene Gegenstände in eine Verhandlung zu bringen, erkühne ich mich Euer Excellenz auf den Fall, daß der in meinem Schreiben 1ausgedrückte Wunsch einer Dienstverwendung sich der Erfüllung nicht erfreuen könnte, einen anderweiten unterthänigen Antrag Euer Excellenz gnädigen Protection zu unterwerfen.
Obwohl mein Lebensberuf mich eine lange Reihe von Jahren in das Gebiet der praktischen Staatswissenschaften verwiesen hat, so lag es doch in meiner Stellung und in der Bedingung meiner Wirksamkeit, den Fortschritten der wissenschaftlichen Theorien in keiner Weise fremd zu bleiben. Insbesondere benützte ich die ersten 3 Jahre, in welchen ich mich durch die Revolution außer dienstlicher Activität befand, auf der Universität Jena, wo ich schon früher den akademischen Doctorgrad beider Rechte erlangt hatte, mich dem theoretischen Studium des allgemeinen Staats- und Völkerrechts ex professo zu widmen.
Der Rath mehrerer sachverständigen Freunde, welche besonders von meinem Talent der Klarheit im mündlichen Vortrage eine sehr günstige Meinung sagten, hatte mich schon damals ermuthigt, in die akademische Laufbahn überzutreten. Besondere Umstände veranlaßten mich jedoch, meine literarische Thätigkeit einer damals sehr bewegten staatsrechtlichen Zeitfrage zuzuwenden, indem ich die damals von der Demokratie sehr in Angriff genommene Adelsfrage durch die Herausgabe einer Schrift unter dem Titel „Der deutsche Adel in seiner Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft“2 aus dem Gesichtspunkt der strengsten Wissenschaftlichkeit zu beleuchten, mich aufgefordert fand. Diese Schrift dürfte auch im Wesentlichen mein politisches Glaubensbekenntnis sowie meine standhafte Verleugnung und Bekämpfung der staatsrechtlichen Irrlehren, welche zum Unheil der Staaten eine erneuerungssüchtige haltlose Rechtsphilosophie hervorgerufen hat, manifestiren. Auch noch jetzt finde ich mich bei der mir von Gott verliehenen körperlichen Kräftigkeit noch in dem Besitz der Geistesfrische, um als akademischer Lehrer im Fache der Staatswissenschaft die erforderliche Thätigkeit zu beweisen. So selten es der Fall sein mag, daß ein Staatsmann aus dem Bereich der Praxis in den der Theorie zurücktritt, so wenig möchte sich doch daraus ein ungünstiges geschweige unzweckmäßiges Verhältnis deduciren lassen. Wer mögte bezweifeln, daß genau bei der Jugend die Beleuchtung der Theorie durch praktische Beispiele zur Erklärung und Erläuterung die zweckmäßigste Anwendung findet? Ich mögte sogar die Behauptung wagen, daß die Irrleitung in dem Gebiete des öffentlichen Rechts seit den Tagen der Wartburgfeier großen Theils jenen Verlockungen der Jugend in das Reich unpraktischer phantastischer Ideale beizumessen ist. Könnte daher mein sehnlicher Wunsch als Unterthan des östreichischen Kaiserstaates gegen die Verfolgungen und den kränkenden Hohn eine Zufluchtstätte finden zu können, sich der Erfüllung erfreuen, so würde ich mich glücklich schätzen, wenn ich in der Zuweisung eines Lehrstuhles des öffentlichen Rechtes oder der Staatswissenschaften Gelegenheit fände, durch Eifer und erfolgreiche Thätigkeit im Lehrfache meine Dankbarkeit beweisen zu können. Dabei liegt es in der Natur der Sache, daß ich auf eine Berücksichtigung der höheren Rangverhältnisse, welche mir die Stellung in einem kleinen Staate eingeräumt hatte, im Mindesten nicht Ansprüche mache.
Sollten daher Euer Excellenz auf irgend einer deutschen Akademie des Kaiserstaates in den vorbezeichneten Lehrfächern mir eine Beschäftigung zuzuweisen vermögen, so würde ich gewiß durch die strengste Beflissenheit im Geiste der kaiserlichen Regierung ächte Wissenschaftlichkeit mit treuem Vaterlandssinn den jugendlichen Gemüthern anzubilden, dieses gnädigste Vertrauen zu verdienen wissen.
Geruhen Euer Excellenz dieses alternative Gesuch Hochdero gnädigen Würdigung zu unterziehen und wiederholt die Versicherung der ausgezeichnetsten Hochachtung zu genehmigen, womit ich verharre

Euer Excellenz unterthäniger Diener
Dr. L. H. Fischer

Frankfurt, den 3. Dezember 1855