Promemoria über die evangelische Geistlichkeit A.B. in Siebenbürgen von Georg Binder
o. O., 1850
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Regest

Der Superintendent Georg Binder verfasst im Auftrag von Leo Thun eine Beschreibung der sächsischen evangelischen Geistlichkeit A.B. in Siebenbürgen und ihrer Beziehung zum Volk. Binder betont, dass der typische sächsisch evangelische Geistliche ein Mann des Volkes sei: Er stammt meist aus bürgerlichen Familien und erhält sein Pfarramt zumeist in seinem Heimatkreis durch Wahl der Kirchengemeinde. Da er einen solchen Posten erst in einem fortgeschrittenen Alter erhält und schon zuvor als Religionslehrer und Hilfsprediger Erfahrungen und Kenntnisse sammeln und sich in den Dienst der Gemeinde stellen konnte, ist der Pfarrer der Kirchengemeinde meist bereits seit langen Jahren bekannt. Daher fällt die Wahl nur selten auf ungeeignete Kandidten. Aus Binders Sicht übt der Pfarrer einen umfassenden Einfluss auf seine Gemeinde aus, indem er als allgemeines Vorbild und als verbindendes Element in seiner Gemeinde wirkt. Binder glaubt auch, dass durch diesen positiven Einfluss des Pfarrers sowie durch den fruchtbaren Einfluss der Kirche auf die Schulen, das Volk in Siebenbürgen in politischer Hinsicht als besonders mündig anzusehen sei. Daher hofft er, dass die Stellung der Pfarrer in finanzieller Hinsicht verbessert werde, da seit der Aufhebung des Zehents viele Pfarrer nur ein spärliches Einkommen hätten. Nur durch einen gesicherten Lebensunterhalt kann nämlich der positive Einfluss der Pfarrer auf das Kirchenvolk bewahrt werden.

Anmerkungen zum Dokument

Schlagworte

Edierter Text

Einem Hohen k.k. Cultus- und Unterrichtsministerium

Der sächsische evangelische Geistliche A.C. in Siebenbürgen, insonderheit seine Beziehungen zu dem Volke und sein Einfluß auf dasselbe.

Euer Excellenz haben mich mit vertrauensvoller Gewogenheit beauftragt, ein Bild von dem sächsischen evangelischen Geistlichen A.C. in Siebenbürgen wenigstens nach seinen hervorstehendsten Umrissen zu entwerfen, woraus das Wesen und Wirken desselben, und zwar nicht sowohl von seiner kirchlichen, als vielmehr und vornehmlich von seiner bürgerlichen Seite erkannt werden könne. Ich beehre mich, dem theilnehmenden Auftrage zu entsprechen, nur verwahre ich mich im Voraus gegen den Anspruch, in diesen einfachen Umrissen das volle Bild mit seiner ganzen lebendigen Kraft und Färbung wiedergeben zu wollen.
Der sächsische evangelische Geistliche in Siebenbürgen ist nicht nur deswegen ein Mann des Volkes, in dem vollen und dabei doch unverfänglichsten Sinne des Wortes, weil er von dem Volke oder von seinen Kirchenkindern und künftigen Pflegebefohlenen durch die Wahl in sein kirchliches Lehramt berufen wird, sondern schon deswegen, weil er aus dem sächsischen Volke selbst hervorgegangen und gewöhnlich in dem Kreise geboren und vorläufig angestellt ist, in welchem er später zum Pfarramte gelangt. Und ein solcher Mann ist fast noch mehr der akademische als der nichtakademische Geistliche; und weil jene, die akademischen, bis jetzt nicht nur der Zahl nach die meisten, sondern auch ihrem Einfluße nach die wirksamsten und so zu sagen die eigentlichen und einzigen Wächter und Träger kirchlicher und volksthümlicher Wissenschaft und Bildung sind, so beschränke ich mich gegenwärtig auf sie allein.
Der künftige akademische Religionslehrer oder Pfarrer gehört seiner Geburt nach keinem Stande ausschließlich oder auch nur vorzugsweise an, sondern der Sohn des Pfarrers hat nicht mehr Recht und Anspruch auf ein geistliches Amt als der Sohn des Arztes, des Beamten oder auch des einfachen Handwerkers und Bauers; und noch zur Stunde findet man unter den Pfarrern auf dem Lande und unter den Candidaten des Pfarramtes in unsren Städten und Prätorialmärkten Söhne aus allen diesen bürgerlichen Standes- und Rangclassen. Die Hauptsache ist, der künftige akademische Religionslehrer oder wie er bei uns kurzweg heißt, der künftige Theolog, hat sich nur durch den rühmlichen Erfolg seiner sechsjährigen Gymnasialstudien und durch seine vorschriftmäßige Aufführung zuletzt noch in einer strengen Maturitätsprüfung vor dem betreffenden Kreisconsistorium als zum Weiterstudiren an auswärtigen Hochschulen geeignet und befähigt auszuweisen; dann erhält er die ämtliche Erlaubnis dazu und es steht nun bei ihm, von dieser Erlaubnis Gebrauch zu machen oder nicht. Ehemals kamen dem siebenbürgischen Theologen in dem sprach- und glaubensverwandten Deutschland hier dort[sic!] allerlei Stipendien und Freitische zu statten und erleichterten auch dem Ärmern seine akademischen Fachstudien; in der neuern Zeit sind diese Unterstützungen auf einen minderbedeutenden Zuschuß herabgesunken oder ganz und gar untergegangen, so daß die Ärmern sich zu diesem Zwecke mit Schulden belasten mußten, welche abzuzahlen sie meistens erst in spätern Jahren als Pfarrer hoffen durften.
Kehrt der Candidat nach einem zwei- oder dreijährigen Aufenthalt auf auswärtigen Hochschulen, in der Regel nicht nur mit Kenntnissen aus seinem spätern theologischen Fache, sondern auch mit Kenntnissen aus andern inzwischen nothwendigen Schulwissenschaften bereichert, zurück in seinen Kreisort, an welchem sich gewöhnlich ein Gymnasium mit einem philosophischen Cursus befindet, so meldet er sich zur vorgeschriebenen Nach- oder Candidatenprüfung und in Folge und nach dem Austrage derselben bei eingetretenen Erledigungen zur Anstellung an sein Kreisgymnasium; denn das muß ich ein für alle Mal vorausschicken, daß in unsern fünf Gymnasial- und dann drei Realschulkreisen kein Candidat bisher Pfarrer werden konnte, der nicht zuvor mehr, bisweilen zwanzig und sogar dreißig Jahre an der Schulanstalt und Pfarrkirche seines Kreisortes als Lehrer oder als Hülfsprediger um einen sehr sparsamen Gehalt gedient und sich um seinen Kreis und sein Volk mehr oder weniger verdient gemacht hat. Da hat und hatte nun der junge Candidat vollauf Zeit und Gelegenheit, in dem Kreise der heranblühenden und heranreifenden Jugend und unter der Aufsicht und Leitung wachsamer Schul- und Kirchenaufseher (welches überall die Ortspfarrer sind) und Consistorien nicht nur an Jahren und Erfahrung zuzunehmen, sondern auch seinen Charakter zu befestigen und zu erproben, sein Wissen zu erweitern und zu berichtigen und im Verhältnis zu der gewonnenen Welt- und Menschenkenntnis fruchtbar und gemeinnützig zu machen, und das um so angelegentlicher, je mehr seine Zukunft und seine Aussichten von dem Vertrauen abhängen, welches er in seinen wechselnden Wirkungskreisen bei Jung und Alt sich in dieser Zeit zu erwerben im Stande ist. Denn in die Kreisstadt oder in den Kreisort, wo er seine langen Probejahre besteht, kommen von Zeit zu Zeit, bald in eigenen Geschäften bald von Amtswegen auch die Landleute hinein und erfahren dort, gelegentlich oder absichtlich, wer ein und der andre dasige Schulmann und Hülfslehrer ist oder hören sie von ihren an dem Gymnasium studirenden Söhnen; und dieser Ruf geht dem künftigen Pfarramtscandidaten schon Jahre lang voraus, bevor noch von seiner Beförderung in das Pfarramt die Rede seyn kann.
So steht der künftige Pfarrer schon seit seinem ersten Eintritt in das selbstständige Leben nicht nur im vollsten, sondern auch im hellsten Lichte der Öffentlichkeit; und es kann nicht leicht einen Vorzug oder einen Mangel an demselben geben, welcher nicht zur allgemeinen Kenntnis käme; denn wiewohl unsre alte Handweste von König Andreas II. vom Jahre 1224 zunächst nur von dem künftigen bürgerlichen Beamten des Sachsenvolkes verlangt, ut inter illos resideat, so ist dieses in dem letzten Jahrhundert doch auch bei den kirchlichen Beamten Regel geworden, daß nicht leicht einer außer seinem Consistorialkreise in das Pfarramt befördert und gewählt wird.
Wird nun in dem betreffenden Consistorialkreis, deren es auf dem Königsboden eilf gibt, eine Pfarre erledigt, so melden die evangelischen Ortsvorgesetzten die Erledigung bei dem ersten evangelischen Beamten des Kreises oder Stuhles und zugleich bei dem Dechanten (Senior) des nicht immer mit dem politischen Kreise zusammenfallenden Capitels oder Seniorates und bitten um Anordnung einer neuen Wahl innerhalb der vorgeschriebenen Frist. Hierauf tritt das Kreisconsistorium, bestehend aus den drei ersten, durch keinen Nepotismus ausgeschlossenen weltlichen wie geistlichen Beamten des Kreises und des Capitels, zusammen und gibt in beiderseitigem Einvernehmen und unter dem Siegel der tiefsten Verschwiegenheit sechs für die Stelle geeignete Männer aus den Hülfspredigern und Schullehrern des Ortes oder auch von den minder einträglichen Pfarrerstellen in die Wahl, zugleich bestellt es zwei Wahlcommissäre, und zwar wieder einen aus dem weltlichen und einen aus dem geistlichen Stande. Bei der in kürzester Frist und auf amtliche Vorwarnung und Vorbereitung in der Kirche feierlich vorgenommene Wahl gibt nun jedes verheurathete, ansäßige und eingepfarrte, männliche Mitglied der Kirchengemeinde ohne weitern Wahlcensus seine Stimme einem der laut bekannt gegebenen sechs Candidaten an die Wahlcommission ab; und es trifft sich nicht selten, daß einer derselben von allen seinen künftigen Pfarrkindern einstimmig gewählt wird, wenigstens kann niemand an einem Orte Pfarrer werden, den nicht die bezügliche Mehrheit der Gemeindeglieder mit ihrem Zutrauen dazu berufen hätte. In den Städten und in den volkreichern Ortschaften des Kronstädter Capitels werden auch die Pfarrerswahlen herkömmlich bloß von den evangelischen Mitgliedern der die ganze Gemeinde vertretenden Ortscommunitäten vollzogen. Die im Laufe eines Jahres statt gefundenen Wahlen und Veränderungen im Pfarramt wurden, als noch die Confirmationstaxen bestanden, erst lange nach der förmlichen Einführung der Neuerwählten in ihr Amt in Jahrestabellen zur Allerhöchsten Kenntnis gebracht und damit zugleich zur landesfürstlichen Bestätigung oder Confirmation empfohlen.
Tritt der also gewählte und berufene Pfarrer gewöhnlich in schon gesetztem Lebensalter, nahe an 40 oder gar an 50 Jahren, nach mehren erhebenden kirchlichen Feierlichkeiten endlich sein schönes ländliches Pfarramt an, so hängt es nur von seinem verständigen und humanen Betragen ab, das ihm entgegengekommene Vertrauen seiner Anhänger im Orte von Tag zu Tag mehr zu befestigen und dazu auch noch das Vertrauen derer zu gewinnen, welche vielleicht mit seiner Erwählung nicht einverstanden, darum aber, weil sie ihr Stimmen einem andren gaben, noch gar nicht seine Feinde waren, wie man überhaupt, wie namentlich der schlichte Landmann darum, weil er einen vorzieht, nicht nothwendig gegen alle übrigen feindlich gesinnt ist. Beträgt sich der neue Pfarrer, wie zu erwarten, unbefangen, gutmüthig und würdig und neben der möglichgrößten Rechtschaffenheit auch in der erforderlichen Weise klug, so erwirbt er bald nicht nur das ihm zustehende größte bürgerliche Ansehen im Orte, sondern auch den größten geistigen und gemüthlichen Einfluß in seiner und auf seine Gemeinde, besonders wenn zu der ernsten Thätigkeit des Mannes sich auch noch die milde Freundlichkeit seiner Ehegattin, der Pfarrerin, hülfreich und ergänzend hinzugesellt. Denn der Pfarrer, wiewohl Mann des Volkes und von dem Volke gewählt, steht doch an geselliger und wissenschaftlicher Bildung so hoch über dem Volke, daß dieses ihm allenthalben im Voraus mit Achtung und Ehrerbietung begegnet und diese seine Anerkennung nicht nur in dem altherkömmlichen patriarchalischen Titel: „Herr Vater!“, mit welchem es denselben in vertraulicher Weise anredet, sondern auch sonst in seinem ganzen zuvorkommenden Betragen gegen ihn bereitwillig an den Tag legt. Auch war und ist mancher exemplarische Landpfarrer bis zur Stunde noch im geistigen und gemütlichen Sinne des Wortes der Vater seiner Gemeinde, indem aus seinem Hause die milden Strahlen werkthätiger Menschenliebe sich nach allen Seiten hin ergießen und, wie die Natur es mit sich bringt, dann auch wieder alle Strahlen der Gegenliebe der ganzen Gemeinde in seinem Hause wie in ihrem Mittelpunkte dankbar zusammenlaufen. Bisher konnten auch viele unserer Landpfarrer wirklich selbst in dem mehr stofflichen Sinne des Wortes Väter ihrer Gemeinden seyn, weil der Zehentbezug ihnen die Mittel bot, womit sie im Stande waren, manchem Kranken und Armen eine Labung zu reichen oder in seiner Nothdurft Hülfe zu gewähren und so das göttliche Christenthum nicht nur mit Wort und Lehre, sondern auch mit That und Beispiel zu predigen und zu beurkunden.
Was ich aber vorzüglich hervorheben zu müssen glaube, das ist der bildende Einfluß, welchen zumal der sächsische Landpfarrer nicht nur als öffentlicher Religionslehrer und amtlicher Schulaufseher durch seinen eigentlichen Unterricht bei Jung und Alt, sondern den er auch als Vorstand des Ortsconsistoriums, als Amtmann, als Familienvater, als Ehegatte, überhaupt in allen seinen außeramtlichen, geselligen und bürgerlichen Berührungen und Lebensverhältnissen auf die Geister und Herzen seiner Gemeinde ausübt, ein Einfluß, welchen der protestantische Geistliche um so höher anschlagen und um so ernstlicher wünschen und anstreben muß, weil sein Wirken und seine Würde ohnehin auf dem Geiste beruht und von dem äußerlichen Ceremoniell so gut wie keinen Gebrauch machen, wenigstens keinen Vortheil ziehen kann. Selbst durch eine längere Reihe von Jahren in seiner Bildung gereift und erstarkt, muß er schon durch sein Beispiel dieselbe empfehlen und ihr Vorschub leisten bei allen, welche sich nahe und fern mit ihm berühren, ein Umstand, welchen vorzugsweise ich es zuschreibe, daß unser Volk im Ganzen auf einer Stufe geistiger, sogar politischer Entwicklung und Aufklärung steht, wie kaum ein zweites in Oesterreich. Denn mögen auch wirklich einzelne Landschaften des Gesammtstaates in manchem Stücke, namentlich in solchen, welche äußerlich ersehn und gemessen werden, uns übertreffen, im Ganzen besonders in den Stücken, wo die geistige Entwicklung und Aufklärung sich mit dem Leben und dem Bürgerthum berührt, thut es gewiß keine. Daher ist es gekommen, daß auch die mächtigen Schlagwörter der neuesten Zeit: Freiheit und Gleichheit, unter unserm Volke keinen Widerhall, nicht einmal einen Anklang gefunden haben, theils schon deswegen, weil unser Volk seinem größten Theile nach auch vorher und bisher gleich und bereits an die Freiheit gewohnt war, theils und vornehmlich deswegen, weil es in seiner Schule und Kirche die bürgerliche und die sittliche Freiheit in der Regel von einander unterscheiden gelernt hatte und recht wohl wußte, daß auch die vielversprechendste bürgerliche Gesetzgebung niemanden von dem sittlichen Zwang seiner Pflichten lossprechen kann, sondern daß vielmehr dieser eben in dem Verhältnis wächst, in welchem jene für einzelne Personen wie für ganze Classen der Gesellschaft loser und freier wird.
Weswegen ich, so oft meine Landgemeinden sich wegen Besetzung erledigter Pfarren auch an mich wenden, zu ihn[en] spreche: daß ich es nur loben könne, wenn sie auf das Pfarramt und auf die würdige Besetzung desselben eine großes Gewicht legen, weil der Einfluß dieses Amtes zwar ein unmerklicher, darum aber doch ein unersetzlicher sey, ganz dem Einfluße ähnlich, welchen in dem lehrreichen Bienenstaate der Weisel ausübe, ein Einfluß, der sich weniger in seiner augenfälligen Thätigkeit als vielmehr nach seiner unheilvollen Abwesenheit nachweisen und ermessen lasse, so daß bekanntlich der Bienenstock unrettbar verloren sey und untergehe, welchen kein Weisel mehr mit seiner stillen Wirksamkeit regiere und erhalte.
Euer Excellenz werden mir daher gewogenst erlauben, daß ich zuletzt noch an die Bedingungen erinnere, auf welchen neben der innern Kraft der Charaktere dieser segensreiche Einfluß des sächsischen Geistlichen in Siebenbürgen bis jetzt beruhte und zum Theil noch immer beruht. Es waren diese keine andern als das innige Ineinandergreifen unserer Kirche und Schule, indem die künftigen Kirchen- und Religionslehrer ohne Ausnahme vorher oft längere Zeit in der Schule als Präceptoren und Professoren Muße und Gelegenheit hatten, ihre mannichfaltigen Kenntnisse zu läutern und zu vermehren und dazu noch für ihr Volk wie für sich selbst anwendbar und fruchtbar zu machen. Dann war es auch die Aussicht auf ein wenigstens theilweise reichliches Ein- und Auskommen als Pfarrer im Alter durch die ehemaligen seit [1]848 aber aufgehobenen Zehenten. „Theilweise reichliches Auskommen“ wiederhole ich; denn es gab auch bisher sehr viele sächsische Pfarren, welche ihren Inhaber nur mäßig, ja viele, welche denselben nur sparsam nährten. Aber jene wenigen bessern und einträglichern waren fortwährend die Zielpunkte der Wünsche und Bestrebungen aller, welche sich dem geistlichen Stande und der schweiß- und staubbedeckten Laufbahn bis zu jenem ungewissen Ziele widmeten und wenn auch, wie zu erwarten, immer nur die Wenigsten endlich zu einer jener sorgenlosen Stellen gelangten, so waren doch alle durch die Aussicht darauf auf die Bahn gelockt und in ihrem mühevollen Wetteifer ermuntert worden. Indessen, wenn nur ich als dermaliger Vorstand dieser noch vor kurzem eben wegen ihrer Zehenten so viel beneideten und bedrohten evangelischen Geistlichkeit in Siebenbürgen auch fernerhin auf die freisinnige und freigebige Stellung und Ausstattung derselben dränge, so könnte man mein Ansuchen leicht nur für die Eingebung der Selbstliebe und des Eigennutzes halten; aber mit mir verlangt eine solche Stellung und Ausstattung unserer Geistlichen auch noch die allseitige deutsche und humane Fortbildung jenes fernen Gränzlandes. Denn sinkt unsere Geistlichkeit unter der Wucht der Nothdurft und der Nahrungssorgen herab, entschließt kein talentvoller Jüngling sich mehr für das undankbare Studium der Theologie, wird es demselben und überhaupt allen künftigen Bewerbern um ein geistliches Amt nicht mehr möglich oder auch nur räthlich auf ihre höhere und längere wissenschaftliche Ausbildung an der Wiege unsres Kirchen- und Volksthums fort und fort größere Ausgaben und Unkosten zu wagen, verlieren dann die Candidaten des Pfarramtes ganz folgerecht ihren bisherigen für alle so segensreichen Zusammenhang mit der Schule und treten sie nicht mehr gleichsam durch die Propyläen der freien Wissenschaft in den Tempel evangelischer Frömmigkeit und Gottesfurcht, dann gehabe dich wohl, aufblühende und aufstrebende Bildung des theuern tieferschütterten Vaterlandes, ja gehabe dich wohl siebenhundertjähriges Deutschthum im Osten des auferstandenen Oesterreichs, weil wie die Geschichte lehrt, alle wahre höhere und innere Bildung und Gesittung nur in der milden Sommerwärme eines mäßigen äußern Wohlstandes sich erhalten oder gar wachsen und gedeihen kann.

Georg Binder
Ev. Suptdt. A.C. in Siebenbürgen