Das Dokument listet die Kompetenzen der evangelischen Konsistorialräte des Augsburger und des Helvetischen Bekenntnisses auf. Diesen obliegen unter anderem die Verhandlungen mit anderen Konfessionen sowie die Bestellungen der Pastoren, Prediger, Senioren und Superintendenten und die damit verbundenen Besoldungs- und Pensionierungsfragen. Sie dienen als Ansprechpartner für die politischen Stellen. Ferner sind sie zuständig für Untersuchungen gegen Geistliche bei politischen oder sittlichen Vergehen. Ihnen obliegt die Schlichtung von Streitigkeiten in den Kirchengemeinden. Ebenso fallen in ihren Zuständigkeitsbereich alle Ehe- und Schulsachen sowie alle Angelegenheiten des Theologiestudiums in Wien.
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Der Geschäftskreis der k.k. Consistorialräthe der Confessionen Augsburger et Helvetischer Confession erstreckt sich wie bekannt:
1. Über alle Streitigkeiten, Anstände und Verhandlungen mit andern
Religionspartheyen
2. Alle Verhandlungen in Koheränzsachen so wie die
Beschwerden über Kränkung der Toleranz, Freyheiten, deren Schmälerung über die
diesfälligen höchsten Normalverordnungen.
3. Die Taxe und Collectesachen in
allen kaiserlichen österreichischen
Provinzen.
4. Die gehörigen Amtshandlungen und Vertheilungen
des frommen Vermächtnisses und Legates über die Vorschläge der sämtlichen
Superintendenten aus sämtlichen Provinzen.
5. Alle weltlichen und
geistlichen Stiftungen, ihre Einleitung und Handhabung und theilweise auch die
Rechnungen und Evidenzhaltung derselben.
6. Die Gremial- und
Kanzleydirectialgeschäfte.
7. Streitigkeiten in den Religionsgemeinden
selbst oder auch mit andern Gemeinden.
8. Die Vocations- und
Dotationsgegenstände der Pastoren und Vicarien, ihre Sicherstellung u.
dgl.
9. Die Anstellung und Bestätigung aller Pastoren in allen Provinzen des österreichischen
Kaiserstaats, nachdem sie ordentlich gewählt, den Consistorien
präsentirt und allenfalls schon geprüft oder ihre Prüfung von den Consistorien
erst angeordnet und eingeleitet worden ist.
10. Alle Urlaubsgesuche der
denen Consistorien unterstehenden Geistlichen in allen österreichischen kaiserlichen Provinzen.
11. Die
Bestellung der Consenioren, Senioren und Superintendenten in allen österreichischen kaiserlichen Provinzen,
ihre Besoldungsangelegenheiten, ebenso wie die Pensionirung und in vorkommenden
Fällen die provisorische Verwaltung dieser Ämter und Würden und die Pensionirung
der Wittwen.
12. Die Brandsteuersammlungen, welche höhern Orts bewilliget
und angeordnet werden.
13. Die Regierungscircularien ohne
Unterschied.
14. Die Verhandlungen über die Anstellungsgesuche der
auswärtigen Candidaten oder Prediger.
15. Errichtungen neuer Bethhäuser oder
derley Kirchengemeinden.
16. Untersuchungen wider angeklagte Geistliche,
Prediger, Seniorenvorsteher wegen Polizey- oder politischer Vergehungen wegen
unruhiger Gemüthsart.
17. Alle liturgische auf Gottesdienst, Religionslehre,
Gebet, Gesang und Erbauungsbücher Bezug habende Gegenstände so wie jene der
Confirmanden.
18. Alle Visitationsoperate und Berichte der Superintendenten
und Senioren in allen kaiserlichen
Provinzen.
19. Alle Ehesachen, Scheidungen und Streitigkeiten,
welche durch geistliche Vermittlung und Zureden und Vorstellungen abgethan
werden können, ehe sie vor die weltliche oder politische Rechtsbehörde
gelangen.
20. Atteste über Verwandtschaftsgrade.
21. Ausstellung der
Consistorialgutachten in verbotenen Verwandtschaftsgraden zur Bewirkung des
landesfürstlichen Dispens.
22. Allgemeine Schulsachen und die Anstellung der
Schullehrer, ihre Dotationen und derley Verhandlungen.
23.
Religionsschwärmerey, Ketzereybeschuldigungen und alle dogmatischen
Streitigkeiten.
24. Klagen wider die Geistlichkeit wegen vernachläßigten
Gottesdienstamtspflichten und wegen unsittlichen ärgerlichen Wandels.
25.
Übertrittsfälle von einer Confession zur andern oder zur katholischen Religion
oder einer Seite zur einer der protestantischen Kirchen.
26. Begutachtungen
in Dispensationsfällen vom ehelichen Aufgeboth.
27. Die Ministerialausweise
von allen Diöcesen der österreichischen
Provinzen.
28. Alle Kirchenrechnungsgegenstände dieser
Diöcesen so wie jene der Kirchen- und Schulvorsteher.
29. Die Gymnasial- und
Ephoratsangelegenheiten von Teschen im kaiserlichen
Schlesien.
30. Alle
Angelegenheiten des theologischen Studiums in Wien so wie
die Anstellung, Beförderung und Pensionirung der dabey angestellten
Professoren.
31. Die Stipendiensachen dieses theologischen Studiums und in
einigen Provinzen.
32. Die von der Hofkanzley abgeforderten Begutachtungen
und Erinnerungen über die von den Superintendenten und Senioren in allen
Länderstellen erstatteten und dahin einlangenden Berichte in
Schulsachen.
33. Die Correspondenz mit allen kaiserlich königlichen
Landrechten der Provinzen des österreichischen
Kaiserstaates als Abhandlungsbehörden in Sterbfällen der Vicare,
Pastoren, Senioren und Superintendenten der kaiserlichen Provinzen.
34. Untersuchung und Würdigung der
von Pastoren hinterlassenen Wittwenfondsrechnungen, welche jede Provinz des
Kaiserreiches für sich führt und denen Consistorien darüber Rechnung zu legen
haben.