Abschrift von "Der Geschäftskreis der k.k. Consistorialräthe der Confessionen Augsburger et Helvetischer Confession"
o. O., o. D. [1850]1
|

Regest

Das Dokument listet die Kompetenzen der evangelischen Konsistorialräte des Augsburger und des Helvetischen Bekenntnisses auf. Diesen obliegen unter anderem die Verhandlungen mit anderen Konfessionen sowie die Bestellungen der Pastoren, Prediger, Senioren und Superintendenten und die damit verbundenen Besoldungs- und Pensionierungsfragen. Sie dienen als Ansprechpartner für die politischen Stellen. Ferner sind sie zuständig für Untersuchungen gegen Geistliche bei politischen oder sittlichen Vergehen. Ihnen obliegt die Schlichtung von Streitigkeiten in den Kirchengemeinden. Ebenso fallen in ihren Zuständigkeitsbereich alle Ehe- und Schulsachen sowie alle Angelegenheiten des Theologiestudiums in Wien.

Anmerkungen zum Dokument

Schlagworte

Edierter Text

Copia

Der Geschäftskreis der k.k. Consistorialräthe der Confessionen Augsburger et Helvetischer Confession erstreckt sich wie bekannt:

1. Über alle Streitigkeiten, Anstände und Verhandlungen mit andern Religionspartheyen
2. Alle Verhandlungen in Koheränzsachen so wie die Beschwerden über Kränkung der Toleranz, Freyheiten, deren Schmälerung über die diesfälligen höchsten Normalverordnungen.
3. Die Taxe und Collectesachen in allen kaiserlichen österreichischen Provinzen.
4. Die gehörigen Amtshandlungen und Vertheilungen des frommen Vermächtnisses und Legates über die Vorschläge der sämtlichen Superintendenten aus sämtlichen Provinzen.
5. Alle weltlichen und geistlichen Stiftungen, ihre Einleitung und Handhabung und theilweise auch die Rechnungen und Evidenzhaltung derselben.
6. Die Gremial- und Kanzleydirectialgeschäfte.
7. Streitigkeiten in den Religionsgemeinden selbst oder auch mit andern Gemeinden.
8. Die Vocations- und Dotationsgegenstände der Pastoren und Vicarien, ihre Sicherstellung u. dgl.
9. Die Anstellung und Bestätigung aller Pastoren in allen Provinzen des österreichischen Kaiserstaats, nachdem sie ordentlich gewählt, den Consistorien präsentirt und allenfalls schon geprüft oder ihre Prüfung von den Consistorien erst angeordnet und eingeleitet worden ist.
10. Alle Urlaubsgesuche der denen Consistorien unterstehenden Geistlichen in allen österreichischen kaiserlichen Provinzen.
11. Die Bestellung der Consenioren, Senioren und Superintendenten in allen österreichischen kaiserlichen Provinzen, ihre Besoldungsangelegenheiten, ebenso wie die Pensionirung und in vorkommenden Fällen die provisorische Verwaltung dieser Ämter und Würden und die Pensionirung der Wittwen.
12. Die Brandsteuersammlungen, welche höhern Orts bewilliget und angeordnet werden.
13. Die Regierungscircularien ohne Unterschied.
14. Die Verhandlungen über die Anstellungsgesuche der auswärtigen Candidaten oder Prediger.
15. Errichtungen neuer Bethhäuser oder derley Kirchengemeinden.
16. Untersuchungen wider angeklagte Geistliche, Prediger, Seniorenvorsteher wegen Polizey- oder politischer Vergehungen wegen unruhiger Gemüthsart.
17. Alle liturgische auf Gottesdienst, Religionslehre, Gebet, Gesang und Erbauungsbücher Bezug habende Gegenstände so wie jene der Confirmanden.
18. Alle Visitationsoperate und Berichte der Superintendenten und Senioren in allen kaiserlichen Provinzen.
19. Alle Ehesachen, Scheidungen und Streitigkeiten, welche durch geistliche Vermittlung und Zureden und Vorstellungen abgethan werden können, ehe sie vor die weltliche oder politische Rechtsbehörde gelangen.
20. Atteste über Verwandtschaftsgrade.
21. Ausstellung der Consistorialgutachten in verbotenen Verwandtschaftsgraden zur Bewirkung des landesfürstlichen Dispens.
22. Allgemeine Schulsachen und die Anstellung der Schullehrer, ihre Dotationen und derley Verhandlungen.
23. Religionsschwärmerey, Ketzereybeschuldigungen und alle dogmatischen Streitigkeiten.
24. Klagen wider die Geistlichkeit wegen vernachläßigten Gottesdienstamtspflichten und wegen unsittlichen ärgerlichen Wandels.
25. Übertrittsfälle von einer Confession zur andern oder zur katholischen Religion oder einer Seite zur einer der protestantischen Kirchen.
26. Begutachtungen in Dispensationsfällen vom ehelichen Aufgeboth.
27. Die Ministerialausweise von allen Diöcesen der österreichischen Provinzen.
28. Alle Kirchenrechnungsgegenstände dieser Diöcesen so wie jene der Kirchen- und Schulvorsteher.
29. Die Gymnasial- und Ephoratsangelegenheiten von Teschen im kaiserlichen Schlesien.
30. Alle Angelegenheiten des theologischen Studiums in Wien so wie die Anstellung, Beförderung und Pensionirung der dabey angestellten Professoren.
31. Die Stipendiensachen dieses theologischen Studiums und in einigen Provinzen.
32. Die von der Hofkanzley abgeforderten Begutachtungen und Erinnerungen über die von den Superintendenten und Senioren in allen Länderstellen erstatteten und dahin einlangenden Berichte in Schulsachen.
33. Die Correspondenz mit allen kaiserlich königlichen Landrechten der Provinzen des österreichischen Kaiserstaates als Abhandlungsbehörden in Sterbfällen der Vicare, Pastoren, Senioren und Superintendenten der kaiserlichen Provinzen.
34. Untersuchung und Würdigung der von Pastoren hinterlassenen Wittwenfondsrechnungen, welche jede Provinz des Kaiserreiches für sich führt und denen Consistorien darüber Rechnung zu legen haben.