Der Bischof von Csanad, Alexander Csajághy, teilt Leo Thun mit, dass er an der Ernennung Emerich Makras zum Kanonikus trotz der Bedenken des Ministeriums festhalten will. Er bittet Leo Thun daher, die Ernennung zu unterstützen. Der Grund für das Festhalten an Makra liegt insbesondere darin, dass der Bischof bisher noch keinen anderen geeigneten Kandidaten finden konnte. Als möglichen alternativen Kandidaten kann Csajághy derzeit nur den Schulinspektor Alexander Bonnaz benennen. Der Bischof weist jedoch darauf hin, dass der Gouverneur der Woiwodschaft Serbien und des Temescher Banats diesen nicht freigeben möchte. Und auch ihm selbst läge viel daran, so betont er, einen verlässlichen geistlichen Referenten wie Bonnaz beim Gubernium zu haben. Abschließend weist der Bischof auf die zahlreichen Probleme seiner Diözese sowie auf den Fall des Pfarrers Josef Wendeschu hin, der eine Auszeichnung vom Kaiser erhalten hatte, diese jedoch nicht verdiene.
Der Brief ist einem Schreiben von Alexander Csajághy an Leo Thun mit
demselben Datum beigelegt, in dem der Bischof eine Anfrage des
Ministeriums bezüglich der Nominierung von Emerich Makra
beantwortet:
Alexander Csajághy an Leo Thun. Temeswar, 27. Februar
1853.
Euer Excellenz,
Hochgeborener Herr Graf!
Als ich die hochverehrte Zuschrift Euer Excellenz vom 11. letzten Monats erhielt,
verhehlte ich mir es nicht, daß ich Makras Ernennung werde aufgeben müssen und besprach mich in
dieser muthmaßlichen Voraussetzung mit meinem Generalvikar, einen alten biederen
Mann und gewissenhaften Priester, über die Wahl eines Ersatzmannes. Leider! und
abermals leider! wagte er es nicht, jemanden mit Zuversicht in Vorschlag zu
bringen aus allen Rekurrenten. Dieses mußte mich bestimmen, einstweilen
Makra wenigstens in der Schwebe zu
erhalten, bis ich für den Fall der Nothwendigkeit nähere Erkundigungen
eingezogen haben werde. Leider habe ich aber bis zu diesem Augenblick wenig
Aussicht einen a Latere Canonicus für mich zu finden. Der Schulinspektor
Bonnaz wäre der Einzige, aber
den würden Seine Excellenz der Herr Gouveneur sehr ungern verlieren, und selbst mir liegt daran,
einen geistlichen Referenten bei dem hohen Gubernium zu
wissen, denn wenn ich wohl unterrichtet bin, hat der gegenwärtige Referent in
Kirchenangelegenheiten einen einzigen Katholiken, den jungen
Grafen Collovrat, in
seinem Bureau zugetheilt.
Wenn ich es mir daher erlauben darf Euer Excellenz
mit einer unterthänigsten Bitte lästig zu fallen, so wage ich es, – selbst auf
die Gefahr hin, daß Makra meinen
Erwartungen vielleicht nicht entsprechen sollte, was für mich wohl sehr peinlich
sein müßte –, die Huld Euer Excellenz für die hochgeneigte Bevorwortung meiner
Candidation anzurufen. Ohnedies gilt der Bischof in dieser Diözese nicht viel
mehr als ein Primus inter pares. Das Auktoritätsprinzip liegt hier arg verwahrlost! und ich sehe die Zeit herannahen, wo ein Bischof mit sechs Domkapitularen zur kräftigen
Leitung einer so sehr ausgedehnten Diözese inmitten 1.000.000 Andersgläubiger
nicht mehr ausweichen dürfte.
Erlauben noch hochgeneigt diese Gelegenheit zu
einer pflichtmäßigen Anzeige zu benützen.
Aus der Budapesti Hirlap Nr. 31
habe ich ersehen, daß Seine k.k. Apostolische
Majestät dem Neupanater
Pfarrer Josef Wendeschu in
allerhöchster Berücksichtigung seiner loyalen Gesinnung während der Revolution
500 fl CM anzuweisen allergnädigst geruheten. Ich war sehr erfreut über diese
einem Priester der Csanader Diözese zutheil
gewordene allerhöchste Huld, aber in demselben Maße wurde ich betroffen, als es
mir aus den Akten nachgewiesen wurde, daß Josef
Wendeschu wegen unpriesterlichen Umgang schon von meinem
Vorfahren bestraft wurde und im Herbste 1849 wegen Attentirung eines
Ehebündnisses mit der Tochter seines Schullehrers – obwohl ohne Erfolg – in Untersuchung gekommen war.
Genehmigen Euer Excellenz den
Ausdruck meiner unbegränzten, innigsten Hochachtung, mit welcher ich die Ehre
habe zu verharren
Euer Excellenz
ergebenster Diener
Alexander Csajághy
Bischof von Csanad
Temesvar, den 27. Februar 1853