Alexander Csajághy an Leo Thun
Temeswar, 27. Februar 1853
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Regest

Der Bischof von Csanad, Alexander Csajághy, teilt Leo Thun mit, dass er an der Ernennung Emerich Makras zum Kanonikus trotz der Bedenken des Ministeriums festhalten will. Er bittet Leo Thun daher, die Ernennung zu unterstützen. Der Grund für das Festhalten an Makra liegt insbesondere darin, dass der Bischof bisher noch keinen anderen geeigneten Kandidaten finden konnte. Als möglichen alternativen Kandidaten kann Csajághy derzeit nur den Schulinspektor Alexander Bonnaz benennen. Der Bischof weist jedoch darauf hin, dass der Gouverneur der Woiwodschaft Serbien und des Temescher Banats diesen nicht freigeben möchte. Und auch ihm selbst läge viel daran, so betont er, einen verlässlichen geistlichen Referenten wie Bonnaz beim Gubernium zu haben. Abschließend weist der Bischof auf die zahlreichen Probleme seiner Diözese sowie auf den Fall des Pfarrers Josef Wendeschu hin, der eine Auszeichnung vom Kaiser erhalten hatte, diese jedoch nicht verdiene.

Anmerkungen zum Dokument

Der Brief ist einem Schreiben von Alexander Csajághy an Leo Thun mit demselben Datum beigelegt, in dem der Bischof eine Anfrage des Ministeriums bezüglich der Nominierung von Emerich Makra beantwortet:
Alexander Csajághy an Leo Thun. Temeswar, 27. Februar 1853.

http://hdl.handle.net/21.11115/0000-000B-DC8E-E

Schlagworte

Edierter Text

Euer Excellenz,
Hochgeborener Herr Graf!

Als ich die hochverehrte Zuschrift Euer Excellenz vom 11. letzten Monats erhielt, verhehlte ich mir es nicht, daß ich Makras Ernennung werde aufgeben müssen und besprach mich in dieser muthmaßlichen Voraussetzung mit meinem Generalvikar, einen alten biederen Mann und gewissenhaften Priester, über die Wahl eines Ersatzmannes. Leider! und abermals leider! wagte er es nicht, jemanden mit Zuversicht in Vorschlag zu bringen aus allen Rekurrenten. Dieses mußte mich bestimmen, einstweilen Makra wenigstens in der Schwebe zu erhalten, bis ich für den Fall der Nothwendigkeit nähere Erkundigungen eingezogen haben werde. Leider habe ich aber bis zu diesem Augenblick wenig Aussicht einen a Latere Canonicus für mich zu finden. Der Schulinspektor Bonnaz wäre der Einzige, aber den würden Seine Excellenz der Herr Gouveneur sehr ungern verlieren, und selbst mir liegt daran, einen geistlichen Referenten bei dem hohen Gubernium zu wissen, denn wenn ich wohl unterrichtet bin, hat der gegenwärtige Referent in Kirchenangelegenheiten einen einzigen Katholiken, den jungen Grafen Collovrat, in seinem Bureau zugetheilt.
Wenn ich es mir daher erlauben darf Euer Excellenz mit einer unterthänigsten Bitte lästig zu fallen, so wage ich es, – selbst auf die Gefahr hin, daß Makra meinen Erwartungen vielleicht nicht entsprechen sollte, was für mich wohl sehr peinlich sein müßte –, die Huld Euer Excellenz für die hochgeneigte Bevorwortung meiner Candidation anzurufen. Ohnedies gilt der Bischof in dieser Diözese nicht viel mehr als ein Primus inter pares. Das Auktoritätsprinzip liegt hier arg verwahrlost! und ich sehe die Zeit herannahen, wo ein Bischof mit sechs Domkapitularen zur kräftigen Leitung einer so sehr ausgedehnten Diözese inmitten 1.000.000 Andersgläubiger nicht mehr ausweichen dürfte.
Erlauben noch hochgeneigt diese Gelegenheit zu einer pflichtmäßigen Anzeige zu benützen.
Aus der Budapesti Hirlap Nr. 31 habe ich ersehen, daß Seine k.k. Apostolische Majestät dem Neupanater Pfarrer Josef Wendeschu in allerhöchster Berücksichtigung seiner loyalen Gesinnung während der Revolution 500 fl CM anzuweisen allergnädigst geruheten. Ich war sehr erfreut über diese einem Priester der Csanader Diözese zutheil gewordene allerhöchste Huld, aber in demselben Maße wurde ich betroffen, als es mir aus den Akten nachgewiesen wurde, daß Josef Wendeschu wegen unpriesterlichen Umgang schon von meinem Vorfahren bestraft wurde und im Herbste 1849 wegen Attentirung eines Ehebündnisses mit der Tochter seines Schullehrers – obwohl ohne Erfolg – in Untersuchung gekommen war.
Genehmigen Euer Excellenz den Ausdruck meiner unbegränzten, innigsten Hochachtung, mit welcher ich die Ehre habe zu verharren

Euer Excellenz

ergebenster Diener

Alexander Csajághy
Bischof von Csanad

Temesvar, den 27. Februar 1853