Ministerpräsident Felix Schwarzenberg übermittelt Leo Thun eine Abschrift des allerhöchsten Handschreibens vom 31. Dezember 1851. In diesem spricht der Kaiser den Wunsch aus, dass bei Ausarbeitung der neuen staatlichen Ordnung auch die Vorarbeiten der Revisionskommission zu berücksichtigen seien. Er erteilt Schwarzenberg daher den Auftrag, die Ministerien darauf hinzuweisen.
In Folge allerhöchsten Auftrages habe ich die Ehre Euerer Exzellenz im Anschluße eine Abschrift des Allerhöchsten Handschreibens vom 31. vorigen Monats zur Darnachachtung mitzutheilen, welches Seine k.k. Apostolische Majestät in Bezug auf die Benützung der Protokolle der Revisionskommission bei den bevorstehenden Arbeiten zur Einführung der Allerhöchsten Ortes im Grundsatze beschlossenen neuen organischen Einrichtungen zu erlassen geruthen.
Wien, am 1. Jänner 1852
F. Schwarzenberg
Abschrift
Lieber Fürst Schwarzenberg! In Meinem Kabinettschreiben vom heutigen Tage, in
welchem Ich Ihnen die Grundsätze über organische Einrichtungen Meines
Kaiserreiches1 zum Behufe der Arbeiten zu deren
Ausführung mittheilte, sind viele Bestimmungen, welche in den Protokollen
der Revisionskommission2 mehr oder weniger umständlich entwickelt sind,
nur im Allgemeinen, wie z. B. bei den Kreis- und Landesausschüssen, berührt,
um den Vollziehungsarbeiten größere Freiheit in Beachtung aller
Verschiedenheiten der Landesverhältnisse zu gewähren.
Es ist jedoch zu
wünschen, daß die von der Commission aufgenommenen Erörterungen und Anträge
nicht unbeachtet bleiben und gehörig benützt werden.
Sie erhalten
demnach den Auftrag, die Ministerien anzuweisen, hiernach bei den ihnen
zuständigen Arbeiten selbst sich zu benehmen wie auch den mitwirkenden
Behörden die geeigneten Besehungen und Anleitungen in diesem Sinne zu
ertheilen.
Wien, am 31. Dezember 1851
Franz Joseph