Promemoria von Benedikt Riccabona, Bischof von Verona, über die Zehentablösung in Tirol
Wien, 9. Mai 1854
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Regest

Der Bischof von Verona, Benedikt Riccabona, kritisiert die Zehentablösung in Tirol. Er empfindet die Zehentablösung als ungerecht und ist überzeugt davon, dass sie zu einer Verarmung des Adels und der Geistlichkeit führen werde. Schon jetzt wurde durch diese ungerechte Handlung im Volk das Ansehen des Kaisers beschädigt. Nicht zuletzt führte die Ablösung auch dazu, dass viele geistliche Anstalten nicht mehr überlebensfähig seien. Riccabona empfiehlt daher, entweder die Ablösung rückgängig zu machen oder den Grundherren eine Entschädigung für den entfallenen Zehent zu verschaffen.

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Edierter Text

Die Ablösung des Zehentes war und bleibt eine revolutionäre Maßregel, wodurch der Adel und die Geistlichkeit verarmt werden sollten.
In diesem Sinne wurde sie wie überall, so auch in Tirol durchgeführt.
Auch in Tirol haben die Berechtigten einen mehr oder weniger bedeutenden Schaden erlitten. Ich glaube, man müße annehmen, daß in Tirol im Durchschnitte für die Berechtigten die Hälfte des Einkommens durch die Zehent-Ablösung verloren gegangen ist.
Hierüber erhoben sich nun freilich in ganz Tirol große Klagen gegen die schreiende Ungerechtigkeit dieser Ablösung. Weniger laut sind die Klagen im italienischen Antheile Tirols, nicht etwa weil da die Ablösung mit mehr Gerechtigkeit vorgenommen wurde, sondern weil man da gewohnt war, den Zehent unrichtiger als im deutschen Antheile Tirols abzuliefern.
Durch diese Ablösung, so wie sie geschehen ist, sind nun zwei große Nachtheile für Tirol entstanden.
Der erste und größte Schaden ist ein moralischer. Das Tiroler Volk, welches sonst redlich und bieder ist, hat eine große, öffentliche Ungerechtigkeit erleben müßen, und da sie zu seinem Vortheile dient, billiget sie das Volk und sucht sich dadurch zu entschuldigen und zu rechtfertigen, daß es sagt: "Die Regierung, der Kaiser hat es so befohlen." Durch diese Anschauung wird der Rechtsinn, und auch die Achtung gegen den Kaiser und dessen Regierung beim Volke geschwächt.
Der zweite Nachtheil ist, daß sehr viele [?], geistliche Pfründe und Wohlthätigkeits-Anstalten dadurch arm wurden, und manche Pfründen gar nicht mehr bestehen können.
Nun könnte man die Frage aufstellen: Wer kann und soll da abhelfen? Wie kann abgeholfen werden?
Die Regierung hat die Ablösung angeordnet und gutgeheißen, sie ist also auch schuldig auf irgend eine Weise die Ungerechtigkeiten, die bei der Durchführung dieser Maßregel geschehen sind, zu desavouiren. Thut sie das nicht, schweigt sie zu dieser öffentlichen Spoliation, so erscheint es, als billige sie das Geschehen. Dadurch würde sie in Tirol an Ansehen viel verlieren. Eine öffentliche Mißbilligung der Ungerechtigkeit, die bei der Ablösung geschehen sind, ist eine Nothwendigkeit.
Schwieriger ist die Beantwortung der zweiten Frage:
Dem Schaden, den die Berechtigten durch die Zehent-Ablösung erlitten haben, kann bloß abgeholfen werden, entweder:
a) durch die Annullierung des Ablösungs-Operates und durch die Neubelebung der Zehent-Pflichtigkeit.
b. oder dadurch, daß man aus anderen Quellen den Berechtigten einen Schadenersatz zukommen läßt.
Das erste Mittel scheint mir nicht mehr anwendbar, denn es würde große Unzufriedenheit unter dem Volke hervorrufen.
Es bleibt also blos das zweite Mittel übrig.
Wien am 9. Mai 1854

Benedikt von Riccabona. Bischof von Verona