Benedikt Riccabona an Leo Thun
Verona, 31. Oktober 1856
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Regest

Der Bischof von Verona, Benedikt Riccabona, schildert die Situation am bischöflichen Gymnasium in Verona und bittet um die Gleichstellung desselben mit dem staatlichen Gymnasium. Riccabona betont, dass das Gymnasium gut besucht und nach den staatlichen Lehrplänen organisiert sei. Das Gymnasium besitze außerdem eine umfangreiche Natural- und Physiksammlung. Neben der staatlichen Anerkennung bedürfe das Gymnasium auch einer staatlichen Förderung, damit man die Gehälter der Lehrer erhöhen könne. Riccabona betont auch, dass die staatliche Anerkennung des bischöflichen Instituts die Errichtung eines neuen, dringend benötigten Gymnasiums obsolet machen würde.

Anmerkungen zum Dokument

Der Brief ist unvollständig bzw. scheint der hier vorhandene Teil ein Abschnitt eines umfangreicheren Konvoluts gewesen zu sein.

http://hdl.handle.net/21.11115/0000-000B-DAB1-7

Schlagworte

Edierter Text

Entwurf des Sittengesetzes, welches der gehorsamst unterzeichnete Bischof von Verona dem hohen k.k. Minister des Kultus und des Unterrichtes vorzulegen im Sinn hat. Der Unterzeichnete ersucht in diesem Entwurf, jene Bemerkungen und Abänderungen anzuführen, die man zur Erreichung des Vorschlages für zweckmäßig haltet.1

Es zeiget sich immer mehr wie nützlich, ja wie nothwendig es ist, daß das bischöfliche Obergimnasium in Verona den öffentlichen k.k. Obergimnasien gleichgestellt werde.
Ein einziges öffentliches Gimnasium ist für Verona, dem Mittelpunkte einer so stark bevölkerten Provinz, wohin von allen Seiten die studierende Jugend zusammen strömt, nicht hinreichend.
Das bischöfliche Gimnasium in Verona, welches immer nach dem von der hohen Regierung vorgeschriebenem Studienplane eingerichtet war, wurde auch stets von der Veroneser Jugend sehr besucht. Als in der Folge der neue Studienplan eingeführt wurde, richtete sich auch das bischöfliche Gimnasium darnach ein, und man trachtete nach Kräften den neu vorgeschriebenen Studienplan durchzuführen. Daß diese Bestrebungen nicht fruchtlos waren, beweiset, daß die Studenten des bischöflichen Gimnasiums, die sich der vorgeschriebenen Maturitätsprüfung unterzogen, dieselbe gewöhnlich mit gutem Erfolge bestanden.
Das bischöfliche Gimnasium ist bereits mit einem reichen Phisik- und einem schönen Naturalkabinet versehen und besitzet eine bedeutende und ausgewählte Bibliothek.
Dies kurz vorausgesetzt erscheint es höchst wünschenswerth, daß das bischöfliche Gimnasium zu einer öffentlichen Lehranstalt erhoben und den k.k. Obergimnasien gleichgestellt werde.
Um diese Gnade zu erlangen, wendet sich der gehorsamst Unterzeichnete an Seine Excellenz den Herrn Minister des Kultus und des Unterrichtes und hoffet, daß in Anbetracht des großen vielseitigen Nutzen, der daraus entspringen würde, dieser Antrag eine wohlwollende Aufnahme und Berücksichtigung finden werde.
Um eben diesen gemeinnützigen Zweck auch erreichen zu können, müßten einige Bedingnisse vorläufig festgestellt werden.
1. Der von der k.k. Regierung vorgeschriebene Studienplan müßte eingeführt und das Gimnasium des Bischofes müßte, wie alle anderen k.k. Lehranstalten von der Regierung abhängig sein; jedoch hoffet der Unterzeichnete, daß man jene Rücksichten und Begünstigungen eintreten lassen würde, die ohne im geringsten das Gedeihen der Lehranstalt zu gefährden, das Ansehen des Bischofes sichern würden.
2. Das bischöfliche Gimnasium müßte dann allen andern k.k. Obergimnasien gleichgestellt werden.
3. Die Wahl und Ernennung der Professoren steht dem Bischofe zu.
4. Die Professoren des Untergimnasiums sollten, wenn sie von dem Bischofe für tauglich erklärt werden, ohne weitere Prüfung zugelassen werden. Da Seine Excellenz der Herr Minister des Unterrichtes den in Wien versammelten Bischöfen die Zusicherung gab, daß die bischöflichen Untergimnasien mit den öffentlichen parificirt werden, so wäre in diesem Punkte kein Anstand zu finden.
5. Die Professoren des Obergimnasiums sollten erst nach Ablegung der vorgeschriebenen Prüfung zugelassen werden, jedoch bittet der Unterzeichnete, daß das k.k. Ministerium bei der ersten Errichtung des Obergimnasiums auch hier jene Erleichterung eintreten lassen wird, die bei der Errichtung der andern Obergimnasien angewendet wurde, nämlich, daß die bereits vorhandenen und nach dem früheren Sisteme approbirten Professoren ohne weitere Prüfung als solche anerkannt werden.
6. Daß von der k.k. Regierung zur Besoldung der Professoren ein jährlicher Geldbetrag von 6.000 fl bewilliget werde.
Das bischöfliche Seminar in Verona ist in seinen Geldmitteln sehr beschränket und besoldet deshalb die Professoren sehr gering. Der jährliche Gehalt eines Professors beläufet sich auf nicht ganz 200 fl Darum müssen die Professoren sich nebenbei mit anderen Beschäftigungen abgeben. Sollten nur die Professoren zur genauen Einhaltung des sehr anstrengenden neuen Studienplanes verhalten werden, müßte man den geringen Gehalt erhöhen, damit sie ohne anderweitige Beschäftigung einzig für das Lehrfach leben könnten. Um nun den jährlichen Gehalt eines jeden Professors auf 600 fl zu bringen, was gewiß keine Übertreibung ist, müßte die hohe Regierung jährlichen Geldbeitrag von 6000 fl gnädigst bewilligen.
Da nach Aufhebung aller anderen Gimnasien in der ganzen Provinz Verona ein einziges öffentliches Obergimnasium noch besteht, und dieses durchaus für den großen Zudrang der studierenden Jugend nicht genüget, so ist dieser Vorschlag wohl der Billigste, den man der hohen Regierung machen kann, weil sie sonst beinahe genöthiget wäre ein zweites Obergimnasium ganz auf eigene Kosten zu errichten, in welchem Falle dann bedeutendere Geldsummen verwendet werden müßten.

In der Hoffnung einer gnädigen Aufnahme dieses Antrages
Benedikt Riccabona Bischof

Verona, am 31. Oktober 1856